Daten
Kommune
Brühl
Größe
420 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Brühl, den 09.06.2015
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
26.03.2015
Sitzungsort: Sonstige Gebäude, VHS-Haus An der Synagoge 2- Raum N2 im Nebengebäude, 50321 Brühl, ,
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 21:37 Uhr.
Vorsitz führte: Weber, Markus (GRÜNE)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
Hans, Josef
Hepp, Heinz 18:00 - 20:15 Uhr
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Rattay, Wolfgang
SPD
Eiben, Detlef 18:00 - 20:20 Uhr
Fuchs, Ronald
Jung, Elisabeth
18:00 - 18:50 Uhr
Klein, Peter
Meese, Maren
18:00 - 20:30 Uhr
GRÜNE
Lanzrath, Sascha
LINKE/PIRATEN
Kupczak, Darius
FDP
Palmberger, Christa
fraktionslos
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Diederich, Anke (61/1 Planung und Umwelt)
Hilger, Georg (FBL 25 Controlling und Beteiligungen)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Neuer, Martina (SSB)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (61/3 Abwasser und Tiefbau)
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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Schriftführer:
Messer, Thomas
Gäste:
Herr Dr. Mittelstedt (VHS)
Herr Krämer (Fachingenieur Elektrotechnik, GePlan)
Herr Holzapfel (Brandschutzsachverständiger)
Herr Heyen (Fachingenieur für Lichttechnik)
Herr Spainghaus (Stadtwerke Brühl)
Pressevertreterin
Nicht anwesend / entschuldigt:
Hupp, Harry (LINKE/PIRATEN)
von Waldow, Sebastian (FDP)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 29.01.2015
2.
Vorstellung der geplanten Sanierung der elektrischen Anlagen und
brandschutztechnischen Verbesserungen der VHS in Verbindung
mit einem Rundgang durch das Gebäude
3.
Brühler Straßenbeleuchtung
4.
Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge
5.
Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
5.1
Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
(127/2015)
5.2
Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
Bezug: Antrag der Fraktion Die Grünen vom 03.03.2015
(90/2015)
6.
Aktionstage Umwelt 2015
(95/2015)
7.
Barrierefreier Umbau der Kreuzungen / Fußgängerüberwege Römerstraße (5 Stck.) Herstellung der Ausführungsplanung
(101/2015)
8.
Ertüchtigung Nord-Süd-Weg (Teil 2) Haltepunkt Brühl-Nord bis
Konrad-Adenauer-Straße
(102/2015)
9.
Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße inkl. Beleuchtung
(104/2015)
10.
Parkplatz Talstraße / An der Brücke
(103/2015)
11.
Mitteilungen
(98/2015)
(108/2015)
(88/2015)
11.1 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
11.1 Balthasar-Neumann-Platz BA. 1
.1
11.1 Balthasar-Neumann-Platz BA. 2
.2
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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11.1 KiTa An Hornsgarten
.3
11.1 Badorfer Straße
.4
11.1 Rückhaltebecken Renaultstraße
.5
11.1 Rückhaltebecken Brühl-Ost
.6
11.1 Generalentwässerungsplan
.7
11.1 Minikreisel Kaiserstraße / Kurfürstenstraße
.8
11.1 Sachstandsbericht zur Sanierung des Gebäudes Kempishofstr. 10
.9
(Keramikmuseum)
11.1 Aktuelle Hochbaumaßnahmen
.10
12.
Anfragen
12.1 Unterführung Stadtbahnhof Brühl-Mitte
12.2 Arbeiten am Seitenstreifen Otto-Wels-Straße / Bundesbahnunterführung
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Markus Weber eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bauen
und Umwelt um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt
und der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende Weber (GRÜNE) verpflichtet die neue
Sachkundige Bürgerin Palmberger (FDP) und den neuen
Sachkundigen Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) gemäß § 67 Absatz 3 in Verbindung
mit § 58 Absatz 2 der Gemeindeordnung.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) weist auf die Tischvorlage Nr. 127/2015 zu TOP 5.1 hin,
die die Vorlage 89/2015 ersetzt.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 29.01.2015
Auf Hinweis von Schriftführer Messer erklärt Vorsitzender Weber (GRÜNE), dass in der
Sitzung vom 29.01.2015 der Sachkundige Bürger Manfred Zirfas (CDU) gemäß
§ 67 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 der Gemeindeordnung vom Vorsitzenden
verpflichtet
wurde.
Dies
war
in
der
Niederschrift
nicht
erwähnt.
Sachkundiger
Bürger
Kupczak
(LINKE/PIRATEN)
teilt
mit,
dass
Ratsherr
Hupp
(LINKE/PIRATEN)
nicht
als
anwesend
vermerkt
war.
Schriftführer Messer bestätigt, dass Ratsherr Hupp (LINKE/PIRATEN) am 29.01.2015
an der Sitzung teilgenommen hatte und teilt dies dem Bürgermeisterbüro mit.
Beschluss:
Ansonsten werden gegen die Niederschrift keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig 2.
