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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
277 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
09.05.16, 08:54
Aktualisiert
09.05.16, 08:54

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 18.04.2016 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 07.04.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:30 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Kirf, Peter vertritt: Pohl, Frank Dr. Kollenberg, Wolfgang Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Eiben, Detlef Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard vertritt: Eckloff, Uwe FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schulz, Michael (61/3 Abwasser und Tiefbau) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 1 von 9 Schriftführer: Kaiser, Karsten Gäste: Hr. Mesenholl, Büro MWM (zu TOP 2) Hr. Kalscheuer, Büro DSK (zu TOP 2) Hr. Schneider, Büro La Città (zu TOP 4) Hr. Scholle, Büro plan-lokal (zu TOP 5) Fr. Kocyan, Büro plan-lokal (zu TOP 5) Nicht anwesend / entschuldigt: Pohl, Frank (CDU) Eckloff, Uwe (LINKE/PIRATEN) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschriften vom 12.11.2015 und 21.01.2016 2. Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse - Beschluss zur Ausführungsplanung Mitte - 3. Entwicklung Brühl-Ost Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 21.02.2016 3.1 Entwicklung Brühl-Ost hier: Schreiben der IHK Köln vom 30.03.2016 Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 21.02.2016 (155/2016) 4. Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungsbeschluss - (125/2016) 5. Neuaufstellung Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluss - (123/2016) 6. Mitteilungen 7. Anfragen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 (126/2016) (93/2016) 2 von 9 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschriften vom 12.11.2015 und 21.01.2016 Beide Niederschriften werden ohne Änderungen genehmigt. 2. Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse - Beschluss zur Ausführungsplanung Mitte - 126/2016 Gutachter Mesenholl trägt vor [Anm. des Schriftführers: auf die digitale Präsentation im Ausschuss wird verwiesen; sie ist im RIM-System hinterlegt]. Vorsitzender Klug unterbricht nach dem Vortrag des Gutachters Mesenholl die Sitzung und ermöglicht den anwesenden Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Mobilität an der Diskussion teil zu nehmen. Ratsfrau Brämer fragt, ob der eine geplante Carsharingplatz ausreicht und ob zukünftig eine Erweiterung möglich ist. Weiterhin fragt sie, ob privater Hol- und Bring-Verkehr an der Haltestelle möglich sein wird, ohne dass der Busverkehr gestört wird. Gutachter Mesenholl antwortet, dass eine Ergänzung von Carsharingstellplätzen in der Carl-Schurz-Straße im Bereich südlich des Fußgängertunnels möglich ist. Priorität wurde auf die Bedienung der Flächenansprüche von Bussen, Taxen sowie dem Fußgängerverkehr gelegt. Hol- und Bring-Verkehr kann auf der Seite der Schlaunstraße realisiert werden. Ratsfrau Brämer hält die Lösung Schlaunstraße für ungünstig. Ratsherr Bobe fragt nach, ob die Carl-Schurz-Straße im Bereich des Tunnelzugangs geteert oder gepflastert wird. Gutachter Mesenholl erläutert, dass diese farbige Oberdecke bituminös ist und mit einer Beschichtung aus einem epoxydharzgebundenen Oberflächenbelag versehen wird. Dieser widerstandsfähige Belag wird z.B. im Autobahnbau eingesetzt, um die Griffigkeit zu erhöhen. Vorsitzender Klug verweist auf den Thüringer Platz, wo die Pflasterung aufgrund des Busverkehrs stark leidet. Er möchte im Vergleich zu Asphalt keine Experimente. Gutachter Mesenholl hebt heraus, dass der