Daten
Kommune
Brühl
Größe
419 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Brühl, den 05.04.2016
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 21.01.2016
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:35 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Isicok, Rengin
Weitz, Michael
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
vertritt: Eckloff, Uwe
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
1 von 9
Gäste:
Hr. Esser (Arch.-Büro)
Hr. Dr. Böttcher (THC)
Nicht anwesend / entschuldigt:
Eckloff, Uwe (LINKE/PIRATEN)
Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 12.11.2015
2.
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -
(584/2015)
3.
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße"
Teilbereich A
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(582/2015)
4.
Mikrozensus 2011
(464/2015)
5.
Mitteilungen
5.1
Entwurf zum Landesentwicklungsplan, 1. Änderung
- Anschreiben an Land -
(586/2015)
5.2
Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2015
(587/2015)
5.3
Fahrbahn Thüringer Platz
5.4
Steingasse Zufahrtsbereich Lidl
6.
Anfragen
6.1
Sachstand Balthasar-Neumann-Platz
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
2 von 9
Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 12.11.2015
Niederschrift liegt nicht vor. Sie wird in der nächsten PSTA-Sitzung behandelt.
2.
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -
584/2015
Dezernent Schiffer leitet kurz in die Thematik ein.
Architekt Esser trägt vor. [Anm. des Schriftführers: Vortrag und Präsentationsfolien sind
zwischenzeitlich allen Fraktionsmitgliedern zugemailt worden.]
Ratsherr vom Hagen fragt nach der geplanten Gebäudehöhe und Auswirkung auf potentielle Sichtachsen. Arch. Esser führt dazu aus, es wird je nach Konstruktionsart (Holz oder
Stahl) eine Höhe von 9,50m bis 10m erreicht. In einer relevanten Sichtachse wird dieses
Gebäude nicht liegen. Bepflanzungen entlang des Gebäudes sind vorgesehen. Ratsherr
vom Hagen möchte weiter wissen, was es mit den im Plan ausgewiesenen zusätzlichen
Spielfeldern auf sich hat. Arch. Esser erläutert, dass auch zwei zusätzliche Außenspielfelder geplant sind, um den heutigen Bedarf zu decken. diese Plätze entstehen ausnahmslos auf städtischem Gelände. Ratsherr vom Hagen fragt, ob Landschaftsschutz betroffen
ist und wie die Finanzierung gewährleistet wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, das
Landschaftsschutz betroffen ist. Es gibt bereits Gespräche mit der Landschaftsbehörde
des Kreises. Von dort wurde Bereitschaft signalisiert, unter der Voraussetzung, dass ein
förmliches Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, damit den Umweltbelangen hinreichend Rechnung getragen wird. Zur Finanzierung äußert Dr. Böttcher, dass der Verein
dieses über das Sportstätten-Finanzierungsprogramm (bis 10-Mio-€) sowie weiteren Darlehen finanzieren wird.
Ratsherr Weitz hakt beim Landschaftsschutz nach und möchte wissen, ob der Bebauungsplan Voraussetzung dafür ist, ob der Rhein-Erft-Kreis seine Zustimmung für die
Überplanung des Landschaftsschutzgebietes erteilen wird. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt dies. Weiterhin fragt er nach dem Schallschutzgutachten und ob dieses nur die zukünftige Terrassennutzung berücksichtigt oder auch die zusätzlichen Außenplätze. Arch.
Esser erläutert, dass diese Wand lediglich die Terrassennutzung lärmtechnisch abschirmt.
Die zusätzlichen Spielfelder bleiben ohne Wirkung. Die übrige Platzanlage genießt Bestandsschutz. Andere Lärmquellen wie Lüftungsanlagen sind nicht vorgesehen.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach den vertraglichen Modalitäten im Pachtvertrag. Arch.
Esser führt aus, dass der Verein in Verhandlungen mit der Stadt zum Pachtvertrag steht.
Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil mit dem geplanten Gebäude langfristige
Perspektiven realisiert werden sollen. Hr. Dr. Böttcher ergänzt, dass die langfristige Bindung des Vereins an diesem Standort auch im Interesse der Stadt sein dürfte, da diese
Fläche kaum anders zu nutzen ist.
