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Beschlusstext (Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG mbH))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
19.10.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Beschlusstext (Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG mbH)) Beschlusstext (Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG mbH))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 10.11.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 19.10.2015 Öffentliche Sitzung 5. Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG mbH) 394/2015 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu bedenken, dass unter anderem die Zahl der Sitze der Gesellschafterkommunen reduziert werde und fragt, ob dies in der Bürgermeisterkonferenz abgestimmt worden sei. Bürgermeister Freytag berichtet, dass dies dort diskutiert und zur Kenntnis genommen worden sei. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) fragt, wie der Bürgermeister zu den Änderungen stehe. Dies könne man der Vorlage nicht entnehmen. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es sich um eine Gesellschaft des Kreises handele und er insofern keine Bedenken gegen die geplanten Änderungen habe. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) fragt, wie viele Betriebe aufgrund der Einflussnahme der WFG bisher in Brühl angesiedelt worden seien, ob sich dies auf die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen ausgewirkt habe und wann die WfG gem. § 2 Nr. 3 der Satzung schon einmal beratend und koordinierend tätig geworden sei. Bürgermeister Freytag erwidert, dass es sich bei der Zusammenarbeit mit der WfG um ein laufendes Geschäft handele, er keine konkreten Fälle nennen könne und der Umfang der dadurch eventuell angestiegenen Gewerbesteuer nicht bezifferbar sei. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) kritisiert die Frage von Herrn Berg als politische Meinungsmache. Bei den Aufgaben der WfG handele es sich um übergeordnete Aufgaben, die seitens der Kommunen nicht beurteilt werden könnten. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) hält dem entgegen, dass die Fragen aufgrund der Beteiligung der Stadt Brühl am Stammkapital und damit an der Gesellschaft erlaubt sein müsse. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Brühl stimmt der Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages für die WfG mbH i.d.F. der beigefügten Anlage (Reinfassung) zu. Beschluss Hauptausschuss 19.10.2015 1 von 2 2. Der Vertreter der Stadt Brühl in der Gesellschafterversammlung der WfG mbH, Herr Frank Pohl, wird angewiesen, die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages herbeizuführen, soweit die Bezirksregierung gegen die beabsichtigte Änderung/Anpassung gemeindewirtschaftliche Bedenken nicht geltend macht und die kommunalen Mitgesellschafter zustimmende Stadtratsbeschlüsse gefasst haben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 19.10.2015 2 von 2