Daten
Kommune
Brühl
Größe
40 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
09.05.16, 08:54
Aktualisiert
09.05.16, 08:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.04.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 07.04.2016
Öffentliche Sitzung
2.
Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse
- Beschluss zur Ausführungsplanung Mitte -
126/2016
Gutachter Mesenholl trägt vor [Anm. des Schriftführers: auf die digitale Präsentation im
Ausschuss wird verwiesen; sie ist im RIM-System hinterlegt].
Vorsitzender Klug unterbricht nach dem Vortrag des Gutachters Mesenholl die Sitzung
und ermöglicht den anwesenden Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
an der Diskussion teil zu nehmen.
Ratsfrau Brämer fragt, ob der eine geplante Carsharingplatz ausreicht und ob zukünftig
eine Erweiterung möglich ist. Weiterhin fragt sie, ob privater Hol- und Bring-Verkehr an der
Haltestelle möglich sein wird, ohne dass der Busverkehr gestört wird. Gutachter Mesenholl antwortet, dass eine Ergänzung von Carsharingstellplätzen in der Carl-Schurz-Straße
im Bereich südlich des Fußgängertunnels möglich ist. Priorität wurde auf die Bedienung
der Flächenansprüche von Bussen, Taxen sowie dem Fußgängerverkehr gelegt. Hol- und
Bring-Verkehr kann auf der Seite der Schlaunstraße realisiert werden. Ratsfrau Brämer
hält die Lösung Schlaunstraße für ungünstig.
Ratsherr Bobe fragt nach, ob die Carl-Schurz-Straße im Bereich des Tunnelzugangs geteert oder gepflastert wird. Gutachter Mesenholl erläutert, dass diese farbige Oberdecke
bituminös ist und mit einer Beschichtung aus einem epoxydharzgebundenen Oberflächenbelag versehen wird. Dieser widerstandsfähige Belag wird z.B. im Autobahnbau eingesetzt, um die Griffigkeit zu erhöhen.
Vorsitzender Klug verweist auf den Thüringer Platz, wo die Pflasterung aufgrund des
Busverkehrs stark leidet. Er möchte im Vergleich zu Asphalt keine Experimente. Gutachter
Mesenholl hebt heraus, dass der Aufbau bituminöser Art ist und dass es sich bei der
obersten dünnen Schicht (<1cm) nur um eine Oberschicht handelt, die hinsichtlich der
Körnigkeit festzulegen ist. Vorsitzender Klug möchte eine verbindliche Aussage zu der
Materialbeständigkeit. Mesenholl verweist darauf, dass dieser Belag bereits erfolgreich in
Bereichen eingesetzt wird, wo erhebliche Schub- und Scherkräfte wirken. Sachkundige
Bürgerin Wenner möchte wissen, ob es Beispiele zur Anschauung gibt. Gutachter Mesenholl bestätigt, dass er mehrere praktizierte Beispiele benennen kann. Diese sollen zu
Protokoll genommen werden.
[Anm. des Schriftführers: Im Nachgang zur Sitzung wurden durch das Büro MWM, Hr. Mesenholl, folgende Beispiele und Referenzen genannt.
Baesweiler
Die Fläche in Baesweiler wurde 2013 auf einer Betonfahrbahn aufbracht. Über diese
Straße fahren ca. 10.000 Kfz/24h, Anteil SV ca. 3-4 %.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016
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Lage: Stadtteil Setterich, Hauptstraße zwischen den Einmündungen Emil-Mayrisch-Straße
und Adenauerring sowie Hauptstraße / Offermannsstraße und Hauptstraße / An der Burg
Nümbrecht
Die Fläche in Nümbrecht wurde 2014 auf einer Asphaltdecke aufgebracht. Über diese
Straße fahren ca. 7.500 Kfz/24h mit 5 % SV Anteil.
Lage: Rathausvorplatz / Hauptstraße und Hauptstraße / Meta-Herz-Straße
Weitere allgemeine Infos des Herstellers:
Bei dem Belagssystem handelt es sich um eine Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz, mit einem geprüften Komponenten-Epoxidharz, was als Regelbauweise durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen anerkannt und geregelt ist.
Auch im Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt, wird die Kunstharzbeschichtung als besonders geeignet im Hinblick auf Dauerhaftigkeit aufgeführt.
