Daten
Kommune
Brühl
Größe
565 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
13.01.16, 09:11
Aktualisiert
13.01.16, 09:11
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Brühl, den 01.12.2015
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 12.11.2015
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 21:05 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Isicok, Rengin
Weitz, Michael
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry vertritt: Eckloff, Uwe
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Hagedorn-Brinkmeyer, Christel (DKSB) vertritt: Sallach, Bianca
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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Gäste:
Hr. Runge, Büro Runge und Küchler
Hr. Sökeland, Büro Accon
Hr. Schneider, Büro La Città
Nicht anwesend / entschuldigt:
Eckloff, Uwe (LINKE/PIRATEN)
Sallach, Bianca (DKSB)
Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 01.10.2015
2.
Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-NeumannPlatz
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung
von Herrn Theodor
Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl
(421/2015)
3.
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(458/2015)
4.
Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum BP 01.01
'Giesler-Galerie'
(459/2015)
5.
Bebauungsplan 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof / Bonnstraße /
Schulzentrum / Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -
(457/2015)
6.
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -
(430/2015)
7.
Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
- Aufstellungsbeschluss -
(460/2015)
8.
Bebauungsplan 04.08 "Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße /
Lise-Meitner-Straße"
- Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 BauGB -
(442/2015)
9.
Entwurf zum Landesentwicklungsplan, 1. Änderung
- Stellungnahme der Stadt Brühl -
(463/2015)
10.
Wohnungsbau
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015
(482/2015)
10.1 Wohnungsbau
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015
(496/2015)
11.
Mikrozensus 2011
(464/2015)
12.
Haushaltssatzung 2016- Sachgebiete Stadtplanung, Bauordnung,
(415/2015)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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Denkmalschutz, Verkehrsflächen
hier: Entwurf
Bezug: Rat vom 26.10.2015
13.
Mitteilungen
13.1 Parkraumbewirtschaftung
14.
Anfragen
14.1 Balthasar-Neumann-Platz
- Flächenbeschaffenheit 14.2 BP 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof'
- Sachstand -
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 01.10.2015
Sachkundige Bürgerin Wenner bittet um Korrektur auf Seite 4 der Niederschrift, Mitte.
Dort muss es heißen [eingefügtes Wort gefettet]: "Er sieht an dieser Regelung allerdings
keinen Änderungsbedarf, da er eine enge und kompakte Bebauung ablehnt."
Die Niederschrift wird mit dieser Änderung genehmigt.
2.
Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-NeumannPlatz
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor
Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl
421/2015
Der Antragsteller Hr. Zimmermann trägt seine Kritik im Sinne seines Antrages vor. Er beklagt mangelnden Raum für Begegnungsfälle von Rollstuhlfahrern, insbesondere unter
Beteiligung von elektrischen Rollstühlen.
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass die Wendeanlagen in den Rampen hinreichend
hergestellt sind. Er erinnert an früher erfolgte Ortstermine, im Vorfeld der Ausbauplanung,
bei denen Probefahrten mit Rollstuhlfahrern vorgenommen wurden. Er gibt zu Bedenken,
dass unter Berücksichtigung der vor Ort räumlich begrenzten Möglichkeiten nicht mehr
rauszuholen ist und dass diese Lösung auch im Interesse mobilitätseingeschränkter Personen eine gute Lösung ist.
Vorsitzender Klug ergänzt, dass auch der Fördermittelgeber diese bauliche Lösung unterstützt, da die Örtlichkeit eine andere Lösung nicht hergibt. Nach seiner Auffassung hat die
Verwaltung alles unternommen, um ein tragfähige Lösung unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Ratsmitglied Weitz erinnert an den Ortstermin unter Teilnahme einer Rollstuhlfahrerin, die
selbst Fachplanerin ist und die ihrerseits die Funktionalität der Rampenanlage bestätigt
hat. Gleichwohl hebt er die Bedeutung der Belange Behinderter hervor und regt an, dass
diese Belange zukünftig in Abstimmung mit Betroffenen besser vorbereitet werden.
Dezernent Schiffer hebt heraus, dass die Stadt ihre eigenen und auch externe Fachleute
zu diesem Thema beteiligt hat und dass im Vorfeld Begehungen und Testfahrten mit Begegnungsfällen auch unter Beteiligung von Hr. Zimmermann statt gefunden haben. Nach
seiner Auffassung werden elektrische Rollstühle überdies eher die normale anstelle der
längeren Rampe benutzen.
