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Beschlussvorlage (Zuschussgewährung für die St. Angela-Schule in Düren)

Daten

Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
30.05.18, 21:06
Aktualisiert
30.05.18, 21:06
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Inhalt der Datei

vet Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt FB I - Team Hauptamt 23.05.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 13.06.2018 Rat 28.06.2018 TOP Ein Ja Nein 93/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Zuschussgewährung für die St. Angela-Schule in Düren Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt, den Vertrag zwischen der St. Angela-Schulgesellschaft mbH sowie dem Kreis Düren und den beteiligten Kommunen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage außerordentlich zum 31.07.2018, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019, zu kündigen. Begründung: Mit Schreiben vom 29.01.2018 (sh. Anlage) hat der Kreis Düren die Verwaltung über die Veränderung in der Trägerschaft der St. Angela Schule Düren in Kenntnis gesetzt. Das Bistum Aachen übernimmt zum 01.08.2018 vollständig (bisher 60 %) die Trägerschaft. Ferner hat das Bistum beschlossen, die Unterrichtsform der Monoedukation auch für Jungen ein zu führen, so dass keine reine Mädchenschule mehr vorliegt. Grundsätzlich war beabsichtigt, den bisherigen Vertrag vom 12.06.2006 unter Benennung der vorgenannten Änderungen und der Auswirkungen des Wechsels der Trägerschaft fort zu führen. Da der bisherige Vertrag auch bei einem Trägerwechsel weiterhin Gültigkeit hat, hat die Verwaltung analog zum Verfahren der Vertragsänderung zur Bezuschussung des Mädchengymnasiums Jülich – grundsätzlich Zustimmung dazu erteilt, den Entwurf des Vertrages in die politischen Gremien ein zu bringen. Auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten wurde das Thema im Anschluss daran diskutiert und verschiedene Zweifel geäußert. Diese Zweifel haben in der Zwischenzeit mehrere Gemeinderäte dazu bewogen, keinen neuen Vertrag ab zu schließen bzw. den bestehenden Vertrag außerordentlich hilfsweise ordentlich zu kündigen. Aus Sicht der Verwaltung ist damit eine solidarisch getragene Finanzierung nicht mehr gewährleistet und sollte im Hinblick auf die Haushaltssituation der Gemeinde Inden zukünftig nicht weiter unterstützt werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre ☒ ja ☐ nein Minderaufwand in Höhe von ca. 1.100 € p.a. erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: € € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Anlage Vorlage St. Angela Beschlussvorlage 93/2018 Seite 2