Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
125 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier)

öffnen download melden Dateigröße: 125 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Rainer Ortmann 23.05.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Bau- und Vergabeausschuss 07.06.2018 Rat 28.06.2018 Nein 89/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 27.04.2017 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 27.04.2017 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2018 weitere Wirtschaftswege und Vorfluter bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Vorfluter: Gemarkung Flur Flurstück Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 143 144 146 147 154 321 163 165 167 175 einzuziehende Fläche (ha) 0,0590 0,0988 0,0802 0,1140 0,1345 0,0381 0,0462 0,0232 0,0295 Weg komplett eingezogen Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926 - als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Satzung Beschlussvorlage 89/2018 Seite 2