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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße' - Aufstellungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
35 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
- Aufstellungsbeschluss -	) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
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Inhalt der Datei

Brühl, den 10.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 12.11.2015 Öffentliche Sitzung 7. Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße' - Aufstellungsbeschluss - 460/2015 Fachbereichsleiter Schaaf trägt vor. Ratsmitglied Weitz kritisiert den unglücklichen Zeitpunkt für den Beschluss des Beschleunigungsverfahrens, da sich derzeit Bürger gegen dieses Vorhaben aussprechen. Er möchte die sachliche Begründung vertieft dargestellt haben, insbesondere inwieweit das Verfahren verkürzt wird. Weiterhin möchte er wissen, für wann die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung äußert Fachbereichsleiter Schaaf, dass diese noch dieses Jahr durchgeführt werden könnte. Von der Verfahrenserleichterung "Wegfall der frühzeitigen Bürgerbeteiligung" wird in jedem Fall abgesehen. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass durch dieses Verfahren von der Ausgleichspflicht befreit wird. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ausdrücklich für die gewünschte Nachverdichtung in Form von Innenbereichsvorhaben vorgesehen. Insofern wird zwar nicht von den Beschleunigungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, wohl aber von den Möglichkeiten, auf den Ausgleich zu verzichten. Ratsmitglied Bobe erinnert an seine Nachfrage im letzten Ausschuss, ob mit den Anwohnern gesprochen worden ist und ob mit Widerstand zu rechnen ist. Man hatte ihm gesagt, dass kein Widerstand bekannt ist. Vorsitzender Klug führt hierzu aus, dass sich lt. einer Unterschriftenliste mittlerweile 21 Bürger gegen das Vorhaben aussprechen, wovon 8 auf der westlichen Seite der Badorfer Straße wohnen. Derartige Meinungen sind schwer nachvollziehbar, zumal ein Einblick in die bisher grünen Gärten gar nicht möglich ist. Und die Erschließung des Gebietes erfolgt vollständig von der Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße, so dass die Badorfer Straße auch vom Verkehr nicht betroffen ist. Er hebt heraus, dass seitens der Bezirksregierung die Erwartung besteht, im Bestand nach zu verdichten und nicht neues Bauland in Anspruch zu nehmen. Andere Wohnbauflächen als die derzeit in Entwicklung befindlichen existieren aber nicht. Unabhängig davon ist die Achse Köln Brühl - Bonn nach wie vor als Zuzugsbereich zu betrachten, die Nachfrage ist unverändert hoch. Die Realisierung von Baugebieten trägt entscheidend zur demographischen Entwicklung der Stadt und somit zur Beibehaltung des derzeitigen Einwohnerstandes bei. Dezernent Schiffer regt an, dass Gutachter Schneider sich zu dem Einwand von Ratsmitglied Bobe äußert. Gutachter Schneider erinnert sich, dass er im letzten PSTA nachgefragt hat, ob Anwohnerinteressen 'innerhalb' oder 'außerhalb' des Gebietes gemeint seien. Er hat dann geantwortet, dass mit den betroffenen Eigentümern innerhalb des Plangebietes gesprochen wurde, da zunächst einmal die Bereitschaft dieser Personen abgeklärt werden muss, um überhaupt ein Projekt in den Blick zu nehmen. Ratsmitglied Hupp kritisiert die Vernachlässigung der Natur-Belange, er sieht eher, dass Brühl zubetoniert wird. Mit den beiden Baugebiete Giesler-Galerie und Südwiese besteht Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 1 von 4 hinreichend Raum, um zukünftige Nachfragen zu befriedigen. Weiterhin kritisiert er, dass die Bürger bisher nicht mit ins Boot genommen worden sind. Er regt daher eine Vertagung an. Dezernent Schiffer stellt klar, dass es nach seiner Überzeugung der richtige Weg ist, dass Verwaltung anstehende Projekte als erstes mit der Politik bespricht, bevor die Bürgerschaft dazu beteiligt wird. Es kann nicht zielführend sein, wenn in der Öffentlichkeit bereits ein Projekt diskutiert wird, dass in der Politik noch gar nicht bekannt sein kann. Insofern wird auch an dem Planungsprozedere festgehalten, Planungsabsichten zuerst mit der Politik im PSTA zu diskutieren und in einem späteren Schritt die Öffentlichkeit über das jeweilige Planverfahren zu beteiligen. Sachkundige Bürgerin Wenner regt an, dass in den Beschluss aufgenommen wird, dass von den Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nicht Gebrauch gemacht wird. Dezernent Schiffer schlägt vor, dass der Beschluss um den Inhalt ergänzt wird: "Die Verwaltung führt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch.". Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack ist ebenfalls der Auffassung, dass die zweite Beteiligungsphase durchgeführt werden soll. Darüber hinaus kritisiert er aber, dass im vorhandenen Innenbereich Grünfläche überbaut wird. Er möchte wissen, ob denn ein ökologischer Ausgleich unabhängig vom Bebauungsplanverfahren in einem Städtebaulichen Vertrag verankert wird. In diesem Fall kann er sich dem Beschluss anschließen. Fachbereichsleiter Schaaf stellt klar, dass ein Ausgleich dann nicht mehr erfolgen wird. Dafür wäre lediglich das Normalverfahren angebracht. Ratsmitglied Dr. Kollenberg stellt die Zustimmung für seine Fraktion in Aussicht, wenn der Beschluss um die Beteiligungsoption ergänzt wird. Ratsmitglied Pütz teilt mit, dass seine Fraktion bereits ein Treffen mit den Anwohnern hatte. Die Bürger sind insofern über die Planungsabsichten informiert. Ratsmitglied vom Hagen hebt positiv heraus, dass die Verwaltung in den letzten Jahren verstärkt Bürgerinformation betreibt. Seine Fraktion kann dem Vorhaben daher zustimmen. Er weist jedoch darauf hin, dass die verstärkte Entwicklung von Wohnungsbauvorhaben im Brühler Süden verstärkt Nachfrage nach Kindergarten- und Schulplätzen nach sich ziehen wird. Die Bauvorhaben werden sich in den nächsten Jahren auch auf den Haushalt auswirken. Ratsmitglied Weitz greift die Hinweise des Vorsitzenden Klug auf, wonach eine Nachverdichtung auch von Landes- bzw. Bezirksregierung gewünscht ist und dass die Politik auch das Gesamtinteresse der Stadt zu verfolgen hat. Dies bedeutet nach seiner Meinung jedoch auch die Berücksichtigung von Meinungen solcher Bürger, die solche Bauvorhaben nicht haben möchten. Auch diese Bedenken sind abzuwägen. Er betont, dass es sich bei dem Beschluss um eine 'Kann-Entscheidung' handelt und dass nach seiner Ansicht daher ein höherer Begründungsaufwand als mit der vorgelegten Vorlage betrieben werden muss. Schließlich bedeutet dieses Vorhaben auch Auswirkungen auf die Infrastruktur im Brühler Süden für die nächsten Jahre. Er wird dem Beschluss nur zustimmen, wenn klar gestellt wird, dass von der Option der Verfahrensbeschleunigung nicht Gebrauch gemacht wird. Er bittet insofern um Änderung dieses Beschlusses. Abteilungsleiter Lamberty verweist darauf, dass der §13a BauGB nur von einer 'Bürgerinformation' spricht und nicht von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Bei der Bürgerinformation erhält der Bürger nur Einsicht in die Planunterlagen, erhält aber zu diesem frühzeitigen Zeitpunkt keine Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Begriff 'Frühzeitige Bürgerbeteiligung' ist der Begriff aus dem Normalverfahren, der dann auch die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gewährleistet. Hinzu kommt unabhängig vom Verfahren immer auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 'Öffentlichen Auslegung'. Vorsitzender Klug formuliert die Ergänzung des Beschlussvorschlags: "... und die Verwaltung führt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch." Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 2 von 4 Zum Vertagungsantrag fragt Sachkundige Bürgerin Wenner bei Ratsmitglied Hupp nach, bis wann vertagt werden und was in der Zwischenzeit stattfinden soll. Ratsmitglied Hupp wünscht die Klärung der von ihm oben genannten Fragen sowie der Frage um die Anwendung des korrekten Verfahrens. Er bezweifelt, dass das beabsichtigte Verfahren im Sinne der Bürger läuft. Vorsitzender Klug stellt klar, dass es sich bei dem Begriff 'frühzeitige Bürgerbeteiligung' um einen eindeutigen Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung dazu führt, dass die Verwaltung eine eben solche Bürgerbeteiligung durchführen muss. Danach folgt später die 'Öffentliche Auslegung', zu der ebenfalls die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahmen gebeten werden. Alle Anregungen und Bedenken (aus beiden Beteiligungsphasen) müssen letztlich abgewogen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Vertagung führt - mit Blick auf die noch zu erfolgenden Beteiligungsschritte - zu keinem neuen Stand in der Planung. Sachkundige Bürgerin Wenner ergänzt, dass mit diesem Beschluss lediglich der mangelbehaftete Beschluss der letzten PSTA-Sitzung korrigiert wird. Ratsmitglied Hupp zieht seinen Antrag zurück. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Verwaltung führt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 - 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße) im Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), im Süden von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, im Westen von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 3 von 4 Abstimmungsergebnis: 13 / 0 / 2 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015 4 von 4