Dieses Belagssystem findet Anwendung bei Asphalt- (von Nebenstraßen bis Autobahnen)
und Flugflächen (Start- und Landebahnen auf internationalen Großflughäfen). Als exemplarisches Beispiel sei hier eine Messung des Landes Hessen erwähnt, die die Beanspruchung dieses Belagssystems mit 660 Mio. KFZ in 6 Jahren dokumentiert.]
Ratsherr vom Hagen möchte wissen, inwiefern die Belange des Radverkehrs in die Planung eingeflossen sind. Gutachter Mesenholl antwortet, dass beabsichtigt ist, die vorhandenen Abstellanlagen beizubehalten sowie Ergänzungen im Bereich vor der Stadtbibliothek vorzunehmen. Ratsherr vom Hagen kritisiert die vorhandenen unansehnlichen
Fahrradboxen und erwartet einen Vorschlag zum zukünftigen Umgang mit Radabstellanlagen.
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass das Thema Radabstellanlage nicht Gegenstand
dieser Vorlage ist, sondern dass dies mit der Bahnsteigmodernisierung der Linie 18 erfolgen wird. Rahmenplanung und Modernisierung der Haltestelle sind zudem Gegenstand
unterschiedlicher Fördermaßnahmen.
Ratsherr Riedel fragt nach der Bauzeit, worauf Gutachter Mesenholl äußert, dass mit ca.
6 - 7 Monaten gerechnet wird. Der Beginn könnte im Sommer 2016 liegen.
Ratsherr Dr. Kollenberg nimmt Bezug auf die vorgesehene Treppenanlage und fragt
nach dem Sinn, da man dort auf Rollstuhlfahrer zuläuft. Gutachter Mesenholl führt aus,
dass auch für die gegenüberliegenden Seite des Tunnels ein Drei-Wege-System entwickelt wurde: 1. Treppe entlang der Wand, 2. Rampenanlage für Rollstuhlfahrer, 3. steilere
Rampenanlage. Dies berücksichtigt Bedürfnisse von Personen, die lieber eine Treppenanlage als eine (steile) Rampenanlage wählen. In dem von Rollstuhlfahrern und Fußgängern
gemeinsam genutzten Bereich ist daher die Begegnungsfläche auf 2m Breite aufgeweitet.
Vorsitzender Klug ergänzt, dass auch die Sitztreppe hierüber bequem erschlossen wird.
Weiterhin möchte Ratsherr Dr. Kollenberg wissen, ob ein einziger Behindertenstellplatz
nicht zu wenig ist. Außerdem hält er es für sinnvoll, dass für Hol- und Bringefahrten vorgefahren werden soll. Gutachter Mesenholl geht davon aus, dass die Zahl der Betroffenen
in diesem Bereich gering sein wird. Ggf. können andere geplante Stellplätze umfunktioniert werden. Zu der gefragten Vorfahrt verweist er auf die Priorität für Busse, Taxen und
Fußgänger und dass darüber hinaus schlicht kein weiterer Raum vorhanden ist. Dezernent Schiffer verweist darauf, dass ggf. in der Anlieferzone vor dem Kiosk gehalten werden kann.
Ratsherr Weitz hat Bedenken, ob der eine Behindertenstellplatz ausreichend ist. Hol- und
Bring-Verkehr würde er für die Schlaunstraße empfehlen. Positiv hebt er die dargestellten
Wendepodeste sowie die Anlieferbereiche heraus. Er hält die bisherigen für den Tunnel
vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen für zu gering. Weitere Aussagen wünscht er hinBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016
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sichtlich Umgang mit dem Radverkehr. Er möchte wissen, ob die Zugänge zu den Bahnsteigen im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Bahnlinie mit überplant werden. Abschließend möchte er geklärt haben, ob der zu fassende Beschluss auch als konkreter
Durchführungsbeschluss zu verstehen ist. Vorsitzender Klug erläutert, dass der Beschlussentwurf gemäß Vorlage als Durchführungsbeschluss zu verstehen ist.
Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass die Zugänge zu den Bahnsteigen seines Wissens
nicht Gegenstand der Maßnahme 'Zweigleisiger Ausbau' sind. Er wird dies gerne noch
klären.
[Anm. des Schriftführers: Nach erster telefonischer Abfrage bei der HGK bestätigte sich,
dass die Gestaltung der Treppenabgänge nicht Bestandteil der Bahnsteigmodernisierung
ist. Mit der HGK wird im Zuge der Maßnahme "Zweigleisiger Ausbau" aber darüber verhandelt, ob ggf. gestalterische und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden
können, die in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Konzept liegen.]
