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Beschlusstext (Job-Ticket-Ausgabe im Jahr 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
19.10.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
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Brühl, den 10.11.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 19.10.2015 Öffentliche Sitzung 6. Job-Ticket-Ausgabe im Jahr 2016 384/2015 Zu diesem Thema findet eine ausgiebige Diskussion statt, in deren Verlauf viele Inhaltsund Verständnisfragen gestellt werden. Bürgermeister Freytag, Beigeordnete Burkhardt und Beigeordneter Schiffer erläutern das zugrunde liegende Modell, die Staffelung, die Rabattierung gegenüber dem Monatsticket und die Ermittlung von Zuschuss- bzw. Kostendeckungsgrad. Die Fragen werden überwiegend beantwortet und viele Unklarheiten ausgeräumt. Bis zur nächsten Ratssitzung sollen folgende noch offene Fragen der CDU-Fraktion beantwortet werden: 1. Mit welchen Auf- und Abschlägen kann das Jobticket an die Arbeitnehmer vergeben werden? 2. Gibt es hierfür tarifliche oder gesetzliche Regelungen? 3. Wie verfahren andere Arbeitgeber, z.B. das Phantasialand? 4. Gibt es Erfahrungen zur Preisgestaltung aus Nachbarkommunen? 5. Wo liegt für die Abnehmer die „Schmerzgrenze“, d.h., wie kann die Einnahmesituation noch weiter verbessert werden? Die GRÜNE-Fraktion kündigt grundsätzliche Zustimmung an, auch im Sinne einer ÖPNVFörderung, bittet allerdings noch um Klärung der Frage, was die Kaufhof-Parkplätze kosteten und ob diese bei der Jobticketkalkulation nicht noch berücksichtigt werden müssten. Wichtig sei es auch, die Entwicklung der Jobticketabnahme einmal darzustellen. Bürgermeister Freytag sagt Beantwortung in der Ratssitzung zu und stellt abschließend fest, dass der Vorschlag der Verwaltung in die Richtung gehen, alleine im Bereich Jobticket ohne Betrachtung der anderen Bereiche eine Kostendeckung zu erreichen. Im Übrigen gebe es keine tariflichen oder gesetzlichen Regelungen. Das Jobticket habe gerade den Sinn, dass man als Arbeitgeber einen Grundpreis bezahle, der Arbeitgeber aber völlig frei sei, diesen weiter zu geben. Er müsse nur steuerliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Wie andere Kommunen bzw. Arbeitgeber damit umgingen, sei ihm nicht bekannt; fest stehe allerdings, dass es Arbeitgeber gebe, die das Jobticket kostenlos an die Arbeitnehmer abgäben, aber auch welche, die für die Bereitstellung mehr nähmen als die Stadt Brühl. Beschluss: Beschluss Hauptausschuss 19.10.2015 1 von 2 Der Hauptausschuss verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den Rat und bittet den Bürgermeister bis dahin um Beantwortung der noch offenen Fragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 19.10.2015 2 von 2