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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb Brühl -Anstalt öffentlichen Rechts-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
16.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb Brühl -Anstalt öffentlichen Rechts-)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 24.11.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 16.11.2015 Öffentliche Sitzung 4. Dringlichkeitsentscheidung hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb Brühl -Anstalt öffentlichen Rechts- 506/2015 Der Hauptausschuss bestellt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW und Frau Dr. Marion Kapsa Herrn Gerd Schiffer für die Dauer von fünf Jahren, längstens bis zum Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Brühl bzw. bis zur Beendigung der Geschäftsführertätigkeit bei der Stadtwerke Brühl GmbH, zu Vorständen des Stadtservicebetriebes Brühl –Anstalt öffentlichen Rechts-. Die Betriebszweige werden gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Anstaltssatzung wie folgt den Vorstandsmitgliedern zugeordnet: - Stadtservice gem. § 2 Abs. 1 Ziffer a) der Anstaltssatzung Frau Dr. Marion Kapsa - Gebäudemanagement gem. § 2 Abs. 1 Ziffer b) der Anstaltssatzung Herr Gerd Schiffer - Zentrale Verwaltung gem. § 5 Abs. 3 der Anstaltssatzung Herr Gerd Schiffer Für die Phase bis zur rechtlichen Selbständigkeit der AöR werden Frau Dr. Marion Kapsa und Herr Gerd Schiffer zum Vorgründungsvorstand bestellt und damit beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen Beschluss Hauptausschuss 16.11.2015 1 von 1