Daten
Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
22.06.15, 18:28
Aktualisiert
22.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 22.06.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 27.04.2015
Öffentliche Sitzung
6.
Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188', 2.
Vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss -
116/2015
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, dass der PStA empfiehlt, nach Beschlussentwurf zu verfahren.
Ratsherr Weitz (SPD) ergänzt, dass seine Fraktion die Aufstellung dieses Bebauungsplans weiter abgelehnt.
Beschluss:
1. Abwägungsbeschluss
Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen
aus der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 "Bonnstraße
166-188", 2.vereinfachte Änderung
Abwägungsvorschlag aud der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung
Bürger/Bürgerinnen
Abwägung der Stellungnahme
lfd.Nr.
01.01
Wird nicht berücksichtigt.
02.01
Wird nicht berücksichtigt.
02.02
Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens)
02.03
Wird nicht berücksichtigt.
02.04
Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens)
Abstimmungsergebnis:
27 : 14
Beschluss:
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), den Bebauungsplan 01.16 Teil I
Beschluss Rat 27.04.2015
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"Bonnstraße 166 - 188" 2. vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des
Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00
m.
Der Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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