Daten
Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
22.02.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 05.04.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 22.02.2016
Öffentliche Sitzung
5.1 Ratsbürgerentscheid
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016
86/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erläutert ausführlich den Antrag der FDP-Fraktion.
Problematisch ist seines Erachtens nach insbesondere schon die Tatsache, dass es an
der rechtlichen Voraussetzung der hohen Umstrittenheit in Rat und Gemeinde fehlt. Im
Rat sei schätzungsweise zumindest eine 90 %ige Favorisierung der Variante 3 gegeben
und auch in der Bürgerschaft ist die Angelegenheit nicht unbedingt hoch umstritten. Weiterhin bezweifelt er, dass das Ergebnis der Abstimmung, ganz gleich wie sie ausgeht, zu
einer Befriedung in der Gemeinde führen wird, da es bekanntermaßen mehrere Varianten
gibt, der Ratsbürgerentscheid sich jedoch nur auf eine Variante beziehen kann. Demnach
würden unter Umständen mehrere Ratsbürgerentscheide in Folge herbeizuführen sein. Er
schlägt daher vor, die Bürger durch ein Bürgerbegehren entscheiden zu lassen, sofern
dieses Forum tatsächlich zustande kommt.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erwidert, dass bei einem Bürgerbegehren der gleiche
Schwachpunkt besteht, dass nur über eine Variante abgestimmt werden kann. Ggfs. wären auch hier mehrere Bürgerbegehren denkbar und auch bei einem Ratsbürgerentscheid
besteht die Möglichkeit, dass noch zusätzliche Bürgerbegehren entstehen. Er legt weiter
dar, dass die Begründung des FDP-Antrages sich sehr stark am Wortlaut des Gesetzes
orientiert und damit sehr theoretisch ist. Eine hohe Umstrittenheit liegt im Übrigen wohl
auch in der Gemeinde nicht vor, das sieht man alleine an der Beteiligung beim letzten
Bürgerbegehren, so dass man die Umstrittenheit nicht als Ausschlusskriterium für einen
Ratsbürgerentscheid heranziehen sollte. Seiner Meinung nach wird es eine politische
Auseinandersetzung mit den Gruppen geben, die etwas anderes wollen. Abschließend
hält er einen Ratsbürgerentscheid in dieser Angelegenheit für durchaus vertretbar und
befürwortet die Durchführung.
Erster Beigeordneter Brandt verdeutlicht die Rechtslage. Demnach kann der Rat nach §
26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein
Ratsbürgerentscheid stattfindet. Auf der Homepage des Innenministeriums ist eine entsprechende Interpretation nachzulesen. Dort heißt es: "Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor Allem dann in Betracht, wenn...". Dies lässt im Umkehrschluss aber auch
andere Möglichkeiten zu. Eine solche andere Möglichkeit kann hier durchaus gegeben
sein.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) spricht sich ebenfalls für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides mit der Alternative 3 aus. Damit würden die Bürger umfassend
informiert, was bei der Unterschriftenaktion vor fünf Jahren nicht der Fall war. Bei der letzten öffentlichen Veranstaltung hatte sich die Diskussion zu dem Thema bereits sehr verBeschluss Hauptausschuss 22.02.2016
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sachlicht, es gab kaum noch Befürworter für die Sanierung sondern lediglich geteilte Meinung zur Größe des Anbaus. Da eine Veranstaltung mit 150 Personen aber natürlich nicht
repräsentativ ist, erscheint ihm ein Ratsbürgerentscheid gerade in dieser damals so umstrittenen Frage sinnvoll.
Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) hält es für abwegig, rechtliche Bedenken aus den Empfehlungen des Innenministeriums zu konstruieren. Er ist auch der Auffassung, dass sich
viele Bürger mit dem Thema beschäftigt haben und man deshalb durchaus eine Befriedung in der Bürgerschaft erreichen kann, von daher ist seine Fraktion auch für einen
Ratsbürgerentscheid.
Ratsherr Berg (SPD) erklärt, dass das in dem FDP-Antrag angemerkte Wahlversprechen
der SPD nicht unbedacht sondern bedacht geäußert wurde.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) begrüßt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides ebenfalls und ist sich sicher, dass diese Entscheidungsfindung von den
Bürgern auch angenommen wird.
Ratsherr Weitz (SPD) macht deutlich, dass die Problematik der Barrierefreiheit des Rathauses Steinweg den Rat schon wesentlich länger als erst seit 5 Jahren beschäftigt. Die
freie Zugänglichkeit ist daher dringend nicht nur für die Bürgerschaft, sondern auch für
Beschäftigte der Verwaltung herzustellen.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) weist darauf hin, dass aufgrund der Finanzlage eine
Umsetzung des Projektes zur Zeit sowieso nicht absehbar ist, so dass der Ratsbürgerentscheid auch zum falschen Zeitpunkt käme.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) resümiert, dass eine Einigung im Rat auf die Variante
3 offenbar fraktionsübergreifend möglich wäre, die Frage des Zeitpunktes der Umsetzung
damit jedoch auch noch nicht geklärt wäre.
Bürgermeister Freytag stellt die Vorlage 26/2016 zur Abstimmung da sie weitergehender
ist als der FDP-Antrag.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt, gem. § 26 Gemeindeordnung NW i.V.m. der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10.7.2004
und der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl vom
03.11.2014, einen
Ratsbürgerentscheid
durchzuführen unter dem Titel
„Neubau Rathaus Steinweg“.
Der Bürgermeister wird mit der Vorbereitung zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids
beauftragt und gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung einen Terminvorschlag zum Abstimmungstag zu unterbreiten und eine Fragestellung bzw. eine Aussage, die zur Abstim-
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mung gestellt werden soll, zu formulieren, sowie den Entwurf eines Abstimmungsheftes
vorzulegen, aus dem die Begründung und die Kostendarstellung hervorgeht.
Abstimmungsergebnis:
15:1
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