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Beschlusstext (Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW hier: Anfrage sachkundiger Bürger Stilz (CDU) im SozA vom 01.09.2015 Bezug: Vorlagen-Nr.: 314/2015*)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Beschlusstext (Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW
hier: Anfrage sachkundiger Bürger Stilz (CDU) im SozA vom 01.09.2015
Bezug: Vorlagen-Nr.: 314/2015*) Beschlusstext (Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW
hier: Anfrage sachkundiger Bürger Stilz (CDU) im SozA vom 01.09.2015
Bezug: Vorlagen-Nr.: 314/2015*)

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Brühl, den 19.01.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 17.11.2015 Öffentliche Sitzung 7. Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW hier: Anfrage sachkundiger Bürger Stilz (CDU) im SozA vom 01.09.2015 Bezug: Vorlagen-Nr.: 314/2015* 402/2015 Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) bedankt sich für die ausführliche Ausarbeitung der Verwaltung und stellt fest, dass alle Experten davon ausgehen, dass die Zahl der Pflegeplätze ausgebaut werden muss, nur das Ministerium der Meinung ist, dass man die anstehenden Probleme mittels Quartierslösungen beheben kann. Er fragt, wie die Stadt Brühl mit diesem Problem umgeht. Sozialdezernentin Burkhardt erklärt, dass die Stadt an dem Thema arbeitet und auch eine Seniorenbeauftragte hat. Diese hat mit Studentinnen der Fachhochschule im Rahmen von deren Studium eine Umfrage unter den Brühler Seniorinnen und Senioren durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden in der Sitzung des Arbeitskreises für Menschen mit Behinderung und des Arbeitskreises Seniorenarbeit im Januar 2016 vorgestellt. Im Anschluss wird man zusammen überlegen, wie die Ergebnisse der Umfrage umzusetzen sind. Sozialdezernentin Burkhardt selbst rechnet mit dem Ergebnis, dass die Menschen möglichst lange in ihrem Umfeld bleiben möchten. Im Anschluss ergibt sich eine fachliche Diskussion um die Frage, wie lange man akut pflegebedürftige Menschen in ihrem Umfeld belassen kann. Grundsätzlich gilt: „ambulant vor stationär“. Wie man im konkreten Fall entscheidet, ist weitgehend abhängig vom Konzept und dem jeweiligen finanziellen Aufwand. Ratsfrau Özcelik (Grüne) begrüßt den ausführlichen Bericht der Verwaltung ebenfalls und spricht die Planung der Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH an, die in 2016 in BrühlVochem eine Demenz-WG eröffnen möchte. Sie fragt, welchen Umfang dieses Projekt haben wird und wie viele Personen dort Platz finden. Auch im Wohnquartier Rosenhof ist seniorengerechtes Wohnen geplant. Sie fragt, wie die Thematik in die weiteren Brühler Neubauprojekte einbezogen wird. Sozialdezernentin Burkhardt erwidert, dass man zunächst Erfahrungen aus einzelnen einschlägigen Projekten abwarten sollte. Dass in jedem Bebauungsplan Maßnahmen wie beispielsweise Barrierefreiheit umzusetzen sind, ist unstrittig. Ratsfrau Hildebrandt (SPD) führt zur Planung der Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH aus, dass es sich hier um zwei Wohnungen mit einer Demenzwohngemeinschaft (für Personen mit leichter Demenz ohne Weglauftendenz) handelt. Die Menschen, die diese Beschluss Sozialausschuss 17.11.2015 1 von 2 Wohngemeinschaft bewohnen, sollten noch über einen großen Teil an Selbstständigkeit verfügen, eine Betreuung ist aber vor Ort. Fachbereichsleiter Zimmermann (FB 50) bestätigt Gespräche mit der Antoniter Siedlungsgesellschaft, kann aber die genaue Anzahl der Plätze nicht beantworten. Es wird eine Beantwortung in der Niederschrift zugesagt. Nachtrag in der Niederschrift: Die Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH plant auf dem Gelände des Frohnhofes in Brühl Vochem (Stiftstraße/Hauptstraße) eine Wohngruppe für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft. Zielgruppe sind Menschen mit Demenz. In der öffentlich geförderten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses können acht Mieter/innen mit Pflegebedarf wohnen. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Sozialausschuss 17.11.2015 2 von 2