Daten
Kommune
Brühl
Größe
467 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Brühl, den 19.01.2016
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
05.11.2015
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:27 Uhr.
Vorsitz führte: Weber, Markus (GRÜNE)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
Hans, Josef
Hepp, Heinz 18:00 - 19:15 Uhr
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Rattay, Wolfgang
SPD
Eiben, Detlef
Fuchs, Ronald
Jung, Elisabeth
Meese, Maren
GRÜNE
Dr. Lanzrath, Sascha
LINKE/PIRATEN
Kupczak, Darius
FDP
von Waldow, Sebastian
fraktionslos
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Hilger, Georg (FBL 25 Controlling und Beteiligungen)
Noethen, Monika (Abt. 61/3 Abwasser und Tiefbau)
Reuter, Christoph (SSB)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (61/3 Abwasser und Tiefbau)
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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Schriftführer:
Messer, Thomas
Gäste:
Frau Bauhaus (Auszubildende)
Presse
Nicht anwesend / entschuldigt:
Klein, Peter (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 31.08.2015
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 30.09.2015
(450/2015)
2.1
Anträge auf Baumfällungen – Ergänzungen / Nachmeldungen
Bezug: Vorlage-Nr. 450/2015
(501/2015)
3.
Anpflanzung von Straßenbäumen auf beiden Seiten der Straße
"Zum Sommersberg" zwischen Kierberger Straße und Stiftstraße
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.08.2015
(341/2015)
4.
Haushaltssatzung 2016 - Sachgebiet Umwelt
hier: Entwurf
Bezug: Rat vom 26.10.2015
(414/2015)
5.
HH 2016 - TEP 5401
(472/2015)
6.
HH 2016 - TEP 5380
(469/2015)
7.
Abwassergebührenkalkulation 2016
(382/2015)
8.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung
(427/2015)
9.
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
(473/2015)
10.
Erschließung Bebauungsplan 08.10 "Am Krausen Baum"
(452/2015)
11.
Straßenverschwenkung "An der alten Brauerei" und Kanalquerung
unter Bahnübergang "Liblarer Straße"
(470/2015)
12.
Mitteilungen
12.1 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
12.1 Kreisverkehr Kurfürstenstraße
.1
12.1 An Hornsgarten
.2
12.1 Balthasar-Neumann-Platz
.3
12.1 Badorfer Straße
.4
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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13.
Anfragen
13.1 Fußgängerüberweg Zum Sommersberg / Hauptstraße
13.2 Biotonne
13.3 Nikolaus-Ehlen-Straße, Riss
13.4 Linde an der Ecke „Alte Bonnstraße / Pehler Hülle
13.5 Bauarbeiten Alte Bonnstraße / Pehler Hülle / Vorgebirgsstraße
13.6 Gabionen Balthasar-Neumann-Platz
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Markus Weber eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bauen
und Umwelt um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt
und der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 31.08.2015
Es liegen keine Einwände gegen die Niederschrift vor.
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom
30.09.2015
450/2015
Ratsherr Fuchs (SPD) stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Allerdings fällt ihm auf, dass
mittlerweile häufig als Fällungsgrund Beschattung angegeben wird. Auch wenn die Baumschutzsatzung dies als Grund zulässt, bittet er diesbezüglich um kritische Prüfung, da es
ja normal ist, dass ein Baum irgendwann eine Größe erreicht mit der entsprechenden Beschattung.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
stimmt den Fällungen zu den Punkten 1, 3 - 20 zu und lehnt die Fällung zu Punkt 2 ab.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den
Punkten 21 - 26 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
2.1 Anträge auf Baumfällungen – Ergänzungen / Nachmeldungen
Bezug: Vorlage-Nr. 450/2015
501/2015
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Umwelt und Bauen nimmt die ergänzenden Anträge auf Baumfällungen Nr. 27 - 29 zur Kenntnis und bezieht diese in seine zu fassenden Beschlüsse mit
ein.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 27 - 29 zu.
Abstimmungsergebnis:
3.
- einstimmig -
Anpflanzung von Straßenbäumen auf beiden Seiten der Straße
"Zum Sommersberg" zwischen Kierberger Straße und Stiftstra-
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
341/2015
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ße
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.08.2015
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) schlägt für die CDU vor, diesen Punkt zu vertagen. Zunächst
sollte die Verwaltung einen Vorschlag machen, wie bei dieser Straßenführung eine Bepflanzung vorgenommen werden kann. Er weist darauf hin, dass im Bereich des Altenzentrums Bäume vorgesehen sind. Daher ist die Straße ja schon jetzt nicht völlig ohne
Grün. Ratsherr Hepp (CDU) ergänzt, dass er sich aus Platzgründen nur auf der Nordseite
eine solche Bepflanzung vorstellen kann. Und dann sollte dies mit den betroffenen Anwohnern diskutiert werden. Ratsherr Fuchs (SPD) neigt dazu die Vorlage abzulehnen, da
dies die Straßenführung nicht hergibt und es seines Erachtens der Haushalt der nächsten
Jahre nicht zulässt. Im Übrigen sind ja auch schon jetzt vereinzelte Bäume vorhanden.
