Daten
Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.06.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
26.03.2015
Öffentliche Sitzung
5.1 Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
127/2015
Sachbearbeiterin Diederich aus der Abteilung Planung und Umwelt erläutert ausführlich
das bereits bestehende Flächenmanagement und das Ökokonto der Stadt Brühl. Seit vielen Jahren besteht bereits ein Ausgleichsflächenkataster verbunden mit einer intensiven
Zusammenarbeit zwischen der Planungs- und Liegenschaftsabteilung. Beispielhaft stellt
sie die bisherigen Maßnahmen Lenterbachstal und die Renaturierung des
Pingsdorfer Baches zwischen Alter Bonnstraße und dem Schlosspark und weitere vorhandene Ausgleichsflächen (insbesondere Gehölzpflanzungen) vor. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Ausgleich durch Ersatzgeld gemäß Ökokontoverordnung für die
Stadt nicht gilt. Die Ökokontoverordnung entstammt dem Landschaftsgesetz NRW, während sich der Ausgleich bei Bebauungsplänen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches richtet. Ausgleich kann zwar auch innerhalb des Bebauungsplans erfolgen
(z. B. Dachbegrünungen), verursacht jedoch aufgrund der vielen kleineren Maßnahmen
einen hohen Verwaltungsaufwand und die Flächen sind häufig nicht in städtischer Hand.
Daher ist eine zusammenhängende größere Ausgleichsmaßnahme günstiger, da die
Grundstückspreise niedriger liegen und die Flächen in städtischer Hand verbleiben. Die
Ausgleichsmaßnahme muss auch nicht innerhalb des Stadtgebietes erfolgen. Dies spielt
bei der geplanten Phantasialanderweiterung eine Rolle. Die Änderung des Regionalplanes
erfolgte unter der Bedingung, dass der Waldverlust durch eine möglichst zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme im benachbarten Villewald zu kompensieren ist. Der naturräumliche Zusammenhang ist hier die behördliche Forderung, diese ist jedoch innerhalb
der Stadtgrenzen nicht möglich.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) bedankt sich bei Sachbearbeiterin Diederich und teilt
mit, dass diese Tischvorlage 127/2015 die Verwaltungsvorlage Nr. 89/2015 ersetzt.
Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass die Verwaltung den Antrag Nr. 90/2015 der
GRÜNEN-Fraktion im Prinzip unterstützt und auch schon bisher vorrangig nach Ausgleichsflächen im Stadtgebiet gesucht wurde. Diese Tischvorlage unterscheidet sich von
der verschickten Vorlage durch den letzten Satz, dass Ausgleichsmaßnahmen im Zuge
der geplanten Erweiterung des Phantasialandes davon unberührt bleiben. Wie schon
durch Sachbearbeiterin Diederich erläutert, ist ein Ausgleich im Rahmen eines eventuellen künftigen Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des Phantasialandes im Stadtgebiet kaum zu realisieren. Falls dies wider Erwarten doch flächenmäßig möglich wäre,
wären andere geplante Bebauungspläne wie zum Beispiel im Bereich K7/Alte Bonnstraße
kaum noch umzusetzen.
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) bittet um Auskunft, wie in Betrieb befindliche Kiesgruben
in diesem Zusammenhang bewertet werden. Wäre es denkbar, dass eine rekultivierte
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Fläche höherwertiger ist, als der Ursprungszustand? Beigeordneter Schiffer erläutert,
dass die Rekultivierung nach der Auskiesung der Ausgleich für den vorherigen Eingriff
durch die Errichtung der Kiesgrube darstellt. Sachbearbeiterin Diederich hält eine bessere
ökologische
Bewertung
der
Rekultivierung für theoretisch
möglich.
Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) bedankt sich für den Vortrag und begrüßt, dass sich dieser
Ausschuss mit dem Thema befasst. Auch begrüßt er, dass auch bisher schon nicht nur
Anpflanzungen erfolgt sind, sondern auch die Renaturierungen am Pingsdorfer Bach. Er
betont, dass der Antrag der GRÜNEN Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet
nach Möglichkeit fordert. Wenn Anforderungen von höherer Stelle zum Ausgleich nicht im
Stadtgebiet umgesetzt werden können, soll in diesen Fällen auch ein Ausgleich außerhalb
des Stadtgebietes möglich sein. Es geht hier nur um eine deutliche Priorisierung von
Maßnahmen im Stadtgebiet. Sachkundige Bürgerin Palmberg (FDP) begrüßt zwar einen vorrangigen Ausgleich im Stadtgebiet, die ja von der Verwaltung bereits praktiziert
wird. Sie befürchtet jedoch mit Annahme dieser Vorlage eine zu starke Beschränkung bei
künftigen Entscheidungen. Ihrer Ansicht nach wird hier eine Soll-Vorschrift erlassen, die
eine Ermessensreduzierung bis auf Null herabsetzt. Ratsherr Fuchs (SPD) sieht aufgrund des derzeitigen Verwaltungshandelns auch keine Notwendigkeit für diesen Beschluss. Vorsitzender Weber (GRÜNE) erläutert, dass der Anlass des Antrages der
GRÜNEN der externe Ankauf der Stadt von Ökopunkten und die geplante Umsetzung außerhalb des Stadtgebietes war. Aus seiner Sicht ist in der Vergangenheit zu wenig innerhalb des Stadtgebietes nach Ausgleichsflächen gesucht worden. Der Antrag der GRÜNEN
soll diese Suche intensivieren. Ratsherr Klein (SPD) hinterfragt den Nutzen von Ausgleichsmaßnahmen nur innerhalb des recht kleinen Brühls und ob nicht grundsätzlich größere zusammenhängende Maßnahmen sinnvoller sind. Sachbearbeiterin Diederich
sieht durchaus auch Potential für kleinräumigere Maßnahmen, wie Gehölzpflanzungen in
Schwadorf an landwirtschaftlichen Flächen oder auch Renaturierungen von Gewässern.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, ob die kleinräumigen und aufwändigen Maßnahmen
wie
eine
Bachrenaturierung
je
Ausgleichspunkt
teurer
sind,
welches
Sachbearbeiterin Diederich bestätigt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass eine
weitgehende Bindung an Ausgleichsmaßnahmen innerhalb Brühls also relativ teurer ist
aber Brühl auch davon profitieren würde. Ratsherr Gerharz (CDU) weist darauf hin, dass
der Antrag der GRÜNEN als Folge eines einstimmigen Beschlusses im Vergabe- und Liegenschaftsausschuss vergangenes Jahr zum Ankauf von Ökopunkten resultiert.
Sachkundiger Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) bittet um Auskunft, nach welchen
Kriterien denn die Vorgabe „nach Möglichkeit im Stadtgebiet auszugleichen“ entschieden
werden soll? Würde sich etwas am Verwaltungshandeln ändern, wenn über den Antrag
der GRÜNEN nicht abgestimmt würde? Beigeordneter Schiffer sieht genau in dieser
Frage das Problem einer Soll-Vorschrift im Falle eines Beschlusses des Antrages der
GRÜNEN, der den Ermessensspielraum gegen Null setzt. Ein solcher Beschluss würde
aus seiner Sicht mindestens sehr hinderlich, wenn nicht sogar rechtswidrig sein. Der Wille
der Verwaltung zum innerörtlichen Ausgleich ist da, aber in Brühl sind einfach kaum Flächen vorhanden. Es sei zudem sehr schwierig die notwendigen Flächen innerhalb Brühls
zu erwerben. Und auch der Aufwertung vorhandener Flächen sind enge Grenzen gesetzt.
Beim zur Rede stehenden Beschluss zum Ökopunkteankauf ging es aber auch noch um
die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen. Beigeordneter Schiffer lässt die Verwaltung daran messen, wenn eine geeignete und verfügbare Fläche innerhalb Brühls benannt würde, die nicht erworben wurde. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) entgegnet, dass der
Antrag keine Ermessensreduzierung auf Null bedeutet, was im Übrigen bei einer SollVorschrift seines Erachtens ohnehin nicht zutrifft. Sachbearbeiterin Diederich hat ja in
ihrem Vortrag aufgezeigt, welche Ermessenspielräume bestehen. Der Antrag soll ein Leitprinzip darstellen. Er begrüßt, dass die Verwaltung schon danach handelt, würde es aber
gerne mit dem Beschluss festschreiben. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass die
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Verwaltung ohne einen solchen Beschluss auch jederzeit anders handeln kann.
Beigeordneter Schiffer bekräftigt seine Bedenken gegen den Antrag der Grünen, da er
bei einer solchen Zielsetzung Abwägungsfehler in der Bauleitplanung bei einer möglicher
Erweiterung des Phantasialandes befürchtet und appelliert an den Ausschuss der Tischvorlage der Verwaltung zuzustimmen. Vorsitzender Weber (GRÜNE) schlägt vor, über
die Tischvorlage abzustimmen. Die Vorgaben der Bezirksregierung Köln zu einer eventuellen Phantasialanderweiterung sehen ja nun mal einen großen gemeindegrenzenüberschreitenden naturräumlichen Ausgleich vor. Dieser Beschluss ersetzt einen Beschluss zur
Vorlage-Nr. 90/2015 der GRÜNEN-Fraktion.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Flächenmanagements dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit im
Stadtgebiet von Brühl entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Stadtgebiet umgesetzt werden. Hiervon unberührt bleiben Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der
geplanten Erweiterung des Phantasialandes.
Abstimmungsergebnis:
10:1
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