Aufbau bituminöser Art ist und dass es sich bei der obersten dünnen Schicht (<1cm) nur um eine Oberschicht handelt, die hinsichtlich der Körnigkeit festzulegen ist. Vorsitzender Klug möchte eine verbindliche Aussage zu der Materialbeständigkeit. Mesenholl verweist darauf, dass dieser Belag bereits erfolgreich in Bereichen eingesetzt wird, wo erhebliche Schub- und Scherkräfte wirken. Sachkundige Bürgerin Wenner möchte wissen, ob es Beispiele zur Anschauung gibt. Gutachter Mesenholl bestätigt, dass er mehrere praktizierte Beispiele benennen kann. Diese sollen zu Protokoll genommen werden. [Anm. des Schriftführers: Im Nachgang zur Sitzung wurden durch das Büro MWM, Hr. Mesenholl, folgende Beispiele und Referenzen genannt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 3 von 9 Baesweiler Die Fläche in Baesweiler wurde 2013 auf einer Betonfahrbahn aufbracht. Über diese Straße fahren ca. 10.000 Kfz/24h, Anteil SV ca. 3-4 %. Lage: Stadtteil Setterich, Hauptstraße zwischen den Einmündungen Emil-Mayrisch-Straße und Adenauerring sowie Hauptstraße / Offermannsstraße und Hauptstraße / An der Burg Nümbrecht Die Fläche in Nümbrecht wurde 2014 auf einer Asphaltdecke aufgebracht. Über diese Straße fahren ca. 7.500 Kfz/24h mit 5 % SV Anteil. Lage: Rathausvorplatz / Hauptstraße und Hauptstraße / Meta-Herz-Straße Weitere allgemeine Infos des Herstellers: Bei dem Belagssystem handelt es sich um eine Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz, mit einem geprüften Komponenten-Epoxidharz, was als Regelbauweise durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen anerkannt und geregelt ist. Auch im Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt, wird die Kunstharzbeschichtung als besonders geeignet im Hinblick auf Dauerhaftigkeit aufgeführt. Dieses Belagssystem findet Anwendung bei Asphalt- (von Nebenstraßen bis Autobahnen) und Flugflächen (Start- und Landebahnen auf internationalen Großflughäfen). Als exemplarisches Beispiel sei hier eine Messung des Landes Hessen erwähnt, die die Beanspruchung dieses Belagssystems mit 660 Mio. KFZ in 6 Jahren dokumentiert.] Ratsherr vom Hagen möchte wissen, inwiefern die Belange des Radverkehrs in die Planung eingeflossen sind. Gutachter Mesenholl antwortet, dass beabsichtigt ist, die vorhandenen Abstellanlagen beizubehalten sowie Ergänzungen im Bereich vor der Stadtbibliothek vorzunehmen. Ratsherr vom Hagen kritisiert die vorhandenen unansehnlichen Fahrradboxen und erwartet einen Vorschlag zum zukünftigen Umgang mit Radabstellanlagen. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass das Thema Radabstellanlage nicht Gegenstand dieser Vorlage ist, sondern dass dies mit der Bahnsteigmodernisierung der Linie 18 erfolgen wird. Rahmenplanung und Modernisierung der Haltestelle sind zudem Gegenstand unterschiedlicher Fördermaßnahmen. Ratsherr Riedel fragt nach der Bauzeit, worauf Gutachter Mesenholl äußert, dass mit ca. 6 - 7 Monaten gerechnet wird. Der Beginn könnte im Sommer 2016 liegen. Ratsherr Dr. Kollenberg nimmt Bezug auf die vorgesehene Treppenanlage und fragt nach dem Sinn, da man dort auf Rollstuhlfahrer zuläuft. Gutachter Mesenholl führt aus, dass auch für die gegenüberliegenden Seite des Tunnels ein Drei-Wege-System entwickelt wurde: 1. Treppe entlang der Wand, 2. Rampenanlage für Rollstuhlfahrer, 3. steilere Rampenanlage. Dies berücksichtigt Bedürfnisse von Personen, die lieber eine Treppenanlage als eine (steile) Rampenanlage wählen. In dem von Rollstuhlfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzten Bereich ist daher die Begegnungsfläche auf 2m Breite aufgeweitet. Vorsitzender Klug ergänzt, dass auch die Sitztreppe hierüber bequem erschlossen