Ratsherr Hans (CDU) fragt, ob hinsichtlich der Größe einer Pflanze eine Norm gibt, die
einen Baum definiert. Angesichts der beengten Verhältnisse hielte er eine Bepflanzung
mit kleineren Bäumen für angebracht. Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) stellt
klar, dass der FDP-Antrag bewusst keine genaue Anzahl und konkrete Standorte für die
Anpflanzungen enthält. Er befürwortet daher eine Verwaltungsvorlage, die die Machbarkeit und Kostenseite darstellt. Er bittet daher um Zustimmung der Vertagung. Auch Beigeordneter Schiffer stimmt dem Vertagungsvorschlag zu, wobei er die Vorlage im
Grundsatz befürwortet. Aufgrund der zahlreichen Einfahrten und vorhandenen Leitungen
muss eine genaue Prüfung erfolgen wie viele Bäume an welcher Stelle platziert werden
können. Außer der Grüngestaltung ist auch die verkehrslenkende Wirkung von Baumscheiben zu berücksichtigen, da insbesondere bergab häufig zu schnell gefahren wird. Er
kündigt in einer der nächsten Sitzungen eine Verwaltungsvorlage dazu an. In dieser wird
Abteilungsleiter Reuter (SSB) auch hinsichtlich der Größe der Bäume einen Vorschlag
machen. Beigeordneter Schiffer persönlich ist Verfechter von großen Straßenbäumen.
Dieser Vorschlag soll dann nach dem Beschluss des AfBU auch den Anwohnern vorgestellt werden. Allerdings kann er sich eine Umsetzung aus finanziellen Erwägungen erst
für den Haushalt 2017 vorstellen. Es sind mit Kosten von 10.000 € je Baumscheibe und
Baum zu rechnen, wobei der Großteil der Kosten auf den Tiefbau entfällt. Vorsitzender
Weber (GRÜNE) schlägt die Vertagung des Antrages vor und bittet um Erstellung einer
Verwaltungsvorlage bzw. zumindest einen Sachstandsbericht in der nächsten Ausschusssitzung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt vertagt den Antrag der FDP-Fraktion und bittet die
Verwaltung um Erstellung einer Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
4.
- einstimmig -
Haushaltssatzung 2016 - Sachgebiet Umwelt
hier: Entwurf
Bezug: Rat vom 26.10.2015
414/2015
Ratsherr Gerharz (CDU) bittet um Auskunft, warum bei der verkehrlichen Planung bei der
Öffentlichkeitsarbeit Radverkehr und den entsprechenden Landeszuweisungen im Gegensatz zu den Vorjahren für 2016 kein Ansatz gemacht wurde. Gleiches gilt im Bereich
Umweltschutz und Lokale Agenda für die Zuweisung Land. Fachbereichsleiter Schaaf
erläutert, dass die betroffenen Verkehrshaushaltsstellen im Rahmen des Mobilitätsmanagements in einer neue Kostenstelle 54.04 in der Zuständigkeit des Verkehrsauschusses
gebündelt werden.. Bezüglich der Zuweisungen Bund in der Produktgruppe Umweltschutz
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und Lokale Agenda liegt ein Fehler vor. Hier ist ein Betrag von 7.040 € einzutragen. Dass
hier noch Restfördermittel des EEA (European Energy Award) in 2016 und 2017 fließen,
ist erst kürzlich bekannt geworden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 für
das Sachgebiet Umwelt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
5.
- einstimmig -
HH 2016 - TEP 5401
472/2015
Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) hinterfragt das Absinken der Gesamtkosten
für Sach- und Dienstleistungen von über 2 Mio € in 2014 auf unter 1 Mio € in 2016. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der größte Teil der Sach- und Dienstleistungen die
Straßenbeleuchtung betrifft und diese findet sich künftig im Haushalt der AÖR wieder.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) bittet um Auskunft, warum für die Deckenbaumaßnahmen
im 2-Jahres-Turnus Mittel angemeldet werden. Abteilungsleiter Schulz erklärt, dass viele
Deckenbaumaßnahmen nach Rechtskraft des Haushaltes und entsprechendem Planungsvorlauf erst im Spätherbst oder Winter begonnen werden konnten und häufig erst im
Folgejahr abgeschlossen wurden. Dadurch mussten auch regelmäßig die entsprechenden
Mittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Daher werden nun Mittel für zwei
Jahre eingestellt, wodurch die Deckenmaßnahmen vorwiegend in der warmen Jahreshälfte durchgeführt werden können, welches eine höhere Qualität und kürzere Bauzeiten sicherstellt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt nach, ob das geringe Ist-Ergebnis für 2014
dadurch erklärt werden kann, welches Abteilungsleiter Schulz bestätigt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt berät den Haushalt 2016 für den TEP 5401 – Straßenbau im Vorlauf zu den Hauptausschusssitzungen und Ratssitzung.
