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Beschlusstext (Ratsbürgerentscheid Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
22.02.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Beschlusstext (Ratsbürgerentscheid
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016) Beschlusstext (Ratsbürgerentscheid
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016) Beschlusstext (Ratsbürgerentscheid
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016)

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Brühl, den 05.04.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 22.02.2016 Öffentliche Sitzung 5.1 Ratsbürgerentscheid Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016 86/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erläutert ausführlich den Antrag der FDP-Fraktion. Problematisch ist seines Erachtens nach insbesondere schon die Tatsache, dass es an der rechtlichen Voraussetzung der hohen Umstrittenheit in Rat und Gemeinde fehlt. Im Rat sei schätzungsweise zumindest eine 90 %ige Favorisierung der Variante 3 gegeben und auch in der Bürgerschaft ist die Angelegenheit nicht unbedingt hoch umstritten. Weiterhin bezweifelt er, dass das Ergebnis der Abstimmung, ganz gleich wie sie ausgeht, zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird, da es bekanntermaßen mehrere Varianten gibt, der Ratsbürgerentscheid sich jedoch nur auf eine Variante beziehen kann. Demnach würden unter Umständen mehrere Ratsbürgerentscheide in Folge herbeizuführen sein. Er schlägt daher vor, die Bürger durch ein Bürgerbegehren entscheiden zu lassen, sofern dieses Forum tatsächlich zustande kommt. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erwidert, dass bei einem Bürgerbegehren der gleiche Schwachpunkt besteht, dass nur über eine Variante abgestimmt werden kann. Ggfs. wären auch hier mehrere Bürgerbegehren denkbar und auch bei einem Ratsbürgerentscheid besteht die Möglichkeit, dass noch zusätzliche Bürgerbegehren entstehen. Er legt weiter dar, dass die Begründung des FDP-Antrages sich sehr stark am Wortlaut des Gesetzes orientiert und damit sehr theoretisch ist. Eine hohe Umstrittenheit liegt im Übrigen wohl auch in der Gemeinde nicht vor, das sieht man alleine an der Beteiligung beim letzten Bürgerbegehren, so dass man die Umstrittenheit nicht als Ausschlusskriterium für einen Ratsbürgerentscheid heranziehen sollte. Seiner Meinung nach wird es eine politische Auseinandersetzung mit den Gruppen geben, die etwas anderes wollen. Abschließend hält er einen Ratsbürgerentscheid in dieser Angelegenheit für durchaus vertretbar und befürwortet die Durchführung. Erster Beigeordneter Brandt verdeutlicht die Rechtslage. Demnach kann der Rat nach § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Ratsbürgerentscheid stattfindet. Auf der Homepage des Innenministeriums ist eine entsprechende Interpretation nachzulesen. Dort heißt es: "Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor Allem dann in Betracht, wenn...". Dies lässt im Umkehrschluss aber auch andere Möglichkeiten zu. Eine solche andere Möglichkeit kann hier durchaus gegeben sein. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) spricht sich ebenfalls für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides mit der Alternative 3 aus. Damit würden die Bürger umfassend informiert, was bei der Unterschriftenaktion vor fünf Jahren nicht der Fall war. Bei der letzten öffentlichen Veranstaltung hatte sich die Diskussion zu dem Thema bereits sehr verBeschluss Hauptausschuss 22.02.2016 1 von 3 sachlicht, es gab kaum noch Befürworter für die Sanierung sondern lediglich geteilte Meinung zur Größe des Anbaus. Da eine Veranstaltung mit 150 Personen aber natürlich nicht repräsentativ ist, erscheint ihm ein Ratsbürgerentscheid gerade in dieser damals so umstrittenen Frage sinnvoll. Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) hält es für abwegig, rechtliche Bedenken aus den Empfehlungen des Innenministeriums zu konstruieren. Er ist auch der Auffassung, dass sich viele Bürger mit dem Thema beschäftigt haben und man deshalb durchaus eine Befriedung in der Bürgerschaft erreichen kann, von daher ist seine Fraktion auch für einen Ratsbürgerentscheid. Ratsherr Berg (SPD) erklärt, dass das in dem FDP-Antrag angemerkte Wahlversprechen der SPD nicht unbedacht sondern bedacht geäußert wurde. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) begrüßt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides ebenfalls und ist sich sicher, dass diese Entscheidungsfindung von den Bürgern auch angenommen wird. Ratsherr Weitz (SPD) macht deutlich, dass die Problematik der Barrierefreiheit des Rathauses Steinweg den Rat schon wesentlich länger als erst seit 5 Jahren beschäftigt. Die freie Zugänglichkeit ist daher dringend nicht nur für die Bürgerschaft, sondern auch für Beschäftigte der Verwaltung herzustellen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) weist darauf hin, dass aufgrund der Finanzlage eine Umsetzung des Projektes zur Zeit sowieso nicht absehbar ist, so dass der Ratsbürgerentscheid auch zum falschen Zeitpunkt käme. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) resümiert, dass eine Einigung im Rat auf die Variante 3 offenbar fraktionsübergreifend möglich wäre, die Frage des Zeitpunktes der Umsetzung damit jedoch auch noch nicht geklärt wäre. Bürgermeister Freytag stellt die Vorlage 26/2016 zur Abstimmung da sie weitergehender ist als der FDP-Antrag. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Brühl beschließt, gem. § 26 Gemeindeordnung NW i.V.m. der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10.7.2004 und der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl vom 03.11.2014, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen unter dem Titel „Neubau Rathaus Steinweg“. Der Bürgermeister wird mit der Vorbereitung zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids beauftragt und gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung einen Terminvorschlag zum Abstimmungstag zu unterbreiten und eine Fragestellung bzw. eine Aussage, die zur Abstim- Beschluss Hauptausschuss 22.02.2016 2 von 3 mung gestellt werden soll, zu formulieren, sowie den Entwurf eines Abstimmungsheftes vorzulegen, aus dem die Begründung und die Kostendarstellung hervorgeht. Abstimmungsergebnis: 15:1 Beschluss Hauptausschuss 22.02.2016 3 von 3