Daten
Kommune
Brühl
Größe
115 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 05.04.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 21.01.2016
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße"
Teilbereich A
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
582/2015
Abteilungsleiter Lamberty erläutert das in der Sitzung ausliegende Austauschblatt. Demnach ist ein Satz zur Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt sowie die Plangebietsbeschreibung korrigiert worden. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Ratssitzung
eine neue Vorlage kommt, die die richtige und vollständige Begründung beinhaltet.
Ratsherr Riedel begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung, die zu diesem Planungskonzept
geführt hat.
Ratsherr Dr. Kollenberg hat zwei Fragen. Zum Ersten möchte er wissen, inwiefern die
Stadt auf die Gestaltung der Baukörper vor allem im Bereich des Kreisverkehres Einfluss
nehmen kann, zumal dort nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgesetzt ist. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass über die liegenschaftlichen Verhandlungen Einfluss
auf die städtebauliche Figur genommen werden soll. Zum Zweiten fragt Ratsherr Dr. Kollenberg nach der Wegführung am westlichen Rand. Dieser endet offenbar in der öffentlichen Grünfläche. Abteilungsleiter Lamberty stellt klar, dass in der öffentlichen Grünfläche
auch ein Weg liegen wird. Dieser ist allein von der Lage her nicht vorgegeben, wird aber
den am westlichen Rand verlaufenden Weg aufnehmen und weiterführen. Dieser Weg
wird auch Beleuchtung erhalten.
Ratsherr Weitz kündigt auch für seine Fraktion Zustimmung an, da dieses Konzept mit
nicht störendem Gewerbe unterstützt wird. Die Entwicklung dieser Fläche kommt nach
einem langjährigen Planungsprozess endlich zu einem sinnvollen Abschluss.
Sachkundige Bürgerin Wenner verweist darauf, dass der Umweltbericht in der Vorlage
zweifach enthalten ist. Dieses sollte bei der Neuvorlage berücksichtigt werden.
Beschluss:
I. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A:
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis
06.10.2015 einschließlich)
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
1 von 5
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
B1.9
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B2.5
B2.6
B2.7
B2.8
B2.9
B2.10
B2.11
B2.12
B2.13
B2.14
B2.15
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
"
Bürger 1
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
T1
T2
T5
T6.1
T6.2
T6.3
T8
T9.1
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Nieder- lassung Ville-Eifel Geologischer Dienst
NRW
"
"
Stadt Wesseling
- FB Stadtplanung Stadtwerke Brühl GmbH
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
2 von 5
T9.2
Stadtwerke Brühl GmbH
T9.3
"
T9.4
T9.5
"
T9.6
T9.7
T11.2
"
"
Erftverband - Bereich
Abwassertechnik Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl
e.V.
T12.1
"
T12.2
"
T12.3
T12.4
"
"
T12.5
"
T12.6
"
T12.7
"
T12.8
T14.2
T14.3.
1
T14.3.
2
T14.4
T14.5
T15.1
"
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Bodenschutz "
- Immissionsschutz - Amt für Straßenbau
und Verkehr Deutsche Telekom
Technik GmbH
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015
einschließlich)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
3 von 5
B1.6
B1.7
B1.8
"
"
"
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1
Kriminalkommissariat
Kriminalprävention/ Opferschutz
Ist bereits berücksichtigt.
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
T8
Stadtwerke Brühl GmbH
"
"
"
Erftverband
- Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau
und Verkehr "
"
- Straßenverkehrsamt
und Verkehrssicherung -
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
T9.2
T9.5.
1
T9.5.
T9.5.
2
T9.6.
3
1
T9.6.
2
"
Abstimmungsergebnis:
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
einstimmig
II. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der
Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige
Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende
Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339.
Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
- im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
- im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338,
- im Süden
durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks
338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
4 von 5
mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
- im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
5 von 5