Beschluss:
Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt den Antrag ab.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
458/2015
Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg begrüßt die Planung, sieht aber auch die Gefahr, dass die
Geschäfte in der nördlichen Innenstadt weiter geschwächt werden und dass die Einzelhandelsnutzung sich weiter nach Süden verlagern könnte. Er fragt, wie dies verhindert
werden kann. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass mit dem Einzelhandelskonzept der zentrale Versorgungsbereich definiert wurde. Das geplante Bauvorhaben liegt
demnach an seinem südlichen Ende. Im Mischgebiet können einzelne spezielle Arten von
Einzelhandelsnutzungen jedoch nicht weiter eingeschränkt werden. Die nördliche Innenstadt ist bereits im Fokus: Dort wird mit Fassadenprogramm, Modernisierungsrichtlinie,
Verfügungsfonds erheblich investiert.
Ratsmitglied Weitz befürchtet ebenfalls eine Verschärfung der Einzelhandelssituation der
nördlichen Innenstadt. Er vermisst Ansätze, die nördliche Innenstadt zu stärken. Aufgrund
dieser Kritik kündigt er für seine Fraktion Ablehnung an.
Ratsmitglied Hupp möchte wissen, wie die Wohnraumaufteilung vorgesehen ist. Weiterhin
plädiert er für den Erhalt des Magnolienbaums. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass
Wohnungsgrundrisse zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Die Magnolie ist aus
städtebaulichen Gründen am gegebenen Standort nicht zu erhalten.
Sachkundige Einwohnerin Hagedorn-Brinkmeyer kritisiert, dass keine hinreichenden
Spielflächen für Kinder vorgesehen sind. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass die
Herstellung eines Spielplatzes für den Bauherrn verpflichtend ist. Der Nachweis eines
nach Bauordnung hinreichenden Spielplatzes wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geführt. Der Wunsch nach geeigneten Spielmöglichkeiten wird an den Investor
weiter gegeben.
Sachkundige Bürgerin Wenner hebt heraus, dass der Investor einen Spielplatz herstellen
muss und dass dieser diese Fläche auch unterhalten muss. Sie rät aufgrund der zu erwartenden Unterhaltungskosten von der Herstellung einer öffentlichen Spielplatzfläche ab.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg wünscht erstens, dass für die nördliche Innenstadt konkrete
Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und dass zweitens auch die südliche Innenstadtrandlage vor dem Hintergrund der Einzelhandelsentwicklung betrachtet wird, mit
der Zielrichtung, Einzelhandel nicht noch weiter in den Süden zu entwickeln.
Dezernent Schiffer stellt abschließend klar, dass der zentrale Versorgungsbereich bereits
jetzt an der Liblarer Straße endet.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01
"Giesler-Galerie", 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015)
A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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- kein Eingang -
-
A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
Straßen NRW
Ist bereits berücksichtigt.
T2.01
Stadtwerke Brühl
Wird berücksichtigt.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.02
Erftverband
Wird nicht berücksichtigt.
T6.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
T7.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.01
WEPAG
Wird nicht berücksichtigt.
T9.01
Kreispolizei
Ist bereits berücksichtigt.
T9.02
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.03
Ist bereits berücksichtigt.
T9.04
Wird nicht berücksichtigt.
T9.05
Wird berücksichtigt.
T12.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T12.03
Wird berücksichtigt.
T12.04
Wird berücksichtigt.
T12.05
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T13.01
Stadtwerke Köln
Ist bereits berücksichtigt.
T13.02
Wird nicht berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015)
B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Wird nicht berücksichtigt.
B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.01
Straßen NRW
Wird berücksichtigt.
T8.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T8.03
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.04
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T8.05
Immissionsschutz
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
9/6/0
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den
Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620,
im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum
Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen
des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629,
im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
4.
9/6/0
Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum BP 01.01
'Giesler-Galerie'
459/2015
Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor.
Ratsmitglied Weitz kündigt aus den unter TOP 3 genannten Gründen auch hierzu Ablehnung an.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs. 5
und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294), die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Abstimmungsergebnis:
5.
