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Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 01.09.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
02.10.15, 18:26
Aktualisiert
02.10.15, 18:26
Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 01.09.2015) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 01.09.2015)

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Brühl, den 01.10.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 07.09.2015 Öffentliche Sitzung Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 4.2 Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 01.09.2015 359/2015 Beschluss: In der Folge des am 02.03.2015 gefassten Grundsatzbeschlusses (Vorlage 49/2015) zur Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts beauftragt der Rat den Bürgermeister, die Gründung zum 01.01.2016 mit folgenden Maßgaben vorzubereiten: 1. Es erfolgt eine Übertragung des bisher im Bereich der Stadtwerke Brühl GmbH angesiedelten Stadtservicebetriebes in die AöR. Das zum damaligen Zeitpunkt nicht an die Stadtwerke Brühl GmbH übertragene städtische Anlagevermögen geht ebenso wie die passivisch abgegrenzten Grabnutzungsgebühren auf die AöR über. Als Ausgleich hierfür wird der AöR eine bilanzielle Forderung eingeräumt, die in der Bilanz der Stadt Brühl als Verbindlichkeit ausgewiesen würde. 2. Ohne Vermögensübertragung geht die Wahrnehmung des städtischen Gebäudemanagement von der Gebausie auf die AöR über. 3. Der Bereich der Straßenbeleuchtung (bisher erledigt durch die Stadtwerke Brühl GmbH) wird von der Stadt Brühl auf die AöR übertragen. Das damit verbundene Anlagevermögen geht von der Stadt Brühl auf die AöR über. 4. Für die übertragenen Aufgabenbereiche wird der AöR das Recht eingeräumt, eigene Satzungen zu erlassen. Vor dem Erlass von Satzungen ist jedoch die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen. Der Rat kann hinsichtlich der Satzungen und Gebührenfestsetzungen Weisungen erteilen. 5. Der Bürgermeister setzt alle notwendigen dienst- und personalrechtlichen Entscheidungen sowie die bilanztechnischen Vorgänge um, damit die Betriebsaufnahme der AöR zum 01.01.2016 sichergestellt ist. Sofern für begleitende Beratungsleistungen z.B. durch Rechtsanwälte und/oder Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Bereitstellung von Haushaltsmittel erforderlich wird, führt der Bürgermeister die erforderlichen Beschlüsse herbei, sofern es sich nicht um Beträge in alleiniger Verantwortung der Verwaltung handelt. Beschluss Rat 07.09.2015 1 von 2 6. Der Bürgermeister stellt die Vor- und Nachteile einer späteren Erweiterung des Geschäftsbereiches der AöR um das Abwasserwerk und den Straßenbau dar. 7. Der Bürgermeister berichtet in den nächsten Wochen und Monaten (z.B. in den Sitzungen des Hauptausschusses) über den weiteren Fortgang der Gründung. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 07.09.2015 26 : 18 2 von 2