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Beschlusstext (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Dringlichkeit -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Beschlusstext (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
- Dringlichkeit -) Beschlusstext (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
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Brühl, den 03.09.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 27.08.2015 Öffentliche Sitzung 4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Aufhebung eines Sperrvermerkes - 282/2015 Herr Schaaf erläutert die Gründe für den jetzigen Vorschlag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Die Stadtverwaltung möchte sich jetzt mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Spannungsfeld mit der Landesplanung richtig aufstellen. Es gilt zu verhindern, dass die Stadt durch einen neuen Landesentwicklungsplan und dem daraus resultierenden neuen Regionalplan in eine ungünstige Situation kommt und dann erst mit einem Verfahren beginnt, wo bereits Fakten geschaffen wurden und Vorgaben durch die Landesregierung auf der Ebene der Bauleitplanung bestehen, die dann nicht mehr diskutiert und verändert werden können. Der Landesentwicklungsplan im Entwurf weist mittlerweile einige Verbesserungen auf, aber es bestehen immer noch problematische Inhalte, bei denen die Planungshoheit der Gemeinde als gefährdet und nicht berücksichtigt angesehen wird. Immer noch kann es geschehen, dass im FNP dargestellte Wohnbauflächen nicht mehr als Siedlungsbereiche nachvollzogen werden, wenn dies nicht plausibel begründet werden kann. Diese plausible Begründung ist nur auf Grundlage einer Wohnraumbedarfsanalyse und einer Neuaufstellung des FNP möglich. Ziel ist es, die Neuaufstellung des FNP mit den erforderlichen Fachgutachten, Wohnraumbedarfsanalyse und Fortschreibung Einzelhandelskonzept, begründen. Der derzeitige FNP hat mittlerweile rd. 40 Änderungen und ist 20 Jahre alt. In der Fachliteratur spricht man von einer Haltbarkeit eines FNP von 15 Jahren. Bei einem so alten FNP lassen sich der planerische Wille und die neuen planerischen Erfordernisse nicht mehr abbilden. Herr Riedel fragt ob es ähnlich wie für das Land NRW auch für die Kommunen Vorgaben zur Einsparung des Flächenverbrauchs gibt. Herr Riedel spricht sich gegen die Neuaufstellung des FNP aus. In Zeiten in denen über Haushaltskonsolidierung gesprochen wird und neue Summen von 200.000 € für den FNP oder 60.000 € für das neue Parkleitsystem investiert werden sollen, stellt sich die Frage wie die anderen Parteien Geld einsparen wollen. Herr Riedel spricht sich für eine Vertragung der Neuaufstellung des FNP bis 2017 aus, da 2016 haushalterisch ein schwieriges Jahr wird. Herr Klug fragt nach, was mit einer Verschiebung bis 2017 haushaltstechnisch erreicht wird. Herr Riedel erwidert, dass dadurch die Gelder im Haushalt verbleiben und nicht ausgegeben werden. Herr Klug erwidert, dass dies das Jahr 2016 nicht berührt und wenn es zu einer Vergabe kommt, dann werden 2016 nur zu 5 % haushaltstechnisch wirksam. Herr Klug macht noch einmal deutlich, dass es mit der Neuaufstellung des FNP um die Grundlage zur Weiterentwicklung der Stadt geht. Herr Riedel erwidert, dass der derzeit geltende FNP auch weiterhin angewandt werden kann und die Folgen nicht so groß sind, dass die Neuaufstellung nicht weitere zwei Jahre verschoben werden kann. Auch sollten Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015 1 von 2 zuerst Überlegungen erfolgen, welche Flächen überhaupt noch zur Verfügung stehen für die Weiterentwicklung. Herr vom Hagen stellt dar, dass die Frage nach dem Bedarf durch die Wohnraumbedarfsanalyse geklärt werden soll. Er stellt weiterhin in Frage, dass im Jahr 2017 haushaltstechnisch mehr Geld zur Verfügung stehen würde. Die Gelder für den FNP und das Gutachten sind 2015 bereits eingestellt, es werden keine zusätzlichen Ausgaben getätigt, die Gelder wurden bereits im Haushalt beschlossen. Es handelt sich hier auch nur um die Aufhebung des Sperrvermerks. Die Fraktion wird der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen. Herr Dr. Kollenberg bestätigt, dass seine Fraktion der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen wird. Die Stadt Brühl liegt in einer Wachstumsregion und es werden Veränderungen auf die Stadt zukommen, denen man sich stellen muss. Wenn dies mit veralteten Planungen geschehen muss, ist dies nicht der richtige Weg. Herr Fuchs merkt an, dass die Vielzahl der Änderungsanträge des FNP nicht optimal seien, die Verwaltung etwas eingeschränkt, jedoch noch handlungsfähig sei. Auch vertritt er die Meinung, dass die Zukunftsfähigkeit der Stadt ohne FNP nicht so stark gefährdet sei. Um aber zukünftig keine Behinderung in der eigenen Planung hervorzurufen, wird die Fraktion der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen. Die Verwaltung sollte jedoch prüfen, ob eine ggf. Streckung der Kosten möglich ist, um die hohe Belastung des Haushalts etwas sozialverträglicher zu machen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem Betrag von 200.000 € in Kostenstelle 51 01 03 00 und Sachkonto 52 91 00 und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der FlächennutzungsplanNeuaufstellung. Abstimmungsergebnis: 14 / 1 / 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015 2 von 2