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Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung) Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 05.11.2015 Öffentliche Sitzung 9. Außerplanmäßige Mittelbereitstellung 473/2015 Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob die Baustelle unbedingt auf dem Markt erfolgen muss oder der man neue Kanäle durch umliegende Straßen führen könnte. Nach seiner Erinnerung wurde Ende der 60er Jahre nördlich angrenzend in der Kölnstraße ab Kirchstraße vor Jahren ein Kanal erneuert, der aber kein Eiprofil ist. Beigeordneter Schiffer betont, dass trotz der geplanten Kanalpressungen Aufbrüche im Markt unvermeidbar sind. Um unmittelbar nach Karneval mit der Kanalerneuerung zu beginnen, muss mit den Planungen unverzüglich begonnen werden. Daher kann die Maßnahme auch nicht erst nach Inkrafttreten des Haushaltes 2016 begonnen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass man vor dem Beginn der zahlreichen Veranstaltungen, wie Frühlingsmarkt, die Kanalerneuerungsmaßnahme abgeschlossen haben wird. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass sich am Markt zwei Kanäle befinden. Der von Ratsherrn Hepp (CDU) angesprochene Kanal auf der Ostseite, der dann im nördlichen Bereich in die Kölnstraße verschwenkt, ist noch in einem guten Zustand. Der Kanal aus dem Jahr 1908 auf der Westseite ist allerdings dringend erneuerungsbedürftig. Dieser Kanal hat Ausbrüche in der Sohle, welche Exfiltrationen in das Erdreich zur Folge haben können aber auch Risse im Scheitel, so dass hier mittelfristig auch nicht mehr die Standsicherheit gewährleistet werden kann. Wegen der gebotenen Eile kann die Ausführungsplanung auch nicht in der nächsten AfBU-Sitzung Ende Januar 2016 vorgelegt werden, sondern wird bereits in die letzte Ratssitzung dieses Jahres am 14.12.2015 eingebracht. Ansonsten wäre ein Baubeginn am Aschermittwoch 2016 nicht zu schaffen. Ratherr Fuchs (SPD) fragt, ob grundsätzlich bei Baumaßnahmen anderer Träger über eine Beweissicherung geprüft wird, ob die Kanäle beschädigt werden. Weiterhin bittet er um Auskunft, ob die geschätzten 460.000 € Kosten auch die Planung beinhalten und wie hoch liegen diese ungefähr? Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass andere Bauträger ihre Planungen bei seiner Abteilung vorlegen müssen und bei Bedarf auch Kamerabefahrungen vor und nach der Maßnahme erfolgen. Die Planungskosten in Höhe von rund 60.000 – 70.000 € sind in der APL nicht enthalten und werden aus der Kostenstelle „Kleinere Kanalbaumaßnahmen, Planungskosten“ bezahlt. Der zu erneuernde Kanal verläuft nicht in gerader Linie über den Markt. Der neue Kanal hingegen wird in gerade Linie gepresst, wobei sich Start- und Zielgruben im Kreuzungsbereich Steinweg und Kirchstraße befinden werden. Weiterhin wird er so groß dimensioniert, dass die meisten Grundstücksanschlüsse von innen gebohrt werden können. So wird die Anzahl der Aufbrüche auf das notwendige Minimum reduziert. Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) fragt, warum ein Kanal, der auf 66 Jahre abgeschrieben wird, erst nach 107 Jahren überprüft wird? Werden denn die ältesten Kanäle zuerst untersucht? Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser alle Kanäle binnen 15 Jahre befahren werden müssen und jährlich mindestens 5 % des Gesamtvolumens abgearbeitet werden müssen. Diese Vorgabe ist nur zu schaffen, wenn man gebietsweise überprüft. Eine Befahrung in der Reihenfolge des Kanalalters ist daher nicht möglich. Wenn Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015 1 von 2 diese Vorgaben nicht eingehalten werden, droht eine zusätzliche Abwasserabgabe von 108.000 € für das Veranlagungsjahr. Eine Überprüfung eines Kanals nach der Abschreibungsfrist ist daher auch in Zukunft möglich. In diesem Bearbeitungsturnus war jetzt die Innenstadt zu überprüfen. In den letzten Monaten sind ja sicher die Fahrzeuge des städtischen Vertragsunternehmers aufgefallen, die beginnend in der Uhlstraße intensive Untersuchungen und auch Innensanierungen durchgeführt haben. Beim betroffenen Kanal am Markt jedoch sind die Schäden so massiv, dass eine Maßnahme wie ein Schlauchrelining seines Erachtens nicht nachhaltig wäre. Dieses würde auch rund 150.000 € kosten und man müsse noch bis zu 50.000 € Kosten für die Sanierung der Grundstücksanschlüsse aufbringen. Diese Innensanierung würde die Lebensdauer um 20-25 Jahre verlängern, wäre jedoch konsumtiv und könnte daher nicht abgeschrieben werden. Sachkundiger Einwohner Spitz (NABU) fragt, ob der alte Kanal liegen bleibt? Abteilungsleiter Schulz antwortet, dass der alte Kanal verdämmt wird. Er ergänzt, dass stillgelegte Kanäle gegebenenfalls als Leerrohre für Versorgungs- und Kommunikationsleitungen zu verwenden. Beschluss: Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto / Kostenstelle: Kanalerneuerung Markt zwischen Steinweg und Kirchstraße 95070/5380xxxx in Höhe von 460.000€. Deckung: SK 95070 / KSt. 53800149 – Heinrich-Esser-Straße Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015 2 von 2