9/6/0
Bebauungsplan 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof / Bonnstraße /
Schulzentrum / Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -
457/2015
Dezernent Schiffer fasst kurz zusammen, dass im letzten PSTA die Themen Verkehr und
Lärmschutz vertiefend diskutiert wurden und dass die Gutachter zwischenzeitlich Ergebnisse hierzu erarbeitet haben, die nunmehr im Ausschuss vorgestellt werden.
Herr Runge trägt vor.
Herr Sökeland trägt vor.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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Ratsmitglied Pütz fragt, ob es verkehrliche Bedenken westlich der Busvorfahrt gibt. Gutachter Runge erläutert, dass selbst bei einer angenommenen Verdoppelung der Fahrten
aus dem westlichen Wohngebiet immernoch eine 'befriedigende Verkehrsqualität' entsteht. Ratsmitglied Pütz ist skeptisch, ob die zukünftige Parksituation als bedenkenfrei
bewertet werden kann. Gutachter Runge gibt zu Bedenken, dass dies zukünftig ja in geordneten Bahnen erfolgen wird. Insbesondere wird das bisherige wilde Parken um die
Buswendeschleife herum entfallen. Hier entstehen bessere und übersichtliche Verkehrsverhältnisse.
Ratsmitglied Hupp bittet zu überprüfen, ob ein Kreisverkehr zu einer besseren Kreuzungssituation führen kann. Zweitens regt er an, dass ein Lärmschutzwall errichtet wird, um den
Lärm von der Straße sowie den Personen auf Gehwegen und Straße zu mindern. Gutachter Runge erläutert, dass ein Lärmschutzwall für 2.600 KFZ sehr ungewöhnlich wäre.
Darüber hinaus bestehen die Belastungen im Kern nur morgens innerhalb einer halben
Stunde. Auch die Verkehrsqualität an der Bonnstraße hat bei einer 'normalen Kreuzung'
auch in der halben Spitzenstunde noch eine befriedigende bis ausreichende Verkehrsqualität. Die verkehrliche Erschließung ist ohne Kreisverkehr sicher und leistungsfähig, weswegen er diese Lösung empfiehlt. Gutachter Sökeland ergänzt, dass der zu erwartende
Lärm bereit mit Fenstern der Schallschutzklasse III begegnet werden kann. Dies entspricht dem Einbau normaler Fenster, wie sie bereits nach der Wärmeschutzverordnung
erforderlich sind. Ein Lärmschutzwall müsste annähernd die Gebäudehöhe erreichen, falls
hierüber nennenswert Schallschutz betrieben werden sollte. Ratsmitglied Hupp meint,
wenn für Verkehr keine weiteren Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind, dann ist auch
der Lärm von der Volleyballanlage zu vernachlässigen. Gutachter Sökeland stellt klar,
dass es hierfür unterschiedliche gesetzliche Regelwerke gibt.
Ratsmitglied Bobe befürchtet, dass sich das Parken in das Wohngebiet verlagern könnte.
Ggf. müsste die vorhandene Parkplatzanlage vergrößert werden. Er möchte wissen, ob
dieses bereits betrachtet wurde. Gutachter Runge verneint die Frage, er gibt zu Bedenken, dass es sich um bestehende Anlagen außerhalb des Planbereiches handelt. Ein
'Überparken' gibt es derzeit nur bei seltenen Brauchtumsveranstaltungen. Wenn es die
vorhandenen Nutzungen erfordern, könnte auch später noch eine Erweiterung der Parkplatzanlage erwogen werden. Die geplante Wohnnutzung erfordert dies nicht.
Ratsmitglied vom Hagen fragt, inwieweit der Parkdruck auf den P+R-Platz an der Linie18-Haltestelle (südlich der Gesamtschule) steigen wird, zumal sich mit der Zweigleisigkeit
ein höherer Takt ergeben wird und ob sich dies in das Neubaugebiet auswirken wird. Weiterhin möchte er wissen, zu wessen Lasten die Erweiterung der Verkehrsfläche der
'Schulstraße' um ca. 6 - 7,0m gehen wird. Gutachter Runge führt aus, dass die Straßenerweiterung von Süden her aufgebaut wird. Der heutige Straßenquerschnitt weist ca.