wird. Weiterhin möchte Ratsherr Dr. Kollenberg wissen, ob ein einziger Behindertenstellplatz nicht zu wenig ist. Außerdem hält er es für sinnvoll, dass für Hol- und Bringefahrten vorgefahren werden soll. Gutachter Mesenholl geht davon aus, dass die Zahl der Betroffenen in diesem Bereich gering sein wird. Ggf. können andere geplante Stellplätze umfunktioniert werden. Zu der gefragten Vorfahrt verweist er auf die Priorität für Busse, Taxen und Fußgänger und dass darüber hinaus schlicht kein weiterer Raum vorhanden ist. Dezernent Schiffer verweist darauf, dass ggf. in der Anlieferzone vor dem Kiosk gehalten werden kann. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 4 von 9 Ratsherr Weitz hat Bedenken, ob der eine Behindertenstellplatz ausreichend ist. Hol- und Bring-Verkehr würde er für die Schlaunstraße empfehlen. Positiv hebt er die dargestellten Wendepodeste sowie die Anlieferbereiche heraus. Er hält die bisherigen für den Tunnel vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen für zu gering. Weitere Aussagen wünscht er hinsichtlich Umgang mit dem Radverkehr. Er möchte wissen, ob die Zugänge zu den Bahnsteigen im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Bahnlinie mit überplant werden. Abschließend möchte er geklärt haben, ob der zu fassende Beschluss auch als konkreter Durchführungsbeschluss zu verstehen ist. Vorsitzender Klug erläutert, dass der Beschlussentwurf gemäß Vorlage als Durchführungsbeschluss zu verstehen ist. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass die Zugänge zu den Bahnsteigen seines Wissens nicht Gegenstand der Maßnahme 'Zweigleisiger Ausbau' sind. Er wird dies gerne noch klären. [Anm. des Schriftführers: Nach erster telefonischer Abfrage bei der HGK bestätigte sich, dass die Gestaltung der Treppenabgänge nicht Bestandteil der Bahnsteigmodernisierung ist. Mit der HGK wird im Zuge der Maßnahme "Zweigleisiger Ausbau" aber darüber verhandelt, ob ggf. gestalterische und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden können, die in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Konzept liegen.] Ratsfrau Reiwer verweist auf eine Rücksprache mit Beratern der Kriminalprävention. Demnach wird folgendes empfohlen: Wände zB mit Alupaneelen gestalten, Bewegungsmelder für (Zusatz-)Beleuchtung vorsehen, Reinigung des Belags im Tunnel anstelle von Neu-Herstellung, Anbringen von Spiegeln, um entgegenkommenden Verkehr rechtzeitig wahrnehmen zu können. Gutachter Mesenholl erläutert, dass auch sein Büro sich mit den vorgenannten Beratern ausgetauscht hat. Aus kriminaltechnischen Gründen wurde bereits das hellste Pflaster für den Tunnelbereich gewählt. Hinsichtlich des Einsatzes von Bewegungsmeldern gibt er zu bedenken, dass aufgrund der derzeit starken technischen Entwicklungen auf dem LED-Beleuchtungsmarkt auch die Versorgungslage mit Ersatzteilen bedacht werden muss. Technische Beleuchtungslösungen müssen zudem auch immer die lokale Belichtung draußen vor dem Tunnel berücksichtigen. Gutachter Mesenholl kündigt an, dass ohnehin noch ein Vorschlag für das Sicherheitskonzept im PSTA folgen wird. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack gibt seinen Unwillen darüber zum Ausdruck, dass nach seiner Auffassung der Radverkehr nicht berücksichtigt ist. Ihm fehlen insbesondere Aussagen zu Abstellanlagen. Gutachter Mesenholl führt aus, dass auf der CarlSchurz-Straße zukünftig nur noch weniger und langsameren Verkehr aufnehmen wird. Hier fügt sich der Radverkehr fließend ein, so dass keine gesonderten Radspuren erforderlich sind. Auf beiden Seiten des Tunnels sind Beschilderungen für Radfahrer errichtet, die den Radverkehr jeweils durch den Tunnel weisen. Das