Vorsitzender Klug schlägt vor, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss in den
nächsten Rat zu vertagen. Die Verwaltung möge die Präsentation an die Fraktionen und
Sachkundigen Einwohner verteilen.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
3 von 9
Beschluss:
Der PSTA verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den RAT.
Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße"
Teilbereich A
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
582/2015
Abteilungsleiter Lamberty erläutert das in der Sitzung ausliegende Austauschblatt. Demnach ist ein Satz zur Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt sowie die Plangebietsbeschreibung korrigiert worden. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Ratssitzung
eine neue Vorlage kommt, die die richtige und vollständige Begründung beinhaltet.
Ratsherr Riedel begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung, die zu diesem Planungskonzept
geführt hat.
Ratsherr Dr. Kollenberg hat zwei Fragen. Zum Ersten möchte er wissen, inwiefern die
Stadt auf die Gestaltung der Baukörper vor allem im Bereich des Kreisverkehres Einfluss
nehmen kann, zumal dort nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgesetzt ist. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass über die liegenschaftlichen Verhandlungen Einfluss
auf die städtebauliche Figur genommen werden soll. Zum Zweiten fragt Ratsherr Dr. Kollenberg nach der Wegführung am westlichen Rand. Dieser endet offenbar in der öffentlichen Grünfläche. Abteilungsleiter Lamberty stellt klar, dass in der öffentlichen Grünfläche
auch ein Weg liegen wird. Dieser ist allein von der Lage her nicht vorgegeben, wird aber
den am westlichen Rand verlaufenden Weg aufnehmen und weiterführen. Dieser Weg
wird auch Beleuchtung erhalten.
Ratsherr Weitz kündigt auch für seine Fraktion Zustimmung an, da dieses Konzept mit
nicht störendem Gewerbe unterstützt wird. Die Entwicklung dieser Fläche kommt nach
einem langjährigen Planungsprozess endlich zu einem sinnvollen Abschluss.
Sachkundige Bürgerin Wenner verweist darauf, dass der Umweltbericht in der Vorlage
zweifach enthalten ist. Dieses sollte bei der Neuvorlage berücksichtigt werden.
Beschluss:
I. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A:
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis
06.10.2015 einschließlich)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
4 von 9
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
B1.9
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B2.5
B2.6
B2.7
B2.8
B2.9
B2.10
B2.11
B2.12
B2.13
B2.14
B2.15
Abwägung der Stellungnahme
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
"
Bürger 1
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
T1
Abwägung der Stellungnahme
T9.1
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Nieder- lassung Ville-Eifel Geologischer Dienst
NRW
"
"
Stadt Wesseling
- FB Stadtplanung Stadtwerke Brühl GmbH
T9.2
Stadtwerke Brühl GmbH
T2
T5
T6.1
T6.2
T6.3
T8
T9.3
"
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
5 von 9
T9.4
T9.5
"
T9.6
T9.7
T11.2
"
"
Erftverband - Bereich
Abwassertechnik Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl
e.V.
T12.1
"
T12.2
"
T12.3
T12.4
"
"
T12.5
"
T12.6
"
T12.7
"
T12.8
T14.2
T14.3.
1
T14.3.
2
T14.4
T14.5
T15.1
"
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Bodenschutz "
- Immissionsschutz - Amt für Straßenbau
und Verkehr Deutsche Telekom
Technik GmbH
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015
einschließlich)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
6 von 9
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1
Kriminalkommissariat
Kriminalprävention/ Opferschutz
Ist bereits berücksichtigt.
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
T8
Stadtwerke Brühl GmbH
"
"
"
Erftverband
- Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau
und Verkehr "
"
- Straßenverkehrsamt
und Verkehrssicherung -
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
T9.2
T9.5.
1
T9.5.
T9.5.
2
T9.6.
3
1
T9.6.
2
"
Abstimmungsergebnis:
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
einstimmig
Beschluss:
II. Der PSTA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der
Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige
Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende
Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339.
Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
- im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
- im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338,
- im Süden
durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks
338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden
mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
7 von 9
- im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
4.
einstimmig
Mikrozensus 2011
464/2015
Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor.
Vorsitzender Klug fragt nach, ob die Verwaltung - neben der avisierten Wohnraumbedarfsanalyse, die sich mit dem Thema der Datenauswertung befassen wird - von sich aus
weitere Aussagen aus den vorliegenden Daten rausziehen wird. Vor dem Hintergrund der
notwendigen Integrationsarbeit, regt er an, dass die Verwaltung eine Auswertung zur Siedlungsstruktur / Ausländeranteil von Vochem vorlegt. Die Erkenntnis hieraus kann Grundlage für planerisches Handeln in der Zukunft sein.
