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Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
14 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
09.10.15, 18:27
Aktualisiert
09.10.15, 18:27
Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 09.10.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 17.09.2015 Öffentliche Sitzung 3. Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015 321/2015 Sachkundiger Bürger Wasem (CDU) fragt, über welchen Betrag man hier spricht, da dies aus der Vorlage nicht hervorgeht. Herr Miron (Stadtjugendring) schätzt einen Betrag in Höhe von rund 2.000 Euro und verweist auf seine Präsentation im späteren Sitzungsverlauf. Darüber hinaus fragt Sachkundiger Bürger Wasem (CDU), ob man in den Richtlinien des Stadtjugendringes festhalten könne, dass seitens des Jugendreferenten eine regelmäßige Berichterstattung erfolgt. Fachbereichsleiter Schmitz erklärt, dass die jährliche Berichterstattung in dem Vertrag mit dem Stadtjugendring bzgl. Einrichtung der Stelle des Jugendreferenten geregelt ist. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl zum 01.10.2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür. Beschluss Jugendhilfeausschuss 17.09.2015 1 von 1