6,20m / 6,50m zzgl. Gehweg von ca. 2,50m auf. Insofern müssen ca. 10m nach Norden
drauf gerechnet werden. Zum P+R-Platz erläutert er, dass dort ca. 12 Stellplätze vor
Schulbeginn belegt sind. Bei Aufnahme der Zweigleisigkeit kann mit ca. 24 Stellplätzen
gerechnet werden. Dies kann sich durchaus - wenngleich geringfügig - auf die verkehrliche Situation im geplanten Wohngebiet auswirken.
Ratsmitglied Weitz fasst hinsichtlich der zu erwartenden Lärmproblematik nach und merkt
an, dass der Betreiber der Tanzsporthalle ggf. zu lärmmindernden Maßnahmen angehalten werden kann. In jedem Fall sollte man solche Maßnahmen im Blick haben, wenn man
nun mit Wohnungsbau an diese Lärmquelle heranrückt.
Gutachter Schneider trägt vor.
Ratsmitglied Pütz fragt, ob mit den angrenzenden Eigentümern und / oder Nachbarn zu
diesem Planvorhaben Kontakt aufgenommen wurde und ob Einwendungen bekannt sind.
Gutachter Schneider erläutert, dass dies nicht beabsichtigt und nicht üblich ist, solange
der Ausschuss die Aufnahme dieses Planverfahrens noch nicht beschlossen hat. VorsitNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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zender Klug ergänzt die Frage und möchte wissen, ob denn seitens der betroffenen
Grundstückseigentümer hinreichend Bereitschaft bekannt ist. Gutachter Schneider bestätigt, dass mit allen Eigentümern gesprochen wurde und dass dem Planverfahren insoweit
nichts entgegen steht. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert zum Planverfahren, dass ein
zweistufiges Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. Voraussetzung ist zunächst der
Aufstellungsbeschluss. Nach Kenntnis der Verwaltung sind alle im Plangebiet betroffenen
Eigentümer mit der Entwicklung des neuen Wohnbaustandortes einverstanden.
Ratsmitglied Hupp begrüßt im Namen seiner Fraktion die Herstellung von Wohnraum insbesondere die Absicht, zu 30% geförderten Wohnraum herzustellen. Er hebt heraus, dass
die Herstellung von kleinen Wohnungen zB auch für Studenten sinnvoll ist.
Ratsmitglied vom Hagen fragt, wie man dazu steht, für dieses Planvorhaben die ENEV
2020 anzuhalten. Gutachter Schneider verweist darauf, dass dies von Verhandlungen
zwischen Verwaltung und Investor abhängt.
Ratsmitglied Weitz möchte wissen, ob evtl. damit zu rechnen ist, dass ein Teil nicht bebaut werden wird. Fachbereichsleiter Schaaf gibt an, dass nach seinem Kenntnisstand
diese Befürchtung unbegründet ist. Ratsmitglied Weitz begrüßt weiterhin, dass Sozialer
Wohnungsbau hergestellt werden soll. Kritisch wird das Heranrücken an vorhandene
Lärmquellen gesehen. Von der Abwägung hierzu wird die Zustimmung seiner Fraktion für
das Vorhaben abhängen.
Beschluss:
I. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der
Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des in der Sitzung präsentierten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015
(BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof /
Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18'.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323,
229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang
der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und
104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der
Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt
10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig
bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X),
im Süden
vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der
östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45°
bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt
mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der
nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110,
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -
430/2015
Ratsmitglied Hupp fragt nach der Aufteilung der Wohneinheiten. Dezernent Schiffer erklärt, dass dies nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T4.1
T5.1
T6.2
T6.3
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
- Bodenschutz -
Wird berücksichtigt.
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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B
Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Stadtwerke Brühl
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Bodenschutz -
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
- Aufstellungsbeschluss -
460/2015
Fachbereichsleiter Schaaf trägt vor.
Ratsmitglied Weitz kritisiert den unglücklichen Zeitpunkt für den Beschluss des Beschleunigungsverfahrens, da sich derzeit Bürger gegen dieses Vorhaben aussprechen. Er möchte die sachliche Begründung vertieft dargestellt haben, insbesondere inwieweit das Verfahren verkürzt wird. Weiterhin möchte er wissen, für wann die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung äußert Fachbereichsleiter Schaaf, dass diese noch dieses Jahr durchgeführt werden könnte. Von der
Verfahrenserleichterung "Wegfall der frühzeitigen Bürgerbeteiligung" wird in jedem Fall
abgesehen. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass durch dieses Verfahren von der
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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Ausgleichspflicht befreit wird. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ausdrücklich für die
gewünschte Nachverdichtung in Form von Innenbereichsvorhaben vorgesehen. Insofern
wird zwar nicht von den Beschleunigungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, wohl aber von
den Möglichkeiten, auf den Ausgleich zu verzichten.
