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Beschlusstext (Abwassergebührenkalkulation 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Beschlusstext (Abwassergebührenkalkulation 2016) Beschlusstext (Abwassergebührenkalkulation 2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 05.11.2015 Öffentliche Sitzung 7. Abwassergebührenkalkulation 2016 382/2015 Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, auf was sich der Kostenschlüssel von 75 % / 25 % genau bezieht. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass es sich um 75 % Schmutzwasseranteil und 25 % Regenwasseranteil handelt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, was aus diesem Bericht folgt? Wenn wir beim Schmutzwasser 100 % Kostendeckung haben, müsste man ja die Gebühr um 20 ct / m³ anheben. Beigeordneter Schiffer führt aus, dass die damalige Aufteilung sicher nicht der heutigen Realität entspricht und es durchaus sein kann, dass sich die Kosten für Schmutz- und Regenwasser die Waage halten. Im Rat wurde ja bereits angekündigt, dass bezüglich der Oberflächenwassergebühren die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung überarbeitet werden muss. Durch die durchgeführte Befliegung und die künftige Aufteilung der Kostenstellen nach Schmutz- und Regenwasser wird eine genauere Ermittlung der Kostenanteile für Schmutz- und Regenwasser erwartet. Für das Jahr 2017 soll auf Grund der dann ermittelten Kostenanteile die Beitrags- und Gebührensatzung angepasst werden. Für eine kurzfristigere Anpassung der Gebühren reichen die Datengrundlagen noch nicht aus, so dass zunächst nur eine geringfügige Anhebung des Regenwasseranteils auf 28,5 % vorgenommen wurde und die Gebühren 2016 noch unverändert bleiben. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob das erwähnte OVG-Urteil schon älter ist und ob die Stadt Brühl da hinterher hinkt und andere Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis die geplante Anpassung schon umgesetzt haben? Wer hat damals geklagt? Teamleiterin Noethen teilt mit, dass der Beschluss Ende August 2015 veröffentlicht wurde. Das OVG Münster erklärte durch diesen Beschluss, die Erhebung von Gebühren in Staffeln für rechtswidrig.Nur eine Quadratmeter genaue Gebührenerhebung ist zulässig. Andere Gemeinden, so auch die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis, erheben die Niederschlagswassergebühren bereits quadratmetergenau. Die bisherige Satzungsregelung in Brühl hatte ihren Ursprung im Jahre 1970. Zu dieser Zeit war die Verwaltung noch nicht EDV unterstützt. Die gebührenfreie Fläche sowie die Staffelgruppen wurden damals aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eingeführt. Welche Gemeinde geklagt hatte, ist nicht bekannt. Ratsherr Fuchs (SPD) gibt zu Bedenken, dass 500.000 € Unterdeckung ja eine relevante Größe ist, auf die man bei dieser Haushaltslage derzeit großzügig verzichtet. Wenn man die Gebühren erhöhen würde, müsste dies zweckgebunden für die Abwasserbeseitigung verausgabt werden? Teamleiterin Noethen stellt klar, dass Verluste aber auch Überschüsse im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden müssen bzw. sollen. Allerdings müssen gewollte –kalkulierte- Unterdeckungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden und dürfen nicht den Gebührenzahler belasten. Die Entscheidung, trotz Unterdeckung und nicht verursachergerechter Verteilung die Gebühren unverändert zu lassen, ist dem Umstand geschuldet, dass wie erwähnt, noch keine belastbare Datengrundlage für einen neuen Verteilerschlüssel vorliegt. Insbesondere ist die Ermittlung der KosBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015 1 von 2 tenanteile für Schmutz- und Niederschlagswasser im Mischwassersystem sehr aufwendig. Um eine verursachergerechte Kostenaufteilung vorzunehmen, müssen zuvor die Kosten eines fiktiven Schmutzwassersystems ermittelt werden, auf deren Grundlage dann die Kosten des Mischsystems aufgeteilt werden können. Im anschließenden TOP 8 sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden. Bis dahin wolle man den leicht veränderten Verteilerschlüssel noch für ein Jahr beibehalten, um keine unnötige Unruhe zu erzeugen. Tendenzielle ist bei einer verursachergerechteren Kostenaufteilung aufgrund höherer Investitionen bei der Regenwasserbehandlung mit einer signifikanten Steigerung der Niederschlagswassergebühren zu rechnen. Der Kostenanteil der Schmutzwasserentsorgung wird sinken, dies führt voraussichtlich zu sinkenden Schmutzwassergebühren. Sie rechnet mit einem zukünftigen Regenwasseranteil von 45- 50 %. Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, ob man schon abschätzen könne, wie sich die Gebühren auf den einzelnen Gebührenzahler auswirken können und ob auch eine Senkung denkbar wäre. Liegt die Erhöhung des Regenwasseranteils auch an einer größeren Regenwassermenge? Beigeordneter Schiffer betont, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und –behandlung unverändert bleiben, sich aber deren Verteilung ändern wird. Derzeit bezahlt der Gebührenzahler mit seiner Schmutzwassergebühr einen Teil der Regenwasserbeseitigung und –behandlung mit. Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass die Investitionskosten für die Regenwasserableitung steigen werden, da Regenwasserkanäle im Regelfalle deutlich größer dimensioniert werden als Schmutzwasserkanäle. Nicht die Regenwassermenge hätte sich geändert, sondern die Vorgaben zur Regenwasserbehandlung als Gewässerschutzmaßnahme. Um die Vorgaben des Trennerlasses einzuhalten, muss an vielen Einleitstellen in Gewässer eine Regenwasserbehandlung erfolgen. Nur in wenigen Bereichen kann das verschmutzte Regenwasser an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden, um in der Kläranlage mitbehandelt zu werden. Dies wiederum bedeutet aber auch eine Zunahme der zu behandelnden Abwassermenge auf der Kläranlage. Auch muss im Rahmen von den anstehenden Untersuchungen der finanzielle Aufwand der Behandlung des Regenwasseranteils der Kläranlage herausgearbeitet werden. Weiterhin steigen die Abwasserabgaben für nicht dem Stand der Technik entsprechenden Regenwassereinleitungen in Gewässer; derzeit muss die Stadt für die noch nicht ordnungsgemäß vorbehandelten Einleitungen rund 30.000 € Abwasserabgabe an das Land zahlen, vor 5 Jahren waren es noch rund 20.000 €. Er glaubt daher eher nicht, dass es zu einer Reduzierung der Summe aus Oberflächen- und Schmutzwassergebühren für den einzelnen Gebührenzahler kommen wird. Vorsitzender Weber (GRÜNE) folgert aus den Berechnungen, dass rund die Hälfte des Regenwassers von Straßen abfließt und sich somit durch die Erhöhung des Regenwasseranteils der städtische Haushalt belastet, der Gebührenzahler aber doch eher entlastet wird. Ratsherr Hepp (CDU) meint, dass auch die Regenwassermengen gestiegen ist, da er eine zunehmende Versiegelung von Flächen beobachtet. Insofern wäre eine genaue Ermittlung der abflusswirksamen Flächen erforderlich. Beigeordneter Schiffer betont, dass die angekündigten Untersuchung und auch die bereits durchgeführte Befliegung genau diesem Ziel dienen. Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015 2 von 2