Daten
Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.04.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
26.03.2015
Öffentliche Sitzung
3.
Brühler Straßenbeleuchtung
108/2015
Herr Dipl.-Ing. Heyen vom Ingenieurbüro Heyen erläutert anhand einer Power-PointPräsentation ausführlich die Grundlagen der Straßenbeleuchtung, die Situation in Brühl
und gibt Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Die Präsentation sowie seine gutachterliche Stellungnahme zur Brühler Straßenbeleuchtung zu dieser Vorlage sind der Niederschrift beigefügt. Herr Heyen sieht in Brühl den Vorteil, dass die Energieversorgung durch
die eigenen Stadtwerke gewährleistet ist. Ein wichtiges Kriterium der Ausleuchtung sind
die Abstände zwischen den Leuchten und die damit verbundene Gleichmäßigkeit der Beleuchtung ohne dass Blendung auftritt. Dies wird auch nicht durch moderne LED-Technik
gelöst, auch wenn dies manch Hersteller mit unrealistischen Beleuchtungsflächen Glauben machen lässt. Als Planungsgrundlagen dienen europäische Normen, die aber nicht
zwingend von den Gemeinden eingehalten werden müssen. Bisher wurde seines Wissens
nach noch keine Gemeinde wegen fehlender Beleuchtung zu Schadensersatz verurteilt.
Energiesparmaßnahmen anderer Kommunen, jede zweite Leuchte auszuschalten haben
sich als Fehlentscheidung erwiesen, weil die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung nicht mehr
gegeben war. Verpflichtend ist eine Beleuchtung nach einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums bei Fußgängerüberwegen und Gefahrenstellen. Einsparpotential bei
der Beleuchtung der Überwege ergibt sich auch aus der Anordnung der Wartefläche am
Bürgersteig. Bei derzeit nicht beleuchteten Überwegen, sollte außer einer nachträglichen
Beleuchtung auch der Ersatz durch Querungshilfen erwogen werden. Auf Veranlassung
von Herrn Spainghaus (Stadtwerke Brühl) wurden diese Stellen bereits 2009 und 2010
untersucht und die Mängel beseitigt. In Brühl werden die Leuchten bei Ausfall repariert. Er
schlägt ein generelles Wartungsintervall von 4 Jahren vor, mit Gefährdungsanalyse wäre
auch eine Verlängerung möglich. Mittelfristig ausgetauscht werden müssen alle Quecksilberleuchten, da sie aufgrund europäischen Rechts zu wenig Lichtausbeute aufweisen und
nicht mehr verkauft werden dürfen. Für Brühl stellt sich die Frage, warum die Stadtwerke
nicht nur auf LED-Technik setzen, sondern auch immer noch NatriumdampfHochdrucklampen einbauen. Problem der LED-Beleuchtung ist, dass mit niedrigen Strömen und Temperaturen gearbeitet werden muss. Wenn das nicht gewährleistet wird, sinkt
die von vielen Herstellern versprochene Lebensdauer von 100.000 Stunden der LEDLampe rapide. Untersuchungen der TU Darmstadt haben ergeben, dass die tatsächliche
Lebensdauer gerade mal bei 30.000 Stunden liegt. Außerdem ist ein Überspannungsschutz erforderlich, der Kosten von 20 € pro Leuchte kostet. Die Brühler Straßenbeleuchtung liegt bezüglich der durchschnittlichen Beleuchtungsstärke und des Stromverbrauches
im Durchschnitt. 59 % der Leuchten sind bereits umgerüstet. Allerdings müssen auf jeden
Fall der Anteil von 25 % der nicht mehr erhältlichen Quecksilberdampfleuchten sowie der
13 % Leuchtstofflampen ersetzt werden. Weiterhin ist der Zustand der Maste zu betrachten. 928 Maste, die älter als 45 Jahre alt sind, sollten dringend ersetzt werden, auch wenn
sie den Standsicherungsnachweis erbringen. Die Nachweise haben eher einen juristiBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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schen Hintergrund, bringen aber keine zusätzliche Lebensdauer. Für Anliegerstraßen und
weniger befahrene Durchgangsstraßen liegt die Zukunft sicher in der LED-Technik; allerdings muss Druck auf die Hersteller ausgeübt werden, dass die versprochene Lebensdauer auch tatsächlich eingehalten wird. Insbesondere warnt er vor Billigprodukten aus
Fernost als Wegwerfware, welches nicht in Sinne der Nachhaltigkeit sein kann. Die Hochdrucklampentechnologie wird auch weiterhin Stand der Technik bleiben und bei stark frequentierten Straßen eine große Rolle spielen. Die Zukunft liegt auch in der Digitalisierung
der Beleuchtung mit noch mehr Regelung und Steuerung. Diese Systeme sind jedoch
sehr empfindlich und dies wird von den Herstellern seines Erachtens nicht beachtet, die
nur verkaufen wollen.