Vorstellung der geplanten Sanierung der elektrischen Anlagen
und brandschutztechnischen Verbesserungen der VHS in Verbindung mit einem Rundgang durch das Gebäude
98/2015
Herr Hunfeld (Gebausie) erläutert zunächst, dass es um die elektrische und brandschutztechnische Sanierung des Hauptgebäudes der VHS geht. Dieses Gebäude war zunächst ein Wohngebäude, welches erst im Laufe der Zeit durch Anbauten zu einem
Schulgebäude umfunktioniert wurde. Auslöser der Sanierung war eine Brandschau, die
bauordnungsrechtliche und brandschutztechnische Forderungen zur Folge hatte. Die Bestandsaufnahme durch das beauftragte Fachingenieurbüro GePlan, Herrn Krämer, ergab
einen erheblichen Sanierungsbedarf bezüglich der Verteiler, der Verkabelung und der Beleuchtung. Für den Ersatz der bisherigen Beleuchtung durch energiesparende
LED-Beleuchtung wurde mittlerweile durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Förderung von ca. 20.000 € bewilligt. Die Kosten
der neuen Beleuchtung liegen bei geschätzten 72.000 €, der künftige Stromverbrauch der
Beleuchtung liegt dann nur noch bei einem Drittel. Hierdurch können pro Jahr
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ca. 31.000 Kwh Strom eingespart werden. Dies entspricht bei heutigem Strompreis einer
Ersparnis von ca. 8.000 € im Jahr. Bezüglich der Mängel beim Brandschutz wurde
Herr Holzapfel als Brandschutzsachverständiger beauftragt ein Brandschutzkonzept zu
erstellen. Das Konzept ist noch nicht ganz fertig gestellt, da die Umbaumaßnahmen einen
Umfang angenommen haben, die einen Bauantrag erfordern. Anschließend erläutert
Herr Hunfeld (Gebausie) ausführlich anhand einer Power-Point-Präsentation die Umbauarbeiten und beschreibt die Interessenskonflikte zwischen brandschutztechnischen
und denkmalrechtlichen Belangen (z. B. alte Holztreppen). Da das Personal der VHS
ganzjährig arbeitet, gestaltet sich der Bauablauf langwierig. Die Sommerferien 2015 werden für den Beginn der Elektrosanierung im Bürotrakt im Erdgeschoss und ersten Stock
genutzt. Das Dachgeschoss wird eventuell in den Herbstferien 2015 saniert. In den Sommerferien 2016 könnten dann die Arbeiten in den Klassenräumen und die Erstellung der
Durchbrüche für die Fluchtwege in Angriff genommen werden. Herr Hunfeld (Gebausie)
weist auf das Kostenrisiko aufgrund des Bauens im laufenden Betrieb hin, da immer nur
zeitlich kurze Bauabschnitte gebildet werden können und in einem Altbau ohnehin immer
mit unangenehmen Überraschungen zu rechnen ist. Für die Umsetzung des Brandschutzes (insbesondere Brandmeldeanlage) besteht aufgrund weiterer möglicher baurechtlicher
Forderungen ebenfalls ein Kostenrisiko. Die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und
der Feuerwehr hat zum jetzigen Zeitpunkt bereits begonnen, ist aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Beim anschließenden Rundgang erläutern Herr Hunfeld (Gebausie),
Herr Krämer und Herr Holzapfel detailliert die geplanten Maßnahmen. Auf Nachfrage
von Ratsherrn Dr. Fiedler (CDU) bekräftigt Herr Krämer, dass die Verkabelung vollständig erneuert werden muss sowie nahezu die gesamte elektrische Infrastruktur. Beispielhaft wird den Ausschussmitgliedern ein alter Unterverteilungskasten im Dachgeschoss
vorgeführt, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Weiterhin wird die bereits
ausgetauschte
Beleuchtung
im
Büroraum
im
Erdgeschoss
vorgeführt.
Ratsherr Gerharz (CDU) bittet um Auskunft, ob die Brandschutzmaßnahmen wie beispielsweise die Sprinkler-Anlage im Haushalt berücksichtigt sind und ob die Stadt oder die
Gebausie Eigentümer des Gebäudes ist. Beigeordneter Schiffer bestätigt, dass das Gebäude im Eigentum der Stadt ist. Herr Hunfeld (Gebausie) verweist darauf, dass der gesamte Kostenumfang erst nach dem genehmigten Brandschutzkonzept seriös geschätzt
werden kann. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) wundert sich, dass nicht zunächst alle Bedürfnisse des Brandschutzes samt Kostenschätzung mit der Feuerwehr geklärt werden und
dann erst der Bauantrag gestellt wird. Er befürchtet, dass nach Erteilung der Baugenehmigung noch Nachforderungen kommen können, die dann nicht mehr in den Kostenschätzungen berücksichtigt sind. Er bittet eindringlich darum, dass dies vorab geklärt wird.
Herr Hunfeld (Gebausie) und Herr Holzapfel betonen, dass man sich im ständigen Austausch mit der Feuerwehr und der Bauordnung befindet. Herr Holzapfel schlägt eine interne Alarmierung vor, während die Feuerwehr eine aufwändige Aufschaltung mittels
Brandmeldeanlage bevorzugt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden diese Belange abgewogen und dann könne auch die kostengünstigere Variante der internen
Alarmierung genehmigt werden. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass selbstverständlich
erst das mit der Feuerwehr abgestimmte Brandschutzgutachten erstellt wird und dann der
Bauantrag gestellt wird. Da es sich aber um eigene Dienststellen handelt, wurden auf dem
kurzen Dienstweg bereits viele Aspekte abgesprochen. Sachkundiger Bürger Rattay
(CDU) und Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragen, ob in Zukunft mit rechtlichen Schwierigkeiten wegen der auch nach dem Umbau fehlenden Barrierefreiheit zu rechnen ist, da
es sich um ein öffentliches Gebäude mit Arbeitsplätzen handelt. Herr Hunfeld (Gebausie)
betont, dass eine Barrierefreiheit nur mit einem extremen Eingriff in die Bausubstanz erreichbar wäre, welches aber wegen des Denkmalschutzes nicht möglich ist.
Beigeordneter Schiffer erklärt, dass es derzeit keine rechtliche Verpflichtung gibt Bestandsgebäude barrierefrei umzubauen. Eine entsprechende Verpflichtung würde sicher
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zu Schließung etlicher öffentlicher Gebäude in Deutschland führen. Er fragt den Leiter der
VHS Herrn Dr. Mittelstedt welche Erfahrungen er mit Menschen mit Behinderung in seiner Einrichtung hat. Herr Dr. Mittelstedt (VHS) hat die Möglichkeit im ersten Stock des
Max-Ernst-Gymnasiums Räumlichkeiten zu nutzen, welcher durch einen Aufzug erreichbar ist. Im Hause werden bei Bedarf die Räumlichkeiten im Erdgeschoss genutzt.
Ratsherr Hepp (CDU) weist auf die Möglichkeit eines Außenaufzuges hin, den er schon
öfter bei älteren Gebäuden zur Herstellung der Barrierefreiheit gesehen hat. Abgesehen
von Problemen mit dem Denkmalschutz weist Beigeordneter Schiffer darauf hin, dass
sich ja auch innerhalb des Gebäudes eine Vielzahl von Stufen befinden, so dass auch mit
einem Aufzug bestenfalls eine Teilbarrierefreiheit erreichbar wäre. Ratsherr Fuchs (SPD)
signalisiert grundsätzliche Zustimmung zur Sanierungsplanung, bittet aber um Aufklärung
welche Beleuchtungseinrichtungen konkret eingebaut werden. Bei geplanten Investitionen
von 145.000 € in die Beleuchtung müsste über einen langen Zeitraum eingespart werden.
Herr Krämer geht von einer Amortisierungsdauer von ca. 11,5 Jahren aus. Eingesetzt
werden LED-Energiesparleuchten, welche auch Voraussetzung für die Förderung aus
Bundesmitteln waren. Ratsherr Gerharz (CDU) verweist auf die in der Vorlage erwähnte
Prüfung inwiefern die Maßnahme investiven Charakter hat. Er hätte beim Rundgang eher
den Eindruck gewonnen, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt und bittet um Sachstand dieser Prüfung. Beigeordneter Schiffer verweist auf Beratungen im
Verwaltungsvorstand, in dem der Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt wurde, ob zumindest Teilgewerke investiven Charakter haben können, die sich haushalterisch natürlich
besser
darstellen
lassen.
Die
Prüfung
ist
noch
nicht
abgeschlossen.
Ratsherr Hepp (CDU) bittet um Auskunft mit welcher Bauzeit zu rechnen ist.
