Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Vergabe Schülerbeförderung hier: Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
18.03.16, 11:06
Aktualisiert
18.03.16, 11:06
Beschlusstext (Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien) Beschlusstext (Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien) Beschlusstext (Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien) Beschlusstext (Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien) Beschlusstext (Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien)

öffnen download melden Dateigröße: 186 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 18.03.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 16.02.2016 Öffentliche Sitzung 2. Vergabe Schülerbeförderung hier: Vergabekriterien 57/2016 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Beurteilung spezieller Busunternehmen nicht zur Debatte stehe. Diese wäre in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verlagern. Im öffentlichen Teil der Sitzung gehe es um die Vergabekriterien. Ratsherr Klug (CDU) betont, dass zu dieser Vorlage das Tariftreue- und Vergabegesetz (NRW) seine Anwendung finde. Er fragt im Hinblick auf die europaweite Ausschreibung der Schülerbeförderung an, inwieweit dies zu einer Kostensteigerung führen könne. Beigeordnete Burkhardt erläutert, dass zu erwartende Mehrkosten hauptsächlich im Personalbereich anfallen würden. Es müsse dabei zwischen den Kosten im Tarif- und im Mindestlohnbereich unterschieden werden. Ein Anstieg der Personalkosten z.B. bei den Busfahrern variiere somit je nach Tarifvertrag zwischen 42% und 50 %. Ratsherr Klug (CDU) bittet um eine genaue Bezifferung der zu erwartenden Mehrkosten. Herr Lomp (Fachbereich Schule und Sport) gibt hierzu eine Erläuterung zur Berechnung der voraussichtlich anfallenden Mehrkosten ab. Als Beispiel wird der jeweilige Stundenlohn eines Busfahrers zugrunde gelegt. Der Vorsitzende erklärt, dass Mehrkosten nicht alleine durch die steigenden Lohnkosten anfallen könnten. Daher seien die einzuholenden Angebote abzuwarten. Der Ausschuss habe vorerst nur die Vergabekriterien zu beschließen. Sachkundiger Bürger Kirf (CDU) fragt nach, warum zur Bewertung der Emissionsklassen in Hinblick auf den Schadstoffausstoß bereits bei Euronorm 2 ein Punkt vergeben werde. Er schlägt vor, die Emissionsklasse, ebenso wie die Klasse ohne Plakette, mit 0 Punkten zu bewerten. In den Klassen Euro 3, 4 und höher seien die Punkte, wie vorgeschlagen, mit 2 bzw. 3 Punkten zu bewerten. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass die Punktevergabe lediglich dazu diene, eine Vergleichsmöglichkeit unter den Anbietern zu schaffen. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) bekundet, dass die Vorlage detailliert, überdacht und aussagekräftig dargestellt sei und dass man die Ergebnisse der Ausschreibung abwarten solle. Beschluss Schulausschuss 16.02.2016 1 von 5 Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) schließt sich im Namen seiner Fraktion den Ausführungen an. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und stimmt im Namen ihrer Fraktion der Vorlage zu. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt die Vergabekriterien zur europaweiten Ausschreibung der Schülerbeförderung für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.07.2019 sowie die Festlegung folgender, seitens der sich für den Auftrag zur Schülerbeförderung bewerbenden Unternehmen zu erfüllenden Vergabekriterien: 1. Vorlage eines Nachweises über die Eintragung im Handelsregister 2. Der/die Bewerber/in darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einer Liquidation befinden. 3. Die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, insbesondere § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. 4. Detaillierte Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen: 4.1. Hersteller und Typ 4.2. Baujahr 4.3. Anzahl Sitze und Stehplätze 4.4. Anzahl Sitze mit Gurt und sonstigen Kinderrückhaltesystemen (kein Ausschluss, falls keine Gurte/Systeme vorhanden). Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen. 4.5. Bei LOS III hat das Fahrzeug ein Rückhaltesystem (Gurte) für alle zu Befördernden anzubieten. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind die zu Befördernden, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend der in § 21 Abs.1a StVO festgelegten Anforderungen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern, die von dem/der Auftragnehmer/in zu stellen sind. Dabei sind die gesetzlichen Prüfnormen zu beachten. Der/die Auftragnehmer/in hat die ordnungsgemäße Nutzung der Rückhaltesysteme sicherzustellen. 4.6. Sonstige Ausstattungen, z.B. Klimaanlage, Standheizung Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen. 4.7. Schadstoffausstoß der Busse Die Euro-Emissionsklasse ist je Fahrzeug anzugeben. Gewertet wird die Klasse, der 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters angehören. 