Absteigen wird an dieser Stelle erforderlich sein, eine andere Lösung gibt es nach seiner Auffassung nicht, da einerseits eine separate Führung von Fußgängern und Radfahrern räumlich nicht möglich ist, andererseits nicht geduldet werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer durch zu schnell fahrende Radfahrer gefährdet werden. Er hebt heraus, dass dort keine Stufen oder Hindernisse eingebaut werden sollen, da dies die beabsichtigte Freizügigkeit und die offene Gestaltung des Tunnelzugangs konterkarieren würde. Vorsitzender Klug betont, dass die Diskussion zum Thema Radverkehr im Tunnel bereits Gegenstand der Beratungen zu dem Gesamtkonzept in 2013 war. Die Planung ist seitdem nicht verändert. Er greift die Anregung zum Thema Abstellanlage auf und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude evtl. ein geeigneter Platz sein kann. Ratsherr Weitz bittet, dass die Überprüfung des Sicherheitskonzeptes in den Beschluss aufgenommen wird. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 5 von 9 Sachkundiger Bürger Kirf bittet zu prüfen, ob der Radweg (derjenige zwischen heutigem Tunnel und dem benachbarten Gebäude) zukünftig gegenläufig eingerichtet werden kann. Ratsherr vom Hagen fragt, ob der Radverkehr zukünftig in der Carl-Schurz-Straße, in dem Abschnitt entlang des Parkhauses, weiterhin zur Clemens-August-Straße geführt wird. Dies wird bestätigt. Ratsfrau Brämer fragt, ob es mit dieser Vorlage auch um eine Entscheidung um die Parkplätze in der Carl-Schurz-Straße geht. Vorsitzender Klug verneint. Vorsitzender Klug hebt die Sitzungsunterbrechung auf. Vorsitzender Klug fasst das Ergebnis zusammen. Im Grundsatz wird der vorliegenden Planung zugestimmt. Es gibt allerdings einzelne Vorbehalte, die in den Beschluss mit aufgenommen werden. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Ausführungsplanung zur Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Brühl-Mitte, einschließlich der in der Erläuterung aufgelisteten Materialien, vorbehaltlich einer erneuten Beschlussfassung zu den Themen "Fahrbahnbelag" und "Innenraumgestaltung / Sicherheitskonzept des Tunnels". Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Radabstellanlage hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude, neben der Fläche des Alten Friedhofes, hergestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Entwicklung Brühl-Ost Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 21.02.2016 93/2016 Vorsitzender Klug verweist auf die zu diesem TOP eingegangene Stellungnahme der IHK, die unter der Vorlagen-Nr. 155/2016 dieser Vorlage zugeordnet wurde. Nach Kenntnisstand von Ratsherr Weitz sind einige im Antrag formulierte Punkte bereits in der Planung. Weiterhin hat der Bürgermeister den Bürgern vor Ort Prüfung zugesagt, ob zeitlich nach dem Containerdorf diese Fläche für Wohnnutzung weiter entwickelt werden kann. Fraglich ist seiner Meinung nach, ob heute schon der Beschluss zu Punkt 4 des Antrags gefasst werden soll, frei werdende Flächen an der Berzdorfer Straße anzukaufen. Er hält jedoch für bedenklich, dass hierdurch eine Preisschraube in Gang gesetzt wird. Seitens seiner Fraktion gab es noch nicht hinreichend Zeit, um diesen Antrag zu diskutieren, er beantragt daher Vertagung. Ratsherr Riedel spricht sich für eine zukünftige gewerbliche Nutzung der Fläche südlich der Straße "An der alten Zuckerfabrik" aus. Die Entwicklung des Schlachthofes zu einem Wohnungsbaustandort hin wird hingegen begrüßt. Ratsfrau Brämer hält die Absichten für unrealistisch, da der Einzelhandel den Standort an der Berzdorfer Straße nicht aufgeben wird. Sie befürchtet, dass solche Planungsabsichten bei Umsetzung zu einer