Abstimmungsergebnis:
6.
- einstimmig -
HH 2016 - TEP 5380
469/2015
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt berät den Haushalt 2016 für den TEP 5380 – Abwasser im Vorlauf zu den Hauptausschusssitzungen und Ratssitzung.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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7.
Abwassergebührenkalkulation 2016
382/2015
Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, auf was sich der Kostenschlüssel von
75 % / 25 % genau bezieht. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass es sich um 75 %
Schmutzwasseranteil und 25 % Regenwasseranteil handelt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, was aus diesem Bericht folgt? Wenn wir beim Schmutzwasser 100 % Kostendeckung haben, müsste man ja die Gebühr um 20 ct / m³ anheben. Beigeordneter
Schiffer führt aus, dass die damalige Aufteilung sicher nicht der heutigen Realität entspricht und es durchaus sein kann, dass sich die Kosten für Schmutz- und Regenwasser
die Waage halten. Im Rat wurde ja bereits angekündigt, dass bezüglich der Oberflächenwassergebühren die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung überarbeitet werden muss. Durch die durchgeführte Befliegung und die künftige Aufteilung der
Kostenstellen nach Schmutz- und Regenwasser wird eine genauere Ermittlung der Kostenanteile für Schmutz- und Regenwasser erwartet. Für das Jahr 2017 soll auf Grund der
dann ermittelten Kostenanteile die Beitrags- und Gebührensatzung angepasst werden.
Für eine kurzfristigere Anpassung der Gebühren reichen die Datengrundlagen noch nicht
aus, so dass zunächst nur eine geringfügige Anhebung des Regenwasseranteils auf 28,5
% vorgenommen wurde und die Gebühren 2016 noch unverändert bleiben. Ratsherr
Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob das erwähnte OVG-Urteil schon älter ist und ob die Stadt
Brühl da hinterher hinkt und andere Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis die geplante Anpassung schon umgesetzt haben? Wer hat damals geklagt? Teamleiterin Noethen teilt mit,
dass der Beschluss Ende August 2015 veröffentlicht wurde. Das OVG Münster erklärte
durch diesen Beschluss, die Erhebung von Gebühren in Staffeln für rechtswidrig.Nur eine
Quadratmeter genaue Gebührenerhebung ist zulässig. Andere Gemeinden, so auch die
Kommunen im Rhein-Erft-Kreis, erheben die Niederschlagswassergebühren bereits quadratmetergenau. Die bisherige Satzungsregelung in Brühl hatte ihren Ursprung im Jahre
1970. Zu dieser Zeit war die Verwaltung noch nicht EDV unterstützt. Die gebührenfreie
Fläche sowie die Staffelgruppen wurden damals aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eingeführt. Welche Gemeinde geklagt hatte, ist nicht bekannt.
Ratsherr Fuchs (SPD) gibt zu Bedenken, dass 500.000 € Unterdeckung ja eine relevante
Größe ist, auf die man bei dieser Haushaltslage derzeit großzügig verzichtet. Wenn man
die Gebühren erhöhen würde, müsste dies zweckgebunden für die Abwasserbeseitigung
verausgabt werden? Teamleiterin Noethen stellt klar, dass Verluste aber auch Überschüsse im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden müssen bzw. sollen. Allerdings müssen gewollte –kalkulierte- Unterdeckungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden und dürfen nicht den Gebührenzahler belasten. Die Entscheidung, trotz Unterdeckung und nicht verursachergerechter Verteilung die Gebühren unverändert zu lassen, ist dem Umstand geschuldet, dass wie erwähnt, noch keine belastbare Datengrundlage für einen neuen Verteilerschlüssel vorliegt. Insbesondere ist die Ermittlung der Kostenanteile für Schmutz- und Niederschlagswasser im Mischwassersystem sehr aufwendig.
Um eine verursachergerechte Kostenaufteilung vorzunehmen, müssen zuvor die Kosten
eines fiktiven Schmutzwassersystems ermittelt werden, auf deren Grundlage dann die
Kosten des Mischsystems aufgeteilt werden können. Im anschließenden TOP 8 sollen
hierfür Mittel bereitgestellt werden. Bis dahin wolle man den leicht veränderten Verteilerschlüssel noch für ein Jahr beibehalten, um keine unnötige Unruhe zu erzeugen. Tendenzielle ist bei einer verursachergerechteren Kostenaufteilung aufgrund höherer Investitionen bei der Regenwasserbehandlung mit einer signifikanten Steigerung der Niederschlagswassergebühren zu rechnen. Der Kostenanteil der Schmutzwasserentsorgung
wird sinken, dies führt voraussichtlich zu sinkenden Schmutzwassergebühren. Sie rechnet
mit einem zukünftigen Regenwasseranteil von 45- 50 %. Sachkundiger Bürger von
Waldow (FDP) fragt, ob man schon abschätzen könne, wie sich die Gebühren auf den
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einzelnen Gebührenzahler auswirken können und ob auch eine Senkung denkbar wäre.
