Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
09.10.15, 18:27
Aktualisiert
09.10.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 07.10.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 01.09.2015
Öffentliche Sitzung
3.
Einführung der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen in der
Stadt Brühl
Bezug: Sitzung HA vom 12.05.2014, Vorlagen-Nr. 124/2014
297/2015
Ratsherr Weitz (SPD) zeigt sich für seine Fraktion erfreut darüber, dass die Ehrenamtskarte endlich auf den Weg gebracht wird. Er ist froh darüber, dass Bürgermeister Freytag
das Thema „Ehrenamt“ ernsthaft in die Diskussion aufgenommen habe.
Sachkundige Bürgerin Brkic (Grüne) fragt nach, wie hoch die Kosten der zukünftig zu gewährenden Vergünstigungen sind und welche finanziellen Belastungen sich für die Kommunen ergeben.
Sozialdezernentin Burkhardt antwortet, dass hier noch Abstimmungen mit möglichen Vergünstigungsgebern durchgeführt werden. Von daher könne noch keine konkrete Bezifferung der finanziellen Belastung vorgenommen werden. Die Akquirierung der Vergünstigungen sei unter anderem ein Baustein des neuen Engagementmanagements der Stadt.
Um das Ehrenamt als gesellschaftliche Aufgabenstellung lohnenswert, attraktiv und bekannter zu machen, soll die zukünftige Abteilungsleiterin für Demographie und Senioren
(50/4), Frau Juana Bäckmann, das Management des Ehrenamtes unterstützend voranbringen.
Ratsherr Riedel (Linke/Piraten) bittet um Auskunft darüber, ob schon konkrete Unterstützungsangebote auch von Brühler Unternehmen vorliegen.
Sozialdezernentin Burkhardt antwortet, dass mit der Aushändigung der Ehrenamtskarte
die Möglichkeit besteht, Vergünstigungen in ganz NRW in Anspruch zu nehmen. So bieten alle LVR-Museen Vergünstigungen bei Eintritten an. Ebenso beteiligt sich die VR-Bank
Brühl an der Ehrenamtskarte (hier: kostenloses Girokonto und kostenloser Bezug der Visakarte). Auch die Brühler Schlosskonzerte bieten bei dem Erwerb von Konzertkarten Ermäßigungen an.
Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) äußert, dass in seiner Fraktion das Gerücht kursiere,
dass die Verwaltung eine halbe Personalstelle zusätzlich für die Bewältigung der Aufgabenstellung eingerichtet habe.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass nicht der Bürgermeister die Einführung der Ehrenamtskarte vornimmt, sondern der Rat der Stadt darüber entscheidet.
Beschluss Sozialausschuss 01.09.2015
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Ratsfrau Hildebrandt (SPD) hält die Einführung der Ehrenamtskarte in Brühl für wichtig,
weil dadurch das vielfältige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern eine
Wertschätzung erfährt.
Ratsfrau Reiwer (CDU) fragt nach, ob sich die Bewerberinnen und Bewerber bei der Stadt
Brühl für den Erhalt einer Ehrenamtskarte bewerben müssen.
Sozialdezernentin Burkhardt erläutert, dass eine persönliche Antragstellung erforderlich ist
und der Antrag von der jeweiligen Organisation,/Institution/Verein, in dem das Ehrenamt
ausgeübt wird, gegengezeichnet werden muss.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, bittet Vorsitzender Jung (SPD) die Ausschussmitglieder um Abstimmung über die Einführung der Ehrenamtskarte für NRW in
Brühl.
Beschluss:
1.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung zur Einführung der „Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen“ mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu treffen.
2.
Der Rat beschließt die Ausgabe der Ehrenamtskarte an nachstehende Kriterien zu
binden:
Ausgabe der Karten auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger, die länger als ein
Jahr mind. 5 Stunden/Woche bzw. mind. 250 Stunden/Jahr ehrenamtlich tätig
sind, sowie an Jugendliche, die Inhaber/innen der Juleika sind.
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von
der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht
mehr als die entstandenen Kosten deckt (z. B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer,
die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Freiwillige, die
in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren
Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen zu lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen, Supervisionen u. a.
Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt
steht, werden nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder von Musikvereinen, Chören, Sportvereinen nicht als
anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden, wohl aber die ehrenamtliche Tätigkeit
von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leitern, sofern diese keine Vergütung oder
pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über eine Erstattung der Kosten hinausgeht.
Gültigkeit der Ehrenamtskarte wird auf drei Jahre festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-
Beschluss Sozialausschuss 01.09.2015
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