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Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
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Brühl, den 04.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 05.11.2015 Öffentliche Sitzung 8. Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung 427/2015 Ratsherr Hepp (CDU) bittet um Auskunft, ob die Vermessungskosten beim Kreisverkehr Eisenwerk in Höhe von 25.296,39 € schon bezahlt sind oder noch bezahlt werden müssen. Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass diese noch bezahlt werden muss. Beschluss: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) und 2.) bei folgenden Sachkonten / Kostenstellen: 1.) Kreisverkehr Eisenwerk Nachforderung Rhein-Erft-Kreis zur Begleichung von Vermessungskosten Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.296,39 € bei SK / KSt. 531200 / 54010000 Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 521106 / 54010020 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob man die zusätzlichen Deponiekosten nicht durch vorherige Bodenuntersuchungen hätte einkalkulieren können? Aus anderen Kommunen weiß er, dass dort Bodenproben bis zu 2 m unter den Kanalgraben gezogen werden. Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass hier und üblicherweise Bodenuntersuchungen bis 60 cm durchgeführt wurden, die Natriumchloridablagerungen sich jedoch deutlich tiefer im Kanalgraben befanden. Tiefere Bodenproben beherbergen stets die Gefahr undokumentierte Leitungen zu beschädigen. Dann handelt es sich auch nicht mehr um Bohrungen, sondern verbaute Suchschlitze, deren Kosten auch 30.000 € erreichen können. Mit derartigen Ablagerungen war aber auch nicht zu rechnen. Man könne nur spekulieren, ob es mit dem Winterdienst in Zusammenhang stehen kann. Beschluss: 2.) Kanalbau Badorfer Straße. Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015 1 von 2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € bei SK / KSt. 95070 / 53800143 für Mehrkosten des Kanalbaus durch Entsorgung belasteten Bodens. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 95070 / 53800104 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Ratsherr Fuchs (SPD) bittet darum das fiktive Schmutzwasserkanalnetz, das ja wohl der genaueren Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Regenwasserbeseitigung aus TOP 7 dienen soll, zu erläutern. Abteilungsleiter Schulz erklärt die Modellrechnung, bei dem bei aus den vorhandenen Mischwasserkanälen aus Erfahrungswerten der letzten Jahre die Kosten für fiktiven Schmutzwasserkanäle ermittelt werden. Die restlichen Kosten des vorhandenen Mischwasserkanalnetzes werden der Regenwasserbeseitigung zugeordnet. Eine weitere Möglichkeit der Kostenaufteilung kann man den Haushaltsansätzen entnehmen, in denen hinter den konsumtiven und investiven Kostenstellen die Kürzel SW/MW/RW zugefügt wurden, nach dem bereits die Aufträge und Rechnungsanweisungen getrennt nach Schmutz- und Regenwasser erfolgen sollen. Allerdings würden sich alleine nach dieser Methode erst nach mindestens 10 Jahren belastbare Aufteilungen abschätzen lassen. Daher soll zusätzlich das fiktive Schmutzwasserkanalnetz beauftragt werden. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) stellt fest, dass sich ja dann Mittel bestehender Sachkonten durch die neue Aufteilung verschieben. Ist denn sichergestellt, dass höhere Beträge auf einem Sachkonto zu einer Minderung auf einem anderen Sachkonto führen? Abteilungsleiter Schulz bestätigt dies. Beschluss: Der Rat nimmt die Budgetverschiebung für den Punkt 3.) bei folgenden Sachkonten/Kostenstellen zur Kenntnis: 3.) Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes. Budgetverschiebung in Höhe von 25.000 € von SK/KSt. 521100/ 53800000 zu SK/ KSt. 529102/53800000 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015 2 von 2