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Beschlusstext (Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: 29.2.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
11.04.2016
Erstellt
18.05.16, 11:08
Aktualisiert
18.05.16, 11:08
Beschlusstext (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: 29.2.2016) Beschlusstext (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: 29.2.2016) Beschlusstext (Rathaus B Steinweg
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Bezug: 29.2.2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.05.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 11.04.2016 Öffentliche Sitzung Ratsbürgerentscheid "Neubau Rathaus Steinweg" 3.4 Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: 29.2.2016 145/2016 Bürgermeister Freytag schlägt vor, die Diskussion zu den Unterpunkten zusammen zu führen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erläutert die Anträge seiner Fraktion, insbesondere den zuletzt eingereichten Vorschlag, dass der Rat zunächst über den Abriss entscheidet und erst dann die Frage der Umsetzung der Variante 3 den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegt. Vor dem Hintergrund, dass es drei oder sogar vier mögliche Varianten gebe und sich niemand im Rat für die Erhaltung des Anbaus ausgesprochen habe, plädiere man für diese Vorgehensweise. Zwar müsse das Abstimmungsheft dann noch einmal redaktionell überarbeitet werden; auf der anderen Seite könne seine Fraktion ihre rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung des Ratsbürgerentscheids dann zurückstellen. Dr. Heermann (fraktionslos) begrüßt den FDP-Vorschlag zur Verschiebung des Ratsbürgerentscheids auf das nächste Jahr auf den Tag der Landtagswahl. Bezüglich der Kosten vermisse er die Aufklärung der Abstimmungsberechtigten über die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gerade in der derzeit angespannten Situation. Es fehle die Darstellung, welche Einsparungen im Haushalt vorgenommen werden, um den Neubau zu finanzieren. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass alle Vorlagen, in denen die Finanzierungsfragen ausführlich beantwortet worden seien, immer noch Gültigkeit hätten. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) führt aus, dass Basis für die Entscheidungsfindung die Aachener Studie sei. Diese sei allerdings aus Sicht seiner Fraktion nicht rechtsverbindlich und nicht geeignet als Grundlage für einen Ratsbürgerentscheid, da es sich nicht um ein Gutachten handele. Die Studie sei parteiisch und von vornherein ein „Verkaufsprospekt“ für Variante 3 gewesen, sodass man ein qualifiziertes, unabhängiges Gutachten fordere. Das verwendete Zahlenmaterial sei sehr vage und auch die Angaben über Energieeinsparungen seien ungenau. Außerdem gehe die Konzeptstudie von 2013er Zahlen aus; seitdem hätten sich die Kosten um mindestens 10% erhöht. Ebenfalls störe ihn, dass zur Entscheidungsfindung eine Kostenübersicht vorgelegt werde, die die Fremdkapitalzinsen nicht berücksichtige. Beschluss Hauptausschuss 11.04.2016 1 von 6 Es sei ein Witz, dass das Baubüro betriebswirtschaftliche und finanzielle Überlegungen anstelle; hierfür seien dessen Mitarbeiter nicht ausgebildet. In Absprache mit „Mehr Demokratie“ sei man im Übrigen der Ansicht, dass die Fragestellung viel zu überfrachtet und damit zu kompliziert sei. Außerdem sei sie suggestiv formuliert und damit unzulässig. Die Fraktion Linke&Piraten werde somit ggf. die Kommunalaufsicht einschalten. Er beantragt abschließend eine Vertagung wegen des noch bestehenden Beratungsbedarfs. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass Herr Hupp sich nun zum Sachverhalt geäußert habe und daher keinen Vertagungsantrag mehr stellen könne. Die Vorwürfe hinsichtlich des Gutachtens weist er zurück und bittet Herrn Hupp, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich selbstverständlich um ein unabhängiges Gutachten handele. Abhängig wären die Gutachter dann gewesen, wenn es sich z.B. um Mitarbeiter der AöR bzw. der Stadtwerke gehandelt hätte. Genau diesen habe man aber den Auftrag nicht gegeben, sondern ihn nach draußen gegeben. Er warnt davor, die Unabhängigkeit des Gutachtens in Frage zu stellen. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) findet es bemerkenswert, dass Herr Hupp in der letzten Ratssitzung für Variante 2 plädiert habe, anderen Fraktionen aber nicht zugestehe, andere Varianten zu favorisieren. Vor diesem Hintergrund sei es auch nicht nachvollziehbar, dass das zu Grunde liegende Gutachten, welches gerade deshalb in Auftrag gegeben worden sei, weil der Rat mit den Berechnungen der Verwaltung nicht zufrieden gewesen sei, nun kritisiert werde. Zum Abstimmungsheft selbst kündigt sie verschieden Änderungsvorschläge an. Eine Beschlussfassung halte man im Übrigen in der heutigen Sitzung noch nicht für sinnvoll, sondern erst in der Ratssitzung. Sie stellt folgende Fragen: 1. Welche rechtliche Konsequenz hat der Abstimmungstext, wenn die gestellte Frage im Ergebnis mit NEIN beantwortet wird. Ist dann noch ein Abriss möglich? 2. Warum und mit welchem Inhalt ist der im Ältestenrat erarbeitete Abstimmungstext abgeändert worden? 3. Der alte Text hat durch den Zusatz „z.B.“ auf eine beispielhafte Aufzählung von Nutzungen hingedeutet; dadurch sollten auch andere kleinere Nutzungen (z.B. Galerie) ermöglicht werden. Ist dies nun ausgeschlossen, da das „z.B.“ in der neuen Formulierung weggefallen ist? Bürgermeister Freytag erklärt zu Frage 2, dass das Thema „Barrierefreiheit“ bei der Fragestellung aus Gründen der Gewichtung nach vorne gestellt worden sei. Bei der Umformulierung von „z.B.“ auf „wie“ (Frage 3) handele es sich lediglich um eine redaktionelle Überarbeitung. Erster Beigeordneter Brandt führt zu Frage 1 aus, dass Abriss und größerer Neubau in der Fragestellung als Einheit betrachtet werde. Bei einer Verneinung dieses Vorschlags blieben die beiden anderen Varianten 1 „Sanierung“ und 2 „Abriss mit vergleichbarem Anbau“ noch durchführbar. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) schlägt vor, diese Frage von der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Anmerkung in der Niederschrift: Beschluss Hauptausschuss 11.04.2016 2 von 6 Nach Aussage der Kommunalaufsicht vom 15.4.2016 hat ein Ratsbürgerentscheid nur Erfolg, wenn er von der Mehrheit der gültigen Stimmen befürwortet wird, sofern diese Mehrheit das nach § 26 Abs. 7 GO vorgeschriebene Quorum erreicht. Dies bedeutet, dass nur der Bürgerentscheid, der diese Kriterien erfüllt, bindend ist. Gem. der in diesem Zusammenhang von der Kommunalaufsicht zitierten Kommentierung Held/Winkel/Wansleben zu § 26 GO NW „kommt kein rechtlich den Rat bindender Bürgerentscheid zu Stande mit einer ´Nein-Mehrheit´. ´Nein´ bedeutet formal nur die Ablehnung des gestellten Antrages (und die Ablehnung des Bürgerentscheids), führt aber nicht zu einer Beschlussfassung im Sinne einer Alternative.“ Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) wirft Herrn Hupp vor, dass er ein Gutachten wohl nur dann als unabhängig akzeptiere, wenn es seine Zahlen bestätige. Auch müsse Herr Hupp den Unterschied begreifen zwischen Investitionskosten und Kapitalkosten; Kapitalkosten gehörten nicht zu den Investitionskosten und genau dies sei in dem angezweifelten Gutachten berücksichtigt. Im Übrigen könne er den Sinneswandel nicht nachvollziehen, denn in der letzten Sitzung habe sich die Fraktion Linke&Piraten noch eindeutig für den Abriss ausgesprochen. Stattdessen könne er erheblich Kongruenzen zu Aussagen von Herrn Gonscherowski feststellen. Die CDU-Fraktion spreche sich nach wie vor für die wirtschaftlichste Lösung „Abriss und größerer Neubau“ aus. Die Befürworter von Variante 2 sollten bedenken, dass es Probleme mit der Arbeitsstättenverordnung geben könnte, da man sich nicht mehr wie bisher auf den Bestandsschutz berufen könne. Bezüglich des Platzbedarfs sei die Frage, wie sich die Brandschutzvorschriften bei den Varianten 1 und 2 auswirken würden. Abschließend verweist auf das bisher wenig beleuchtete Thema Demographie. Hier tauche immer wieder die Forderung auf nach einer möglichst hohen Konzentration vieler Dienstleistungen an einer Stelle. Gerade mit Variante 3 könnte genau diese Forderung umgesetzt werden. Den FDP-Antrag müsse man fraktionsintern noch einmal beraten, um dann in der Ratssitzung eine Entscheidung treffen zu können. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bezeichnet die Behauptung von Herrn Hupp, der Gutachter sei nicht unabhängig, als grotesk. Das Gutachten sei von nachweislich erfahrenen und qualifizierten Fachleuten erstellt worden, die bereits einige städtische Projekte in der Stadt Brühl erfolgreich begleitet und fast immer genau die vorherigen finanziellen Prognosen eingehalten hätten. Über den FDP-Antrag wolle seine Fraktion ebenfalls erst in der Ratssitzung entscheiden. Allerdings befürworte man die Klarstellung, dass Variante 1 nicht umgesetzt wird, aber Variante 3 auch nicht zum Zuge komme, wenn sich eine ausreichende Mehrheit dagegen ausspricht. Insofern könne sich seine Fraktion vorstellen, den Abrissbeschluss vorab bereits zu fassen. Eine Terminverschiebung auf 2017 halte man nicht für sinnvoll, damit die dringlichen Baumaßnahmen nicht noch weiter verschoben werden. In diesem Jahr könne man dann bereits den Architektenwettbewerb sowie die Planungswerkstatt Janshof durchführen. Das Abstimmungsheft sollte noch einmal überarbeitet werden. Z. B. sei es sinnvoller, die Wahlvorschriften nach hinten zu setzen und die Notwendigkeit des Neubaus müsse noch deutlicher in den Vordergrund gestellt werden. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) bittet den Bürgermeister, eine Aussage dazu zu treffen, ob sich trotz der laufenden Flüchtlingskosten und unter Berücksichtigung der Haushaltslage das Projekt in naher Zukunft überhaupt verwirklichen lässt. Seine Fraktion habe im Übrigen rechtliche und politische Bedenken. Zwar gebe es viele Menschen, die sich informieren; andere hätten aber weder Zeit noch Interesse, sich mit allen Details zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund müsse man überlegen, ob man das Beschluss Hauptausschuss 11.04.2016 3 von 6 Ziel mit der vorliegenden Fragestellung vermitteln könne. Daher habe seine Fraktion eine andere Lösung vorgeschlagen, mit der man zu einer eindeutigen Entscheidung komme. Zum Kostenaspekt macht er deutlich, dass insbesondere die Sanierungs- und Baukosten pro Qm Nutzfläche eindeutig für Variante 3 sprechen; der Mehrnutzen eines größeren Neubaus werde unter diesem Aspekt besonders deutlich. Bürgermeister Freytag zeigt sich optimistisch und findet es richtig und gut, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Dies sei ein Zeichen von Respekt der Bürgerschaft gegenüber. Egal wie das Ergebnis aussehe, werde der Rat es richtig werten. Er habe daher trotz der komplexen Thematik keinerlei Bedenken. Dr. Heermann (fraktionslos) fragt nochmals nach, wie der städtische Haushalt die Kosten auffangen könne. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) macht deutlich, dass seine Fraktion für Variante 2 sei. Er sei froh, dass der Bürger mitentscheiden dürfe und sicher, dass man letztendlich zu einer Lösung komme. Es sei einfach zu sagen, dass es im Durchschnitt pro Quadratmeter günstiger werde, je größer man baue; dann könne man gleich den ganzen Janshof bebauen. Grundlage für eine Entscheidungsfindung der Bürger sei das Abstimmungsheft. Die dort enthaltenen Informationen basierten allerdings auf der Studie, die für eine Entscheidungsfindung nicht repräsentativ sei. Erst seitdem er wisse, dass die Studie Grundlage für das Abstimmungsheft sei, sei er der Meinung, dass man die angegebenen Zahlen nicht annehmen könne, da sie nicht mehr aktuell seien. Der Bürger müsse aber die bestmöglichste Information haben für eine Entscheidungsfindung. Darüber hinaus müsse der Wähler wissen, was ihn erwarte, wenn er NEIN ankreuze. Dies sei nicht erkennbar. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Lanzrath (GRÜNE) bedankt sich für den Entwurf des Abstimmungsheftes. Er erläutert nachfolgend einige Änderungsvorschläge von CDU und GRÜNE-Fraktion, die man noch einmal schriftlich vorlege (siehe Vorlage Nr. 168/2016 zur Ratssitzung 25.4.2016). Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) bittet, das Abstimmungsheft auch sprachlich z.B. durch einen Lektor noch einmal zu überarbeiten, da die Verwaltungssprache für die Bürgerschaft teilweise nicht verständlich ist. Bürgermeister Freytag bestätigt die Notwendigkeit der sprachlichen Überarbeitung und sagt weitere Veranlassung zu. Er schlägt zum Verfahren und unter Bezugnahme auf die Vorlage 145/2016 vor, dass man über 1 a) „Abstimmungstag“ und Punkt 2) „überplanmäßige Ausgabe“ abstimmen und eine Beschlussempfehlung an den Rat geben könne. Nr. 1 b) „Fragestellung“ und Nr. 1 c) „Abstimmungsheft“ werde redaktionell überarbeitet. Er schlägt diesbezüglich eine Ältestenratssitzung am Montag, 18.4.2016, zur Vorberatung der Ratssitzung vor. Zu Punkt 3) „Einteilung Stimmbezirke“ sei lediglich eine Kenntnisnahme erforderlich. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) fragt nochmals nach der Haushaltslage und ob diese Auswirkungen auf den Baubeginn habe. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass sich die haushalterischen Auswirkungen aus der Tabelle der Kostenzusammenstellung ergeben. Er werde dem Hinweis allerdings Beschluss Hauptausschuss 11.04.2016 4 von 6 nachkommen, diesen Aspekt noch deutlicher heraus zu stellen. Die zukünftige Entwicklung der Flüchtlingssituation sei nicht absehbar. Ratsherr Dahmen (CDU) bestätigt, dass der haushalterische Aspekt sicherlich beachtet werden müsse. Um aber die Finanzplanung in Angriff nehmen und konkretere Zahlen ermitteln zu können, müsse man wissen, was überhaupt realisiert werde. Hierfür brauche man wiederum den Ratsbürgerentscheid. Er plädiere daher dafür, nicht weiter zu verschieben sondern endlich eine Entscheidung herbei zu führen. Fraktionsvorsitzender Mäsgen (GRÜNE) bestätigt, dass die Durchführung des Ratsbürgerentscheids unbestritten eine gute Sache sei. Auch sei man grundsätzlich für den JuliTermin; falls allerdings Zeitnot bestehe, habe man keine Einwände gegen eine Ratssondersitzung. Wichtig sei es, bezüglich Fragestellung und Abstimmungsheft ein optimales Ergebnis zu erzielen. Sie bittet bis zur Ältestenratssitzung um eine juristische Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der rechtlichen Bedenken der FDP-Fraktion, ob ein Abriss bei der derzeitigen Fragestellung und einem NEIN-Ergebnis überhaupt noch möglich sei. Ggf. müsse der Text überarbeitet werden. Eine bürgernahe bzw. verständliche Sprache sei auch ihrer Fraktion wichtig. Abschließend weist sie darauf hin, dass die Stellungnahmen der Fraktionen im Hinblick auf die Erläuterung der Tabelle unter Punkt 11 ggf. überarbeitet werden müssten. Aus diesem Grunde habe ihre Fraktion – auch wenn man ganz klar für Variante 3 sei – bisher noch kein Statement abgegeben. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) hält es für wichtig, im Abstimmungsheft darzustellen, dass Variante 1 außer Diskussion stehe. Insofern könne er sich dem FDP-Antrag anschließen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) wirbt nochmals für einen späteren Abstimmungstermin, auch im Hinblick auf die unklare Haushaltssituation. Ein “Vorratsbeschluss“, der erst dann zur Ausführung komme, wenn Geld da sei, halte er politisch für fraglich. Bürgermeister Freytag gibt zu bedenken, dass sich an den Prognoseunsicherheiten auch in den nächsten Jahren nichts ändere. Dies sei für ihn daher kein Argument für eine Verschiebung, sodass er für eine zeitnahe Beschlussfassung plädiere; die Angelegenheit sei entscheidungsreif. Da Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) nicht abstimmungsberechtigt ist, gibt er zu Protokoll, dass er den FDP-Vorschlag hinsichtlich der Verschiebung des Abstimmungstages auf 2017 für sympathisch empfinde. Beschluss: Der HA empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Abstimmungstag zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids „Neubau Rathaus Steinweg“ wird festgelegt auf Sonntag, 3. Juli 2016. Abstimmungsergebnis: 14 : 2 2. Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000 € bei Kostenstelle 12 13 00 00, Sachkonten 529100 (2.250 €), 543100 (6.250 €) und 543113 (18.500 €) zur Deckung der Kosten für Porto, Aufwandsentschädigungen und Beschluss Hauptausschuss 11.04.2016 5 von 6 Druck von Formularen und Stimmzetteln für die Durchführung des Ratsbürgerentscheids. Deckung: Kostenstelle 11 06 07 00, Sachkonto 529100, Ermächtigungsübertragung von 2015 nach 2016 in Höhe von 27.000 € aus nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister gem. § 3 der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl das Stadtgebiet in sechs Stimmbezirke gem. Anlage zur Vorlage 145/2016 eingeteilt hat. Der Hauptausschuss verweist die Beschlussfassung zur Fragestellung und zum Abstimmungsheft zur Entscheidung an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 11.04.2016 6 von 6