Ratsmitglied Bobe erinnert an seine Nachfrage im letzten Ausschuss, ob mit den Anwohnern gesprochen worden ist und ob mit Widerstand zu rechnen ist. Man hatte ihm gesagt,
dass kein Widerstand bekannt ist. Vorsitzender Klug führt hierzu aus, dass sich lt. einer
Unterschriftenliste mittlerweile 21 Bürger gegen das Vorhaben aussprechen, wovon 8 auf
der westlichen Seite der Badorfer Straße wohnen. Derartige Meinungen sind schwer
nachvollziehbar, zumal ein Einblick in die bisher grünen Gärten gar nicht möglich ist. Und
die Erschließung des Gebietes erfolgt vollständig von der Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße, so dass die Badorfer Straße auch vom Verkehr nicht betroffen ist. Er hebt heraus,
dass seitens der Bezirksregierung die Erwartung besteht, im Bestand nach zu verdichten
und nicht neues Bauland in Anspruch zu nehmen. Andere Wohnbauflächen als die derzeit
in Entwicklung befindlichen existieren aber nicht. Unabhängig davon ist die Achse Köln Brühl - Bonn nach wie vor als Zuzugsbereich zu betrachten, die Nachfrage ist unverändert
hoch. Die Realisierung von Baugebieten trägt entscheidend zur demographischen Entwicklung der Stadt und somit zur Beibehaltung des derzeitigen Einwohnerstandes bei.
Dezernent Schiffer regt an, dass Gutachter Schneider sich zu dem Einwand von Ratsmitglied Bobe äußert. Gutachter Schneider erinnert sich, dass er im letzten PSTA nachgefragt hat, ob Anwohnerinteressen 'innerhalb' oder 'außerhalb' des Gebietes gemeint seien.
Er hat dann geantwortet, dass mit den betroffenen Eigentümern innerhalb des Plangebietes gesprochen wurde, da zunächst einmal die Bereitschaft dieser Personen abgeklärt
werden muss, um überhaupt ein Projekt in den Blick zu nehmen.
Ratsmitglied Hupp kritisiert die Vernachlässigung der Natur-Belange, er sieht eher, dass
Brühl zubetoniert wird. Mit den beiden Baugebiete Giesler-Galerie und Südwiese besteht
hinreichend Raum, um zukünftige Nachfragen zu befriedigen. Weiterhin kritisiert er, dass
die Bürger bisher nicht mit ins Boot genommen worden sind. Er regt daher eine Vertagung
an. Dezernent Schiffer stellt klar, dass es nach seiner Überzeugung der richtige Weg ist,
dass Verwaltung anstehende Projekte als erstes mit der Politik bespricht, bevor die Bürgerschaft dazu beteiligt wird. Es kann nicht zielführend sein, wenn in der Öffentlichkeit
bereits ein Projekt diskutiert wird, dass in der Politik noch gar nicht bekannt sein kann.
Insofern wird auch an dem Planungsprozedere festgehalten, Planungsabsichten zuerst
mit der Politik im PSTA zu diskutieren und in einem späteren Schritt die Öffentlichkeit über
das jeweilige Planverfahren zu beteiligen.
Sachkundige Bürgerin Wenner regt an, dass in den Beschluss aufgenommen wird, dass
von den Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nicht Gebrauch gemacht wird.
Dezernent Schiffer schlägt vor, dass der Beschluss um den Inhalt ergänzt wird: "Die Verwaltung führt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch.".
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack ist ebenfalls der Auffassung, dass die zweite
Beteiligungsphase durchgeführt werden soll. Darüber hinaus kritisiert er aber, dass im
vorhandenen Innenbereich Grünfläche überbaut wird. Er möchte wissen, ob denn ein ökologischer Ausgleich unabhängig vom Bebauungsplanverfahren in einem Städtebaulichen
Vertrag verankert wird. In diesem Fall kann er sich dem Beschluss anschließen. Fachbereichsleiter Schaaf stellt klar, dass ein Ausgleich dann nicht mehr erfolgen wird. Dafür wäre lediglich das Normalverfahren angebracht.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg stellt die Zustimmung für seine Fraktion in Aussicht, wenn
der Beschluss um die Beteiligungsoption ergänzt wird.