Liegt die Erhöhung des Regenwasseranteils auch an einer größeren Regenwassermenge? Beigeordneter Schiffer betont, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung
und –behandlung unverändert bleiben, sich aber deren Verteilung ändern wird. Derzeit
bezahlt der Gebührenzahler mit seiner Schmutzwassergebühr einen Teil der Regenwasserbeseitigung und –behandlung mit. Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass die Investitionskosten für die Regenwasserableitung steigen werden, da Regenwasserkanäle im Regelfalle deutlich größer dimensioniert werden als Schmutzwasserkanäle. Nicht die Regenwassermenge hätte sich geändert, sondern die Vorgaben zur Regenwasserbehandlung als Gewässerschutzmaßnahme. Um die Vorgaben des Trennerlasses einzuhalten,
muss an vielen Einleitstellen in Gewässer eine Regenwasserbehandlung erfolgen. Nur in
wenigen Bereichen kann das verschmutzte Regenwasser an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden, um in der Kläranlage mitbehandelt zu werden. Dies wiederum bedeutet aber auch eine Zunahme der zu behandelnden Abwassermenge auf der Kläranlage. Auch muss im Rahmen von den anstehenden Untersuchungen der finanzielle Aufwand der Behandlung des Regenwasseranteils der Kläranlage herausgearbeitet werden.
Weiterhin steigen die Abwasserabgaben für nicht dem Stand der Technik entsprechenden
Regenwassereinleitungen in Gewässer; derzeit muss die Stadt für die noch nicht ordnungsgemäß vorbehandelten Einleitungen rund 30.000 € Abwasserabgabe an das Land
zahlen, vor 5 Jahren waren es noch rund 20.000 €. Er glaubt daher eher nicht, dass es zu
einer Reduzierung der Summe aus Oberflächen- und Schmutzwassergebühren für den
einzelnen Gebührenzahler kommen wird. Vorsitzender Weber (GRÜNE) folgert aus den
Berechnungen, dass rund die Hälfte des Regenwassers von Straßen abfließt und sich
somit durch die Erhöhung des Regenwasseranteils der städtische Haushalt belastet, der
Gebührenzahler aber doch eher entlastet wird. Ratsherr Hepp (CDU) meint, dass auch
die Regenwassermengen gestiegen ist, da er eine zunehmende Versiegelung von Flächen beobachtet. Insofern wäre eine genaue Ermittlung der abflusswirksamen Flächen
erforderlich. Beigeordneter Schiffer betont, dass die angekündigten Untersuchung und
auch die bereits durchgeführte Befliegung genau diesem Ziel dienen.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
8.
- einstimmig -
Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung
427/2015
Ratsherr Hepp (CDU) bittet um Auskunft, ob die Vermessungskosten beim Kreisverkehr
Eisenwerk in Höhe von 25.296,39 € schon bezahlt sind oder noch bezahlt werden müssen. Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass diese noch bezahlt werden muss.
Beschluss:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) und 2.) bei
folgenden Sachkonten / Kostenstellen:
1.)
Kreisverkehr Eisenwerk
Nachforderung Rhein-Erft-Kreis zur Begleichung von Vermessungskosten
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.296,39 € bei SK / KSt. 531200
/ 54010000
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 521106 / 54010020
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob man die zusätzlichen Deponiekosten nicht durch vorherige Bodenuntersuchungen hätte einkalkulieren können? Aus anderen Kommunen weiß er,
dass dort Bodenproben bis zu 2 m unter den Kanalgraben gezogen werden. Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass hier und üblicherweise Bodenuntersuchungen bis 60 cm
durchgeführt wurden, die Natriumchloridablagerungen sich jedoch deutlich tiefer im Kanalgraben befanden. Tiefere Bodenproben beherbergen stets die Gefahr undokumentierte
Leitungen zu beschädigen. Dann handelt es sich auch nicht mehr um Bohrungen, sondern
verbaute Suchschlitze, deren Kosten auch 30.000 € erreichen können. Mit derartigen Ablagerungen war aber auch nicht zu rechnen. Man könne nur spekulieren, ob es mit dem
Winterdienst in Zusammenhang stehen kann.
Beschluss:
2.)
