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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 05.04.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 21.01.2016 Öffentliche Sitzung 2. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss - 584/2015 Dezernent Schiffer leitet kurz in die Thematik ein. Architekt Esser trägt vor. [Anm. des Schriftführers: Vortrag und Präsentationsfolien sind zwischenzeitlich allen Fraktionsmitgliedern zugemailt worden.] Ratsherr vom Hagen fragt nach der geplanten Gebäudehöhe und Auswirkung auf potentielle Sichtachsen. Arch. Esser führt dazu aus, es wird je nach Konstruktionsart (Holz oder Stahl) eine Höhe von 9,50m bis 10m erreicht. In einer relevanten Sichtachse wird dieses Gebäude nicht liegen. Bepflanzungen entlang des Gebäudes sind vorgesehen. Ratsherr vom Hagen möchte weiter wissen, was es mit den im Plan ausgewiesenen zusätzlichen Spielfeldern auf sich hat. Arch. Esser erläutert, dass auch zwei zusätzliche Außenspielfelder geplant sind, um den heutigen Bedarf zu decken. diese Plätze entstehen ausnahmslos auf städtischem Gelände. Ratsherr vom Hagen fragt, ob Landschaftsschutz betroffen ist und wie die Finanzierung gewährleistet wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, das Landschaftsschutz betroffen ist. Es gibt bereits Gespräche mit der Landschaftsbehörde des Kreises. Von dort wurde Bereitschaft signalisiert, unter der Voraussetzung, dass ein förmliches Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, damit den Umweltbelangen hinreichend Rechnung getragen wird. Zur Finanzierung äußert Dr. Böttcher, dass der Verein dieses über das Sportstätten-Finanzierungsprogramm (bis 10-Mio-€) sowie weiteren Darlehen finanzieren wird. Ratsherr Weitz hakt beim Landschaftsschutz nach und möchte wissen, ob der Bebauungsplan Voraussetzung dafür ist, ob der Rhein-Erft-Kreis seine Zustimmung für die Überplanung des Landschaftsschutzgebietes erteilen wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt dies. Weiterhin fragt er nach dem Schallschutzgutachten und ob dieses nur die zukünftige Terrassennutzung berücksichtigt oder auch die zusätzlichen Außenplätze. Arch. Esser erläutert, dass diese Wand lediglich die Terrassennutzung lärmtechnisch abschirmt. Die zusätzlichen Spielfelder bleiben ohne Wirkung. Die übrige Platzanlage genießt Bestandsschutz. Andere Lärmquellen wie Lüftungsanlagen sind nicht vorgesehen. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach den vertraglichen Modalitäten im Pachtvertrag. Arch. Esser führt aus, dass der Verein in Verhandlungen mit der Stadt zum Pachtvertrag steht. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil mit dem geplanten Gebäude langfristige Perspektiven realisiert werden sollen. Hr. Dr. Böttcher ergänzt, dass die langfristige Bindung des Vereins an diesem Standort auch im Interesse der Stadt sein dürfte, da diese Fläche kaum anders zu nutzen ist. Vorsitzender Klug schlägt vor, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss in den nächsten Rat zu vertagen. Die Verwaltung möge die Präsentation an die Fraktionen und Sachkundigen Einwohner verteilen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 1 von 2 Beschluss: Der PSTA verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den RAT. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 2 von 2