Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
23.05.2016
Erstellt
24.06.16, 09:36
Aktualisiert
24.06.16, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 23.06.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.05.2016
Öffentliche Sitzung
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
6.1 Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen
144/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fasst für die Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.3 zusammen, dass die Inhalte eigentlich nicht diskussionswürdig seien, der Knackpunkt sei
jedoch die Angabe, aus welchem Bereich die Mittel genommen werden sollen. Demnach
sollen überschlägig 1,8 Mio. Euro mehr bei den Stadtwerken entnommen werden, als im
Haushalt veranschlagt wurde. Diesen Vorschlag könne seine Fraktion nicht mittragen,
vielmehr sei die Alternative keine Erbpacht beim Rosenhof, sondern Verkauf gegen
Höchstgebot. Bei der Marktlage in Brühl könne man von 350 € Mindestangebot ausgehen,
so dass mit dem Erlös die Punkte 6.1 bis 6.3 finanziert werden könnten.
Ratsfrau Brämer (FDP) erläutert zu Punkt 1 des FDP Antrages, dass ihre Fraktion der
Deckung zu TOP 6.1 bis 6.3 ebenfalls nicht zustimmen könne. Es sei unverantwortlich,
aus dem Gewinn der Stadtwerke zusätzlich 1,84 Mio. Euro zu entnehmen, die dann auch
noch mit 20,5 % versteuert werden müssten und somit nochmal 317.000 Euro Kosten
verursachen würden. Darüber hinaus sieht sie es besonders kritisch, da gerade erst Mai
sei und es ständig Nachträge zu Lasten der Stadtwerke gebe, schließlich habe man noch
sieben Monate vor sich.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) führt aus, dass der entsprechende TOP im
Vergabeausschuss zurückgestellt wurde, so dass der Deckungsvorschlag zunächst geprüft werden könne. Er erinnert daran, dass bei Haushaltsaufstellung zunächst 9,2 Mio.
Euro Gewinnentnahme bei den Stadtwerken im Entwurf veranschlagt waren, die dann auf
4,2 Mio. reduziert werden konnten, durch den Deckungsvorschlag würde nun wieder einen
Anstieg auf 6,3 Mio. Euro entstehen. Er gibt jedoch zu Bedenken, dass die Veräußerung
der Grundstücke zu Lasten der städtischen Bilanz gehe, daher sei eine sorgfältige Abwägung erforderlich.
Ratsherr Berg (SPD) ergänzt, dass es vor Jahren Absprachen gab, dass die Stadtwerke
als Teil des Konzerns Stadt, bei Bedarf die Mutterstadt unterstützen müsse. In der Vergangenheit sei man bei der Gewinnentnahme oft zurückhaltend gewesen, was zur Folge
hatte, dass die Stadtwerke auf Kreditaufnahmen für bestimmte Maßnahmen verzichten
konnte. Nun sei die Stadt einmalig auf einen größeren Beitrag der Stadtwerke angewiesen
und wenn diese sich hier jetzt zurückziehen und nicht an die Absprache halten würde, sähe er das als Vertrauensbruch an. Der Betrag der ursprünglich einmal eingeplant war, sei
bis heute nicht ausgeschöpft worden.
Beschluss Hauptausschuss 23.05.2016
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Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) schließt sich der Argumentation von Herrn Klug
an und ist im Rückblick auf die Haushaltsberatungen im letzten Dezember der Auffassung, dass, nur weil man es sich in der Vergangenheit leisten konnte zurückhaltend bei
der Gewinnentnahme zu sein, die Stadtwerke nicht mit solch einer hohen Auswirkung gerechnet habe, da dies bislang nicht vorgekommen sei. An den Vorlagen störe sie, dass
auf die Gewinnentnahme im Detail nicht mehr eingegangen werde und keine Argumente
für diese Lösung geliefert werden. Den „Verkauf Rosenhof“ sehe sie durchaus als Möglichkeit hier Abhilfe schaffen zu können.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) sieht das Ausbluten der Stadtwerke als
gefährlich an und spricht sich auch für den Grundstücksverkauf als Ausgleich aus.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) legt dar, dass man jetzt im Mai noch nicht wirklich
absehen könne, was noch an Ausgaben auf die Stadt zukomme. Es gebe keine Garantie,
dass man die Summen vom Land bezahlt bekomme, die man unter dem Kapitel Flüchtlinge haushalterisch angenommen habe. Eine gesicherte Rechtslage gebe es hier erst ab
2017. Es könne daher durchaus passieren, dass im Laufe des Jahres nochmals hohe
Forderungen zu decken seien und wenn dann die Grundstücke Rosenhof vergeben seien,
stünde nichts mehr zur Verfügung. Die Versteuerung der 1,8 Mio. sehe er ebenfalls problematisch zumal noch der Kapitaldienst der Stadtwerke hinzuzurechnen sei, so dass allein
dafür Kosten von 380.000 bis 390.000 Euro entstünden, was der Erbpacht der ersten 10
Jahre entspräche. Weiterhin sei der Rosenhof die ursprüngliche Fläche für Gemeinbedarf,
wo mal die Grundschule Ost entstehen sollte, so dass vermutlich diese 5000 qm nicht mit
dem aktuellen Bodenrichtwert sondern mit Flächen des Gemeinbedarfs in der Bilanz
stünden. Stille Reserven blieben dann völlig ungenutzt und wenn das Grundstück aus der
Bilanz verschwände, blieben nur die 5 % des bilanziell angesetzten Wertes, die sich auf
die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage beziehen würden. Gerechnet mit dem aktuellen Bodenrichtwert von 300 Euro entspräche dies ca. 75.000 Euro, so dass die Entnahmefähigkeit aus der allgemeinen Rücklage lediglich um diesen Betrag gesenkt würde.