Kanalbau Badorfer Straße.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € bei SK / KSt. 95070 /
53800143 für Mehrkosten des Kanalbaus durch Entsorgung belasteten Bodens.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 95070 / 53800104
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Ratsherr Fuchs (SPD) bittet darum das fiktive Schmutzwasserkanalnetz, das ja wohl der
genaueren Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Regenwasserbeseitigung aus TOP 7
dienen soll, zu erläutern. Abteilungsleiter Schulz erklärt die Modellrechnung, bei dem bei
aus den vorhandenen Mischwasserkanälen aus Erfahrungswerten der letzten Jahre die
Kosten für fiktiven Schmutzwasserkanäle ermittelt werden. Die restlichen Kosten des vorhandenen Mischwasserkanalnetzes werden der Regenwasserbeseitigung zugeordnet.
Eine weitere Möglichkeit der Kostenaufteilung kann man den Haushaltsansätzen entnehmen, in denen hinter den konsumtiven und investiven Kostenstellen die Kürzel
SW/MW/RW zugefügt wurden, nach dem bereits die Aufträge und Rechnungsanweisungen getrennt nach Schmutz- und Regenwasser erfolgen sollen. Allerdings würden sich
alleine nach dieser Methode erst nach mindestens 10 Jahren belastbare Aufteilungen abschätzen lassen. Daher soll zusätzlich das fiktive Schmutzwasserkanalnetz beauftragt
werden. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) stellt fest, dass sich ja dann Mittel bestehender
Sachkonten durch die neue Aufteilung verschieben. Ist denn sichergestellt, dass höhere
Beträge auf einem Sachkonto zu einer Minderung auf einem anderen Sachkonto führen?
Abteilungsleiter Schulz bestätigt dies.
Beschluss:
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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Der Rat nimmt die Budgetverschiebung für den Punkt 3.) bei folgenden Sachkonten/Kostenstellen zur Kenntnis:
3.)
Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes.
Budgetverschiebung in Höhe von 25.000 € von SK/KSt. 521100/ 53800000 zu SK/
KSt. 529102/53800000
Abstimmungsergebnis:
9.
- einstimmig -
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
473/2015
Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob die Baustelle unbedingt auf dem Markt erfolgen muss
oder der man neue Kanäle durch umliegende Straßen führen könnte. Nach seiner Erinnerung wurde Ende der 60er Jahre nördlich angrenzend in der Kölnstraße ab Kirchstraße
vor Jahren ein Kanal erneuert, der aber kein Eiprofil ist. Beigeordneter Schiffer betont,
dass trotz der geplanten Kanalpressungen Aufbrüche im Markt unvermeidbar sind. Um
unmittelbar nach Karneval mit der Kanalerneuerung zu beginnen, muss mit den Planungen unverzüglich begonnen werden. Daher kann die Maßnahme auch nicht erst nach Inkrafttreten des Haushaltes 2016 begonnen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass man
vor dem Beginn der zahlreichen Veranstaltungen, wie Frühlingsmarkt, die Kanalerneuerungsmaßnahme abgeschlossen haben wird. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass sich
am Markt zwei Kanäle befinden. Der von Ratsherrn Hepp (CDU) angesprochene Kanal
auf der Ostseite, der dann im nördlichen Bereich in die Kölnstraße verschwenkt, ist noch
in einem guten Zustand. Der Kanal aus dem Jahr 1908 auf der Westseite ist allerdings
dringend erneuerungsbedürftig. Dieser Kanal hat Ausbrüche in der Sohle, welche Exfiltrationen in das Erdreich zur Folge haben können aber auch Risse im Scheitel, so dass hier
mittelfristig auch nicht mehr die Standsicherheit gewährleistet werden kann. Wegen der
gebotenen Eile kann die Ausführungsplanung auch nicht in der nächsten AfBU-Sitzung
Ende Januar 2016 vorgelegt werden, sondern wird bereits in die letzte Ratssitzung dieses
Jahres am 14.12.2015 eingebracht. Ansonsten wäre ein Baubeginn am Aschermittwoch
2016 nicht zu schaffen. Ratherr Fuchs (SPD) fragt, ob grundsätzlich bei Baumaßnahmen
anderer Träger über eine Beweissicherung geprüft wird, ob die Kanäle beschädigt werden. Weiterhin bittet er um Auskunft, ob die geschätzten 460.000 € Kosten auch die Planung beinhalten und wie hoch liegen diese ungefähr? Abteilungsleiter Schulz teilt mit,
dass andere Bauträger ihre Planungen bei seiner Abteilung vorlegen müssen und bei Bedarf auch Kamerabefahrungen vor und nach der Maßnahme erfolgen. Die Planungskosten in Höhe von rund 60.000 – 70.000 € sind in der APL nicht enthalten und werden aus
der Kostenstelle „Kleinere Kanalbaumaßnahmen, Planungskosten“ bezahlt. Der zu erneuernde Kanal verläuft nicht in gerader Linie über den Markt. Der neue Kanal hingegen wird
in gerade Linie gepresst, wobei sich Start- und Zielgruben im Kreuzungsbereich Steinweg
