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Beschlusstext (Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2015 – Pflegeeltern mit Migrationshintergrund)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
145 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
09.10.15, 18:27
Aktualisiert
09.10.15, 18:27
Beschlusstext (Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2015 – Pflegeeltern mit Migrationshintergrund) Beschlusstext (Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2015 – Pflegeeltern mit Migrationshintergrund)

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Brühl, den 09.10.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 17.09.2015 Öffentliche Sitzung 4. Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2015 – Pflegeeltern mit Migrationshintergrund 351/2015 Bevor sich Frau Hüls-Gesing (Sozialdienst Katholischer Frauen, SkF) den Fragen der Ausschussmitglieder stellt, spricht Fachbereichsleiter Schmitz dieser stellvertretend für den SkF ein Kompliment aus: Man hat vor Jahren entschieden, dem SkF die Vollzeitpflege zu übergeben und ist heute noch sehr froh über die damalige Entscheidung, da die Erfahrungen mit dem SkF und den Mitarbeitern sehr gut sind. Im Anschluss stellt sich Frau Hüls-Gesing (SkF) selbst und ihre beiden Mitarbeiterinnen Frau Dücker und Frau Riffeler-Thomas, die ebenfalls zur Sitzung gekommen sind, vor. Dann geht sie auf die Anfrage der CDU-Fraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Fraktion ein und antwortet, dass selbstverständlich Familien mit Migrationshintergrund grundsätzlich als Pflegefamilien vermittelt werden können. Ratsherr Saß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt, um welche stationären Einrichtungen es sich handelt. Außerdem möchte er wissen, wie publik gemacht wird, dass Familien Pflegeeltern werden können, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um Pflegeeltern zu werden, wie lange das Vorbereitungsseminar dauert und ob Kinder mit Zuwanderungsgeschichte häufiger in Heimen untergebracht werden als andere Kinder. Frau Hüls-Gesing (SkF) erläutert, dass Pflegeeltern eingesetzt werden, um eine stationäre Unterbringung zu vermeiden. Sie unterscheidet drei Arten von Pflegeeltern: die Verwandtenpflege, die Dauerpflege und die familiäre Bereitschaftspflege, wobei in Brühl die Verwandtenpflege mit 60% den größten Anteil ausmacht. In der familiären Bereitschaftspflege ist ein Kind nur für einen kurzen Zeitraum, nicht länger als ein halbes Jahr aufzunehmen. Weiterhin erklärt sie, dass nicht die passenden Kinder für Pflegeeltern, sondern passende Pflegeeltern für die Kinder gesucht werden, so zum Beispiel für ein Kind mit Migrationshintergrund eine Familie mit Migrationshintergrund. Für die Tätigkeit der Pflege wird mit Flyern, Plakaten und über die Printmedien geworben. Die Vorbereitung für Pflegeeltern besteht aus vier bis sechs Informations- und Beratungsgesprächen, einem Besuch durch die Fachkräfte des SkF im häuslichen Umfeld und einem Erste-Hilfe-Kurs. Zudem müssen BewerberInnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und einen persönlichen Lebensbericht vorlegen. BewerberInnen müssen zudem ihre finanzielle Situation offenlegen um zu verhindern, dass allein aus finanziellen Gründen ein Pflegeverhältnis begründet wird. Wenn eine Bewerberin/ein in Frage kommt, muss diese/-r eine Schulung an vier Samstagsterminen wahrnehmen. Beschluss Jugendhilfeausschuss 17.09.2015 1 von 2 Auf die Frage des Ratsherrn Saß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bzgl. eines häufigeren Aufenthaltes von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte in Heimen erklärt Fachbereichsleiter Schmitz, dass von den 40 Kindern in stationären Einrichtungen 17 einen Migrationshintergrund haben. Diese sind aber in aller Regel in der Bundesrepublik sozialisiert. Daher ist eine solche Unterscheidung aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Fachbereichsleiter Schmitz zeigt sich befremdet über die Formulierung der Begründung des Antrages „…dass immer mehr Kinder mit Migrationshintergrund aus ihren eigentlichen Familien herausgerissen und in Pflegefamilien eingewiesen werden“. Hiermit wird das alte Bild des Jugendamtes, das „ gerne den Eltern die Kinder wegnimmt und anderweitig unterbringt“, transportiert. Er versichert, dass Kinder nicht gegen den Willen der Eltern oder gegen ihren Willen in irgendwelche Maßnahmen gezwungen werden, es sei denn, es besteht Gefahr für Leib und Leben. Dann gibt es in der Tat eine Akutintervention, die es dann allerdings auch geben muss. Ansonsten wird zusammen mit Eltern und Kindern eine Hilfe entwickelt, die auch akzeptiert wird, da sie nur so wirkungsvoll sein kann. Ratsfrau Reiwer (CDU) bestätigt, dass die besagte Formulierung unglücklich gewählt ist und dass man weiß, dass das Jugendamt hier gute Arbeit leistet, was sie auch so weitergegeben haben möchte. Ratsfrau Reiwer (CDU) fragt, wie lange Pflegeaufenthalte von Kindern dauern und ob es einen regelmäßigen Betreuungszyklus gibt. Frau Hüls-Gesing (SkF) antwortet, dass sie keine genauen Zahlen zur Dauer von Pflegeaufenthalten hat, dass die Bereitschaft aber nicht länger als auf ein halbes Jahr ausgelegt ist. Die Dauerpflege geht bis zum 18. Lebensjahr, wird aber individuell je nach Lage des Falles geregelt. Wichtig ist ihr zu erwähnen, dass Pflegekinder zwei Familien haben und auch in der Pflegefamilie immer auch noch die Kinder ihrer leiblichen Eltern sind. Pflegeeltern muss dies bewusst sein und sie müssen über das Besuchsrecht der leiblichen Eltern im Bilde sein. Zur Betreuung von Pflegeeltern bringt Frau Hüls-Gesing (SkF) ein Beispiel aus dem Bereich der Verwandtenpflege: mit dem Modell „Großmüttercafé“ wird bei einem zwanglosen Frühstück - allerdings unter fachlicher Begleitung - der Austausch der Pflegegroßmütter untereinander gefördert. Als weiteres Beispiel führt sie das Angebot einer Mädchengruppe an, an der ca. acht Mädchen regelmäßig teilnehmen und sich untereinander austauschen . Auf die Frage des Ratsherrn Hupp (Fraktion DIE LINKE/Piratenpartei) ob man als interessiertes Paar verheiratet sein muss bzw. welche Einschränkungen es gibt, antwortet Frau Hüls-Gesing (SkF), dass es lediglich die Einschränkung gibt, dass ein Paar dafür geeignet sein muss, einem Kind ein stabiles, gutes zu Hause zu bieten. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Jugendhilfeausschuss 17.09.2015 2 von 2