Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 10.12.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 12.11.2015
Öffentliche Sitzung
6.
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -
430/2015
Ratsmitglied Hupp fragt nach der Aufteilung der Wohneinheiten. Dezernent Schiffer erklärt, dass dies nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T4.1
T5.1
T6.2
T6.3
B
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
- Bodenschutz -
Wird berücksichtigt.
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015)
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
1 von 2
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Stadtwerke Brühl
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Bodenschutz -
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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