Demgegenüber stehe die Situation, dass die Stadtwerke die 1,8 Mio. finanzieren zu müssten. Selbst wenn dies eine bilanzielle Rückstellung sei, so handele es sich um ein Buchgeld und müsse über Kredite finanziert werden. Der Nachteil wäre, selbst wenn die Stadtwerke dafür etwas erwerben würde, würde sich das bilanziell nicht bemerkbar machen, da
die Belastung ausschließlich auf der Passiv Seite sei und über die Aktiv Seite nicht gegengerechnet werden könne. Daher schlägt er, allein aus Sicherheitsgründen, den Deckungsvorschlag „Verkaufserlöse städtische Grundstücke“ vor.
Stadtkämmerer Radermacher weist darauf hin, dass die Steuerbelastung bei der Gewinnentnahme nicht 20,5 % beträgt, da die 15 % Kapitalertragsteuer und die 5,5 % Solidaritätszuschlag nicht zusammengerechnet werden, es sind vielmehr zunächst die 15%
zu zahlen, und von dieser Kapsteuer fallen 5,5 % Soli an, so dass man hier netto auf eine
Belastung von 15,8 % komme. Er führt weiter aus, dass die kommunale Nutzungsorientierung des Grundstückes nicht mehr bestehe und es somit bei Verkauf ins Umlaufvermögen
umzusetzen sei, so dass dann die stillen Reserven in einer Größenordnung von 1,5 bis
1,8 Mio. Euro angehoben würden.
Bürgermeister Freytag ergänzt, dass Voraussetzung für einen Verkauf eine Umbuchung
ins Umlaufvermögen sei, damit eine Abwicklung über den Haushalt möglich werde. Die
normale Aufdeckung der stillen Reserven über die allgemeine Rücklage führe hingegen
nicht zu einer haushaltsmäßigen Auswirkung und sei dann auch kein Deckungsbeitrag.
Beschluss Hauptausschuss 23.05.2016
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Stadtkämmerer Radermacher kündigt weitere Stellungnahme in der nichtöffentlichen
Sitzung an.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bittet bis zur nächsten Hauptausschusssitzung
die beiden Deckungsmöglichkeiten gegenüberzustellen um eine entsprechende Abwägung vornehmen zu können.
Bürgermeister Freytag, erklärt, dass diese Abwägung bei der Formulierung der Vorlage
durchaus schon stattgefunden habe. Er nimmt aber aufgrund der vorangegangenen Diskussion zur Kenntnis, dass hier eine andere Bewertung der Rolle der Stadtwerke bei der
Haushaltskonsolidierung vorgenommen werde, als es bislang der Fall gewesen sei. Dies
sei selbstverständlich zu berücksichtigen und in der Verantwortung der politischen Mehrheit zu tragen, müsse aber nicht unbedingt Allgemeingültigkeit haben. Da heute keine
Entscheidung getroffen werden müsse, schlägt er vor die einzelnen Wege nochmal darzulegen, so dass dann im Hauptausschuss am 06.06.2016 nochmals darüber beraten werden könne bevor im Rat zu beschließen sei.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bittet darum, dazu auch eine Stellungnahme der
Stadtwerke einzuholen.
Ratsherr Berg (SPD) ergänzt, dass die Stadtwerke dann auch dazu Stellung nehmen
solle, warum sie nicht Vorsorge getroffen habe für den Fall, der in den Aufsichtsräten jahrelang abgesprochen worden sei.
Beschluss:
Der Hauptausschuss vertagt die Vorlage 144/2016 in den nächsten Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 23.05.2016
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