Herr Hunfeld (Gebausie) strebt die Fertigstellung für Ende 2016 an, verweist aber auf die
eingangs erwähnten Unsicherheitsfaktoren. Insbesondere müssen auch die entsprechenden
Fachfirmen
in
den
knappen
Baufenstern
verfügbar
sein.
Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) fragt, ob nicht die VHS-Verwaltung für den Zeitraum
der Sanierungsmaßnahme ausgelagert werden könnte, um die Sanierungen in einem Zug
abzuarbeiten, um Zeit und Kosten zu sparen? Es stünden ja genügend Gewerbeflächen
frei, die man ein halbes Jahr anmieten könnte. Herr Hunfeld (Gebausie) hat in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass sich bedingt durch die Umzugskosten, kein finanzieller Vorteil ergibt. Die Räumlichkeiten alleine reichen nicht aus, die Infrastruktur wie
Computer usw. müsse ja auch mit umziehen. Beigeordneter Schiffer nimmt den Gedanken des Sachkundigen Bürgers Rattay (CDU) noch einmal mit und fragt Herrn Hunfeld
(Gebausie), ob denn nicht während der Sanierung der Unterrichtsräume eine temporäre
Auslagerung des Unterrichts in eine Schule möglich wäre. Herr Hunfeld (Gebausie) berichtet, dass die Klassenräume bereits vorab mit der notwendigen Infrastruktur für Computer ausgerüstet werden, damit die Verwaltung während der Bauzeit dort weiter arbeiten
kann. Er sieht auch hier die Möglichkeiten eine Kosteneinsparung durch Verlegung des
Unterrichts skeptisch.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die vorgestellten Baumaßnahmen in und
am Gebäude der VHS durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
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3.
Brühler Straßenbeleuchtung
108/2015
Herr Dipl.-Ing. Heyen vom Ingenieurbüro Heyen erläutert anhand einer Power-PointPräsentation ausführlich die Grundlagen der Straßenbeleuchtung, die Situation in Brühl
und gibt Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Die Präsentation sowie seine gutachterliche Stellungnahme zur Brühler Straßenbeleuchtung zu dieser Vorlage sind der Niederschrift beigefügt. Herr Heyen sieht in Brühl den Vorteil, dass die Energieversorgung durch
die eigenen Stadtwerke gewährleistet ist. Ein wichtiges Kriterium der Ausleuchtung sind
die Abstände zwischen den Leuchten und die damit verbundene Gleichmäßigkeit der Beleuchtung ohne dass Blendung auftritt. Dies wird auch nicht durch moderne LED-Technik
gelöst, auch wenn dies manch Hersteller mit unrealistischen Beleuchtungsflächen Glauben machen lässt. Als Planungsgrundlagen dienen europäische Normen, die aber nicht
zwingend von den Gemeinden eingehalten werden müssen. Bisher wurde seines Wissens
nach noch keine Gemeinde wegen fehlender Beleuchtung zu Schadensersatz verurteilt.
Energiesparmaßnahmen anderer Kommunen, jede zweite Leuchte auszuschalten haben
sich als Fehlentscheidung erwiesen, weil die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung nicht mehr
gegeben war. Verpflichtend ist eine Beleuchtung nach einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums bei Fußgängerüberwegen und Gefahrenstellen. Einsparpotential bei
der Beleuchtung der Überwege ergibt sich auch aus der Anordnung der Wartefläche am
Bürgersteig. Bei derzeit nicht beleuchteten Überwegen, sollte außer einer nachträglichen
Beleuchtung auch der Ersatz durch Querungshilfen erwogen werden. Auf Veranlassung
von Herrn Spainghaus (Stadtwerke Brühl) wurden diese Stellen bereits 2009 und 2010
untersucht und die Mängel beseitigt. In Brühl werden die Leuchten bei Ausfall repariert. Er
schlägt ein generelles Wartungsintervall von 4 Jahren vor, mit Gefährdungsanalyse wäre
auch eine Verlängerung möglich. Mittelfristig ausgetauscht werden müssen alle Quecksilberleuchten, da sie aufgrund europäischen Rechts zu wenig Lichtausbeute aufweisen und
nicht mehr verkauft werden dürfen. Für Brühl stellt sich die Frage, warum die Stadtwerke
nicht nur auf LED-Technik setzen, sondern auch immer noch NatriumdampfHochdrucklampen einbauen. Problem der LED-Beleuchtung ist, dass mit niedrigen Strömen und Temperaturen gearbeitet werden muss. Wenn das nicht gewährleistet wird, sinkt
die von vielen Herstellern versprochene Lebensdauer von 100.000 Stunden der LEDLampe rapide. Untersuchungen der TU Darmstadt haben ergeben, dass die tatsächliche
Lebensdauer gerade mal bei 30.000 Stunden liegt. Außerdem ist ein Überspannungsschutz erforderlich, der Kosten von 20 € pro Leuchte kostet. Die Brühler Straßenbeleuchtung liegt bezüglich der durchschnittlichen Beleuchtungsstärke und des Stromverbrauches
im Durchschnitt. 59 % der Leuchten sind bereits umgerüstet. Allerdings müssen auf jeden
Fall der Anteil von 25 % der nicht mehr erhältlichen Quecksilberdampfleuchten sowie der
13 % Leuchtstofflampen ersetzt werden. Weiterhin ist der Zustand der Maste zu betrachten. 928 Maste, die älter als 45 Jahre alt sind, sollten dringend ersetzt werden, auch wenn
sie den Standsicherungsnachweis erbringen. Die Nachweise haben eher einen juristischen Hintergrund, bringen aber keine zusätzliche Lebensdauer. Für Anliegerstraßen und
weniger befahrene Durchgangsstraßen liegt die Zukunft sicher in der LED-Technik; allerdings muss Druck auf die Hersteller ausgeübt werden, dass die versprochene Lebensdauer auch tatsächlich eingehalten wird. Insbesondere warnt er vor Billigprodukten aus
Fernost als Wegwerfware, welches nicht in Sinne der Nachhaltigkeit sein kann. Die Hochdrucklampentechnologie wird auch weiterhin Stand der Technik bleiben und bei stark frequentierten Straßen eine große Rolle spielen. Die Zukunft liegt auch in der Digitalisierung
der Beleuchtung mit noch mehr Regelung und Steuerung. Diese Systeme sind jedoch
sehr empfindlich und dies wird von den Herstellern seines Erachtens nicht beachtet, die
nur verkaufen wollen.
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Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bedankt sich zunächst für den interessanten Vortrag auch im
Hinblick auf die Beleuchtungspflicht von Zebrastreifen, da ja weitere Tagesordnungspunkte die Errichtung von Querungshilfen behandeln. Kann man beispielsweise bei einer bereits gleichmäßig beleuchteten Straße eine Querungshilfe bauen und diese gut beleuchten, ohne dass dies zu Problemen in Bezug auf die vorhandenen Leuchten führt?