Schwächung des Einzelhandels in der Innenstadt führt. Zu Punkt 2 kündigt sie Zustimmung an, es sind jedoch die Belange der in der Nähe befindlichen Fa. Merl zu berücksichtigen. Konflikte dürfen nicht entstehen. Der Standort des Containerdorfes soll zukünftig als Gewerbestandort weiter entwickelt werden, da mangels hinreichender Flächen im Stadtgebiet Abwanderungen von Gewerbebetrieben befürchtet werden. Die Rückumwandlung des Sondergebietes an der Berzdorfer Straße hält sie für unrealistisch, da dort Bestandsschutz besteht. Zudem wäre die Stadt mit dem Kauf überfordert. Dezernent Schiffer erläutert, dass die Frage des Planschadens bereits berücksichtigt ist und dass vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, so dass die Stadt Brühl vor eiNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 6 von 9 nem Planschaden bewahrt werden würde. Die Bedenken die Fa. Merl betreffend äußert er, dass dort keinerlei Maßnahmen vorgeschlagen werden, die ansässige Betriebe beeinträchtigen werden. Ratsherr vom Hagen kritisiert die Haltung von Ratsfrau Brämer, einerseits Wohnbebauung am Schlachthof zu unterstützen, andererseits eine Gewerbefläche auf der westlichen Nachbarfläche (Containerdorf) zu fordern. Zu den vier Punkten beantragt er, dass getrennt abgestimmt wird. Weiterhin möchte er wissen, warum es noch keine Stellungnahme der Verwaltung gibt. Dezernent Schiffer erklärt, dass die Vorschläge mit den Aussagen der Rahmenplanung übereinstimmen und dass es keiner ergänzenden Erläuterungen bedarf. Bzgl. der Fläche südlich der Straße "An der alten Zuckerfabrik" erläutert er, dass wie im Plan der Präsentation dargestellt - ergänzend zu der Wohnbebauung eine gewerbliche Nutzung entlang der Straßen vorgeschlagen wird. Somit wird auch den gewerblichen Belangen Rechnung getragen. Diese Flächen dienen Nutzungen wie Büros und Praxen oder kleineren Einzelhandelseinrichtungen und bilden eine Pufferzone zwischen dem südlichen reinen Wohngebiet und der nördlichen Gewerbefläche. Ratsherr Dr. Kollenberg erläutert zum Antrag, dass dieser nur als Gesamtantrag Sinn macht. Er hebt heraus, dass z.B. die Umsiedlung der Einzelhandelseinrichtungen von der Berzdorfer Straße an den Standort Lise-Meitner-Straße nur dann seitens der Bezirksregierung mitgetragen wird, wenn die Wohnbebauung z.B. in Form der Umwandlung des Schlachthofes zu Wohnen realisiert wird. Damit können auch gewerbliche Argumente berücksichtigt werden, da der Einzelhandelsstandort Berzdorfer Straße dann zu Gewerbefläche entwickelt werden kann. Über den Antrag soll daher insgesamt abgestimmt werden. Vorsitzender Klug greift den Wunsch der Vertagung auf und schlägt vor, diesen Antrag in die nächste Ratssitzung zu verweisen. Dezernent Schiffer erklärt, dass er noch keine Gelegenheit hatte, auf das Schreiben der IHK ein Antwortschreiben zu verfassen, was er aber bis zur Ratssitzung (25.04.2016) gern tun will. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage für die nächste Ratssitzung zu erstellen, mit der sie das Anschreiben der IHK (s. Vorl.-Nr. 155/2016) beantwortet. Die abschließende Beratung sowie der Beschluss zum Antrag werden in die nächste Ratssitzung (25.04.2016) vertagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 3.1 Entwicklung Brühl-Ost hier: Schreiben der IHK Köln vom 30.03.2016 Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 21.02.2016 155/2016 Der PSTA nimmt die Tischvorlage zur Kenntnis und diskutiert die Inhalte im Rahmen des TOP 3 (Vorl.-Nr. 93/2016). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt eine Vorlage für die nächste Ratssitzung zu erstellen, mit der sie das Anschreiben der IHK beantwortet. Die abschließende Beratung sowie der Beschluss zum Antrag werden in die nächste Ratssitzung (25.04.2016) vertagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 7 von 9 4. Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungsbeschluss - 125/2016 Gutachter Schneider trägt vor [Anm. des Schriftführers: auf die digitale Präsentation im Ausschuss wird verwiesen; sie ist im RIM-System hinterlegt]. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung ergänzt Dezernent Schiffer, dass der zur Zeit sehr große Querschnitt der Weißer Straße zukünftig verkleinert werden soll - u.a. zugunsten von Stellplätzen. Ratsherr vom Hagen möchte bestätigt haben, dass die Weisser Straße auch nach Verwirklichung des Projektes zwischen Berger Straße und Wesselinger Straße für die Durchfahrt gesperrt bleibt - was ihm durch die Verwaltung bestätigt wird - weiterhin möchte er wissen, ob das 'Solitärhaus' so wie der Hauptbaukörper ebenfalls an die Tiefgarage angeschlossen ist. Gutachter Schneider bestätigt dies. Ratsherr Dr. Kollenberg kritisiert, dass für 125 Wohneinheiten relativ wenige öffentliche Stellplätze geplant sind. Gutachter Schneider führt aus, dass diese Thematik mit der Verwaltung weiter vertieft werden soll. Angesichts der neuen Informationsfülle schlägt Ratsherr Dr. Kollenberg Vertagung vor. Ratsherr Weitz begrüßt die Planung grundsätzlich. Bzgl. der Parkplatzsituation stimmt er Dr. Kollenberg zu. Eine weitere Zuspitzung der Situation soll vermieden werden. Sachkundige Bürgerin Wenner schlägt eine Fußwegeverbindung nach Süden vor. Gutachter Schneider nimmt diesen Vorschlag für die weitere Planung gerne auf. Ratsherr Riedel begrüßt den sozialen Wohnungsbau. Er warnt vor einer übermäßigen Ausweitung von Parkplätzen und hält die geplante Anzahl für ausreichend. Ratsherr vom Hagen regt an, den Standort für ein Stadtteilauto zu prüfen. Er bittet Investor und Verwaltung, diesen Vorschlag mit den Stadtwerken zu diskutieren. Vorsitzender Klug nimmt den Vorschlag der Vertagung auf und dass dieser TOP ebenfalls in den nächsten Rat (25.04.2016) verwiesen werden soll. An die Verwaltung richtet er den Wunsch, dass solche Planunterlagen der Vorlage beigefügt werden. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass bisher solche Planunterlagen zu diesem frühen Planungszeitpunkt nicht heraus gegeben wurden, um das Planungskonzept insgesamt zu präsentieren und zu erläutern und um Irritationen zu vermeiden. Vorsitzender Klug möchte zukünftig Planunterlagen zu den Vorlagen erhalten. Dezernent Schiffer hebt heraus, dass dann nicht auszuschließen ist, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von Planungen erlangt, bevor der Ausschuss hierzu hat beraten können. Sachkundige Bürgerin Wenner gibt hierzu zu Bedenken, dass ggf. Urheberrechte zu berücksichtigen sind. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verweist die Beratung und den Beschluss zur Vorlage in die nächste Ratssitzung am 25.04.2016. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Neuaufstellung Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluss - 123/2016 Gutachter Scholle trägt vor [Anm. des Schriftführers: auf die digitale Präsentation im Ausschuss wird verwiesen; sie ist im RIM-System hinterlegt]. - keine Diskussion Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 8 von 9 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich betrifft das gesamte Stadtgebiet. Abstimmungsergebnis: 6. einstimmig Mitteilungen Dezernent Schiffer kündigt an, dass alle Präsentationen der heutigen Sitzung ab dem nächsten Tag im Ratsinformationssystem der Stadt Brühl zu finden sein werden. 7. Anfragen - keine - __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 07.04.2016 9 von 9