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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
115 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
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- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 05.04.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 21.01.2016 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 582/2015 Abteilungsleiter Lamberty erläutert das in der Sitzung ausliegende Austauschblatt. Demnach ist ein Satz zur Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt sowie die Plangebietsbeschreibung korrigiert worden. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Ratssitzung eine neue Vorlage kommt, die die richtige und vollständige Begründung beinhaltet. Ratsherr Riedel begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung, die zu diesem Planungskonzept geführt hat. Ratsherr Dr. Kollenberg hat zwei Fragen. Zum Ersten möchte er wissen, inwiefern die Stadt auf die Gestaltung der Baukörper vor allem im Bereich des Kreisverkehres Einfluss nehmen kann, zumal dort nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgesetzt ist. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass über die liegenschaftlichen Verhandlungen Einfluss auf die städtebauliche Figur genommen werden soll. Zum Zweiten fragt Ratsherr Dr. Kollenberg nach der Wegführung am westlichen Rand. Dieser endet offenbar in der öffentlichen Grünfläche. Abteilungsleiter Lamberty stellt klar, dass in der öffentlichen Grünfläche auch ein Weg liegen wird. Dieser ist allein von der Lage her nicht vorgegeben, wird aber den am westlichen Rand verlaufenden Weg aufnehmen und weiterführen. Dieser Weg wird auch Beleuchtung erhalten. Ratsherr Weitz kündigt auch für seine Fraktion Zustimmung an, da dieses Konzept mit nicht störendem Gewerbe unterstützt wird. Die Entwicklung dieser Fläche kommt nach einem langjährigen Planungsprozess endlich zu einem sinnvollen Abschluss. Sachkundige Bürgerin Wenner verweist darauf, dass der Umweltbericht in der Vorlage zweifach enthalten ist. Dieses sollte bei der Neuvorlage berücksichtigt werden. Beschluss: I. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A: A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis 06.10.2015 einschließlich) Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 1 von 5 A 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B2.5 B2.6 B2.7 B2.8 B2.9 B2.10 B2.11 B2.12 B2.13 B2.14 B2.15 IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " " Bürger 1 " " " " " " " " " " " " " " Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB T1 T2 T5 T6.1 T6.2 T6.3 T8 T9.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßenbau NRW - Nieder- lassung Ville-Eifel Geologischer Dienst NRW " " Stadt Wesseling - FB Stadtplanung Stadtwerke Brühl GmbH Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 2 von 5 T9.2 Stadtwerke Brühl GmbH T9.3 " T9.4 T9.5 " T9.6 T9.7 T11.2 " " Erftverband - Bereich Abwassertechnik Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T12.1 " T12.2 " T12.3 T12.4 " " T12.5 " T12.6 " T12.7 " T12.8 T14.2 T14.3. 1 T14.3. 2 T14.4 T14.5 T15.1 " Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Bodenschutz " - Immissionsschutz - Amt für Straßenbau und Verkehr Deutsche Telekom Technik GmbH Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015 einschließlich) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 3 von 5 B1.6 B1.7 B1.8 " " " Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1 Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Ist bereits berücksichtigt. T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T8 Stadtwerke Brühl GmbH " " " Erftverband - Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau und Verkehr " " - Straßenverkehrsamt und Verkehrssicherung - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. T9.2 T9.5. 1 T9.5. T9.5. 2 T9.6. 3 1 T9.6. 2 " Abstimmungsergebnis: Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. einstimmig II. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339. Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt: - im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, - im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338, - im Süden durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 4 von 5 mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, - im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 5 von 5