Herr Heyen weist auf eine häufige Fehleinschätzung hin, dass eine Beleuchtung unmittelbar über dem Übergang angebracht werden soll. Dies ist nicht der Fall. Der Fußgänger ist
nur gut erkennbar, wenn er gut angeleuchtet wird; die Beleuchtung sollte daher am besten
hinter dem Übergang, auf keinen Fall jedoch über dem Übergang angebracht werden. Die
Beleuchtungsstärke sollte dort etwas erhöht werden. Probleme wegen ungleichmäßig verteilter Lampen müssten von den bewährten Fachleuten der Stadtwerke vor Ort geprüft
werden. Ratsherr Hans (CDU) fragt, ob es Vorschriften gibt, wie bestimmte Straßen konkret beleuchtet werden müssen. Herr Heyen steht im regelmäßigen Austausch mit Juristen. Diese sagen, wenn die Gemeinde eine Gefahrenstelle schafft, muss diese durch die
Gemeinde beleuchtet werden. Dies gilt für Baustellen aber auch bedeutende Kreuzungen.
Es gibt aber auch andere Aspekte. Die Stadt Krefeld hat versuchsweise zwischen
1:00 – 5:00 Uhr nachts die Beleuchtung außerhalb von Gefahrenstellen ganz abgestellt,
welches nach Protesten aus der Bevölkerung sofort wieder rückgängig gemacht wurde.
Herr Heyen kann dies auch nicht in Brühl empfehlen, da auch Sicherheitsbedürfnisse der
Bevölkerung zu berücksichtigen sind. Seine Untersuchungen in Brühl haben ergeben,
dass nachts schon jetzt eine Minimalbeleuchtung eingestellt ist. Eine geringere Beleuchtungsstärke kann durch eine Optimierung der Beleuchtungsabstände ausgeglichen werden, worauf künftig verstärkt geachtet werden muss. Dunkelzonen zwischen zu großen
Mastabständen als Angsträume insbesondere für Frauen müssen vermieden werden.
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) bezieht sich auf ein Foto einer Allee aus der Präsentation, in der hinter einem Baum der Fußgängerüberweg befindet. Er fragt wie dieser ordnungsgemäß beleuchtet werden kann. Herr Heyen sieht im Bestand nur die unbefriedigende Lösung einer zusätzlichen Beleuchtung. Bei Neuplanungen ist jedoch eine frühzeitige gemeinsame Planung der Grünflächen- und Beleuchtungsfachleute für unerlässlich.
Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass bei der Planung der Uhlstraße die lichttechnische
Berechnung bei der Anordnung der Bäume berücksichtigt wurde und die Bäume bewusst
in Säulenform gepflanzt wurden. Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob man denn nicht nachts
die Beleuchtung zurückfahren kann. Herr Heyen erläutert, dass entsprechende Module
bereits existieren und in Zukunft wird man die Leuchten auch noch in kleineren Schritten
herunterfahren können. Hier wird die LED-Technik noch einige Möglichkeiten eröffnen.
Ratsherr Gerharz (CDU) fragt Herrn Heyen, ob er auch Hinweise bezüglich einer besseren Ausleuchtung der Unterführung der Stadtbahnhaltestelle hat, da ja derzeit dort Umbauarbeiten stattfinden. Herr Heyen weist darauf hin, dass die Beleuchtung auch vandalismussicher sein muss. Eine Möglichkeit könnte sein die Unterführung von außen durch
hohe Lichtquellen von beiden Seiten zu beleuchten. Beigeordneter Schiffer sichert eine
sorgfältige Planung der Beleuchtung der Unterführung zu, die aber erst im 2. Bauabschnitt
2016 umgesetzt wird. Er verweist auf die guten Erfahrungen bei der LED-Beleuchtung der
Renault-Nissan-Straße. Er sieht durch den Vortrag weitgehend die bisherige Vorgehensweise bestätigt, nicht nur auf LED-Technik zu setzen und diese auch kritisch zu betrachten.
Beigeordneter Schiffer bedankt sich bei Herrn Heyen für den Vortrag, dem sich
Vorsitzender Weber (GRÜNE) anschließt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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Abstimmungsergebnis
- einstimmig 4.
Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge
88/2015
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 3 zu.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den
Punkten 4 und 5 und die abgelehnte Fällungen zu den Punkten 6 und 7 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
- einstimmig 5.
Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
5.1 Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
127/2015
Sachbearbeiterin Diederich aus der Abteilung Planung und Umwelt erläutert ausführlich
das bereits bestehende Flächenmanagement und das Ökokonto der Stadt Brühl. Seit vielen Jahren besteht bereits ein Ausgleichsflächenkataster verbunden mit einer intensiven
Zusammenarbeit zwischen der Planungs- und Liegenschaftsabteilung. Beispielhaft stellt
sie die bisherigen Maßnahmen Lenterbachstal und die Renaturierung des
Pingsdorfer Baches zwischen Alter Bonnstraße und dem Schlosspark und weitere vorhandene Ausgleichsflächen (insbesondere Gehölzpflanzungen) vor. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Ausgleich durch Ersatzgeld gemäß Ökokontoverordnung für die
Stadt nicht gilt. Die Ökokontoverordnung entstammt dem Landschaftsgesetz NRW, während sich der Ausgleich bei Bebauungsplänen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches richtet. Ausgleich kann zwar auch innerhalb des Bebauungsplans erfolgen
(z. B. Dachbegrünungen), verursacht jedoch aufgrund der vielen kleineren Maßnahmen
einen hohen Verwaltungsaufwand und die Flächen sind häufig nicht in städtischer Hand.
Daher ist eine zusammenhängende größere Ausgleichsmaßnahme günstiger, da die
Grundstückspreise niedriger liegen und die Flächen in städtischer Hand verbleiben. Die
Ausgleichsmaßnahme muss auch nicht innerhalb des Stadtgebietes erfolgen. Dies spielt
bei der geplanten Phantasialanderweiterung eine Rolle. Die Änderung des Regionalplanes
erfolgte unter der Bedingung, dass der Waldverlust durch eine möglichst zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme im benachbarten Villewald zu kompensieren ist. Der naturräumliche Zusammenhang ist hier die behördliche Forderung, diese ist jedoch innerhalb
der Stadtgrenzen nicht möglich.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) bedankt sich bei Sachbearbeiterin Diederich und teilt
mit, dass diese Tischvorlage 127/2015 die Verwaltungsvorlage Nr. 89/2015 ersetzt.
Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass die Verwaltung den Antrag Nr. 90/2015 der
GRÜNEN-Fraktion im Prinzip unterstützt und auch schon bisher vorrangig nach Ausgleichsflächen im Stadtgebiet gesucht wurde. Diese Tischvorlage unterscheidet sich von
der verschickten Vorlage durch den letzten Satz, dass Ausgleichsmaßnahmen im Zuge
der geplanten Erweiterung des Phantasialandes davon unberührt bleiben. Wie schon
durch Sachbearbeiterin Diederich erläutert, ist ein Ausgleich im Rahmen eines eventuelNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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len künftigen Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des Phantasialandes im Stadtgebiet kaum zu realisieren. Falls dies wider Erwarten doch flächenmäßig möglich wäre,
wären andere geplante Bebauungspläne wie zum Beispiel im Bereich K7/Alte Bonnstraße
kaum noch umzusetzen.