Ratsmitglied Pütz teilt mit, dass seine Fraktion bereits ein Treffen mit den Anwohnern hatte. Die Bürger sind insofern über die Planungsabsichten informiert.
Ratsmitglied vom Hagen hebt positiv heraus, dass die Verwaltung in den letzten Jahren
verstärkt Bürgerinformation betreibt. Seine Fraktion kann dem Vorhaben daher zustimNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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men. Er weist jedoch darauf hin, dass die verstärkte Entwicklung von Wohnungsbauvorhaben im Brühler Süden verstärkt Nachfrage nach Kindergarten- und Schulplätzen nach
sich ziehen wird. Die Bauvorhaben werden sich in den nächsten Jahren auch auf den
Haushalt auswirken.
Ratsmitglied Weitz greift die Hinweise des Vorsitzenden Klug auf, wonach eine Nachverdichtung auch von Landes- bzw. Bezirksregierung gewünscht ist und dass die Politik auch
das Gesamtinteresse der Stadt zu verfolgen hat. Dies bedeutet nach seiner Meinung jedoch auch die Berücksichtigung von Meinungen solcher Bürger, die solche Bauvorhaben
nicht haben möchten. Auch diese Bedenken sind abzuwägen. Er betont, dass es sich bei
dem Beschluss um eine 'Kann-Entscheidung' handelt und dass nach seiner Ansicht daher
ein höherer Begründungsaufwand als mit der vorgelegten Vorlage betrieben werden
muss. Schließlich bedeutet dieses Vorhaben auch Auswirkungen auf die Infrastruktur im
Brühler Süden für die nächsten Jahre. Er wird dem Beschluss nur zustimmen, wenn klar
gestellt wird, dass von der Option der Verfahrensbeschleunigung nicht Gebrauch gemacht
wird. Er bittet insofern um Änderung dieses Beschlusses.
Abteilungsleiter Lamberty verweist darauf, dass der §13a BauGB nur von einer 'Bürgerinformation' spricht und nicht von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Bei der Bürgerinformation erhält der Bürger nur Einsicht in die Planunterlagen, erhält aber zu diesem frühzeitigen Zeitpunkt keine Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Begriff 'Frühzeitige Bürgerbeteiligung' ist der Begriff aus dem Normalverfahren, der dann auch die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gewährleistet. Hinzu kommt
unabhängig vom Verfahren immer auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der
'Öffentlichen Auslegung'.
Vorsitzender Klug formuliert die Ergänzung des Beschlussvorschlags: "... und die Verwaltung führt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch."
Zum Vertagungsantrag fragt Sachkundige Bürgerin Wenner bei Ratsmitglied Hupp nach,
bis wann vertagt werden und was in der Zwischenzeit stattfinden soll. Ratsmitglied Hupp
wünscht die Klärung der von ihm oben genannten Fragen sowie der Frage um die Anwendung des korrekten Verfahrens. Er bezweifelt, dass das beabsichtigte Verfahren im
Sinne der Bürger läuft. Vorsitzender Klug stellt klar, dass es sich bei dem Begriff 'frühzeitige Bürgerbeteiligung' um einen eindeutigen Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung
dazu führt, dass die Verwaltung eine eben solche Bürgerbeteiligung durchführen muss.
Danach folgt später die 'Öffentliche Auslegung', zu der ebenfalls die Öffentlichkeit und
Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahmen gebeten werden. Alle Anregungen
und Bedenken (aus beiden Beteiligungsphasen) müssen letztlich abgewogen und dem
Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Vertagung führt - mit Blick auf die noch zu
erfolgenden Beteiligungsschritte - zu keinem neuen Stand in der Planung. Sachkundige
Bürgerin Wenner ergänzt, dass mit diesem Beschluss lediglich der mangelbehaftete Beschluss der letzten PSTA-Sitzung korrigiert wird. Ratsmitglied Hupp zieht seinen Antrag
zurück.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des Bebauungsplanes
und die Verwaltung führt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
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Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750,
604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838
tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 - 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1
das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße) im Osten
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den
Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des
Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel
dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis
zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit
838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke
829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), im
Süden von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, im Westen
von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
8.
