Daten
Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
30.05.18, 21:06
Aktualisiert
30.05.18, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
vet
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
FB I - Team Hauptamt
23.05.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
13.06.2018
Rat
28.06.2018
TOP Ein Ja
Nein
93/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Zuschussgewährung für die St. Angela-Schule in Düren
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, den Vertrag zwischen der St. Angela-Schulgesellschaft mbH sowie
dem Kreis Düren und den beteiligten Kommunen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage
außerordentlich zum 31.07.2018, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.01.2018 (sh. Anlage) hat der Kreis Düren die Verwaltung über die
Veränderung in der Trägerschaft der St. Angela Schule Düren in Kenntnis gesetzt. Das Bistum
Aachen übernimmt zum 01.08.2018 vollständig (bisher 60 %) die Trägerschaft. Ferner hat das
Bistum beschlossen, die Unterrichtsform der Monoedukation auch für Jungen ein zu führen, so dass
keine reine Mädchenschule mehr vorliegt.
Grundsätzlich war beabsichtigt, den bisherigen Vertrag vom 12.06.2006 unter Benennung der
vorgenannten Änderungen und der Auswirkungen des Wechsels der Trägerschaft fort zu führen. Da
der bisherige Vertrag auch bei einem Trägerwechsel weiterhin Gültigkeit hat, hat die Verwaltung analog zum Verfahren der Vertragsänderung zur Bezuschussung des Mädchengymnasiums Jülich –
grundsätzlich Zustimmung dazu erteilt, den Entwurf des Vertrages in die politischen Gremien ein
zu bringen.
Auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten wurde das Thema im Anschluss daran diskutiert und
verschiedene Zweifel geäußert. Diese Zweifel haben in der Zwischenzeit mehrere Gemeinderäte
dazu bewogen, keinen neuen Vertrag ab zu schließen bzw. den bestehenden Vertrag außerordentlich
hilfsweise ordentlich zu kündigen.
Aus Sicht der Verwaltung ist damit eine solidarisch getragene Finanzierung nicht mehr
gewährleistet und sollte im Hinblick auf die Haushaltssituation der Gemeinde Inden zukünftig nicht
weiter unterstützt werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
☒ ja
☐ nein
Minderaufwand in
Höhe von ca. 1.100 €
p.a.
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
€
€
€
☐ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Anlage Vorlage St. Angela
Beschlussvorlage 93/2018
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