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Beschlusstext (Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Beschlusstext (Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
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Brühl, den 09.06.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 26.03.2015 Öffentliche Sitzung 5.1 Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet 127/2015 Sachbearbeiterin Diederich aus der Abteilung Planung und Umwelt erläutert ausführlich das bereits bestehende Flächenmanagement und das Ökokonto der Stadt Brühl. Seit vielen Jahren besteht bereits ein Ausgleichsflächenkataster verbunden mit einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der Planungs- und Liegenschaftsabteilung. Beispielhaft stellt sie die bisherigen Maßnahmen Lenterbachstal und die Renaturierung des Pingsdorfer Baches zwischen Alter Bonnstraße und dem Schlosspark und weitere vorhandene Ausgleichsflächen (insbesondere Gehölzpflanzungen) vor. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Ausgleich durch Ersatzgeld gemäß Ökokontoverordnung für die Stadt nicht gilt. Die Ökokontoverordnung entstammt dem Landschaftsgesetz NRW, während sich der Ausgleich bei Bebauungsplänen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches richtet. Ausgleich kann zwar auch innerhalb des Bebauungsplans erfolgen (z. B. Dachbegrünungen), verursacht jedoch aufgrund der vielen kleineren Maßnahmen einen hohen Verwaltungsaufwand und die Flächen sind häufig nicht in städtischer Hand. Daher ist eine zusammenhängende größere Ausgleichsmaßnahme günstiger, da die Grundstückspreise niedriger liegen und die Flächen in städtischer Hand verbleiben. Die Ausgleichsmaßnahme muss auch nicht innerhalb des Stadtgebietes erfolgen. Dies spielt bei der geplanten Phantasialanderweiterung eine Rolle. Die Änderung des Regionalplanes erfolgte unter der Bedingung, dass der Waldverlust durch eine möglichst zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme im benachbarten Villewald zu kompensieren ist. Der naturräumliche Zusammenhang ist hier die behördliche Forderung, diese ist jedoch innerhalb der Stadtgrenzen nicht möglich. Vorsitzender Weber (GRÜNE) bedankt sich bei Sachbearbeiterin Diederich und teilt mit, dass diese Tischvorlage 127/2015 die Verwaltungsvorlage Nr. 89/2015 ersetzt. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass die Verwaltung den Antrag Nr. 90/2015 der GRÜNEN-Fraktion im Prinzip unterstützt und auch schon bisher vorrangig nach Ausgleichsflächen im Stadtgebiet gesucht wurde. Diese Tischvorlage unterscheidet sich von der verschickten Vorlage durch den letzten Satz, dass Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der geplanten Erweiterung des Phantasialandes davon unberührt bleiben. Wie schon durch Sachbearbeiterin Diederich erläutert, ist ein Ausgleich im Rahmen eines eventuellen künftigen Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des Phantasialandes im Stadtgebiet kaum zu realisieren. Falls dies wider Erwarten doch flächenmäßig möglich wäre, wären andere geplante Bebauungspläne wie zum Beispiel im Bereich K7/Alte Bonnstraße kaum noch umzusetzen. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) bittet um Auskunft, wie in Betrieb befindliche Kiesgruben in diesem Zusammenhang bewertet werden. Wäre es denkbar, dass eine rekultivierte Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015 1 von 3 Fläche höherwertiger ist, als der Ursprungszustand? Beigeordneter Schiffer erläutert, dass die Rekultivierung nach der Auskiesung der Ausgleich für den vorherigen Eingriff durch die Errichtung der Kiesgrube darstellt. Sachbearbeiterin Diederich hält eine bessere ökologische Bewertung der Rekultivierung für theoretisch möglich. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) bedankt sich für den Vortrag und begrüßt, dass sich dieser Ausschuss mit dem Thema befasst. Auch begrüßt er, dass auch bisher schon nicht nur Anpflanzungen erfolgt sind, sondern auch die Renaturierungen am Pingsdorfer Bach. Er betont, dass der Antrag der GRÜNEN Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet nach Möglichkeit fordert. Wenn Anforderungen von höherer Stelle zum Ausgleich nicht im Stadtgebiet umgesetzt werden können, soll in diesen Fällen auch ein Ausgleich außerhalb des Stadtgebietes möglich sein. Es geht hier nur um eine deutliche Priorisierung von Maßnahmen im Stadtgebiet. Sachkundige Bürgerin Palmberg (FDP) begrüßt zwar einen vorrangigen Ausgleich im Stadtgebiet, die ja von der Verwaltung bereits praktiziert wird. Sie befürchtet