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Beschlusstext (6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
02.11.2015
Erstellt
20.01.16, 11:42
Aktualisiert
20.01.16, 11:42
Beschlusstext (6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -) Beschlusstext (6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -)

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Brühl, den 19.01.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften und Tourismus der Stadt Brühl am 02.11.2015 Öffentliche Sitzung 4. 6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - 467/2015 Vorab informiert der Erste Beigeordnete Andreas Brandt, dass die voraussichtlichen Mehreinnahmen in Höhe von 55.000,00 € bereits im Haushalt eingeplant sind. Auf Nachfrage des sachkundigen Bürgers Gebhard Egidi (Grüne) erklärt er, dass der Zuschussbedarf insgesamt 741.163,00 € betrage. Ratsherr Hans Henning Hosmann (CDU) schlägt für den Gruppen- und Einzelunterricht eine lineare Erhöhung von ca. 6 % vor. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Reduzierung der Geschwisterermäßigung in Erwägung gezogen werden. Außerdem gibt er zu bedenken, dass das Defizit auch von Kosten mitverursacht wird, die der originären Arbeit der Musikschule nicht zuzurechnen sind (z.B. Bandschutzmaßnahmen). Der Leiter der KuMS, Bernhard Löffler, führt aus, dass die Vorgabe von Mehreinnahmen in Höhe von 55.000 € erst bei einer linearen Erhöhung von mehr als 7 % erreicht worden wäre. Eine Reduzierung der Geschwisterermäßigung ist im vorliegenden Zahlenwerk noch nicht eingearbeitet. Die Vorsitzende Susanne Esser (CDU) möchte wissen, ob sich das angestrebte Ergebnis auch dadurch erzielen lasse, wenn die Gebührenerhöhung geringer ausfallen würde, die dann durch eine geringere Geschwisterermäßigung kompensiert werden könnte. Dies wird vom Leiter der KuMS, Bernhard Löffler, bestätigt. Für Ratsfrau Elisabeth Jung (SPD) ist die Geschwisterermäßigung ebenfalls sehr großzügig bemessen. Die vorgeschlagene Reduzierung sei sozial verträglich und deshalb auch akzeptabel. Insgesamt sei für sie die Gebührenerhöhung in einigen Punkten nicht ausgewogen. Bei der musikalischen Früherziehung werde eine Gebührenerhöhung von 20 % vorgeschlagen. Sie empfiehlt für die Zukunft, eine jährliche Anpassung / Anhebung der Gebühren von 3 – 4 % vorzunehmen. Ratsherr Harry Hupp (Linke / Piraten) ist mit seiner Fraktion der Auffassung, dass eine Gebührenerhöhung zur Konsolidierung des Haushaltes der falsche Weg sei. Es gebe sicherlich andere Positionen, die auf Kostenintensität und Notwendigkeit der Ausgabe durchleuchtet werden könnten. Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 02.11.2015 1 von 2 Ratsherr Hans Henning Hosmann (CDU) möchte wissen, welcher Betrag durch die Rückführung der Geschwisterermäßigung erwartet werden könnne. Der Leiter der KuMS, Bernhard Löffler, erwidert, dass es sich um eine zusätzliche Einnahme von ca. 8000,00 € / Jahr handeln würde. Nach dem derzeitigen Meinungsbild der Ausschussmitglieder schlägt die Vorsitzende Susanne Esser (CDU) vor, dass die vorgeschlagene Gebührenerhöhung in dieser Form nicht beschlussfähig sei und weiterer Beratungsbedarf bestehe. Beschluss: Beschluss: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus fasst keinen Beschluss über die 6. Satzung zur Änderung der „Gebührenordnung KuMS“. Der Ausschuss favorisiert eine lineare Gebührenerhöhung und einen sukzessiven Abbau der Geschwisterermäßigung und schlägt deshalb vor, die Angelegenheit in den Fraktionen weiter zu beraten. Abstimmungsergebnis: 14: 0: 0 Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 02.11.2015 2 von 2