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Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich UVG)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
26.10.2015
Erstellt
17.11.15, 18:25
Aktualisiert
17.11.15, 18:25
Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich UVG)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.11.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 26.10.2015 Öffentliche Sitzung 6. Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich UVG 403/2015 Stadtkämmerer Radermacher nimmt Bezug auf die Nachfrage in diesem Bereich in der letzten HA-Sitzung hinsichtlich möglicher Erstattungsansprüche gegenüber dem Land. Sobald Zahlungen an Unterhaltsbedürftige getätigt würden, erfolge eine vierteljährliche Abrechnung und das Land übernehme seinen Anteil. Bekomme man Geld zurück – was immer wieder vorkomme – müsse der Landesanteil zurück erstattet werden. Die Verbuchung eines Forderungsabgangs habe aber nichts mit einem Geldfluss zu tun, sodass man keine Ansprüche mehr gegenüber dem Land habe. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) stellt fest, dass sich an diesem Beispiel zeige, wie wichtig eine ausreichende Personalausstattung in der Verwaltung sei. Der Rückstand sei entstanden, da an der falschen Stelle Personal eingespart worden sei. Der Verwaltung gebühre ein großer Dank für die Aufarbeitung der Altlasten, zumal hierdurch eine Deckung der Ausfälle möglich sei. Beschluss: Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 100.000,00 € bei Sachkonto 547310/Kostenstelle 31012000 für Wertkorrekturen im Bereich UVG. Deckung: Mehreinnahmen bei KKK 31012000/422120 übergeleitete Unterhaltsansprüche. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 26.10.2015 einstimmig 1 von 1