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Öffentliche Niederschrift (Schulausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
415 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
18.03.16, 11:06
Aktualisiert
18.03.16, 11:06

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 18.03.2016 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 16.02.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 18:50 Uhr. Vorsitz führte: Dr. Petran, Matthias (SPD) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dahmen, Elmar Hosmann, Hanns-Henning Kirf, Peter Klug, Hans Theo Regh, Pia Schall, Simon SPD Blanke, Wilfried Klein, Peter Venghaus, Hildegard Venghaus, Marcus GRÜNE Lorbach, Uwe Mäsgen, Johanna LINKE/PIRATEN Kowalik-Bonkat, Astrid FDP Kroell, Claude Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Born, Annegret (Pestalozzi - Schule) Jaus, Renate (Gesamtschule) Müller-Costard, Inge (Realschule) Münch, Doris (Grundschule) Phiesel, Berthold (Gymnasium) von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Krämer, Andrea (FB 40 Schule und Sport) Lomp, Markus (FB 40 Schule und Sport) Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 1 von 10 Weiskopf, Marlene (FBL 40 Schule und Sport) Schriftführerin: Moelaee, Kornelia Nicht anwesend / entschuldigt: Berg, Patrick (CDU) Voigt, Lars (CDU) Krämer, Clemens (SPD) Fischer, Jürgen (Kath. Kirche) Gerhard, Renate (Ev. Kirche) Dr. Heermann, Herbert Lüdtke-Glock, Claudia (Stadtschulpfl.) Schröter, Bernhard (Hauptschule) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 10.11.2015 und 13.01.2016 2. Vergabe Schülerbeförderung hier: Vergabekriterien (57/2016) 3. Tätigkeitsbericht 2015 Koordinierung Mobilitätserziehung an Schulen (56/2016) 4. Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Förderschullandschaft Hier: Kernergebnisse der Schulentwicklungsplanung (55/2016) 5. Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Jahresberichte der OGS-Träger für das Schuljahr 2014/2015 (31/2016) 6. Mitteilungen 6.1 Aktueller Sachstand zum Thema Flüchtlinge 7. Anfragen 7.1 Klassenbildung Flüchtlingskinder Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 2 von 10 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Dr. Matthias Petran eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung des Schulausschusses und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Schulausschuss beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 10.11.2015 und 13.01.2016 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 10.11.2015 und 13.01.2016 werden keine Einwände erhoben. 2. Vergabe Schülerbeförderung hier: Vergabekriterien 57/2016 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Beurteilung spezieller Busunternehmen nicht zur Debatte stehe. Diese wäre in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verlagern. Im öffentlichen Teil der Sitzung gehe es um die Vergabekriterien. Ratsherr Klug (CDU) betont, dass zu dieser Vorlage das Tariftreue- und Vergabegesetz (NRW) seine Anwendung finde. Er fragt im Hinblick auf die europaweite Ausschreibung der Schülerbeförderung an, inwieweit dies zu einer Kostensteigerung führen könne. Beigeordnete Burkhardt erläutert, dass zu erwartende Mehrkosten hauptsächlich im Personalbereich anfallen würden. Es müsse dabei zwischen den Kosten im Tarif- und im Mindestlohnbereich unterschieden werden. Ein Anstieg der Personalkosten z.B. bei den Busfahrern variiere somit je nach Tarifvertrag zwischen 42% und 50 %. Ratsherr Klug (CDU) bittet um eine genaue Bezifferung der zu erwartenden Mehrkosten. Herr Lomp (Fachbereich Schule und Sport) gibt hierzu eine Erläuterung zur Berechnung der voraussichtlich anfallenden Mehrkosten ab. Als Beispiel wird der jeweilige Stundenlohn eines Busfahrers zugrunde gelegt. Der Vorsitzende erklärt, dass Mehrkosten nicht alleine durch die steigenden Lohnkosten anfallen könnten. Daher seien die einzuholenden Angebote abzuwarten. Der Ausschuss habe vorerst nur die Vergabekriterien zu beschließen. Sachkundiger Bürger Kirf (CDU) fragt nach, warum zur Bewertung der Emissionsklassen in Hinblick auf den Schadstoffausstoß bereits bei Euronorm 2 ein Punkt vergeben werde. Er schlägt vor, die Emissionsklasse, ebenso wie die Klasse ohne Plakette, mit 0 Punkten zu bewerten. In den Klassen Euro 3, 4 und höher seien die Punkte, wie vorgeschlagen, mit 2 bzw. 3 Punkten zu bewerten. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass die Punktevergabe lediglich dazu diene, eine Vergleichsmöglichkeit unter den Anbietern zu schaffen. Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 3 von 10 Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) bekundet, dass die Vorlage detailliert, überdacht und aussagekräftig dargestellt sei und dass man die Ergebnisse der Ausschreibung abwarten solle. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) schließt sich im Namen seiner Fraktion den Ausführungen an. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und stimmt im Namen ihrer Fraktion der Vorlage zu. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt die Vergabekriterien zur europaweiten Ausschreibung der Schülerbeförderung für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.07.2019 sowie die Festlegung folgender, seitens der sich für den Auftrag zur Schülerbeförderung bewerbenden Unternehmen zu erfüllenden Vergabekriterien: 1. Vorlage eines Nachweises über die Eintragung im Handelsregister 2. Der/die Bewerber/in darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einer Liquidation befinden. 3. Die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, insbesondere § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. 4. Detaillierte Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen: 4.1. Hersteller und Typ 4.2. Baujahr 4.3. Anzahl Sitze und Stehplätze 4.4. Anzahl Sitze mit Gurt und sonstigen Kinderrückhaltesystemen (kein Ausschluss, falls keine Gurte/Systeme vorhanden). Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen. 4.5. Bei LOS III hat das Fahrzeug ein Rückhaltesystem (Gurte) für alle zu Befördernden anzubieten. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind die zu Befördernden, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend der in § 21 Abs.1a StVO festgelegten Anforderungen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern, die von dem/der Auftragnehmer/in zu stellen sind. Dabei sind die gesetzlichen Prüfnormen zu beachten. Der/die Auftragnehmer/in hat die ordnungsgemäße Nutzung der Rückhaltesysteme sicherzustellen. 4.6. Sonstige Ausstattungen, z.B. Klimaanlage, Standheizung Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen. 4.7. Schadstoffausstoß der Busse Die Euro-Emissionsklasse ist je Fahrzeug anzugeben. Gewertet wird die Klasse, der 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters angehören. Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 4 von 10 5. Der/die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, Kraftomnibusse, Kleinbusse und Pkws in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen. Die Fahrzeuge müssen allen gesetzlichen (wie beispielsweise der StVO, StVZO, BO-Kraft) und aktuellen technischen Anforderungen (Stand der Technik und Normen) entsprechen. Die Fahrzeuge sind während der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen. 6. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterbetrieb umzurüsten (Winterreifen, Schneeketten bei entsprechenden Witterungsverhältnissen). 7. Alle Fahrzeuge sind mit Mobiltelefonen auszustatten, um Notrufe und Ablaufstörungen weitermelden zu können. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. 8. Die Einhaltung der Punkte des "Anforderungskataloges“ für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums VkBI 15/2005) ist bindend. Personal: 9. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässiges und für diese Schülerbeförderung geeignetes Beförderungspersonal einsetzen. Folgende Kriterien sind zu erfüllen: 9.1. Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. 9.2. Zeitnahe (max. 3 Jahre) Ausbildung in "Erster Hilfe". Der/die Auftragnehmer/in sorgt alle 3 Jahre für die Auffrischung der Kenntnisse. 