Daten
Kommune
Brühl
Größe
63 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 10.12.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 12.11.2015
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
458/2015
Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg begrüßt die Planung, sieht aber auch die Gefahr, dass die
Geschäfte in der nördlichen Innenstadt weiter geschwächt werden und dass die Einzelhandelsnutzung sich weiter nach Süden verlagern könnte. Er fragt, wie dies verhindert
werden kann. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass mit dem Einzelhandelskonzept der zentrale Versorgungsbereich definiert wurde. Das geplante Bauvorhaben liegt
demnach an seinem südlichen Ende. Im Mischgebiet können einzelne spezielle Arten von
Einzelhandelsnutzungen jedoch nicht weiter eingeschränkt werden. Die nördliche Innenstadt ist bereits im Fokus: Dort wird mit Fassadenprogramm, Modernisierungsrichtlinie,
Verfügungsfonds erheblich investiert.
Ratsmitglied Weitz befürchtet ebenfalls eine Verschärfung der Einzelhandelssituation der
nördlichen Innenstadt. Er vermisst Ansätze, die nördliche Innenstadt zu stärken. Aufgrund
dieser Kritik kündigt er für seine Fraktion Ablehnung an.
Ratsmitglied Hupp möchte wissen, wie die Wohnraumaufteilung vorgesehen ist. Weiterhin
plädiert er für den Erhalt des Magnolienbaums. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass
Wohnungsgrundrisse zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Die Magnolie ist aus
städtebaulichen Gründen am gegebenen Standort nicht zu erhalten.
Sachkundige Einwohnerin Hagedorn-Brinkmeyer kritisiert, dass keine hinreichenden
Spielflächen für Kinder vorgesehen sind. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass die
Herstellung eines Spielplatzes für den Bauherrn verpflichtend ist. Der Nachweis eines
nach Bauordnung hinreichenden Spielplatzes wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geführt. Der Wunsch nach geeigneten Spielmöglichkeiten wird an den Investor
weiter gegeben.
Sachkundige Bürgerin Wenner hebt heraus, dass der Investor einen Spielplatz herstellen
muss und dass dieser diese Fläche auch unterhalten muss. Sie rät aufgrund der zu erwartenden Unterhaltungskosten von der Herstellung einer öffentlichen Spielplatzfläche ab.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg wünscht erstens, dass für die nördliche Innenstadt konkrete
Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und dass zweitens auch die südliche Innenstadtrandlage vor dem Hintergrund der Einzelhandelsentwicklung betrachtet wird, mit
der Zielrichtung, Einzelhandel nicht noch weiter in den Süden zu entwickeln.
Dezernent Schiffer stellt abschließend klar, dass der zentrale Versorgungsbereich bereits
jetzt an der Liblarer Straße endet.
Beschluss:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
1 von 3
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01
"Giesler-Galerie", 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015)
A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
- kein Eingang A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
Straßen NRW
Ist bereits berücksichtigt.
T2.01
Stadtwerke Brühl
Wird berücksichtigt.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.02
Erftverband
Wird nicht berücksichtigt.
T6.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
T7.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.01
WEPAG
Wird nicht berücksichtigt.
T9.01
Kreispolizei
Ist bereits berücksichtigt.
T9.02
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.03
Ist bereits berücksichtigt.
T9.04
Wird nicht berücksichtigt.
T9.05
Wird berücksichtigt.
T12.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T12.03
Wird berücksichtigt.
T12.04
Wird berücksichtigt.
T12.05
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T13.01
Stadtwerke Köln
Ist bereits berücksichtigt.
T13.02
Wird nicht berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015)
B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Wird nicht berücksichtigt.
B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.01
Straßen NRW
Wird berücksichtigt.
T8.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
2 von 3
T8.03
T8.04
T8.05
Bodenschutz
Immissionsschutz
T9.01
Deutscher Kinderschutzbund
Abstimmungsergebnis:
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
9/6/0
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den
Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620,
im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum
Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen
des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629,
im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
9/6/0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
3 von 3