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Beschlusstext (Flüchtlingsunterbringung: außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
08.12.15, 09:45
Aktualisiert
08.12.15, 09:45
Beschlusstext (Flüchtlingsunterbringung:
außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs) Beschlusstext (Flüchtlingsunterbringung:
außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 07.12.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 30.11.2015 Öffentliche Sitzung Über- und Außerplanmäßige Ausgaben 5.2 Flüchtlingsunterbringung: außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfs 552/2015 Beigeordnete Burkhardt stellt die aktuelle Situation der Flüchtlingszuweisungen dar. Man habe in der vorletzten Woche einen Antrag an den Regierungspräsidenten auf Aussetzung der Zuweisungen für drei Wochen gestellt, weil zu diesem Zeitpunkte keinerlei Unterbringungsmöglichkeiten mehr vorhanden gewesen seien. Darauf hin habe man die Rückmeldung erhalten, dass die Zuweisungen maximal 10 Tage lang gestoppt werden könnten. Zwischenzeitlich habe Brühl wieder 39 Personen zugewiesen bekommen. Dies sei auch die Zahl an Flüchtlingen, mit denen man in den nächsten Monaten pro Woche rechnen müsse. Bei entsprechender Hochrechnung seien die Unterkünfte bereits Ende des Jahres erschöpft. Es werde daher händeringend nach Wohnraum gesucht. Aufgrund dieser Situation sei die Tischvorlage entstanden. Beigeordneter Schiffer erläutert eingehend das Vorhaben. Es sei vorgesehen, auf dem städtischen Grundstück an der alten Zuckerfabrik, welches die Stadt kürzlich erworben habe, 11 Wohncontainer aufzustellen mit einer Unterbringungsmöglichkeit von ca. 20 Flüchtlingen pro Einheit. Eine kanal- und straßenbaumäßige Erschließung sei so vorgesehen, dass diese auch für jede Nachfolgenutzung angelegt sei; die Ausgaben seien daher nicht verloren. Bürgermeister Freytag teilt auf Nachfrage mit, dass nach heutigem Stand in den Kosten auch die Einrichtung sowie die Anlegung eines Spielplatzes eingerechnet seien. Im Folgenden wird das Vorhaben eingehend diskutiert. Es werden Fragen gestellt bezüglich der Liefermöglichkeit der Container, der Prüfung anderweitiger Alternativen zur Vermeidung einer solch konzentrierten Unterbringung, der Qualität der Aufbauten und der Absehbarkeit der weiteren Entwicklung der Flüchtlingssituation. Seitens der Verwaltung wird berichtet, dass mit der Aufstellung der Container bereits Ende Januar gerechnet werden könne; die Frage Kauf oder Miete werde noch geklärt. Auch sei eine intensive aber erfolglose Prüfung alternativer Standorte erfolgt und mit einem Rückgang der Flüchtlingszahlen sei aus heutiger Sicht nicht zu rechnen. Beschluss: Beschluss Hauptausschuss 30.11.2015 1 von 2 Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW eine außerplanmäßige Investition bei nachfolgenden Kostenstellen: 1. KSt. 53800173/SK 95070 AiB Kanalbau 148.000,-- € für Kanalbau 2. KSt. 54011225/SK 95050 AiB Straßenbau 164.000,-- € für Straßenbau 3. KSt. 31500620/SK 95020 AiB Hochbau Grundstücks. 218.000,-- € für Herrichtung des 4. KSt. 31500620/SK 33200 Gebäude, Aufbauten… 2.300.000,-- € für Containerkauf 5. KSt. 31500610/SK 81000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 50.000,-- € für Einrichtung Deckung: Minderausgabe bei KSt. 53800114/SK 95060 1.889.000 € (RHB Brühl-Ost Erweiterung) und Minderausgabe bei KSt. 53800140/SK 95070 400.000 € (Franzstraße) und Minderausgabe bei KSt. 53800146/SK 95070 240.000 € (Eckdorfer Mühlenweg/Alte Bonnstr. –Sanierung Bachverrohrung) und Minderausgabe bei KSt. 11060700/SK 95020 200.000,-- € (Rathaus B) und Minderausgabe bei KSt. 1215000/SK 95020 120.000,-- € (Feuerwache) und Minderausgabe bei KSt. 21020100/SK 95020 31.000,-- € (Clemens-August-Schule) Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 30.11.2015 2 von 2