jedoch mit Annahme dieser Vorlage eine zu starke Beschränkung bei künftigen Entscheidungen. Ihrer Ansicht nach wird hier eine Soll-Vorschrift erlassen, die eine Ermessensreduzierung bis auf Null herabsetzt. Ratsherr Fuchs (SPD) sieht aufgrund des derzeitigen Verwaltungshandelns auch keine Notwendigkeit für diesen Beschluss. Vorsitzender Weber (GRÜNE) erläutert, dass der Anlass des Antrages der GRÜNEN der externe Ankauf der Stadt von Ökopunkten und die geplante Umsetzung außerhalb des Stadtgebietes war. Aus seiner Sicht ist in der Vergangenheit zu wenig innerhalb des Stadtgebietes nach Ausgleichsflächen gesucht worden. Der Antrag der GRÜNEN soll diese Suche intensivieren. Ratsherr Klein (SPD) hinterfragt den Nutzen von Ausgleichsmaßnahmen nur innerhalb des recht kleinen Brühls und ob nicht grundsätzlich größere zusammenhängende Maßnahmen sinnvoller sind. Sachbearbeiterin Diederich sieht durchaus auch Potential für kleinräumigere Maßnahmen, wie Gehölzpflanzungen in Schwadorf an landwirtschaftlichen Flächen oder auch Renaturierungen von Gewässern. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, ob die kleinräumigen und aufwändigen Maßnahmen wie eine Bachrenaturierung je Ausgleichspunkt teurer sind, welches Sachbearbeiterin Diederich bestätigt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass eine weitgehende Bindung an Ausgleichsmaßnahmen innerhalb Brühls also relativ teurer ist aber Brühl auch davon profitieren würde. Ratsherr Gerharz (CDU) weist darauf hin, dass der Antrag der GRÜNEN als Folge eines einstimmigen Beschlusses im Vergabe- und Liegenschaftsausschuss vergangenes Jahr zum Ankauf von Ökopunkten resultiert. Sachkundiger Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) bittet um Auskunft, nach welchen Kriterien denn die Vorgabe „nach Möglichkeit im Stadtgebiet auszugleichen“ entschieden werden soll? Würde sich etwas am Verwaltungshandeln ändern, wenn über den Antrag der GRÜNEN nicht abgestimmt würde? Beigeordneter Schiffer sieht genau in dieser Frage das Problem einer Soll-Vorschrift im Falle eines Beschlusses des Antrages der GRÜNEN, der den Ermessensspielraum gegen Null setzt. Ein solcher Beschluss würde aus seiner Sicht mindestens sehr hinderlich, wenn nicht sogar rechtswidrig sein. Der Wille der Verwaltung zum innerörtlichen Ausgleich ist da, aber in Brühl sind einfach kaum Flächen vorhanden. Es sei zudem sehr schwierig die notwendigen Flächen innerhalb Brühls zu erwerben. Und auch der Aufwertung vorhandener Flächen sind enge Grenzen gesetzt. Beim zur Rede stehenden Beschluss zum Ökopunkteankauf ging es aber auch noch um die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen. Beigeordneter Schiffer lässt die Verwaltung daran messen, wenn eine geeignete und verfügbare Fläche innerhalb Brühls benannt würde, die nicht erworben wurde. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) entgegnet, dass der Antrag keine Ermessensreduzierung auf Null bedeutet, was im Übrigen bei einer SollVorschrift seines Erachtens ohnehin nicht zutrifft. Sachbearbeiterin Diederich hat ja in ihrem Vortrag aufgezeigt, welche Ermessenspielräume bestehen. Der Antrag soll ein Leitprinzip darstellen. Er begrüßt, dass die Verwaltung schon danach handelt, würde es aber gerne mit dem Beschluss festschreiben. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass die Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015 2 von 3 Verwaltung ohne einen solchen Beschluss auch jederzeit anders handeln kann. Beigeordneter Schiffer bekräftigt seine Bedenken gegen den Antrag der Grünen, da er bei einer solchen Zielsetzung Abwägungsfehler in der Bauleitplanung bei einer möglicher Erweiterung des Phantasialandes befürchtet und appelliert an den Ausschuss der Tischvorlage der Verwaltung zuzustimmen. Vorsitzender Weber (GRÜNE) schlägt vor, über die Tischvorlage abzustimmen. Die Vorgaben der Bezirksregierung Köln zu einer eventuellen Phantasialanderweiterung sehen ja nun mal einen großen gemeindegrenzenüberschreitenden naturräumlichen Ausgleich vor. Dieser Beschluss ersetzt einen Beschluss zur Vorlage-Nr. 90/2015 der GRÜNEN-Fraktion. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Flächenmanagements dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit im Stadtgebiet von Brühl entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Stadtgebiet umgesetzt werden. Hiervon unberührt bleiben Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der geplanten Erweiterung des Phantasialandes. Abstimmungsergebnis: 10:1 Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015 3 von 3