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Beschlusstext (Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
Beschlusstext (Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor
Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 10.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 12.11.2015 Öffentliche Sitzung 2. Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-NeumannPlatz hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl 421/2015 Der Antragsteller Hr. Zimmermann trägt seine Kritik im Sinne seines Antrages vor. Er beklagt mangelnden Raum für Begegnungsfälle von Rollstuhlfahrern, insbesondere unter Beteiligung von elektrischen Rollstühlen. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass die Wendeanlagen in den Rampen hinreichend hergestellt sind. Er erinnert an früher erfolgte Ortstermine, im Vorfeld der Ausbauplanung, bei denen Probefahrten mit Rollstuhlfahrern vorgenommen wurden. Er gibt zu Bedenken, dass unter Berücksichtigung der vor Ort räumlich begrenzten Möglichkeiten nicht mehr rauszuholen ist und dass diese Lösung auch im Interesse mobilitätseingeschränkter Personen eine gute Lösung ist. Vorsitzender Klug ergänzt, dass auch der Fördermittelgeber diese bauliche Lösung unterstützt, da die Örtlichkeit eine andere Lösung nicht hergibt. Nach seiner Auffassung hat die Verwaltung alles unternommen, um ein tragfähige Lösung unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Ratsmitglied Weitz erinnert an den Ortstermin unter Teilnahme einer Rollstuhlfahrerin, die selbst Fachplanerin ist und die ihrerseits die Funktionalität der Rampenanlage bestätigt hat. Gleichwohl hebt er die Bedeutung der Belange Behinderter hervor und regt an, dass diese Belange zukünftig in Abstimmung mit Betroffenen besser vorbereitet werden. Dezernent Schiffer hebt heraus, dass die Stadt ihre eigenen und auch externe Fachleute zu diesem Thema beteiligt hat und dass im Vorfeld Begehungen und Testfahrten mit Begegnungsfällen auch unter Beteiligung von Hr. Zimmermann statt gefunden haben. Nach seiner Auffassung werden elektrische Rollstühle überdies eher die normale anstelle der längeren Rampe benutzen. Beschluss: Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt den Antrag ab. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 1 von 1