Daten
Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
24.05.16, 18:26
Aktualisiert
24.05.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 23.05.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 25.04.2016
Öffentliche Sitzung
5.
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
125/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) signalisiert Zustimmung, hat jedoch massive Bedenken gegen 100 % geförderten Wohnungsbau, diesbezüglich erwartet er Änderungen in
der Ausarbeitung des Bebauungsplanes. Die bereits im Protokoll des PStA festgehaltenen
Punkte, wie Parkplatz- und Verkehrsproblematik müssen ebenfalls noch aufgegriffen und
ausgearbeitet werden.
Bürgermeister Freytag bedankt sich für den Hinweis und unterstreicht, dass gerade die
Begutachtung der Verkehrsführung und –belastung integraler Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sei und immer mit öffentlicher Beteiligung erfolge.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) stimmt dem Aufstellungsbeschluss unter Maßgabe einer intensiven Bürgerbeteiligung, mit Einbeziehung des Investors und des Grundstücksbesitzers, ebenfalls zu.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) denkt, dass auf dieser Fläche die Chance bestehe im Quartier Ost maßgeblich und zukunftsweisend Entwicklung voranzutreiben. Im
Prozess sollten dann unter Beteiligung der Bürgerschaft, Rat, Verwaltung und auch Externer die Punkte wie Schaffung einer städtebaulich attraktiven Lösung, ausreichend soziale
Durchmischung, innovative Konzepte und kluge verkehrliche Erschließung diskutiert werden.
Der Koalition CDU und GRÜNE sei es wichtig, jetzt schon die Sozialverträglichkeit und die
Bürgerbeteiligung in den Aufstellungsbeschluss mit aufzunehmen, daher schlagen die
beiden Fraktionen vor, den Beschlussentwurf wie folgt abzuändern:
Hinter dem Satz: „Das Plangebiet hat eine Fläche von 1,4 ha.“ wird der Satz ergänzt: „Der
Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Planungen nach Einbindung der BürgerInnen eine sozialverträgliche Lösung zur Abstimmung zu bringen und diese mit dem Investor in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten.“
Da es sich hier um ein formales Planverfahren handelt, empfiehlt Bürgermeister Freytag
den Inhalt des Beschlussentwurfes als I. zu fassen und die Beauftragung des Bürgermeisters in dieser Formulierung als II.
Beschluss:
Beschluss Rat 25.04.2016
1 von 2
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.14 "Bergerstraße / Weißer
Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und 24, umfasst in der Flur 23 die
Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und 310 (Weißer
Straße); und in der Flur 24 tlw. die Flurstücke: 2 und 3 (beides Bergerstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
vom Grenzpunkt der Flurstücke 308, 307 und 310, östlich entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt,
weiter auf einer Linie über die Weißer Straße, zum mittleren Grenzpunkt
der nördlichen Grenze des Flurstücks 284,
vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum
nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 217 und 249,
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang
der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der
nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt,
vom westlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 9 in einer Linie über die Bergerstraße zum Grenzpunkt der Flurstücke 226, 281 und 13, nördlich entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 281, 2 und 3 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340 und 3 und weiter in einer Linie über die Bergerstraße zum Grenzpunkt der Flurstücke 308, 307 und 310.
Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 1,4 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II.
Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Planungen nach Einbindung der BürgerInnen eine sozialverträgliche Lösung zur Abstimmung zu bringen und diese mit dem
Investor in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 25.04.2016
einstimmig bei 2 Enthaltungen
2 von 2