9.3. Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis 9.4. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung 10. Sicherer, geduldiger und freundlicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen Auf Verlangen der Auftraggeberin darf der/die Auftragnehmer/in bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn die Auftraggeberin Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. 11. Das Beförderungspersonal sowie geplantes Ersatzpersonal sind namentlich zu benennen mit Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Verkehrszentralregister je Fahrer/in sowie eines erweiterten Führungszeugnisses, aus dem hervorgeht, dass der/die jeweilige Fahrer/in nicht vorbestraft ist. 12. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer/innen einsetzen. Die der Fahrer/innen haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Eine regelmäßige Unterweisung in allen Vorschriften ist durchzuführen. Die Fahrer/innen haben alle für sie einschlägigen Vorschriften der BO-Kraft zu beachten. Mit Zustimmung der Auftraggeberin kann der/die Auftragnehmer/in für Kleinbusse auch Fahrer/innen einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 15c bis 15f StVZO) nicht besitzen, wenn die Fahrer/innen folgende Voraussetzungen erfüllen: 12.1. Das Beförderungspersonal muss das 23. Lebensjahr vollendet haben Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 5 von 10 12.2. Hat ein/e Fahrer/in das 60. Lebensjahr vollendet, so muss er/sie alle 5 Jahre eine Untersuchung, die auch üblicherweise zur Erlangung des Personenbeförderungsscheines notwendig ist, durchführen lassen (körperliche Untersuchung, Reaktionstest usw.). Eine Bescheinigung ist vorzulegen. 12.3. Fahrer/innen müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. 12.4. Fahrer/innen müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. 13. Das Rauchen ist in den eingesetzten Fahrzeugen – auch bei Leerfahrten - und an allen Haltestellen verboten. 14. Der Einsatz von Fahrer/innen, die ein soziales Jahr oder ähnliches absolvieren, ist nicht zulässig. 15. Referenzen sind vorzulegen. 16. Die Beförderung von vertraglich festgelegten Routen muss auch bei Ausfall des Hauptfahrzeuges sichergestellt sein. Wertungskriterien: Entsprechend den Vorschriften für europäische Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien festgelegt. Die bei europäischen Verfahren zwingend vorzunehmende Gewichtung dieser Kriterien richtet sich nach dem Preis (85 %), der Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge (10 %) und der Euro-Emissionsklasse der Fahrzeuge (5 %). Hierbei wird eine Gesamtpunktzahl von 500 zugrunde gelegt. Die zwischenliegenden Angebote werden linear abgestuft. Die Bewertung des Wertungskriteriums „Preis“ erfolgt durch lineare Berechnung. Das tiefste Angebot erhält 5 Punkte (ungewichtet) und das höchste Angebot 1 Punkt. Dazwischen liegende Angebote erhalten linear abgestufte Punkte nach folgender Berechnung:    5 - 4 (Y - X) : (Z - X) Ergebnisse < 1 werden auf 1 aufgerundet Werte für Formel: o X = Tiefster Angebotspreis o Y = Jeweiliger Angebotspreis der weiteren Angebote o Z = Festgelegter Angebotspreis, ab welchem die Mindestpunktzahl erreicht wird (=höchster Angebotspreis) Für die Wertungskriterien „Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge“ werden folgende ungewichtete Punkte vergeben: Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 6 von 10 Beispiel: Es gehen 3 Angebote ein und die Wertungskriterien werden entsprechend der Angebotsangabe bewertet: Diese Angebote ergäben folgende Verteilung der Wertungskriterien und Rangfolge der Bieter: Die Bieterfirma Gamma würde als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag erhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 7 von 10 3. Tätigkeitsbericht 2015 Koordinierung Mobilitätserziehung an Schulen 56/2016 Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) regt an, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schulwegen die Schulkinder selbst nach Schwachpunkten bzw. Gefahrenstellen auf ihrem Schulweg zu befragen. Frau Krämer (Fachbereich Schule und Sport) erklärt, dass diesbezüglich Aktionen und Projekte mit den Schulen durchgeführt worden seien. In Zusammenhang mit der Aktion „Fahrradsicherheits-Check“ wurden bisher die Schülerinnen und Schüler im Beisein von Bezirksbeamten und der Verkehrssicherheitsberaterin der Polizei sowie der Koordinatorin für schulische Mobilitätserziehung der Verwaltung persönlich beteiligt. Hierbei wurden auch Probleme oder Gefahrenstellen auf dem Schulweg erörtert und Verbesserungsvorschläge aufgegriffen. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) erkundigt sich, inwieweit das Konzept „Bespielbare Stadt“ im Rahmen der Erstellung der Schulwegpläne bereits Berücksichtigung finde. Frau Krämer (Fachbereich Schule und Sport) erklärt, dass die Schulwegpläne in Zusammenarbeit mit den Schulen und der Polizei erarbeitet werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Vorschläge zur Gestaltung einer „Bespielbaren Stadt“ auf den Schulwegen könnten zukünftig in den Planungen Berücksichtigung finden. Beigeordnete Burkhardt weist ergänzend auf ein Projekt des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) in Sachen „Bespielbare Stadt“ hin. Sie teilt mit, dass die Stadtverwaltung beabsichtige, sich für eine Teilnahme an diesem Förderprojekt zeitnah zu bewerben. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) gibt eine positive Rückmeldung auch aus seiner Sicht als Elternteil zur Umsetzung der Maßnahme „Verkehrserziehung an Schulen“ ab. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) weist darauf hin, dass der Diebstahl von Fahrrädern auf dem Schulgelände des Max-Ernst-Gymnasiums immense Ausmaße annehme. Obwohl die Fahrräder abgeschlossen seien und sich Personen auf dem Schulgelände aufhalten, werden die Täter nicht abgeschreckt, Diebstähle zu begehen. Für die ca. 500 Fahrräder seien Abstellmöglichkeiten im Freien vorhanden. Wünschenswert sei es, die Fahrräder wetterfest und vor allen Dingen diebstahlsicher unterstellen zu können. Dieses Problem sei als Hinweis zum Thema Mobilität zu werten. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass Fahrraddiebstahl im Allgemeinen ein großes Problem im täglichen Leben darstelle. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 4. Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Förderschullandschaft Hier: Kernergebnisse der Schulentwicklungsplanung 55/2016 Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass Beigeordnete Burkhardt und sie am 20.01.2016 einen Gesprächstermin beim Kreisschuldezernenten wahrnehmen konnten. Dieser habe klar herausgestellt, dass der Rhein-Erft-Kreis zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zur Entwicklung der Förderschullandschaftund Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 8 von 10 damit zur Perspektive der Brühler Förderschule Pestalozzi vornehmen werde. Derzeit sei man damit beschäftigt, die für eine Planung und Entscheidung maßgeblichen Daten u.a. zu den Gebäuden und zur allgemeinen Finanzierung zu sammeln und auszuwerten. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport des Rhein-Erft-Kreises am 28.01.2016 habe es hierzu eine Vorlage zur Kenntnisnahme gegeben. Ratsherr Klein (SPD) fragt an, ob Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis geschlossen werden müssten oder bereits geschlossen seien. Fachbereichsleiterin Weiskopf bejaht dies. Sie teilt mit, dass bereits Schülerinnen und Schüler aus der ehemaligen Fröbelschule in Wesseling die Förderschule Pestalozzi besuchen. Darüber hinaus besuchen auf Grundlage einer zwischen der Stadt Hürth und der Stadt Brühl geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Schülerinnen und Schüler der zum Schuljahresende 2015/2016 auslaufenden Dr. Kürten-Schule die PestalozziSchule. Ratsherr Klug (CDU) fragt an, ob es bei der vorgesehenen Aufteilung der Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises in die bekannte Unterteilung von 3 Regionen bliebe, wobei Brühl mit der Förderschule Pestalozzi einen dieser 3 regionalen Standorte darstelle. Beigeordnete Burkhardt erläutert, dass die vorgeschlagene Variante aufgrund des erstellten Gutachtens bereits seit geraumer Zeit genauso vorgesehen sei und auch in dieser Form laut Kreisschulentwicklungsplan im Kreistag zur Diskussion stehe. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) fragt nach dem weiteren Vorgehen im Hinblick auf eine eventuelle Übernahme in die Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises. Vor allen Dingen interessiere ihn der Umfang der Kosten in Zusammenhang mit der Unterhaltung der Förderschule Pestalozzi und welche Interessen die Schulleitung verfolge. Schulleiterin Born (Förderschule Pestalozzi) befürwortet den Erhalt der Förderschule Pestalozzi in städtischer Trägerschaft. Sie weist jedoch darauf hin, dass zunächst die weiteren Beratungen und Entscheidungen abzuwarten seien. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 5. Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Jahresberichte der OGS-Träger für das Schuljahr 2014/2015 31/2016 Beigeordnete Burkhardt erläutert die jährlich wiederkehrende Vorlage durch ergänzende Hinweise. Sie teilt mit, dass die neue OGS-Beitragssatzung voraussichtlich in der nächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werde. Sie erklärt weiter, dass umfangreiche Prüfungen der Qualitäts- und Vergabekriterien in Bearbeitung seien. Beschluss: Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 9 von 10 6. Mitteilungen 6.1 Aktueller Sachstand zum Thema Flüchtlinge Beigeordnete Burkhardt erteilt Informationen zur Unterbringung der Flüchtlinge. Sie teilt mit, dass die Notunterkunft in der Turnhalle Brühl-Heide geschlossen sei und das Gartencenter Zopes, aufgrund der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen, voraussichtlich bis Ende dieses Jahres weiterhin zur Verfügung stehe. Sie beziffert die Zahl der momentan fest zugewiesenen Flüchtlinge mit 622 Personen. Bedingt durch die anstehende wärmere Jahreszeit sei mit einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen fest zu rechnen. Sie weist darauf hin, dass im Hauptausschuss bereits die Errichtung eines weiteren Containerdorfes zur Beratung anstehe. Standort für dieses zweite Containerdorf sei in der Willy-Brandt-Straße. Sie erklärt zum Stand der Flüchtlingszahlen, dass aktuell unter den fest zugewiesenen Flüchtlingen 1/3 Kinder und Jugendliche seien. Davon sei noch kein Kind im Alter von 1 bis unter 3 Jahren in einer Kindertagesstätte untergebracht. Ein Kind befinde sich in Tagespflege zur Betreuung. Von den Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren besuche jedes dritte Kind eine Kindertagesstätte. Die Kinder im schulpflichtigen Alter ab 6 Jahre seien alle in den Grundschulen aufgenommen, davon nehme die Hälfte das Angebot der OGS in Anspruch. Die Quote der Unterbringung von Jugendlichen in der Sekundarstufe I liege bei 70%. Dies sei zu begründen mit der Problematik von Analphabetismus unter den jungen Menschen. Sie erläutert, dass in der Clemens-August-Schule wie auch in der Erich Kästner-Realschule je eine Internationale Förderklasse eingerichtet worden sei. Diese werden derzeit von ca. 30 Kindern besucht. Eine zweite Internationale Förderklasse in der Erich Kästner-Realschule sowie eine Vorbereitungsklasse an der GGS Astrid-Lindgren seien beantragt. Die Entscheidung darüber stehe noch aus. Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren besuchen zu 50% die Internationalen Förderklassen der Berufsschulen. 7. Anfragen 7.1 Klassenbildung Flüchtlingskinder Ratsherr Klein (SPD) fragt nach, ob bei der Bildung von Klassengrößen die Flüchtlingskinder mitgezählt werden. Beigeordnete Burkhardt bestätigt, dass selbstverständlich jedes Kind zu erfassen sei und bei der Bildung der Klassengröße Berücksichtigung finde. Zugewiesene Flüchtlingskinder unterliegen wie alle anderen Kinder, die in Brühl leben, der Schulpflicht. Der Vorsitzende schließt die Sitzung mit Dank für die konstruktiven Beratungen. __________________________ Ausschussvorsitzender Niederschrift Schulausschuss 16.02.2016 ____________________________ Schriftführer/in 10 von 10