13 / 0 / 2
Bebauungsplan 04.08 "Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße"
- Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 BauGB -
442/2015
Ratsmitglied Weitz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsvorsitz.
Fachbereichsleiter Schaaf trägt vor.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt, wie die 2-Jahres-Frist in Bezug auf den gestellten Bauantrag zu verstehen ist. Weiterhin möchte er wissen, was es mit den Bezeichnungen A, B
und C in dem Anlageplan auf sich hat. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, die Veränderungssperre endet in einem Jahr, die bereits erfolgte Zurückstellung von einem Jahr ist
auf die Gesamtzeit anzurechnen. Weitere Verlängerungen sind u.U. möglich. Zu dem Anlageplan antwortet Abteilungsleiter Lamberty, dass die Veränderungssperre sich auf einen konkreten Aufstellungsbeschluss bezieht. In diesem damaligen Beschluss waren die
genannten Buchstaben beinhaltet. Mit ihrer Hilfe wurden unterschiedliche Bereiche bezeichnet.
Ratsmitglied vom Hagen möchte wissen, ob sich dieses Thema in irgendeiner Form auf
das Bauvorhaben der Moschee auswirkt. Dezernent Schiffer verneint.
Beschluss:
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Der Rat beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015
(BGBl. I S. 1474) folgende Satzung nebst zugehöriger Begründung über die Veränderungssperre
für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / LiseMeitner-Straße“.
Satzung
der Stadt Brühl zur Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB) für das
Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / LiseMeitner-Straße“ vom 14.12.2015.
Der Rat der Stadt Brühl hat am 14.12.2015 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und 17 Abs. 1
Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ), zuletzt geändert
durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1
Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der
Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonderund Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ eine Veränderungssperre beschlossen.
§1
Für folgende Grundstücke wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen:
In der Flur 23 die Flurstücke: 133, 134, 135, 136, 303, 304, 213, 305, 299, 390, 298, 302, 300,
307, 308, 5, sowie die Flurstücke 389 und 4 tlw.
und in der Flur 24 die Flurstücke: 340, 338, 339 sowie die Flurstücke 1, 2, 3 und 5 tlw.
und in der Flur 21 das Flurstück 514
(Siehe Übersichtsplan zur Veränderungssperre im Maßstab 1:5.000)
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs. 1 BauGB:
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch - Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
2.
Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderung von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, nicht vorgenommen werden
und gemäß § 14 Abs. 2 BauGB gilt:
3.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft
die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde
sowie gemäß § 14 Abs. 3 BauGB gilt:
4.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§3
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Inkrafttreten und Fristen
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Sie tritt
außer Kraft sobald und so weit für ihren Geltungsbereich (§ 1) ein Bebauungsplan in Kraft tritt,
spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Satzung.
§4
Entschädigung
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der
ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für
dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten
(§ 18 Abs. 1 BauGB).
Nach § 18 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass
er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der Entschädigung gilt § 122 BauGB entsprechend.
Brühl, 15.12.2015
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Brühl über die Veränderungssperre für das Plangebiet des
Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der aufgeführten Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
der Satzungsbeschluss ist vorher beanstandet worden
oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brühl vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hinweise:
Die Satzung kann während der Öffnungszeiten im Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt
Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, Zimmer A 120, A 123 und A 125 eingesehen werden.
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Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
Brühl, 15.12.2015
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Entwurf zum Landesentwicklungsplan, 1. Änderung
- Stellungnahme der Stadt Brühl -
463/2015
Vorsitzender Klug übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt wieder den Vorsitz.
Verwaltungsmitarbeiter Kaiser trägt vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt die Stellungnahme zur 1. Änderung zur Neuaufstellung des LEP
NRW.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Wohnungsbau
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015
482/2015
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
@WOM2@
10.1 Wohnungsbau
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015
496/2015
Ratsmitglied Brämer zeigt sich mit der Beantwortung der Vorlage durch die Verwaltung
zufrieden.