und Kirchstraße befinden werden. Weiterhin wird er so groß dimensioniert, dass die meisten Grundstücksanschlüsse von innen gebohrt werden können. So wird die Anzahl der
Aufbrüche auf das notwendige Minimum reduziert. Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) fragt,
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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warum ein Kanal, der auf 66 Jahre abgeschrieben wird, erst nach 107 Jahren überprüft
wird? Werden denn die ältesten Kanäle zuerst untersucht? Abteilungsleiter Schulz teilt
mit, dass nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser alle Kanäle binnen 15 Jahre befahren werden müssen und jährlich mindestens 5 % des Gesamtvolumens abgearbeitet werden müssen. Diese Vorgabe ist nur zu schaffen, wenn man gebietsweise überprüft. Eine Befahrung in der Reihenfolge des Kanalalters ist daher nicht möglich. W enn
diese Vorgaben nicht eingehalten werden, droht eine zusätzliche Abwasserabgabe von
108.000 € für das Veranlagungsjahr. Eine Überprüfung eines Kanals nach der Abschreibungsfrist ist daher auch in Zukunft möglich. In diesem Bearbeitungsturnus war jetzt die
Innenstadt zu überprüfen. In den letzten Monaten sind ja sicher die Fahrzeuge des städtischen Vertragsunternehmers aufgefallen, die beginnend in der Uhlstraße intensive Untersuchungen und auch Innensanierungen durchgeführt haben. Beim betroffenen Kanal am
Markt jedoch sind die Schäden so massiv, dass eine Maßnahme wie ein Schlauchrelining
seines Erachtens nicht nachhaltig wäre. Dieses würde auch rund 150.000 € kosten und
man müsse noch bis zu 50.000 € Kosten für die Sanierung der Grundstücksanschlüsse
aufbringen. Diese Innensanierung würde die Lebensdauer um 20-25 Jahre verlängern,
wäre jedoch konsumtiv und könnte daher nicht abgeschrieben werden. Sachkundiger
Einwohner Spitz (NABU) fragt, ob der alte Kanal liegen bleibt? Abteilungsleiter Schulz
antwortet, dass der alte Kanal verdämmt wird. Er ergänzt, dass stillgelegte Kanäle gegebenenfalls als Leerrohre für Versorgungs- und Kommunikationsleitungen zu verwenden.
Beschluss:
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto /
Kostenstelle:
Kanalerneuerung Markt
zwischen Steinweg und Kirchstraße 95070/5380xxxx in Höhe von 460.000€.
Deckung: SK 95070 / KSt. 53800149 – Heinrich-Esser-Straße
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
10. Erschließung Bebauungsplan 08.10 "Am Krausen Baum"
452/2015
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die Erschließungskosten vom Bauträger getragen
werden und ob die Verwaltung noch Beiträge erheben muss? Abteilungsleiter Schulz
bestätigt, dass die Kosten vom Bauträger bezahlt werden und keine städtische Veranlagung der Grundstückseigentümer erfolgen wird.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung des Straßenbaus und
der Kanalisation für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan 08.10 „Am Krausen
Baum“ entsprechend der vorgelegten Planung.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
11. Straßenverschwenkung "An der alten Brauerei" und Kanalquerung unter Bahnübergang "Liblarer Straße"
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
470/2015
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Abteilungsleiter Schulz erläutert anhand der aufgehängten Pläne die Straßenverschwenkung aufgrund des zweigleisigen Ausbaues der Linie 18. Anfang 2016 soll mit der
Baumaßnahme begonnen werden. Im Rahmen des Kreisverkehrs Liblarer Straße /
Pingsdorfer Straße / Uhlstraße wurde bereits ein neuer Kanal bis zum Bahnübergang verlegt, der im Zuge dieser Maßnahme dann unter der Bahntrasse gepresst wird. Hier wird
beispielsweise der stillgelegte Regenwasserkanal als Leerrohr zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Verschwenkung der Straße „An der
alten Brauerei“ und die Kanalquerung unter dem Bahnübergang „Liblarer Straße“ ausführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
12. Mitteilungen
12.1 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
12.1 Kreisverkehr Kurfürstenstraße
.1
Abteilungsleiter Schulz meldet, dass dort seit 3 Wochen dort gearbeitet wird und er geht
von einem Abschluss Ende November 2015 aus.
12.1 An Hornsgarten
.2
Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass die Aufweitung vor der Bahnunterführung bereits
abgeschlossen ist. Seit vergangener Woche wurde mit dem Bau der Parkplätze begonnen
und werden voraussichtlich Ende November fertig gestellt werden. Bei mildem Wetter
könnte bereits anschließend die Fahrbahn fertig gestellt werden. Im Bauzeitenplan wurde
jedoch nicht von so günstigen Voraussetzungen ausgegangen.