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) bittet um Auskunft, wie in Betrieb befindliche Kiesgruben
in diesem Zusammenhang bewertet werden. Wäre es denkbar, dass eine rekultivierte
Fläche höherwertiger ist, als der Ursprungszustand? Beigeordneter Schiffer erläutert,
dass die Rekultivierung nach der Auskiesung der Ausgleich für den vorherigen Eingriff
durch die Errichtung der Kiesgrube darstellt. Sachbearbeiterin Diederich hält eine bessere
ökologische
Bewertung
der
Rekultivierung für theoretisch
möglich.
Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) bedankt sich für den Vortrag und begrüßt, dass sich dieser
Ausschuss mit dem Thema befasst. Auch begrüßt er, dass auch bisher schon nicht nur
Anpflanzungen erfolgt sind, sondern auch die Renaturierungen am Pingsdorfer Bach. Er
betont, dass der Antrag der GRÜNEN Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet
nach Möglichkeit fordert. Wenn Anforderungen von höherer Stelle zum Ausgleich nicht im
Stadtgebiet umgesetzt werden können, soll in diesen Fällen auch ein Ausgleich außerhalb
des Stadtgebietes möglich sein. Es geht hier nur um eine deutliche Priorisierung von
Maßnahmen im Stadtgebiet. Sachkundige Bürgerin Palmberg (FDP) begrüßt zwar einen vorrangigen Ausgleich im Stadtgebiet, die ja von der Verwaltung bereits praktiziert
wird. Sie befürchtet jedoch mit Annahme dieser Vorlage eine zu starke Beschränkung bei
künftigen Entscheidungen. Ihrer Ansicht nach wird hier eine Soll-Vorschrift erlassen, die
eine Ermessensreduzierung bis auf Null herabsetzt. Ratsherr Fuchs (SPD) sieht aufgrund des derzeitigen Verwaltungshandelns auch keine Notwendigkeit für diesen Beschluss. Vorsitzender Weber (GRÜNE) erläutert, dass der Anlass des Antrages der
GRÜNEN der externe Ankauf der Stadt von Ökopunkten und die geplante Umsetzung außerhalb des Stadtgebietes war. Aus seiner Sicht ist in der Vergangenheit zu wenig innerhalb des Stadtgebietes nach Ausgleichsflächen gesucht worden. Der Antrag der GRÜNEN
soll diese Suche intensivieren. Ratsherr Klein (SPD) hinterfragt den Nutzen von Ausgleichsmaßnahmen nur innerhalb des recht kleinen Brühls und ob nicht grundsätzlich größere zusammenhängende Maßnahmen sinnvoller sind. Sachbearbeiterin Diederich
sieht durchaus auch Potential für kleinräumigere Maßnahmen, wie Gehölzpflanzungen in
Schwadorf an landwirtschaftlichen Flächen oder auch Renaturierungen von Gewässern.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, ob die kleinräumigen und aufwändigen Maßnahmen
wie
eine
Bachrenaturierung
je
Ausgleichspunkt
teurer
sind,
welches
Sachbearbeiterin Diederich bestätigt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass eine
weitgehende Bindung an Ausgleichsmaßnahmen innerhalb Brühls also relativ teurer ist
aber Brühl auch davon profitieren würde. Ratsherr Gerharz (CDU) weist darauf hin, dass
der Antrag der GRÜNEN als Folge eines einstimmigen Beschlusses im Vergabe- und Liegenschaftsausschuss vergangenes Jahr zum Ankauf von Ökopunkten resultiert.
Sachkundiger Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) bittet um Auskunft, nach welchen
Kriterien denn die Vorgabe „nach Möglichkeit im Stadtgebiet auszugleichen“ entschieden
werden soll? Würde sich etwas am Verwaltungshandeln ändern, wenn über den Antrag
der GRÜNEN nicht abgestimmt würde? Beigeordneter Schiffer sieht genau in dieser
Frage das Problem einer Soll-Vorschrift im Falle eines Beschlusses des Antrages der
GRÜNEN, der den Ermessensspielraum gegen Null setzt. Ein solcher Beschluss würde
aus seiner Sicht mindestens sehr hinderlich, wenn nicht sogar rechtswidrig sein. Der Wille
der Verwaltung zum innerörtlichen Ausgleich ist da, aber in Brühl sind einfach kaum Flächen vorhanden. Es sei zudem sehr schwierig die notwendigen Flächen innerhalb Brühls
zu erwerben. Und auch der Aufwertung vorhandener Flächen sind enge Grenzen gesetzt.
Beim zur Rede stehenden Beschluss zum Ökopunkteankauf ging es aber auch noch um
die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen. Beigeordneter Schiffer lässt die VerNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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waltung daran messen, wenn eine geeignete und verfügbare Fläche innerhalb Brühls benannt würde, die nicht erworben wurde. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) entgegnet, dass der
Antrag keine Ermessensreduzierung auf Null bedeutet, was im Übrigen bei einer SollVorschrift seines Erachtens ohnehin nicht zutrifft. Sachbearbeiterin Diederich hat ja in
ihrem Vortrag aufgezeigt, welche Ermessenspielräume bestehen. Der Antrag soll ein Leitprinzip darstellen. Er begrüßt, dass die Verwaltung schon danach handelt, würde es aber
gerne mit dem Beschluss festschreiben. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass die
Verwaltung ohne einen solchen Beschluss auch jederzeit anders handeln kann.
Beigeordneter Schiffer bekräftigt seine Bedenken gegen den Antrag der Grünen, da er
bei einer solchen Zielsetzung Abwägungsfehler in der Bauleitplanung bei einer möglicher
Erweiterung des Phantasialandes befürchtet und appelliert an den Ausschuss der Tischvorlage der Verwaltung zuzustimmen. Vorsitzender Weber (GRÜNE) schlägt vor, über
die Tischvorlage abzustimmen. Die Vorgaben der Bezirksregierung Köln zu einer eventuellen Phantasialanderweiterung sehen ja nun mal einen großen gemeindegrenzenüberschreitenden naturräumlichen Ausgleich vor. Dieser Beschluss ersetzt einen Beschluss zur
Vorlage-Nr. 90/2015 der GRÜNEN-Fraktion.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Flächenmanagements dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit im
Stadtgebiet von Brühl entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Stadtgebiet umgesetzt werden. Hiervon unberührt bleiben Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der
geplanten Erweiterung des Phantasialandes.
Abstimmungsergebnis:
10:1
5.2 Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet Bezug: Antrag der Fraktion Die Grünen vom 03.03.2015
90/2015
Beschluss:
Aufgrund des Beschlusses zur Verwaltungsvorlage 127/2015 wurde über diese Vorlage
nicht mehr abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
6.