Ratsherr vom Hagen kommentiert, dass ggf. auch innerörtliche Umzüge - von Altbau- in
Neubaugebiete - die Zahlen beeinflussen können. Er hebt heraus, dass Nachverdichtungen im Bestand den Vorteil mitbringen, dass man von den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen profitiert. Er möchte wissen, erstens ob die wesentlichen Zahlen zu Einwohnern und Staatsangehörigkeit denn fortgeschrieben werden und zweitens wer bei der
Stadtverwaltung die statistischen Daten federführend betreibt. Verwaltungsmitarbeiter
Kaiser antwortet zur ersten Frage, dass tatsächlich nur die einwohnerbezogenen Daten
jährlich fortgeschrieben werden. Zur zweiten Frage verweist Dezernent Schiffer auf den
Verwaltungsgliederungsplan, nach dem die Zuständigkeit für Demographie und Statistik
im Dezernat von Frau Burkhardt liegt. Eine zentrale statistische Stelle gibt es bei der Stadt
allerdings nicht.
Ratsherr Weitz betrachtet statistische Auswertungen - am Beispiel 'Leerstände' - skeptisch. Bei einer Wohnraumbedarfsanalyse wird man dies im Blick haben müssen. Er warnt
vor Überinterpretationen der statistischen Daten (Beispiel 'Ausländeranteil' versus 'Menschen mit Migrationshintergrund' und Interpretationen hieraus).
Ratsherr Dr. Kollenberg hebt die hohe Bedeutung dieser Datenerfassung hervor. Er fragt,
ob diese Daten öffentlich verfügbar sind. Verwaltungsmitarbeiter Kaiser erläutert, dass
generelle Brühler Daten öffentlich verfügbar sind, nicht jedoch die Daten aus der kleinräumigen Gliederung. Ratsherr Dr. Kollenberg möchte weiter wissen, wie mit diesen Erkenntnissen nun weiter umgegangen wird, bzw. was die nächsten Schritte sind. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass insbesondere die Wohnraumbedarfsanalyse mit diesen Daten arbeiten wird, und dass diese demnächst beauftragt werden wird. Konkrete
Analysen und Auswertungen stehen derzeit nicht an. Einzelne Untersuchungen können
ggf. je nach Bedarf und Projekt später folgen.
Ratsherr vom Hagen hebt in Richtung Ratsherr Weitz den hohen Wert dieser Daten heraus. Mit solchen Daten wird ohnehin auch im Rahmen der Ratstätigkeit bereits in vielfacher Hinsicht gearbeitet. Ein kritischer Umgang hiermit ist gleichwohl geboten.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
8 von 9
5.
Mitteilungen
5.1 Entwurf zum Landesentwicklungsplan, 1. Änderung
- Anschreiben an Land -
586/2015
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass die schon bekannte Stellungnahme um den Aspekt der Flüchtlingsproblematik erweitert wurde.
Beschluss:
Der PSTA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5.2 Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01.
Januar bis 31. Dezember 2015
587/2015
Beschluss:
Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5.3 Fahrbahn Thüringer Platz
Vorsitzender Klug führt an, die Fahrgasse am Thüringer Platz löst sich langsam auf. Die
Verwaltung soll sich bitte drum kümmern. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt, dass dies
bereits bekannt ist und dass man dran ist, dieses Problem zu beheben. Es handelt sich
hierbei um einen Gewährleistungsfehler.
5.4 Steingasse Zufahrtsbereich Lidl
Sachkundige Bürgerin Wenner trägt vor, dass sich die Pflasterung im Einfahrtsbereich zu
Lidl ebenfalls auflöst.
6.
Anfragen
6.1 Sachstand Balthasar-Neumann-Platz
Ratsherr vom Hagen fragt nach dem Sachstand. Dezernent Schiffer führt aus, dass voraussichtlich ab kommender Woche wieder dran gearbeitet werden kann. Nach seiner
Kenntnis ergeben sich dort keine zeitlichen Verzögerungen.
__________________________
Ausschussvorsitzender
____________________________
Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 21.01.2016
9 von 9