12.1 Balthasar-Neumann-Platz
.3
Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die Fläche auf der Tiefgarage gepflastert ist, der
größte Teil der Farbverläufe sind geschnitten, der größte Teil der Fläche abgerüttelt. Bis
Ende des Monats soll dann auch die Fläche über der Tiefgarage sowie die Zufahrt zur
Schlaunstraße abgeschlossen werden. Er geht daher davon aus, dass die Frist zur Freigabe des Platzes Ende dieses Monats eingehalten werden kann. Nicht vollständig zu erreichen ist die Stromversorgung der Marktbeschicker durch die Tiefgarage. Dies liegt auch
daran, dass dort immer noch Sanierungsmaßnahmen seitens der WEG laufen. Die
Stromversorgung soll aber durch provisorische Stromverteiler gewährleistet werden. Bei
weiterhin milder Witterung kann auch der nördliche Bereich an der Nr.1 am Ärztehochhaus fertig gestellt werden kann.
12.1 Badorfer Straße
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Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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Abteilungsleiter Schulz stellt noch 4 kleinere Änderungen bei der Bauausführung gegenüber dem beschlossenen Plan vor. Die Maßnahme ist nahezu abgeschlossen und es
wurden noch zwei Wünsche aus der Anliegerversammlung berücksichtigt. Der wegen der
zahlreichen Schulkinder gewünschte Fußgängerüberweg an der Einmündung zur Euskirchener Straße wurde errichtet. Wegen der großen Aufweitung im Einmündungsbereich
(Trompete) wurde der Überweg gesetzeskonform in 5 m Abstand zur Achse der Bordsteine der Euskirchener Straße eingerückt. So besteht für einen Pkw eine Aufstellfläche und
so wird eine Rückstaugefahr in die Euskirchener minimiert. Weiterhin wurde das Baumtor
erhalten, welches den Beginn der Badorfer Straße kennzeichnet. Dafür musste jedoch ein
öffentlicher Stellplatz aufgegeben werden. Ein weiterer öffentlicher Parkplatz ist nach langer Diskussion mit einem Geschäftsmann weggefallen, da er diese Fläche zum Be- und
Entladen benötigt. Weiterhin wurde ein Parkplatz verschoben, da eine Garagenzufahrt
mangels Garagennutzung nicht mehr benötigt wurde.
13. Anfragen
13.1 Fußgängerüberweg Zum Sommersberg / Hauptstraße
Ratsherr Hepp (CDU) hält den neuen Fußgängerüberweg „Zum Sommersberg“ am Verbindungsweg zur Hauptstraße für eine Gefahrenquelle für Radfahrer, insbesondere für
Kinder. An diesem Verbindungsweg befindet sich nur ein Poller, der Autos die Zufahrt
versperrt; Radfahrer fahren jedoch häufig ungebremst auf die Straße. Ihn haben schon
zwei Vochemer Bürger auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht, er selber hatte dort
kürzlich einen Beinahe-Unfall. Er hält an der Einmündung des Weges zur Straße eine Absperrung für erforderlich, die Radfahrer zwingt dort abzusteigen. Beigeordneter Schiffer
verweist auf die letzte Sitzung im Verkehrsausschuss, bei dem der Einbau eines Drängelgitters beschlossen und bereits bestellt wurde. Diese Maßnahme alleine reicht aber seines
Erachtens nicht aus. Die Eltern müssen ihren Kindern beibringen, dass dies ein Fußgängerüberweg und kein Radüberweg ist. Dies gilt auch für kleine Kinder, die zwar den Gehweg benutzen dürfen aber dennoch nicht über einen Fußgängerüberweg radeln dürfen.
13.2 Biotonne
Ratsherr Hepp (CDU) weist auf viele Anfragen Vochemer Bürger hin, die befürchten,
dass in der Biotonne bei warmen Temperaturen „Leben entsteht“. Das Verpacken in Plastiktüten ist ja unzulässig, da diese nicht verrotten. Er würde sich eine Handlungsempfehlung der Stadt gegebenenfalls auch in der Lokalpresse wünschen. Abteilungsleiter
Reuter (SSB) rät die Abfälle möglichst trocken in Zeitungspapier einzuwickeln. Die angeblich verrottungsfähigen Plastiktüten sind jedenfalls untersagt, da sich diese – wenn überhaupt – viel zu langsam zersetzen. Außerdem wären alle Eigentümer angeschrieben worden und es existiert auch eine Broschüre. Ratsherr Hepp (CDU) hält das aber nicht für
ausreichend, weil immer noch viele Bürger bei der Stadt anrufen und nicht immer Antworten auf ihre Fragen bekommen. Vorsitzender Weber (GRÜNE) würde bei entsprechenden Anfragen zunächst auf das zur Verfügung gestellte Informationsmaterial verweisen
und dessen Studium empfehlen. Ratsherr Gerharz (CDU) bekommt Anfragen aus der
Bürgerschaft, ob auch Öle oder Fette in die Biotonne gehören und es gibt Bedenken, dass
eine zweiwöchige Abfuhr in der warmen Jahreszeit zu wenig ist und ob man dann nicht
wöchentlich abfahren könne. Diejenigen, die bereits Besitzer einer Biotonne sind, würden
sich den Austausch durch die neuen Biotonnen wünschen, die wesentlich besser abdichten. Er fragt sich auch, wie die Mieter informiert werden, da ja nur die Eigentümer angeschrieben wurden und ob dies nicht auch in den Müllkalender aufgenommen werden könNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 05.11.2015
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ne. Beigeordneter Schiffer bestätigt, dass der Eigentümer seine Mieter informieren
muss. Ratsherr Gerharz (CDU) ist der Meinung, dass es sich die Stadt zu einfach macht,
die Informationspflicht der Mieter auf die Eigentümer zu delegieren und er befürchtet, dass
dadurch viele Bürger nicht ausreichend informiert sind. Abteilungsleiter Reuter (SSB)
sagt die Aufnahme in den Müllkalender zu und wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
und der Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale weitere Informationen für die Bürger bereit stellen.