Ratsmitglied Weitz verweist auf einen Antrag im Frühjahr 2015 durch die SPD-Fraktion,
nach dem seine Fraktion eine Quote für sozialen Wohnungsbau als Bindung in Bebauungpläne hatte schreiben lassen wollen. Seitens der FDP-Fraktion wurde dies seinerzeit
mit der Begründung abgelehnt, dass dies nicht grundsätzlich gelten soll. Er begrüßt die
Aussage lt. Antrag, dass bei dem Thema ein zeitlich drängender Handlungsbedarf besteht, sieht aber Mitverantwortung bei der FDP, dass hier eine Chance vertan wurde, dies
zu regeln. Vorsitzender Klug stellt klar, dass ein prozentualer Anteil sozialer oder geförNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.11.2015
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derter Wohnungsbau in einem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden kann. Es können
lediglich Flächen festgesetzt werden, auf denen ein solcher Wohnungsbau realisiert werden soll. Die Art des Wohnungsbaus kann letztlich nur über einen Städtebaulichen Vertrag
gewährleistet werden. Ratsmitglied Brämer äußert in Richtung Ratsmitglied Weitz, dass
sich die Grundlagen geändert haben. Einerseits ist die Flüchtlingsproblematik hinzugekommen, weiterhin ist auch mit einer Zunahme von Studierenden an der Fachhochschule
des Bundes zu erwarten. Dies wird ergänzt durch starke Zuzüge bei der griechischen
Gemeinde. Ratsmitglied vom Hagen hebt heraus, dass auch die Fraktion der Grünen sich
in der Vergangenheit mehrfach für die Herstellung von Wohnangeboten für unterschiedliche Bewohnergruppen ausgesprochen hat und dass dies am Widerstand der Mehrheitsfraktion, der auch die FDP angehörte, gescheitert ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Mikrozensus 2011
464/2015
Dezernent Schiffer schlägt angesichts der späten Stunde Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in die nächste PSTA-Sitzung vor. Vorsitzender Klug lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste PSTA-Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12. Haushaltssatzung 2016- Sachgebiete Stadtplanung, Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrsflächen
hier: Entwurf
Bezug: Rat vom 26.10.2015
415/2015
Ratsmitglied Dr. Kollenberg hat eine Verständnisfrage: Stehen die Maßnahmen Ausbau
Carl-Schurz-Straße und Ausbau Janshof in Verbindung mit Zuwendungen? Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, Carl-Schurz-Straße nein, Janshof ja. Abteilungsleiter Lamberty
stellt klar, dass es sich bei der Maßnahme Carl-Schurz-Straße um die Baumaßnahme
'Ausbau Carl-Schurz-Straße, Brühl-Mitte' handelt. Diese Baumaßnahme ist auch bezuschusst.
Ratsmitglied Weitz kündigt an, dass seine Fraktion sich zu diesem Thema im Hauptausschuss positionieren wird.
Beschluss:
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Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13. Mitteilungen
Beschluss
Abstimmungsergebnis:
@WOM2@
13.1 Parkraumbewirtschaftung
Fachbereichsleiter Schaaf teilt mit, dass die Verwaltung den Auftrag zur Parkraumbewirtschaftung angeht. Die Bearbeitung des dazugehörigen Blindenleitsystems erfolgt über den
Mobilitätsmanager der Stadt. Das Konzept konzentriert sich zunächst auf die Innenstadt.
Finanzierungsmittel sind noch in diesem Haushalt eingeplant, die Beauftragung steht kurz
bevor, die Verwaltung wird in den Ausschüssen berichten.
14. Anfragen
Beschluss
Abstimmungsergebnis:
@WOM2@
14.1 Balthasar-Neumann-Platz
- Flächenbeschaffenheit Ratsmitglied Weitz ist aufgefallen, dass in dem in Bau befindlichen Balthasar-NeumannPlatz erhebliche Unebenheiten festzustellen sind. Er möchte wissen, ob dem noch nachgegangen wird. Dezernent Schiffer bestätigt und vermutet, dass diese Fläche zum jetzigen Zeitpunkt wohl noch nicht abgerüttelt worden ist.
14.2 BP 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof'
- Sachstand Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt nach dem aktuellen Stand zum Baugebiet Rosenhof.
Dezernent Schiffer antwortet, dass die Straßenplanung sowie der Abriss des alten Gebäudes nahezu abgeschlossen sein dürften. Wann die Flächen in die Vermarktung gehen
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ist nicht bekannt und liegt im Verantwortungsbereich des Fachbereichs Liegenschaften.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg wünscht demnächst weitere Informationen hierzu. Dezernent
Schiffer sagt zu, diesen Wunsch an den Bürgermeister weiterzugeben.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
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