Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
19.10.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 10.11.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 19.10.2015
Öffentliche Sitzung
5.
Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG mbH)
394/2015
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu bedenken, dass unter anderem die Zahl der
Sitze der Gesellschafterkommunen reduziert werde und fragt, ob dies in der Bürgermeisterkonferenz abgestimmt worden sei.
Bürgermeister Freytag berichtet, dass dies dort diskutiert und zur Kenntnis genommen
worden sei.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) fragt, wie der Bürgermeister
zu den Änderungen stehe. Dies könne man der Vorlage nicht entnehmen.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es sich um eine Gesellschaft des Kreises
handele und er insofern keine Bedenken gegen die geplanten Änderungen habe.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) fragt, wie viele Betriebe aufgrund
der Einflussnahme der WFG bisher in Brühl angesiedelt worden seien, ob sich dies auf
die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen ausgewirkt habe und wann die WfG gem. § 2 Nr.
3 der Satzung schon einmal beratend und koordinierend tätig geworden sei.
Bürgermeister Freytag erwidert, dass es sich bei der Zusammenarbeit mit der WfG um
ein laufendes Geschäft handele, er keine konkreten Fälle nennen könne und der Umfang
der dadurch eventuell angestiegenen Gewerbesteuer nicht bezifferbar sei.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) kritisiert die Frage von Herrn Berg als politische Meinungsmache. Bei den Aufgaben der WfG handele es sich um übergeordnete Aufgaben,
die seitens der Kommunen nicht beurteilt werden könnten.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) hält dem entgegen, dass die Fragen aufgrund der Beteiligung der Stadt Brühl am Stammkapital und damit an der Gesellschaft erlaubt sein müsse.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Brühl stimmt der Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages für die WfG mbH i.d.F. der beigefügten Anlage (Reinfassung) zu.
Beschluss Hauptausschuss 19.10.2015
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2. Der Vertreter der Stadt Brühl in der Gesellschafterversammlung der WfG mbH,
Herr Frank Pohl, wird angewiesen, die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zur
Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages herbeizuführen, soweit die Bezirksregierung gegen die beabsichtigte Änderung/Anpassung gemeindewirtschaftliche Bedenken nicht geltend macht und die kommunalen Mitgesellschafter zustimmende Stadtratsbeschlüsse gefasst haben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 19.10.2015
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