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Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“; hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
189 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“;
hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße) Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“;
hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 60 21 00 Silvia Krebs 22.05.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 07.06.2018 Rat 28.06.2018 TOP Ein Ja Nein 8/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Erschließung des Baugebietes „Gut Müllenark“; hier: Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße Beschlussentwurf: Das als Anlage 1 beigefügte Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße in Form der Ausführungsplanung Januar 2017 wird beschlossen. Begründung: Das Bauprogramm zum Ausbau der Krauthausener Straße in Form der Ausführungsplanung Januar 2017 wurde bereits in der Ausschusssitzung am 26.01.2017 ausführlich vorgestellt und erörtert. Die Beschlussfassung wurde vertagt. Nach der am 31.08.2017 durchgeführten Ortsbesichtigung konnten die noch offenen Fragen zur Anordnung von Stellplätzen und Grünflächen (Anlegen von Hecken) geklärt werden. Für das Wohnhaus „Krauthausener Straße 1“ wurden seitens des Grundstückeigentümers Bedenken hinsichtlich der Zufahrt zu den Stellplätzen geltend gemacht. Diese sollten vor und neben dem Wohnhaus angelegt werden. Siehe hierzu Lageplan (Anlage 2). Die Baugenehmigung sieht allerdings die Ausweisung von insgesamt 4 Stellplätzen neben dem Wohnhaus vor, die von der Schlichstraße aus angefahren werden können. Siehe hierzu Lageplan aus der Baugenehmigung (Anlage 3). Für die Einrichtung der beiden Stellplätze vor dem Wohnhaus (Nr. 3 und 4) wäre zudem eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Es besteht somit kein Grund, die an dieser Stelle des Bauprogramms geplante Heckenanlage zu unterbrechen. Zur Realisierung der Stellplätze 1 – 4 für das Wohnhaus „Krauthausener Straße 3“ sieht das Bauprogramm ein Durchbrechen der Hecke vor, damit die bestehenden Stellplätze angefahren werden können. Weiterhin wurden Bedenken hinsichtlich der Eiche geltend gemacht. Dieser Baum wurde in der Zwischenzeit entfernt, da er im Bereich des zukünftigen Gehweges stand. Die seitens eines ortsansässigen Landwirtes eingebrachten Bedenken bezüglich der Breite der Fahrbahn konnten ausgeräumt werden. Eine Nachfrage beim Ing. Büro Berger hat ergeben, dass die vorgesehenen Fahrbahnbreiten im Regelfall ausreichen und auch dem Querschnitt des restlichen Dorfgebietes entsprechen. Bei einem Begegnungsverkehr von überbreiten Fahrzeugen (Bus, LKW, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc.) könnte auf die Nebenanlagen ausgewichen werden, da diese, wie in den übrigen Straßen, überfahrbar gestaltet werden. Die vorgestellte Ausbauplanung ist die Grundlage für die durchzuführende Ausschreibung und stellt das Bauprogramm für das anstehende Erschließungsbeitragsverfahren nach BauGB dar. Beim Ausbau der Krauthausener Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Straße, bei der die Eigentümer der an die Straße (inkl. der beiden Stichstraßen) grenzenden Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) heranzuziehen sind. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ in der derzeit gültigen Fassung, d.h. der geplante Straßenausbau erstreckt sich vom Einmündungsbereich der Schlichstraße bis hin zum Ende des durch den Bebauungsplan begrenzten Bereichs. Der Straßenendausbau der beiden Stichstraßen in der Krauthausener Straße wurde bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 26.04.2018 zusammen mit den Baumaßnahmen im Tannenweg und im Bauweg beschlossen. Über die anstehenden Arbeiten in der Krauthausener Straße (Altbestand) erfolgt nunmehr eine separate Ausschreibung und Vergabe. Diese kann allerdings erst nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2018 durchgeführt werden. Die geschätzten Ausbaukosten belaufen sich auf rund 220.000,-- € und sind im Haushalt 2018 eingestellt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 220.000 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Einstellung in den Haushalt 2018 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Ausführungsplanung (2) Lagepläne Beschlussvorlage 8/2017 1. Ergänzung Seite 2