Daten
Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
16.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.11.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 16.11.2015
Öffentliche Sitzung
4.
Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb
Brühl -Anstalt öffentlichen Rechts-
506/2015
Der Hauptausschuss bestellt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
und
Frau Dr. Marion Kapsa
Herrn Gerd Schiffer
für die Dauer von fünf Jahren, längstens bis zum Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt
Brühl bzw. bis zur Beendigung der Geschäftsführertätigkeit bei der Stadtwerke Brühl
GmbH, zu Vorständen des Stadtservicebetriebes Brühl –Anstalt öffentlichen Rechts-.
Die Betriebszweige werden gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Anstaltssatzung wie folgt den
Vorstandsmitgliedern zugeordnet:
- Stadtservice gem. § 2 Abs. 1 Ziffer a) der Anstaltssatzung
Frau Dr. Marion Kapsa
- Gebäudemanagement gem. § 2 Abs. 1 Ziffer b) der Anstaltssatzung
Herr Gerd Schiffer
- Zentrale Verwaltung gem. § 5 Abs. 3 der Anstaltssatzung
Herr Gerd Schiffer
Für die Phase bis zur rechtlichen Selbständigkeit der AöR werden Frau Dr. Marion Kapsa
und Herr Gerd Schiffer zum Vorgründungsvorstand bestellt und damit beauftragt, alle
notwendigen Schritte zur Gründung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 4 Enthaltungen
Beschluss Hauptausschuss 16.11.2015
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