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bedankt sich zunächst für den interessanten Vortrag auch im
Hinblick auf die Beleuchtungspflicht von Zebrastreifen, da ja weitere Tagesordnungspunkte die Errichtung von Querungshilfen behandeln. Kann man beispielsweise bei einer bereits gleichmäßig beleuchteten Straße eine Querungshilfe bauen und diese gut beleuchten, ohne dass dies zu Problemen in Bezug auf die vorhandenen Leuchten führt?
Herr Heyen weist auf eine häufige Fehleinschätzung hin, dass eine Beleuchtung unmittelbar über dem Übergang angebracht werden soll. Dies ist nicht der Fall. Der Fußgänger ist
nur gut erkennbar, wenn er gut angeleuchtet wird; die Beleuchtung sollte daher am besten
hinter dem Übergang, auf keinen Fall jedoch über dem Übergang angebracht werden. Die
Beleuchtungsstärke sollte dort etwas erhöht werden. Probleme wegen ungleichmäßig verteilter Lampen müssten von den bewährten Fachleuten der Stadtwerke vor Ort geprüft
werden. Ratsherr Hans (CDU) fragt, ob es Vorschriften gibt, wie bestimmte Straßen konkret beleuchtet werden müssen. Herr Heyen steht im regelmäßigen Austausch mit Juristen. Diese sagen, wenn die Gemeinde eine Gefahrenstelle schafft, muss diese durch die
Gemeinde beleuchtet werden. Dies gilt für Baustellen aber auch bedeutende Kreuzungen.
Es gibt aber auch andere Aspekte. Die Stadt Krefeld hat versuchsweise zwischen
1:00 – 5:00 Uhr nachts die Beleuchtung außerhalb von Gefahrenstellen ganz abgestellt,
welches nach Protesten aus der Bevölkerung sofort wieder rückgängig gemacht wurde.
Herr Heyen kann dies auch nicht in Brühl empfehlen, da auch Sicherheitsbedürfnisse der
Bevölkerung zu berücksichtigen sind. Seine Untersuchungen in Brühl haben ergeben,
dass nachts schon jetzt eine Minimalbeleuchtung eingestellt ist. Eine geringere Beleuchtungsstärke kann durch eine Optimierung der Beleuchtungsabstände ausgeglichen werden, worauf künftig verstärkt geachtet werden muss. Dunkelzonen zwischen zu großen
Mastabständen als Angsträume insbesondere für Frauen müssen vermieden werden.
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) bezieht sich auf ein Foto einer Allee aus der Präsentation, in der hinter einem Baum der Fußgängerüberweg befindet. Er fragt wie dieser ordnungsgemäß beleuchtet werden kann. Herr Heyen sieht im Bestand nur die unbefriedigende Lösung einer zusätzlichen Beleuchtung. Bei Neuplanungen ist jedoch eine frühzeitige gemeinsame Planung der Grünflächen- und Beleuchtungsfachleute für unerlässlich.
Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass bei der Planung der Uhlstraße die lichttechnische
Berechnung bei der Anordnung der Bäume berücksichtigt wurde und die Bäume bewusst
in Säulenform gepflanzt wurden. Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob man denn nicht nachts
die Beleuchtung zurückfahren kann. Herr Heyen erläutert, dass entsprechende Module
bereits existieren und in Zukunft wird man die Leuchten auch noch in kleineren Schritten
herunterfahren können. Hier wird die LED-Technik noch einige Möglichkeiten eröffnen.
Ratsherr Gerharz (CDU) fragt Herrn Heyen, ob er auch Hinweise bezüglich einer besseren Ausleuchtung der Unterführung der Stadtbahnhaltestelle hat, da ja derzeit dort Umbauarbeiten stattfinden. Herr Heyen weist darauf hin, dass die Beleuchtung auch vandalismussicher sein muss. Eine Möglichkeit könnte sein die Unterführung von außen durch
hohe Lichtquellen von beiden Seiten zu beleuchten. Beigeordneter Schiffer sichert eine
sorgfältige Planung der Beleuchtung der Unterführung zu, die aber erst im 2. Bauabschnitt
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2016 umgesetzt wird. Er verweist auf die guten Erfahrungen bei der LED-Beleuchtung der
Renault-Nissan-Straße. Er sieht durch den Vortrag weitgehend die bisherige Vorgehensweise bestätigt, nicht nur auf LED-Technik zu setzen und diese auch kritisch zu betrachten.
Beigeordneter Schiffer bedankt sich bei Herrn Heyen für den Vortrag, dem sich
Vorsitzender Weber (GRÜNE) anschließt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
- einstimmig -
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