13.3 Nikolaus-Ehlen-Straße, Riss
Ratsherr Hepp (CDU) weist auf einen breiten Riss im oberen Bereich der
Niklas-Ehlen-Straße hin und bittet um Verfüllung mit Flüssigteer, bevor sich dort ein größerer Schaden ausbildet. Abteilungsleiter Schulz sagt Prüfung und Sanierung im Rahmen des Rissvergussprogrammes im Jahr 2016 zu.
13.4 Linde an der Ecke „Alte Bonnstraße / Pehler Hülle
Sachkundiger Einwohner Spitz (NABU) berichtet über eine wunderschöne Linde, die
am Wegekreuz steht und bei den Bauarbeiten an den Wurzeln beschädigt wurde. Er
glaubt auch, dass diese Linde ein Baumdenkmal sein könne und befürchtet, dass die Linde durch den Eingriff abgängig werden könnte. Wie geht die Stadt in solchen Fällen vor
und kann der Verursacher dafür haftbar gemacht werden? Beigeordnetem Schiffer ist
das Thema bekannt und wird am kommenden Tag mit dem Bauträger ein Gespräch führen, wie der Baum zu retten ist. Abteilungsleiter Reuter (SSB) wird den Baum begutachten lassen und könne sich durch einen Rückschnitt den Erhalt des Baumes vorstellen.
Beigeordneter Schiffer fährt fort, dass wenn der Baum zu retten ist es bereits Überlegungen gibt, diesen als „erhaltenswerten Baum“ in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Wenn der Baum abgängig ist, wird in ausreichendem Grenzabstand eine Ersatzpflanzung
erfolgen. Allerdings steht der Baum direkt auf der Grundstücksgrenze, wobei die Stadt
dies bei Privatgrundstücken nicht zulassen würde. Der Bebauungsplan sieht eine Baulinie
noch 5 m näher an der Grundstücksgrenze vor, wobei sich der Bauherr freiwillig bereit
erklärt hat, um diese 5 m zurückzuspringen. Sachkundiger Bürger Eiben (SPD) hat beobachtet, dass der Bauherr Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Linde getroffen hat, eine
Beschädigung des Wurzelwerkes jedoch nicht gänzlich zu vermeiden war. Im Übrigen hält
er die Kommunikation mit diesem Bauträger für angenehm und kooperativ. Vorsitzender
Weber (GRÜNE) weist darauf hin, dass bei jeder Baugenehmigung auch Nebenbestimmungen zum Baumschutz erlassen werden. Dabei sind einschlägige DIN-Normen zu beachten und falls dies der Fall war, ist auch nichts zu beanstanden. Die vom Sachkundigen Bürger Eiben (SPD) erwähnten Schutzmaßnahmen sind demnach verpflichtend und
keine freiwillige Leistung.
13.5 Bauarbeiten Alte Bonnstraße / Pehler Hülle / Vorgebirgsstraße
Sachkundigem Einwohner Spitz (NABU) wurde berichtet, dass in dem geplanten Baugebiet bereits Rodungsarbeiten erfolgen, obwohl noch gar kein Bebauungsplan vorliegt.
Beigeordneter Schiffer hält das für möglich und auch für zulässig, sofern der Grundstückseigentümer Baum- und Vogelschutz beachtet.
13.6 Gabionen Balthasar-Neumann-Platz
Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) fragt warum immer noch nicht alle zu kleinen Gabionensteine ausgetauscht wurden? Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass der Austausch ein
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zäher Prozess ist. Die Steine mit zu kleiner Körnung sind bereits ausgetauscht. In den
letzten Monaten fand ein Setzungsprozess statt, so dass Steine nachgefüllt werden mussten. Leider passte aber bei einigen Lieferungen die Farbe nicht und mussten wieder ausgetauscht werden.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
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