Daten
Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 04.12.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
05.11.2015
Öffentliche Sitzung
9.
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
473/2015
Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob die Baustelle unbedingt auf dem Markt erfolgen muss
oder der man neue Kanäle durch umliegende Straßen führen könnte. Nach seiner Erinnerung wurde Ende der 60er Jahre nördlich angrenzend in der Kölnstraße ab Kirchstraße
vor Jahren ein Kanal erneuert, der aber kein Eiprofil ist. Beigeordneter Schiffer betont,
dass trotz der geplanten Kanalpressungen Aufbrüche im Markt unvermeidbar sind. Um
unmittelbar nach Karneval mit der Kanalerneuerung zu beginnen, muss mit den Planungen unverzüglich begonnen werden. Daher kann die Maßnahme auch nicht erst nach Inkrafttreten des Haushaltes 2016 begonnen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass man
vor dem Beginn der zahlreichen Veranstaltungen, wie Frühlingsmarkt, die Kanalerneuerungsmaßnahme abgeschlossen haben wird. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass sich
am Markt zwei Kanäle befinden. Der von Ratsherrn Hepp (CDU) angesprochene Kanal
auf der Ostseite, der dann im nördlichen Bereich in die Kölnstraße verschwenkt, ist noch
in einem guten Zustand. Der Kanal aus dem Jahr 1908 auf der Westseite ist allerdings
dringend erneuerungsbedürftig. Dieser Kanal hat Ausbrüche in der Sohle, welche Exfiltrationen in das Erdreich zur Folge haben können aber auch Risse im Scheitel, so dass hier
mittelfristig auch nicht mehr die Standsicherheit gewährleistet werden kann. Wegen der
gebotenen Eile kann die Ausführungsplanung auch nicht in der nächsten AfBU-Sitzung
Ende Januar 2016 vorgelegt werden, sondern wird bereits in die letzte Ratssitzung dieses
Jahres am 14.12.2015 eingebracht. Ansonsten wäre ein Baubeginn am Aschermittwoch
2016 nicht zu schaffen. Ratherr Fuchs (SPD) fragt, ob grundsätzlich bei Baumaßnahmen
anderer Träger über eine Beweissicherung geprüft wird, ob die Kanäle beschädigt werden. Weiterhin bittet er um Auskunft, ob die geschätzten 460.000 € Kosten auch die Planung beinhalten und wie hoch liegen diese ungefähr? Abteilungsleiter Schulz teilt mit,
dass andere Bauträger ihre Planungen bei seiner Abteilung vorlegen müssen und bei Bedarf auch Kamerabefahrungen vor und nach der Maßnahme erfolgen. Die Planungskosten in Höhe von rund 60.000 – 70.000 € sind in der APL nicht enthalten und werden aus
der Kostenstelle „Kleinere Kanalbaumaßnahmen, Planungskosten“ bezahlt. Der zu erneuernde Kanal verläuft nicht in gerader Linie über den Markt. Der neue Kanal hingegen wird
in gerade Linie gepresst, wobei sich Start- und Zielgruben im Kreuzungsbereich Steinweg
und Kirchstraße befinden werden. Weiterhin wird er so groß dimensioniert, dass die meisten Grundstücksanschlüsse von innen gebohrt werden können. So wird die Anzahl der
Aufbrüche auf das notwendige Minimum reduziert. Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) fragt,
warum ein Kanal, der auf 66 Jahre abgeschrieben wird, erst nach 107 Jahren überprüft
wird? Werden denn die ältesten Kanäle zuerst untersucht? Abteilungsleiter Schulz teilt
mit, dass nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser alle Kanäle binnen 15 Jahre befahren werden müssen und jährlich mindestens 5 % des Gesamtvolumens abgearbeitet werden müssen. Diese Vorgabe ist nur zu schaffen, wenn man gebietsweise überprüft. Eine Befahrung in der Reihenfolge des Kanalalters ist daher nicht möglich. Wenn
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
1 von 2
diese Vorgaben nicht eingehalten werden, droht eine zusätzliche Abwasserabgabe von
108.000 € für das Veranlagungsjahr. Eine Überprüfung eines Kanals nach der Abschreibungsfrist ist daher auch in Zukunft möglich. In diesem Bearbeitungsturnus war jetzt die
Innenstadt zu überprüfen. In den letzten Monaten sind ja sicher die Fahrzeuge des städtischen Vertragsunternehmers aufgefallen, die beginnend in der Uhlstraße intensive Untersuchungen und auch Innensanierungen durchgeführt haben. Beim betroffenen Kanal am
Markt jedoch sind die Schäden so massiv, dass eine Maßnahme wie ein Schlauchrelining
seines Erachtens nicht nachhaltig wäre. Dieses würde auch rund 150.000 € kosten und
man müsse noch bis zu 50.000 € Kosten für die Sanierung der Grundstücksanschlüsse
aufbringen. Diese Innensanierung würde die Lebensdauer um 20-25 Jahre verlängern,
wäre jedoch konsumtiv und könnte daher nicht abgeschrieben werden. Sachkundiger
Einwohner Spitz (NABU) fragt, ob der alte Kanal liegen bleibt? Abteilungsleiter Schulz
antwortet, dass der alte Kanal verdämmt wird. Er ergänzt, dass stillgelegte Kanäle gegebenenfalls als Leerrohre für Versorgungs- und Kommunikationsleitungen zu verwenden.
Beschluss:
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto /
Kostenstelle:
Kanalerneuerung Markt
zwischen Steinweg und Kirchstraße 95070/5380xxxx in Höhe von 460.000€.
Deckung: SK 95070 / KSt. 53800149 – Heinrich-Esser-Straße
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
2 von 2