5. Der/die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, Kraftomnibusse, Kleinbusse und Pkws in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen. Die Fahrzeuge müssen allen gesetzlichen (wie beispielsweise der StVO, StVZO, BO-Kraft) und aktuelBeschluss Schulausschuss 16.02.2016 2 von 5 len technischen Anforderungen (Stand der Technik und Normen) entsprechen. Die Fahrzeuge sind während der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen. 6. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterbetrieb umzurüsten (Winterreifen, Schneeketten bei entsprechenden Witterungsverhältnissen). 7. Alle Fahrzeuge sind mit Mobiltelefonen auszustatten, um Notrufe und Ablaufstörungen weitermelden zu können. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. 8. Die Einhaltung der Punkte des "Anforderungskataloges“ für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums VkBI 15/2005) ist bindend. Personal: 9. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässiges und für diese Schülerbeförderung geeignetes Beförderungspersonal einsetzen. Folgende Kriterien sind zu erfüllen: 9.1. Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. 9.2. Zeitnahe (max. 3 Jahre) Ausbildung in "Erster Hilfe". Der/die Auftragnehmer/in sorgt alle 3 Jahre für die Auffrischung der Kenntnisse. 9.3. Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis 9.4. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung 10. Sicherer, geduldiger und freundlicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen Auf Verlangen der Auftraggeberin darf der/die Auftragnehmer/in bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn die Auftraggeberin Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. 11. Das Beförderungspersonal sowie geplantes Ersatzpersonal sind namentlich zu benennen mit Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Verkehrszentralregister je Fahrer/in sowie eines erweiterten Führungszeugnisses, aus dem hervorgeht, dass der/die jeweilige Fahrer/in nicht vorbestraft ist. 12. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer/innen einsetzen. Die der Fahrer/innen haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Eine regelmäßige Unterweisung in allen Vorschriften ist durchzuführen. Die Fahrer/innen haben alle für sie einschlägigen Vorschriften der BO-Kraft zu beachten. Mit Zustimmung der Auftraggeberin kann der/die Auftragnehmer/in für Kleinbusse auch Fahrer/innen einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 15c bis 15f StVZO) nicht besitzen, wenn die Fahrer/innen folgende Voraussetzungen erfüllen: 12.1. Das Beförderungspersonal muss das 23. Lebensjahr vollendet haben 12.2. Hat ein/e Fahrer/in das 60. Lebensjahr vollendet, so muss er/sie alle 5 Jahre eine Untersuchung, die auch üblicherweise zur Erlangung des Personenbeförde- Beschluss Schulausschuss 16.02.2016 3 von 5 rungsscheines notwendig ist, durchführen lassen (körperliche Untersuchung, Reaktionstest usw.). Eine Bescheinigung ist vorzulegen. 12.3. Fahrer/innen müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. 12.4. Fahrer/innen müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. 13. Das Rauchen ist in den eingesetzten Fahrzeugen – auch bei Leerfahrten - und an allen Haltestellen verboten. 14. Der Einsatz von Fahrer/innen, die ein soziales Jahr oder ähnliches absolvieren, ist nicht zulässig. 15. Referenzen sind vorzulegen. 16. Die Beförderung von vertraglich festgelegten Routen muss auch bei Ausfall des Hauptfahrzeuges sichergestellt sein. Wertungskriterien: Entsprechend den Vorschriften für europäische Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien festgelegt. Die bei europäischen Verfahren zwingend vorzunehmende Gewichtung dieser Kriterien richtet sich nach dem Preis (85 %), der Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge (10 %) und der Euro-Emissionsklasse der Fahrzeuge (5 %). Hierbei wird eine Gesamtpunktzahl von 500 zugrunde gelegt. Die zwischenliegenden Angebote werden linear abgestuft. Die Bewertung des Wertungskriteriums „Preis“ erfolgt durch lineare Berechnung. Das tiefste Angebot erhält 5 Punkte (ungewichtet) und das höchste Angebot 1 Punkt. Dazwischen liegende Angebote erhalten linear abgestufte Punkte nach folgender Berechnung:    5 - 4 (Y - X) : (Z - X) Ergebnisse < 1 werden auf 1 aufgerundet Werte für Formel: o X = Tiefster Angebotspreis o Y = Jeweiliger Angebotspreis der weiteren Angebote o Z = Festgelegter Angebotspreis, ab welchem die Mindestpunktzahl erreicht wird (=höchster Angebotspreis) Für die Wertungskriterien „Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge“ werden folgende ungewichtete Punkte vergeben: Beschluss Schulausschuss 16.02.2016 4 von 5 Beispiel: Es gehen 3 Angebote ein und die Wertungskriterien werden entsprechend der Angebotsangabe bewertet: Diese Angebote ergäben folgende Verteilung der Wertungskriterien und Rangfolge der Bieter: Die Bieterfirma Gamma würde als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag erhalten. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 16.02.2016 Einstimmig 5 von 5