Daten
Kommune
Inden
Größe
125 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05 Rainer Ortmann
23.05.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Bau- und Vergabeausschuss
07.06.2018
Rat
28.06.2018
Nein
89/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier
Beschlussentwurf:
Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 27.04.2017 beantragten Wegeeinziehung wird
zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von
Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 27.04.2017 mit, dass in dem Zeitraum bis zum
31.10.2018 weitere Wirtschaftswege und Vorfluter bergbaulich in Anspruch genommen werden
müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Vorfluter:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
11
11
11
11
11
11
12
12
12
12
143
144
146
147
154
321
163
165
167
175
einzuziehende
Fläche (ha)
0,0590
0,0988
0,0802
0,1140
0,1345
0,0381
0,0462
0,0232
0,0295
Weg komplett
eingezogen
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J
21/1926 - als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im
gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland –
Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt.
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten
Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis
zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die
anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden
Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.
Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Satzung
Beschlussvorlage 89/2018
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