Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
63 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 63 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 10.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 12.11.2015 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 458/2015 Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor. Ratsmitglied Dr. Kollenberg begrüßt die Planung, sieht aber auch die Gefahr, dass die Geschäfte in der nördlichen Innenstadt weiter geschwächt werden und dass die Einzelhandelsnutzung sich weiter nach Süden verlagern könnte. Er fragt, wie dies verhindert werden kann. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass mit dem Einzelhandelskonzept der zentrale Versorgungsbereich definiert wurde. Das geplante Bauvorhaben liegt demnach an seinem südlichen Ende. Im Mischgebiet können einzelne spezielle Arten von Einzelhandelsnutzungen jedoch nicht weiter eingeschränkt werden. Die nördliche Innenstadt ist bereits im Fokus: Dort wird mit Fassadenprogramm, Modernisierungsrichtlinie, Verfügungsfonds erheblich investiert. Ratsmitglied Weitz befürchtet ebenfalls eine Verschärfung der Einzelhandelssituation der nördlichen Innenstadt. Er vermisst Ansätze, die nördliche Innenstadt zu stärken. Aufgrund dieser Kritik kündigt er für seine Fraktion Ablehnung an. Ratsmitglied Hupp möchte wissen, wie die Wohnraumaufteilung vorgesehen ist. Weiterhin plädiert er für den Erhalt des Magnolienbaums. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass Wohnungsgrundrisse zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Die Magnolie ist aus städtebaulichen Gründen am gegebenen Standort nicht zu erhalten. Sachkundige Einwohnerin Hagedorn-Brinkmeyer kritisiert, dass keine hinreichenden Spielflächen für Kinder vorgesehen sind. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass die Herstellung eines Spielplatzes für den Bauherrn verpflichtend ist. Der Nachweis eines nach Bauordnung hinreichenden Spielplatzes wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geführt. Der Wunsch nach geeigneten Spielmöglichkeiten wird an den Investor weiter gegeben. Sachkundige Bürgerin Wenner hebt heraus, dass der Investor einen Spielplatz herstellen muss und dass dieser diese Fläche auch unterhalten muss. Sie rät aufgrund der zu erwartenden Unterhaltungskosten von der Herstellung einer öffentlichen Spielplatzfläche ab. Ratsmitglied Dr. Kollenberg wünscht erstens, dass für die nördliche Innenstadt konkrete Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und dass zweitens auch die südliche Innenstadtrandlage vor dem Hintergrund der Einzelhandelsentwicklung betrachtet wird, mit der Zielrichtung, Einzelhandel nicht noch weiter in den Süden zu entwickeln. Dezernent Schiffer stellt abschließend klar, dass der zentrale Versorgungsbereich bereits jetzt an der Liblarer Straße endet. Beschluss: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 1 von 3 I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015) A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.01 Straßen NRW Ist bereits berücksichtigt. T2.01 Stadtwerke Brühl Wird berücksichtigt. T3.01 Geologischer Dienst Wird berücksichtigt. T4.02 Erftverband Wird nicht berücksichtigt. T6.01 Deutscher Kinderschutzbund Wird nicht berücksichtigt. T7.01 Deutsche Telekom Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T8.01 WEPAG Wird nicht berücksichtigt. T9.01 Kreispolizei Ist bereits berücksichtigt. T9.02 Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T9.03 Ist bereits berücksichtigt. T9.04 Wird nicht berücksichtigt. T9.05 Wird berücksichtigt. T12.02 Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt. T12.03 Wird berücksichtigt. T12.04 Wird berücksichtigt. T12.05 Bodenschutz Wird berücksichtigt. T13.01 Stadtwerke Köln Ist bereits berücksichtigt. T13.02 Wird nicht berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015) B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Wird nicht berücksichtigt. B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T2.01 Deutsche Telekom Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T3.01 Geologischer Dienst Wird berücksichtigt. T4.01 Straßen NRW Wird berücksichtigt. T8.02 Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 2 von 3 T8.03 T8.04 T8.05 Bodenschutz Immissionsschutz T9.01 Deutscher Kinderschutzbund Abstimmungsergebnis: Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. Wird nicht berücksichtigt. 9/6/0 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620, im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 9/6/0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 3 von 3