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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II - Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II
- Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II
- Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II
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Inhalt der Datei

Brühl, den 10.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 12.11.2015 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes - 457/2015 Dezernent Schiffer fasst kurz zusammen, dass im letzten PSTA die Themen Verkehr und Lärmschutz vertiefend diskutiert wurden und dass die Gutachter zwischenzeitlich Ergebnisse hierzu erarbeitet haben, die nunmehr im Ausschuss vorgestellt werden. Herr Runge trägt vor. Herr Sökeland trägt vor. Ratsmitglied Pütz fragt, ob es verkehrliche Bedenken westlich der Busvorfahrt gibt. Gutachter Runge erläutert, dass selbst bei einer angenommenen Verdoppelung der Fahrten aus dem westlichen Wohngebiet immernoch eine 'befriedigende Verkehrsqualität' entsteht. Ratsmitglied Pütz ist skeptisch, ob die zukünftige Parksituation als bedenkenfrei bewertet werden kann. Gutachter Runge gibt zu Bedenken, dass dies zukünftig ja in geordneten Bahnen erfolgen wird. Insbesondere wird das bisherige wilde Parken um die Buswendeschleife herum entfallen. Hier entstehen bessere und übersichtliche Verkehrsverhältnisse. Ratsmitglied Hupp bittet zu überprüfen, ob ein Kreisverkehr zu einer besseren Kreuzungssituation führen kann. Zweitens regt er an, dass ein Lärmschutzwall errichtet wird, um den Lärm von der Straße sowie den Personen auf Gehwegen und Straße zu mindern. Gutachter Runge erläutert, dass ein Lärmschutzwall für 2.600 KFZ sehr ungewöhnlich wäre. Darüber hinaus bestehen die Belastungen im Kern nur morgens innerhalb einer halben Stunde. Auch die Verkehrsqualität an der Bonnstraße hat bei einer 'normalen Kreuzung' auch in der halben Spitzenstunde noch eine befriedigende bis ausreichende Verkehrsqualität. Die verkehrliche Erschließung ist ohne Kreisverkehr sicher und leistungsfähig, weswegen er diese Lösung empfiehlt. Gutachter Sökeland ergänzt, dass der zu erwartende Lärm bereit mit Fenstern der Schallschutzklasse III begegnet werden kann. Dies entspricht dem Einbau normaler Fenster, wie sie bereits nach der Wärmeschutzverordnung erforderlich sind. Ein Lärmschutzwall müsste annähernd die Gebäudehöhe erreichen, falls hierüber nennenswert Schallschutz betrieben werden sollte. Ratsmitglied Hupp meint, wenn für Verkehr keine weiteren Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind, dann ist auch der Lärm von der Volleyballanlage zu vernachlässigen. Gutachter Sökeland stellt klar, dass es hierfür unterschiedliche gesetzliche Regelwerke gibt. Ratsmitglied Bobe befürchtet, dass sich das Parken in das Wohngebiet verlagern könnte. Ggf. müsste die vorhandene Parkplatzanlage vergrößert werden. Er möchte wissen, ob dieses bereits betrachtet wurde. Gutachter Runge verneint die Frage, er gibt zu Bedenken, dass es sich um bestehende Anlagen außerhalb des Planbereiches handelt. Ein 'Überparken' gibt es derzeit nur bei seltenen Brauchtumsveranstaltungen. Wenn es die Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 1 von 3 vorhandenen Nutzungen erfordern, könnte auch später noch eine Erweiterung der Parkplatzanlage erwogen werden. Die geplante Wohnnutzung erfordert dies nicht. Ratsmitglied vom Hagen fragt, inwieweit der Parkdruck auf den P+R-Platz an der Linie18-Haltestelle (südlich der Gesamtschule) steigen wird, zumal sich mit der Zweigleisigkeit ein höherer Takt ergeben wird und ob sich dies in das Neubaugebiet auswirken wird. Weiterhin möchte er wissen, zu wessen Lasten die Erweiterung der Verkehrsfläche der 'Schulstraße' um ca. 6 - 7,0m gehen wird. Gutachter Runge führt aus, dass die Straßenerweiterung von Süden her aufgebaut wird. Der heutige Straßenquerschnitt weist ca. 6,20m / 6,50m zzgl. Gehweg von ca. 2,50m auf. Insofern müssen ca. 10m nach Norden drauf gerechnet werden. Zum P+R-Platz erläutert er, dass dort ca. 12 Stellplätze vor Schulbeginn belegt sind. Bei Aufnahme der Zweigleisigkeit kann mit ca. 24 Stellplätzen gerechnet werden. Dies kann sich durchaus - wenngleich geringfügig - auf die verkehrliche Situation im geplanten Wohngebiet auswirken. Ratsmitglied Weitz fasst hinsichtlich der zu erwartenden Lärmproblematik nach und merkt an, dass der Betreiber der Tanzsporthalle ggf. zu lärmmindernden Maßnahmen angehalten werden kann. In jedem Fall sollte man solche Maßnahmen im Blick haben, wenn man nun mit Wohnungsbau an diese Lärmquelle heranrückt. Gutachter Schneider trägt vor. Ratsmitglied Pütz fragt, ob mit den angrenzenden Eigentümern und / oder Nachbarn zu diesem Planvorhaben Kontakt aufgenommen wurde und ob Einwendungen bekannt sind. Gutachter Schneider erläutert, dass dies nicht beabsichtigt und nicht üblich ist, solange der Ausschuss die Aufnahme dieses Planverfahrens noch nicht beschlossen hat. Vorsitzender Klug ergänzt die Frage und möchte wissen, ob denn seitens der betroffenen Grundstückseigentümer hinreichend Bereitschaft bekannt ist. Gutachter Schneider bestätigt, dass mit allen Eigentümern gesprochen wurde und dass dem Planverfahren insoweit nichts entgegen steht. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert zum Planverfahren, dass ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. Voraussetzung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss. Nach Kenntnis der Verwaltung sind alle im Plangebiet betroffenen Eigentümer mit der Entwicklung des neuen Wohnbaustandortes einverstanden. Ratsmitglied Hupp begrüßt im Namen seiner Fraktion die Herstellung von Wohnraum insbesondere die Absicht, zu 30% geförderten Wohnraum herzustellen. Er hebt heraus, dass die Herstellung von kleinen Wohnungen zB auch für Studenten sinnvoll ist. Ratsmitglied vom Hagen fragt, wie man dazu steht, für dieses Planvorhaben die ENEV 2020 anzuhalten. Gutachter Schneider verweist darauf, dass dies von Verhandlungen zwischen Verwaltung und Investor abhängt. Ratsmitglied Weitz möchte wissen, ob evtl. damit zu rechnen ist, dass ein Teil nicht bebaut werden wird. Fachbereichsleiter Schaaf gibt an, dass nach seinem Kenntnisstand diese Befürchtung unbegründet ist. Ratsmitglied Weitz begrüßt weiterhin, dass Sozialer Wohnungsbau hergestellt werden soll. Kritisch wird das Heranrücken an vorhandene Lärmquellen gesehen. Von der Abwägung hierzu wird die Zustimmung seiner Fraktion für das Vorhaben abhängen. Beschluss: I. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des in der Sitzung präsentierten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 2 von 3 II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X), im Süden vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 3 von 3