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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
419 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 05.04.2016 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 21.01.2016 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 19:35 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr. Kollenberg, Wolfgang Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Eiben, Detlef Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard vertritt: Eckloff, Uwe FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführer: Kaiser, Karsten Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 1 von 9 Gäste: Hr. Esser (Arch.-Büro) Hr. Dr. Böttcher (THC) Nicht anwesend / entschuldigt: Eckloff, Uwe (LINKE/PIRATEN) Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 12.11.2015 2. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss - (584/2015) 3. Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - (582/2015) 4. Mikrozensus 2011 (464/2015) 5. Mitteilungen 5.1 Entwurf zum Landesentwicklungsplan, 1. Änderung - Anschreiben an Land - (586/2015) 5.2 Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2015 (587/2015) 5.3 Fahrbahn Thüringer Platz 5.4 Steingasse Zufahrtsbereich Lidl 6. Anfragen 6.1 Sachstand Balthasar-Neumann-Platz Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 2 von 9 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 12.11.2015 Niederschrift liegt nicht vor. Sie wird in der nächsten PSTA-Sitzung behandelt. 2. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss - 584/2015 Dezernent Schiffer leitet kurz in die Thematik ein. Architekt Esser trägt vor. [Anm. des Schriftführers: Vortrag und Präsentationsfolien sind zwischenzeitlich allen Fraktionsmitgliedern zugemailt worden.] Ratsherr vom Hagen fragt nach der geplanten Gebäudehöhe und Auswirkung auf potentielle Sichtachsen. Arch. Esser führt dazu aus, es wird je nach Konstruktionsart (Holz oder Stahl) eine Höhe von 9,50m bis 10m erreicht. In einer relevanten Sichtachse wird dieses Gebäude nicht liegen. Bepflanzungen entlang des Gebäudes sind vorgesehen. Ratsherr vom Hagen möchte weiter wissen, was es mit den im Plan ausgewiesenen zusätzlichen Spielfeldern auf sich hat. Arch. Esser erläutert, dass auch zwei zusätzliche Außenspielfelder geplant sind, um den heutigen Bedarf zu decken. diese Plätze entstehen ausnahmslos auf städtischem Gelände. Ratsherr vom Hagen fragt, ob Landschaftsschutz betroffen ist und wie die Finanzierung gewährleistet wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, das Landschaftsschutz betroffen ist. Es gibt bereits Gespräche mit der Landschaftsbehörde des Kreises. Von dort wurde Bereitschaft signalisiert, unter der Voraussetzung, dass ein förmliches Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, damit den Umweltbelangen hinreichend Rechnung getragen wird. Zur Finanzierung äußert Dr. Böttcher, dass der Verein dieses über das Sportstätten-Finanzierungsprogramm (bis 10-Mio-€) sowie weiteren Darlehen finanzieren wird. Ratsherr Weitz hakt beim Landschaftsschutz nach und möchte wissen, ob der Bebauungsplan Voraussetzung dafür ist, ob der Rhein-Erft-Kreis seine Zustimmung für die Überplanung des Landschaftsschutzgebietes erteilen wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt dies. Weiterhin fragt er nach dem Schallschutzgutachten und ob dieses nur die zukünftige Terrassennutzung berücksichtigt oder auch die zusätzlichen Außenplätze. Arch. Esser erläutert, dass diese Wand lediglich die Terrassennutzung lärmtechnisch abschirmt. Die zusätzlichen Spielfelder bleiben ohne Wirkung. Die übrige Platzanlage genießt Bestandsschutz. Andere Lärmquellen wie Lüftungsanlagen sind nicht vorgesehen. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach den vertraglichen Modalitäten im Pachtvertrag. Arch. Esser führt aus, dass der Verein in Verhandlungen mit der Stadt zum Pachtvertrag steht. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil mit dem geplanten Gebäude langfristige Perspektiven realisiert werden sollen. Hr. Dr. Böttcher ergänzt, dass die langfristige Bindung des Vereins an diesem Standort auch im Interesse der Stadt sein dürfte, da diese Fläche kaum anders zu nutzen ist. Vorsitzender Klug schlägt vor, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss in den nächsten Rat zu vertagen. Die Verwaltung möge die Präsentation an die Fraktionen und Sachkundigen Einwohner verteilen. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 3 von 9 Beschluss: Der PSTA verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den RAT. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 582/2015 Abteilungsleiter Lamberty erläutert das in der Sitzung ausliegende Austauschblatt. Demnach ist ein Satz zur Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt sowie die Plangebietsbeschreibung korrigiert worden. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Ratssitzung eine neue Vorlage kommt, die die richtige und vollständige Begründung beinhaltet. Ratsherr Riedel begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung, die zu diesem Planungskonzept geführt hat. Ratsherr Dr. Kollenberg hat zwei Fragen. Zum Ersten möchte er wissen, inwiefern die Stadt auf die Gestaltung der Baukörper vor allem im Bereich des Kreisverkehres Einfluss nehmen kann, zumal dort nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgesetzt ist. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass über die liegenschaftlichen Verhandlungen Einfluss auf die städtebauliche Figur genommen werden soll. Zum Zweiten fragt Ratsherr Dr. Kollenberg nach der Wegführung am westlichen Rand. Dieser endet offenbar in der öffentlichen Grünfläche. Abteilungsleiter Lamberty stellt klar, dass in der öffentlichen Grünfläche auch ein Weg liegen wird. Dieser ist allein von der Lage her nicht vorgegeben, wird aber den am westlichen Rand verlaufenden Weg aufnehmen und weiterführen. Dieser Weg wird auch Beleuchtung erhalten. Ratsherr Weitz kündigt auch für seine Fraktion Zustimmung an, da dieses Konzept mit nicht störendem Gewerbe unterstützt wird. Die Entwicklung dieser Fläche kommt nach einem langjährigen Planungsprozess endlich zu einem sinnvollen Abschluss. Sachkundige Bürgerin Wenner verweist darauf, dass der Umweltbericht in der Vorlage zweifach enthalten ist. Dieses sollte bei der Neuvorlage berücksichtigt werden. Beschluss: I. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A: A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis 06.10.2015 einschließlich) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 4 von 9 A 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B2.5 B2.6 B2.7 B2.8 B2.9 B2.10 B2.11 B2.12 B2.13 B2.14 B2.15 Abwägung der Stellungnahme IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " " Bürger 1 " " " " " " " " " " " " " " Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB T1 Abwägung der Stellungnahme T9.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßenbau NRW - Nieder- lassung Ville-Eifel Geologischer Dienst NRW " " Stadt Wesseling - FB Stadtplanung Stadtwerke Brühl GmbH T9.2 Stadtwerke Brühl GmbH T2 T5 T6.1 T6.2 T6.3 T8 T9.3 " Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 5 von 9 T9.4 T9.5 " T9.6 T9.7 T11.2 " " Erftverband - Bereich Abwassertechnik Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T12.1 " T12.2 " T12.3 T12.4 " " T12.5 " T12.6 " T12.7 " T12.8 T14.2 T14.3. 1 T14.3. 2 T14.4 T14.5 T15.1 " Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Bodenschutz " - Immissionsschutz - Amt für Straßenbau und Verkehr Deutsche Telekom Technik GmbH Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015 einschließlich) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 6 von 9 B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1 Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Ist bereits berücksichtigt. T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T8 Stadtwerke Brühl GmbH " " " Erftverband - Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau und Verkehr " " - Straßenverkehrsamt und Verkehrssicherung - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. T9.2 T9.5. 1 T9.5. T9.5. 2 T9.6. 3 1 T9.6. 2 " Abstimmungsergebnis: Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. einstimmig Beschluss: II. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339. Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt: - im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, - im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338, - im Süden durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 7 von 9 - im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 4. einstimmig Mikrozensus 2011 464/2015 Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor. Vorsitzender Klug fragt nach, ob die Verwaltung - neben der avisierten Wohnraumbedarfsanalyse, die sich mit dem Thema der Datenauswertung befassen wird - von sich aus weitere Aussagen aus den vorliegenden Daten rausziehen wird. Vor dem Hintergrund der notwendigen Integrationsarbeit, regt er an, dass die Verwaltung eine Auswertung zur Siedlungsstruktur / Ausländeranteil von Vochem vorlegt. Die Erkenntnis hieraus kann Grundlage für planerisches Handeln in der Zukunft sein. Ratsherr vom Hagen kommentiert, dass ggf. auch innerörtliche Umzüge - von Altbau- in Neubaugebiete - die Zahlen beeinflussen können. Er hebt heraus, dass Nachverdichtungen im Bestand den Vorteil mitbringen, dass man von den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen profitiert. Er möchte wissen, erstens ob die wesentlichen Zahlen zu Einwohnern und Staatsangehörigkeit denn fortgeschrieben werden und zweitens wer bei der Stadtverwaltung die statistischen Daten federführend betreibt. Verwaltungsmitarbeiter Kaiser antwortet zur ersten Frage, dass tatsächlich nur die einwohnerbezogenen Daten jährlich fortgeschrieben werden. Zur zweiten Frage verweist Dezernent Schiffer auf den Verwaltungsgliederungsplan, nach dem die Zuständigkeit für Demographie und Statistik im Dezernat von Frau Burkhardt liegt. Eine zentrale statistische Stelle gibt es bei der Stadt allerdings nicht. Ratsherr Weitz betrachtet statistische Auswertungen - am Beispiel 'Leerstände' - skeptisch. Bei einer Wohnraumbedarfsanalyse wird man dies im Blick haben müssen. Er warnt vor Überinterpretationen der statistischen Daten (Beispiel 'Ausländeranteil' versus 'Menschen mit Migrationshintergrund' und Interpretationen hieraus). Ratsherr Dr. Kollenberg hebt die hohe Bedeutung dieser Datenerfassung hervor. Er fragt, ob diese Daten öffentlich verfügbar sind. Verwaltungsmitarbeiter Kaiser erläutert, dass generelle Brühler Daten öffentlich verfügbar sind, nicht jedoch die Daten aus der kleinräumigen Gliederung. Ratsherr Dr. Kollenberg möchte weiter wissen, wie mit diesen Erkenntnissen nun weiter umgegangen wird, bzw. was die nächsten Schritte sind. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass insbesondere die Wohnraumbedarfsanalyse mit diesen Daten arbeiten wird, und dass diese demnächst beauftragt werden wird. Konkrete Analysen und Auswertungen stehen derzeit nicht an. Einzelne Untersuchungen können ggf. je nach Bedarf und Projekt später folgen. Ratsherr vom Hagen hebt in Richtung Ratsherr Weitz den hohen Wert dieser Daten heraus. Mit solchen Daten wird ohnehin auch im Rahmen der Ratstätigkeit bereits in vielfacher Hinsicht gearbeitet. Ein kritischer Umgang hiermit ist gleichwohl geboten. Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 8 von 9 5. Mitteilungen 5.1 Entwurf zum Landesentwicklungsplan, 1. Änderung - Anschreiben an Land - 586/2015 Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass die schon bekannte Stellungnahme um den Aspekt der Flüchtlingsproblematik erweitert wurde. Beschluss: Der PSTA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5.2 Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2015 587/2015 Beschluss: Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5.3 Fahrbahn Thüringer Platz Vorsitzender Klug führt an, die Fahrgasse am Thüringer Platz löst sich langsam auf. Die Verwaltung soll sich bitte drum kümmern. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, dass dies bereits bekannt ist und dass man dran ist, dieses Problem zu beheben. Es handelt sich hierbei um einen Gewährleistungsfehler. 5.4 Steingasse Zufahrtsbereich Lidl Sachkundige Bürgerin Wenner trägt vor, dass sich die Pflasterung im Einfahrtsbereich zu Lidl ebenfalls auflöst. 6. Anfragen 6.1 Sachstand Balthasar-Neumann-Platz Ratsherr vom Hagen fragt nach dem Sachstand. Dezernent Schiffer führt aus, dass voraussichtlich ab kommender Woche wieder dran gearbeitet werden kann. Nach seiner Kenntnis ergeben sich dort keine zeitlichen Verzögerungen. __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016 9 von 9