Ratsfrau Reiwer verweist auf eine Rücksprache mit Beratern der Kriminalprävention.
Demnach wird folgendes empfohlen: Wände zB mit Alupaneelen gestalten, Bewegungsmelder für (Zusatz-)Beleuchtung vorsehen, Reinigung des Belags im Tunnel anstelle von
Neu-Herstellung, Anbringen von Spiegeln, um entgegenkommenden Verkehr rechtzeitig
wahrnehmen zu können. Gutachter Mesenholl erläutert, dass auch sein Büro sich mit den
vorgenannten Beratern ausgetauscht hat. Aus kriminaltechnischen Gründen wurde bereits
das hellste Pflaster für den Tunnelbereich gewählt. Hinsichtlich des Einsatzes von Bewegungsmeldern gibt er zu bedenken, dass aufgrund der derzeit starken technischen Entwicklungen auf dem LED-Beleuchtungsmarkt auch die Versorgungslage mit Ersatzteilen
bedacht werden muss. Technische Beleuchtungslösungen müssen zudem auch immer
die lokale Belichtung draußen vor dem Tunnel berücksichtigen. Gutachter Mesenholl
kündigt an, dass ohnehin noch ein Vorschlag für das Sicherheitskonzept im PSTA folgen
wird.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack gibt seinen Unwillen darüber zum Ausdruck,
dass nach seiner Auffassung der Radverkehr nicht berücksichtigt ist. Ihm fehlen insbesondere Aussagen zu Abstellanlagen. Gutachter Mesenholl führt aus, dass auf der CarlSchurz-Straße zukünftig nur noch weniger und langsameren Verkehr aufnehmen wird.
Hier fügt sich der Radverkehr fließend ein, so dass keine gesonderten Radspuren erforderlich sind. Auf beiden Seiten des Tunnels sind Beschilderungen für Radfahrer errichtet,
die den Radverkehr jeweils durch den Tunnel weisen. Das Absteigen wird an dieser Stelle
erforderlich sein, eine andere Lösung gibt es nach seiner Auffassung nicht, da einerseits
eine separate Führung von Fußgängern und Radfahrern räumlich nicht möglich ist, andererseits nicht geduldet werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer durch zu schnell
fahrende Radfahrer gefährdet werden. Er hebt heraus, dass dort keine Stufen oder Hindernisse eingebaut werden sollen, da dies die beabsichtigte Freizügigkeit und die offene
Gestaltung des Tunnelzugangs konterkarieren würde.
Vorsitzender Klug betont, dass die Diskussion zum Thema Radverkehr im Tunnel bereits
Gegenstand der Beratungen zu dem Gesamtkonzept in 2013 war. Die Planung ist seitdem
nicht verändert. Er greift die Anregung zum Thema Abstellanlage auf und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude evtl. ein geeigneter Platz
sein kann.
Ratsherr Weitz bittet, dass die Überprüfung des Sicherheitskonzeptes in den Beschluss
aufgenommen wird.
Sachkundiger Bürger Kirf bittet zu prüfen, ob der Radweg (derjenige zwischen heutigem
Tunnel und dem benachbarten Gebäude) zukünftig gegenläufig eingerichtet werden kann.
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Ratsherr vom Hagen fragt, ob der Radverkehr zukünftig in der Carl-Schurz-Straße, in
dem Abschnitt entlang des Parkhauses, weiterhin zur Clemens-August-Straße geführt
wird. Dies wird bestätigt.
Ratsfrau Brämer fragt, ob es mit dieser Vorlage auch um eine Entscheidung um die Parkplätze in der Carl-Schurz-Straße geht. Vorsitzender Klug verneint.
Vorsitzender Klug hebt die Sitzungsunterbrechung auf.
Vorsitzender Klug fasst das Ergebnis zusammen. Im Grundsatz wird der vorliegenden
Planung zugestimmt. Es gibt allerdings einzelne Vorbehalte, die in den Beschluss mit aufgenommen werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Ausführungsplanung zur
Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Brühl-Mitte, einschließlich
der in der Erläuterung aufgelisteten Materialien, vorbehaltlich einer erneuten Beschlussfassung zu den Themen "Fahrbahnbelag" und "Innenraumgestaltung / Sicherheitskonzept
des Tunnels".
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Radabstellanlage hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude, neben der Fläche des Alten Friedhofes, hergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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