Daten
Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.04.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
26.03.2015
Öffentliche Sitzung
9.
Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße inkl. Beleuchtung
104/2015
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) hätte sich diesen Antrag zunächst im Verkehrsausschuss
gewünscht. Auch ist er über die hohen Kosten von 65.000 € überrascht. Er vermisst im
Plan den konkret geplanten Standort. Zu klären wären auch, ob angesichts der Schulkinder nicht ein Zebrastreifen sicherer wäre. Es befindet sich ca. 150 m weiter bereits eine
Querungshilfe an der Parkstraße. Daher sollten die verkehrssicherheitstechnischen Aspekte zunächst im Verkehrsausschuss behandelt werden und er beantragt eine entsprechende Verweisung. Ratsherr Fuchs (SPD) schließt sich dem Verweisungsantrag an. Er
hätte sich eine konkretere Vorlage gewünscht, die auch die Kosten genauer darstellt. Er
weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Errichtung eines Zebrastreifens auch
deutlich höher sind als für eine Querungshilfe. Ratsherr Gerharz (CDU) unterstützt den
Verweisungsantrag, da laut Zuständigkeitsordnung grundsätzliche Themen zur Verkehrssicherheit im Verkehrsausschuss behandelt werden und die bauliche Ausführung anschließend im AfBU. Ob eine bauliche Querungshilfe angesichts der überschaubaren Zahl
von Schul- und Kindergartenkindern wirklich notwendig ist, sollte auch mit den Anwohnern
diskutiert werden. Denkbar wären für ihn auch abmarkierte Querungshilfen ggf. in Verbindung mit einem Lotsendienst. Abteilungsleiter Schulz betont, dass hier nur ein Planungsauftrag beschlossen werden sollte, da ja auch noch Abstimmungsbedarf mit dem
Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau besteht. Zudem kann man in den Sommermonaten auf der Rheinstraße bei voller Belaubung der Bäume die Beleuchtung auch
ganz
abschalten,
weshalb
auch
diesbezüglich
Planungsbedarf
besteht.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) stellt den Verweisungsantrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt verweist den Antrag an den Ausschuss für Verkehr
und Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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