- entfällt -
Aktionstage Umwelt 2015
95/2015
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
7.
- einstimmig -
Barrierefreier Umbau der Kreuzungen / Fußgängerüberwege
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
101/2015
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Römerstraße (5 Stck.) Herstellung der Ausführungsplanung
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
beschließt die Herstellung der Ausführungsplanung des Umbaus von 5 Kreuzungen / Fußgängerüberwege der Römerstraße.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig 8.
Ertüchtigung Nord-Süd-Weg (Teil 2) Haltepunkt Brühl-Nord bis
Konrad-Adenauer-Straße
102/2015
Ratsherr Fuchs (SPD) fragt bezüglich der Umbaus des Überweges an der
Römerstraße / Liblarer Straße, ob dies zu Problemen bezüglich des geplanten Standortes
der neuen Feuerwache führen kann? Sollte man auf diesen Überweg daher nicht vorerst
verzichten? Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der Landesbetrieb Straßenbau derzeit seine Überwege barrierefrei umbaut und auch Erleichterungen für sehbehinderte
Menschen durch eine entsprechende Umrüstung der Lichtzeichenanlage schafft. Das
setzt natürlich einen barrierefreien und blindengerechten Umbau der Nebenanlagen durch
die Stadt Brühl voraus. Die Belange einer eventuellen Feuerwache in der Nähe werden so
weit wie möglich berücksichtigt. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) begrüßt diese neue Form
der Vorlagen mit entsprechendem Kartenmaterial und Fotos zur Orientierung. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Besichtigungen der „Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und
fahrradfreundliche Städte“ entstanden. Sind in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen geplant? Beigeordneter Schiffer erläutert, dass dieses Projekt einen Teil eines ganzen Maßnahmenpaketes darstellt, dass in den letzten Jahren zusammengestellt wurde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
beschließt die Ertüchtigung des Nord-Süd-Weges (Teil 2) - Haltepunkt Brühl-Nord bis KonradAdenauer-Straße.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig 9.
Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße inkl. Beleuchtung
104/2015
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) hätte sich diesen Antrag zunächst im Verkehrsausschuss
gewünscht. Auch ist er über die hohen Kosten von 65.000 € überrascht. Er vermisst im
Plan den konkret geplanten Standort. Zu klären wären auch, ob angesichts der Schulkinder nicht ein Zebrastreifen sicherer wäre. Es befindet sich ca. 150 m weiter bereits eine
Querungshilfe an der Parkstraße. Daher sollten die verkehrssicherheitstechnischen Aspekte zunächst im Verkehrsausschuss behandelt werden und er beantragt eine entsprechende Verweisung. Ratsherr Fuchs (SPD) schließt sich dem Verweisungsantrag an. Er
hätte sich eine konkretere Vorlage gewünscht, die auch die Kosten genauer darstellt. Er
weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Errichtung eines Zebrastreifens auch
deutlich höher sind als für eine Querungshilfe. Ratsherr Gerharz (CDU) unterstützt den
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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Verweisungsantrag, da laut Zuständigkeitsordnung grundsätzliche Themen zur Verkehrssicherheit im Verkehrsausschuss behandelt werden und die bauliche Ausführung anschließend im AfBU. Ob eine bauliche Querungshilfe angesichts der überschaubaren Zahl
von Schul- und Kindergartenkindern wirklich notwendig ist, sollte auch mit den Anwohnern
diskutiert werden. Denkbar wären für ihn auch abmarkierte Querungshilfen ggf. in Verbindung mit einem Lotsendienst. Abteilungsleiter Schulz betont, dass hier nur ein Planungsauftrag beschlossen werden sollte, da ja auch noch Abstimmungsbedarf mit dem
Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau besteht. Zudem kann man in den Sommermonaten auf der Rheinstraße bei voller Belaubung der Bäume die Beleuchtung auch
ganz
abschalten,
weshalb
auch
diesbezüglich
Planungsbedarf
besteht.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) stellt den Verweisungsantrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt verweist den Antrag an den Ausschuss für Verkehr
und Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig 10. Parkplatz Talstraße / An der Brücke
103/2015
Ratsherr Gerharz (CDU) begrüßt die Vorlage, da die Umsetzung die Parkplatzsituation,
aber auch die verkehrliche Situation, verbessert. Er bittet um Auskunft, wie sich die Kostenschätzung aufschlüsselt, ob eine niveaugleiche Anbindung erfolgt, ob und wie die Beleuchtung vorgesehen ist sowie auf welche Weise der Platz befestigt und eingefasst wird.
Weiterhin sind 12 Parkplätze ausgewiesen. Ein geplanter Parkplatz liegt unmittelbar an
der Trafostation, neben der sich ein größerer Baum befindet. Seines Wissens nach soll
der Baum erhalten bleiben, so dass dann aber nur 11 Parkplätze verbleiben. Er weist darauf hin, dass sich derzeit an der Trafostation eine Sitzgruppe und ein Mühlstein befinden.Dieser Platz liegt im Zentrum Kierbergs und er appelliert an die Verwaltung, den Platz
vernünftig auszubauen, um weitere Konflikte mit den Anwohnern oder der Dorfgemeinschaft zu vermeiden. Insbesondere bittet er, dass die Stadt mit gutem Beispiel voran geht
und den Platz begrünt. Schließlich hätte man heute viel über Ausgleichsmaßnahmen im
Stadtgebiet gesprochen und von den Anliegern der Talstraße wären beim damaligen Ausbau auch Begrünungsmaßnahmen verlangt worden. Beigeordneter Schiffer betont, dass
mit der Vorlage noch keine abschließende Planung vorliegt, er die Anregungen aber für
die weiteren Planungen gerne mitnimmt. Ziel dieser Vorlage ist, dass der Ausschuss die
Verwaltung mit weitergehenden Planungen beauftragt. Der Platz muss als Anschluss zum
bestehenden Parkplatz betrachtet werden und wird mit Schotter befestigt. Tatsächlich wird
der Baum an der Trafostation nicht entfernt und der in der Vorlage dargestellte Parkplatz
wird nicht realisiert. Dafür wird auf der rechten Seite der Trafostation zumindest einen
Kleinparkplatz errichtet, so dass man dann doch noch auf 12 Parkplätze kommt.
Ratsherr Fuchs (SPD) begrüßt die Einbindung der Anwohner in die Detailplanung des
Platzes. Er gibt aber zu bedenken, dass angesichts der notwendigen Einsparungen keine
höheren Standards als im übrigen Stadtgebiet umgesetzt werden sollten.
Ratsherr Gerharz (CDU) betont, dass der Ausbau des Platzes im Haushalt beschlossen
wurde und es jetzt nicht daran scheitern könne beispielsweise eine Hecke zu setzen.
