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Beschlusstext (Euskirchener Straße / Am Hülderberg: Regenwasserbehandlung und -rückhaltung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
15.04.16, 09:06
Aktualisiert
15.04.16, 09:06
Beschlusstext (Euskirchener Straße / Am Hülderberg:
Regenwasserbehandlung und -rückhaltung) Beschlusstext (Euskirchener Straße / Am Hülderberg:
Regenwasserbehandlung und -rückhaltung)

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Brühl, den 12.04.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 17.03.2016 Öffentliche Sitzung 4. Euskirchener Straße / Am Hülderberg: Regenwasserbehandlung und -rückhaltung 24/2016 Abteilungsleiter Schulz erläutert ausführlich die Maßnahme zur Rückhaltung und Behandlung von Regenwasser in der Euskirchener Straße / Am Hülderberg zur Umsetzung der Forderung der Bezirksregierung Köln gemäß dem BWK-M3-Nachweis und dem Trennerlass für den Pingsdorfer Bach. Die Rückhaltung wird aus Platzgründen als Rückhaltekanal DN 2600 ausgeführt, die Regenwasserbehandlung erfolgt durch eine Sedipipeanlage. Die zunächst angedachte Pressung wird aus Kostengründen und wegen der sehr großen Pressgrube nicht mehr favorisiert, so dass nunmehr eine offene Bauweise angestrebt wird. Ratsherr Hans (CDU) fragt nach der Bauzeit, die Abteilungsleiter Schulz auf 5-6 Monate schätzt. Die Baumaßnahme wird sich über die 2. Jahreshälfte hinziehen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, was das Kürzel „BWK“ bedeutet? Schriftführer Messer erläutert, dass es sich um den Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau handelt, der entsprechende technische Merkblätter herausgibt, die ähnlich den DIN-Normen den Stand der Technik wiedergeben. Dort ist vereinfacht gefordert, dass der Gesamtabfluss durch Einleitung von befestigten Flächen in einer bestimmten Zeitspanne nur um 10 % steigen darf. Diese Bedingung wird an zahlreichen Einleitstellen nicht eingehalten und die Bezirksregierung fordert, durch entsprechende Rückhaltemaßnahmen nach und nach Abhilfe zu schaffen, um sich wieder natürlichen Abflussverhältnissen anzunähern. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt weiter, ob sich hinter dem Begriff „Sedipipe“ die Ablagerung von Sedimenten verbirgt? Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass die Regenwasserreinigung durch das Absetzen der Sedimente erfolgt. Ratsherr Hans (CDU) fragt, was denn bei diesem umschlossenen Rückhalterohr passiert, wenn es bei einem Unwetter voll gefüllt ist und weiter Regenwasser anfällt. Abteilungsleiter Schulz erklärt, dass in diesem Fall ein Notüberlauf in den verrohrten Pingsdorfer Bach erfolgt. (Anmerkung in der Niederschrift: der Notüberlauf erfolgt durch Austritt aus den Schächten und Einläufen bergab und schließlich in den Bach. Dies wäre auch bei der jetzigen Situation der Fall. Es werden keine zusätzlichen Flächen angeschlossen. Durch die wesentlich größere Dimension des Rückhaltekanals ist die Wahrscheinlichkeit eines Notüberlaufes künftig deutlich geringer.). Ratsherr Hans (CDU) fragt, woher der Pingsdorfer Bach gespeist wird? Schriftführer Messer benennt den Stiefelweiher als Ursprungssee, der über den Tongraben abfließt. Einen weiteren Zufluss erhält der Bach aus dem Forsthausweiher. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt angesichts der hohen Kosten von 1 Mio. €, ob denn ein klassisches Rückhaltebecken nicht günstiger wäre und ob es richtig ist, dass Regenwasser von verkehrsarmen Flächen nicht behandelt werden muss? Kann ein Teil der Kosten umgelegt werden? Abteilungsleiter Schulz entgegnet, dass sich die reinen Baukosten die Waage halten würden, bei einem Becken jedoch noch die Grunderwerbskosten für die angrenzende private Fläche hinzukämen. Das Regenwasser aller Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 17.03.2016 1 von 2 Straßen ab einem Verkehrsaufkommen von 2.000 Kfz täglich muss vor Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. Die Bezirksregierung Köln legt den Trennerlass schärfer aus und fordert eine Regenwasserbehandlung im Regelfall bereits ab 300 Kfz täglich, da man davon ausgeht, dass jedes Kfz in einem Einzugsgebiet 4mal am Tag bewegt wird. Unstrittig ist jedoch, dass das Regenwasser der Landesstraßen – wie auch der Euskirchener Straße als L194 – behandelt werden muss. Eine Umlage an die Anlieger kann nicht erfolgen. Beigeordneter Schiffer stellt klar, dass man sich angesichts des aktuellen aber auch beim nächsten Abwasserbeseitigungskonzept an Maßnahmen dieser Größenordnung in den nächsten 10-20 Jahren gewöhnen muss. Abschließend beantwortet Abteilungsleiter Schulz noch Fragen eines Gastes zur Reinigung und Entsorgung der Sedipipeanlage (in der Regel einmal im Jahr). Vorsitzender Weber (GRÜNE) weist den Gast der Form halber darauf hin, dass nur Ausschussmitglieder ein Rederecht hätten, bedankt sich jedoch für die informativen Fragen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Maßnahmen zur Rückhaltung und Behandlung von Regenwasser im Bereich der Euskirchener Straße / Am Hülderberg. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 17.03.2016 2 von 2