Daten
Kommune
Brühl
Größe
73 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
07.07.15, 14:19
Aktualisiert
07.07.15, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 22.06.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Brühl am 05.05.2015
Öffentliche Sitzung
Anträge
3.3 Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle
auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom
15.04.2015
166/2015
Frau Blech (Brühl International) unterstützt den Antrag sehr und betont, dass Integration
die Teilhabe am politischen Leben beinhalte.
Beschluss:
Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl schlägt der Verfassungskommission des Landtages vor, bei ihren
Beratungen das Thema, Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden
Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020
allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit das
aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.
Der Bürgermeister und der Rat setzen sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B.
kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts ein.
Abstimmungsergebnis:11:0
Beschluss Integrationsrat 05.05.2015
3 Enthaltungen
1 von 1