Daten
Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 05.04.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 21.01.2016
Öffentliche Sitzung
2.
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -
584/2015
Dezernent Schiffer leitet kurz in die Thematik ein.
Architekt Esser trägt vor. [Anm. des Schriftführers: Vortrag und Präsentationsfolien sind
zwischenzeitlich allen Fraktionsmitgliedern zugemailt worden.]
Ratsherr vom Hagen fragt nach der geplanten Gebäudehöhe und Auswirkung auf potentielle Sichtachsen. Arch. Esser führt dazu aus, es wird je nach Konstruktionsart (Holz oder
Stahl) eine Höhe von 9,50m bis 10m erreicht. In einer relevanten Sichtachse wird dieses
Gebäude nicht liegen. Bepflanzungen entlang des Gebäudes sind vorgesehen. Ratsherr
vom Hagen möchte weiter wissen, was es mit den im Plan ausgewiesenen zusätzlichen
Spielfeldern auf sich hat. Arch. Esser erläutert, dass auch zwei zusätzliche Außenspielfelder geplant sind, um den heutigen Bedarf zu decken. diese Plätze entstehen ausnahmslos auf städtischem Gelände. Ratsherr vom Hagen fragt, ob Landschaftsschutz betroffen
ist und wie die Finanzierung gewährleistet wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, das
Landschaftsschutz betroffen ist. Es gibt bereits Gespräche mit der Landschaftsbehörde
des Kreises. Von dort wurde Bereitschaft signalisiert, unter der Voraussetzung, dass ein
förmliches Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, damit den Umweltbelangen hinreichend Rechnung getragen wird. Zur Finanzierung äußert Dr. Böttcher, dass der Verein
dieses über das Sportstätten-Finanzierungsprogramm (bis 10-Mio-€) sowie weiteren Darlehen finanzieren wird.
Ratsherr Weitz hakt beim Landschaftsschutz nach und möchte wissen, ob der Bebauungsplan Voraussetzung dafür ist, ob der Rhein-Erft-Kreis seine Zustimmung für die
Überplanung des Landschaftsschutzgebietes erteilen wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt dies. Weiterhin fragt er nach dem Schallschutzgutachten und ob dieses nur die zukünftige Terrassennutzung berücksichtigt oder auch die zusätzlichen Außenplätze. Arch.
Esser erläutert, dass diese Wand lediglich die Terrassennutzung lärmtechnisch abschirmt.
Die zusätzlichen Spielfelder bleiben ohne Wirkung. Die übrige Platzanlage genießt Bestandsschutz. Andere Lärmquellen wie Lüftungsanlagen sind nicht vorgesehen.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach den vertraglichen Modalitäten im Pachtvertrag. Arch.
Esser führt aus, dass der Verein in Verhandlungen mit der Stadt zum Pachtvertrag steht.
Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil mit dem geplanten Gebäude langfristige
Perspektiven realisiert werden sollen. Hr. Dr. Böttcher ergänzt, dass die langfristige Bindung des Vereins an diesem Standort auch im Interesse der Stadt sein dürfte, da diese
Fläche kaum anders zu nutzen ist.
Vorsitzender Klug schlägt vor, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss in den
nächsten Rat zu vertagen. Die Verwaltung möge die Präsentation an die Fraktionen und
Sachkundigen Einwohner verteilen.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
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Beschluss:
Der PSTA verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den RAT.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
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