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) hält die Planung in der Vorlage noch für zu grob und
schlägt vor nur die Planung, nicht aber die Ausführung, zu beschließen. Dem schließt sich
Ratsherr Gerharz (CDU) an. Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass sich ohne
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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einen Baubeschluss die Ausführung verzögern wird. Hintergrund der geplanten Parkplätze
sei ja der geplante Wegfall von Parkplätzen in der Talstraße, um den Verkehrsfluss zu
verbessern. Die wird aber auch noch im Verkehrsausschuss besprochen. Er informiert
den Ausschuss, dass die Parkplätze nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
sondern aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit verpachtet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
und beschließt die Planung der Baumaßnahme Parkplatz Talstraße / An der Brücke. Die
Ausführung wird noch nicht beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig 11. Mitteilungen
Beigeordneter Schiffer lädt die Mitglieder des AfBU zum Ortstermin des PStA an der
Unterführung des Stadtbahnhofes Brühl-Mitte am 16.04.2015 um 17:30 Uhr ein. Dort wird
der Planer Herr Mesenholl die Baumaßnahmen an der Unterführung erläutern, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit.
11.1 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
11.1 Balthasar-Neumann-Platz BA. 1
.1
Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass die Rampe und die Gabionenwand zur Unterführung fertig gestellt sind. Die Rampe am Balthasar-Neumann-Platz soll in der 4. Aprilwoche
fertig gepflastert sein. Das Geländer wird vom 4. Bauabschnitt auf den 1. Bauabschnitt
vorgezogen. Das Geländer sollte eigentlich mit den abschließenden Schlosserarbeiten im
Rahmen der Gesamtmaßnahme im 4. Bauabschnitt errichtet werden. Dies ist aus statischen Gründen wegen der Stützwand an der Gaststätte und der Toilette nicht umzusetzen
und muss daher in den 1. Bauabschnitt vorgezogen werden. Dies muss nun per Nachtrag
beauftragt werden, entfällt dann aber dafür im 4. Bauabschnitt.
11.1 Balthasar-Neumann-Platz BA. 2
.2
Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der 2. Bauabschnitt den Abbruch der Pflasterfläche über
der Tiefgarage der WEG umfasst. Die Fläche kann erfreulicherweise 6 Wochen vor Termin bereits
am 13.04.2015 der WEG zur Sanierung der Tiefgarage übergeben werden. Es hat bisher kaum
Beschwerden der Anwohner oder Geschäftsleute gegeben.
11.1 KiTa An Hornsgarten
.3
Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die Stadtwerke im April mit der Verlegung der Versorgungsleitungen beginnen werden. Dabei wird auch die Stromversorgung für die Beleuchtung der
geplanten Fahrradstraße zur KITA gewährleistet. Die HGK hat für den Bereich der Unterführung
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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bereits zugestimmt, die Erlaubnis von Straßen NRW für den Anschluss „Alte Bonnstraße“ steht
leider noch aus, wird aber noch für dieses Jahr erwartet.
11.1 Badorfer Straße
.4
Abteilungsleiter Schulz führt aus, dass die Baustelle nach derzeitigem Baufortschritt pünktlich im
Herbst 2015 fertig gestellt wird. Mit dem Straßenendausbau wurde vom Bendgespfad aus bereits
begonnen. Die Arbeiten werden 2016 nahtlos mit den Baumaßnahmen in der Euskirchener Straße
und ab Sommer/Herbst 2016 in der Buschgasse (Kanalbau) und Schiffergasse (Kanalbau und
Straßenendausbau) fortgesetzt.
11.1 Rückhaltebecken Renaultstraße
.5
Abteilungsleiter Schulz kündigt nach der bereits abgeschlossenen Gebäudesanierung die Instandsetzung der Maschinen- Elektro- und Steuerungstechnik für Mai 2015 an. Damit kann das
Rückhaltebecken auch wieder in die Kanalsteuerung integriert werden und an das Prozessleitsystem der Kläranlage angeschlossen werden. Damit kann das Becken von der Kläranlage aus bedarfsgerecht gesteuert werden, um Überflutungen der Unterführung Renault-Nissan-Straße zu
verhindern.
11.1 Rückhaltebecken Brühl-Ost
.6
Abteilungsleiter Schulz trägt vor, dass das eigentliche Becken samt Erdwall fertig gestellt ist und
die weiteren Planungen abgeschlossen sind. Der Betreiber der benachbarten Stromtrasse
Amprion, der in diesem Bereich Strommaste erneuert, wird sich an den Kosten der Baustraße beteiligen. Die Baustraße wird voraussichtlich im Sommer 2015 errichtet und anschließend werden
die Arbeiten am Rückhaltebecken fortgesetzt.
11.1 Generalentwässerungsplan
.7
Abteilungsleiter Schulz gibt bekannt, dass die Befliegungen im Februar 2015 abgeschlossen
wurden und die Aufnahmen sich derzeit zur Auswertung beim beauftragten Ingenieurbüro befinden. Der aktualisierte Generalentwässerungsplan wird voraussichtlich im Herbst 2015 dem Ausschuss vorgestellt.
11.1 Minikreisel Kaiserstraße / Kurfürstenstraße
.8
Abteilungsleiter Schulz informiert, dass die Entwurfsplanung für den Minikreisel fertig gestellt ist.
Erfreulicherweise ist der derzeitige Kreuzungsbereich so groß, dass der Minikreisel ohne Aufnahme der Gehwege realisierbar ist. Dies reduziert den Bauumfang wesentlich. Um die Sichtfenster
auf die neuen beleuchteten barrierefreien Fußgängerüberwege freizuhalten, müssen allerdings die
Parkstreifen in beiden Fahrtrichtungen der Kaiserstraße eingekürzt werden. Dadurch entfallen
zwei Parkplätze.
11.1 Sachstandsbericht zur Sanierung des Gebäudes Kempishofstr. 10 (Keramik.9
museum)
Herr Hunfeld (Gebausie) berichtet, dass es im Januar 2014 einen Brandschaden gab. Das Museum war zunächst 2 Monate gesperrt, anschließend erfolgte die Einigung mit der Versicherung
über die Schadensbeseitigung und –regulierung. Im Juli 2014 wurden die ersten Brandschäden
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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beseitigt. Allerdings ist die Statik des ersten Obergeschosses nicht mehr gewährleistet. Es müssen zwei Stützen eingebracht werden, bevor das Geschoss wieder uneingeschränkt nutzbar wäre.
