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Beschlusstext (Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 Bezug: VgLA 10.8.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
75 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
02.10.15, 18:26
Aktualisiert
02.10.15, 18:26
Beschlusstext (Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 
Bezug: VgLA 10.8.2015)

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Brühl, den 01.10.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 07.09.2015 Öffentliche Sitzung 3. Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 Bezug: VgLA 10.8.2015 316/2015 Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) beschließen im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Ausgabe bei Kostenstelle 31500600 „Übergangsheim Lise-MeitnerStraße“, Sachkonto 542200 „Mieten und Pachten“ in Höhe von 40.500 € zur Anmietung des leer stehenden Gebäudes des ehemaligen Pflanzencenter Zopes in Brühl-Ost, LiseMeitner-Straße zum Zweck der übergangsweisen und kurzfristig erforderlichen Unterbringung von Flüchtlingen. Deckung: Mehreinnahme bei Kostenstelle 31500600 „Übergangsheim Lise-Meitner-Straße“, Sachkonto 448100 „Kostenerstattung Land“. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 07.09.2015 einstimmig 1 von 1