Für den Einbau der Stützen ist jedoch ein Bauantrag zu stellen, dessen Genehmigung nur nach
heutigen Baustandards (u. a. Brandschutz) zu erwarten wäre. Weiterhin wünscht die Museumsgesellschaft die Versetzung einer vorhandenen Treppe. All diese Randbedingungen wurden dem von
der Versicherung beauftragten Planer zugetragen, der einen Bauantrag vorbereiten soll. Dieser
Planung und dem damit verbundenen Bauantrag muss auch die Museumsgesellschaft noch zustimmen. Die Bauordnung sagte ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu. Im Anschluss
an die abgestimmte Planung muss die Kostenverteilung zwischen der Versicherung, der Stadt und
der Museumsgesellschaft geklärt werden. Ziel ist, das Museum im Oktober 2015 wieder zu eröffnen. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob denn schon eine Größenordnung der Kosten vorliegt, ob
sich eine Tendenz der Kostenverteilung abzeichnet und ob die Museumsgesellschaft eine Kostenbeteiligung zugesagt hat. Herr Hunfeld (Gebausie) erläutert, dass die Wiederherstellung die Versicherung übernimmt. Allerdings fordert die Versicherung zusätzliche Brandschutzeinrichtungen,
die nur zum Teil übernommen werden. Es stellt sich auch die Frage, ob die Wiederherstellung 1:1
erfolgen soll. Die Museumsgesellschaft hat konkrete Vorstellungen, bei denen aber noch nicht klar
ist, in welchem Umfang sich die Versicherung beteiligt. Eine mündliche Zusage der Kostenbeteiligung seitens der Museumsgesellschaft ist erfolgt, konkrete Zahlen könne er aber noch nicht mitteilen. Ratsherr Gerharz (CDU) bittet um Auskunft, ob der städtische Anteil der Kosten im Haushalt berücksichtigt ist. Beigeordneter Schiffer bekräftigt, dass die Wiederherstellung in den Ursprungszustand durch die Versicherung gedeckt wird. Für Verbesserungen im Museumsgebäude
ist ein Betrag von 15.000 € im Haushalt vorgesehen.
11.1 Aktuelle Hochbaumaßnahmen
.10
Herr Griese (Gebausie) trägt vor, dass 2011 beim Umbau der Verwaltung der Clemens-AugustSchule Schäden an tragenden Bauteilen der Bausubstanz festgestellt wurden. Die 2012 durchgeführte Bestandsaufnahme und das Brandschutzgutachten für den denkmalgeschützten Flügel
ergaben, dass ein drittes Treppenhaus als Fluchtweg errichtet werden muss, und die Flurdecken
brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Außer einer brandschutztechnischen Ertüchtigung müssen die Fachräume, die WC-Anlage, sowie die Hausmeisterloge saniert und modernisiert werden. Im Dachgeschoss muss der Dachstuhl freigelegt werden, die Dachgaube, die Dachflächen und deren Wärmedämmung müssen saniert werden. Im Kellerbereich muss die Standsicherheit gewährleitet werden sowie das Mauerwerk trockengelegt werden. Im Bereich der Fassade sind Standsicherungsmaßnahmen der Giebelwände, Sanierung der Wände, der Eingangstür
und der Natursteine der Fassade erforderlich. Im Bereich der Haustechnik erfolgten unter anderem die Erweiterung der sicherheitstechnischen Anlagen, Modernisierung der Elektroanlagen, Sanierung der Heizungsanlage sowie Sanierung der Trinkwasserleitungen und Abwassergrundleitungen. Im Zuge vorgenannter Arbeiten wurde weiterer Sanierungsbedarf aufgezeigt:
statische Ertüchtigung der Decke im 2. OG, Aussteifung der Dachkonstruktion mit Windverbänden, sowie die Herstellung eines Randbalkens im Dachgeschoss.
Vollständig abgearbeitet wurden bisher die Entfernung von Brandlasten im Dachgeschoss und die
Verlegung des Töpferraums in den Fachbereichen. Der Sanierungsstand liegt bei den einzelnen
Gewerken wie folgt: Anbindung des zweiten Treppenhauses an das Untergeschoss als Rettungsweg (75 %), Entfernung von Brandlasten im Dachbereich (100 %), Freilegung des Dachstuhles
zur Schadensermittlung (100 %), Aussteifung der Dachkonstruktion mit Windverbänden (100 %),
Sanierung der Gauben und Dachflächen (10 %), Entrümplung des Kellers (100 %), Verlegung des
Töpferbereiches (100 %), Sanierung der tragenden Bauteile im Keller (100 %), Einbau größerer
Entlüftungsöffnungen (100 %) sowie die Sanierung der Giebelwände und Anschluss an das Dach
(100 %). Die Modernisierung der Elektroanlage erfolgt schrittweise in den Bereichen, die baulich
saniert werden. 2015 sollen die vorgestellten Sanierungsmaßnahmen soweit möglich in den Ferien
fortgesetzt werden. Die Arbeiten, die zwingend während des Schulbetriebes erfolgen müssen,
werden eng mit der Schulleitung abgestimmt.
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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Ratsherr Gerharz (CDU) bittet darum, die vorgetragene Liste der Sanierungsarbeiten der Niederschrift beizufügen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet angesichts der umfangreichen Arbeiten um
Auskunft auf welche Gesamtsumme die Sanierung hinausläuft und ob die Mittel im Haushalt berücksichtigt sind. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass die Schadensaufnahme kaum vorstellbare Mängel aufgezeigt hat. Der Dachstuhl lag beispielsweise praktisch nur auf. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gebäude als Flüchtlingslager genutzt und man hat um Platz zu schaffen einfach
Träger durchgesägt usw. Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass die Sanierungsmaßnahme noch
nicht ausfinanziert ist. Bis einschließlich 2016 sind Mittel eingestellt, für 2017 und 2018 müssen
aber wohl weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Er rechnet mit Sanierungskosten von rund
6 Mio €.
12. Anfragen
12.1 Unterführung Stadtbahnhof Brühl-Mitte
Ratsherr Lanzrath (Grüne) hat bisher nur einen teilweisen Austausch der zu kleinen Steine in
den Gabionen wahrgenommen, erfolgt der restliche Austausch noch? Abteilungsleiter Schulz
bestätigt, dass der Austausch wegen der dauerhaft zu gewährleistenden Durchgängigkeit der
Fußgängerunterführung nur etappenweise erfolgen kann. Beigeordneter Schiffer betont, dass es
sich um keinen Planungsfehler handelt, sondern dass schlichtweg die falschen Steine geliefert
wurden. Dies wurde von der städtischen Bauleitung moniert. Er bittet die Ausschussmitglieder,
dies in die öffentliche Diskussion einzubringen.
12.2 Arbeiten am Seitenstreifen Otto-Wels-Straße / Bundesbahnunterführung
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, welche Arbeiten derzeit am Straßenrand der Otto-Wels-Straße
(K7) im Bereich der Bundesbahnunterführung erfolgen. Abteilungsleiter Schulz vermutet, dass
es sich um die Herstellung eines befestigten Randstreifens handelt und nicht um Arbeiten am Brückenbauwerk. Da die Otto-Wels-Straße eine Kreisstraße ist, ist der Rhein-Erft-Kreis Träger der
Maßnahme.
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Ausschussvorsitzender
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 26.03.2015
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Schriftführer/in
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