Daten
Kommune
Brühl
Größe
25 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 03.09.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 27.08.2015
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan Bauzonen, Aufhebung
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB -
283/2015
Herr Schaaf erläutert die Hintergründe für den Vorschlag zur Aufhebung des Bebauungsplans Bauzonen. Es gibt in der Stadt Brühl den Bebauungsplan Bauzonen aus dem Jahr
1964, welcher auch in seinen Inhalten den Zeitgeist der 60er Jahr widerspiegelt. Der
Bauzonenplan ist teilweise nicht mehr geeignet, um die planungsrechtliche, geordnete
städtebauliche Entwicklung vernünftig und fehlerfrei zu steuern. Weiterhin enthält der
Bauzonenplan Festsetzungen, die Ansiedlungen ermöglichen, die von Stadt nicht erwünscht sind, da Konzepte mit anderen Planungszielen beschlossen wurden, wie z.B. das
Einzelhandelskonzept. Das Einzelhandelskonzept kann in Teilen des Bauzonenplans nicht
wirken, da nach alter BauNVO 1962 Einzelhandelsbetriebe, sogar mit zentrenrelevanten
Sortimenten, zulässig wären. Der Geltungsbereich ist groß gefasst und stellt das gesamte
Gewerbe- und Industriegebiet Brühl-Ost dar. Herr Schaaf weist darauf hin, dass die Flächen des Schlachthofs (Ausweisung Industriegebiet) nicht berücksichtig wurden und mit in
den Geltungsbereich aufgenommen werden sollen. Die Änderung wird in der Niederschrift
korrigiert. Herr Schaaf hebt hervor, dass in dem gesamten Gebiet nach altem Planungsrecht Einzelhandelsbetriebe, sowohl klein- als auch großflächig zulässig wären und somit
eine vernünftige Steuerung mit diesem Planungsrecht nicht vollzogen werden kann. In
dem Geltungsbereich gelten für einige Flächen bereits neuere Bebauungspläne, die natürlich nicht überplant werden. Aber in dem Fall, wo der Bauzonenplan noch unter diesen
Plänen liegt und nicht aufgehoben wurde, würde automatisch bei Nichtigkeit des neuen
qualifizierten Bebauungsplanes der Bauzonenplan wieder rechtskräftig. Um zu verhindern,
dass bei Beklagung und Nichtigkeit des neuen Bebauungsplans der alte Bauzonenplan
wieder rechtskräftig wird und so ungewünschte Nutzungen zu vermeiden, soll der Bauzonenplan im Gebiet Brühl-Ost aufgehoben werden. Nicht gewünschte Vorhaben können
dann mit dem Sicherungsinstrumentarium des Baugesetzbuches, durch eine Zurückstellung auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses oder durch eine Veränderungssperre
verhindert werden.
Herr Klug führt ein Beispiel auf: Innerhalb des Geltungsbereichs liegt auch die Fläche der
alten Zuckerfabrik, welche nun durch eine Wohnbebauung genutzt wird. Sollte dieser Bebauungsplan aufgrund irgendwelcher Gründe nichtig werden, würde der alte Bauzonenplan wieder gelten und es wären Nutzungen möglich, die nicht gewünscht sind.
Es wird noch einmal von Herrn Schaaf bekräftigt, dass es sinnvoll ist, nun einen großen
Bereich zu wählen und das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet in einem aktualisieren.
In weiteren Schritten ist es dann geplant sich anderen Gebieten des Bauzonenplans zu
widmen, wie z.B. der Innenstadt, wo die Entwicklung auf der alten Plangrundlage auch
nicht mehr ganz sicher gesteuert werden kann.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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Herr Winkelmann-Strack unterstützt mit seiner Fraktion den Vorschlag.
Herr Dr. Kollenberg fragt nach, weshalb die Wesselinger Straße nicht in den Geltungsbereich mit aufgenommen wurde, obwohl sich dort auch Gewerbenutzungen finden. Herr
Kaiser erläutert, dass die Wesselinger Straße genau auf der Grenze des Geltungsbereichs liegt. Die östliche Seite der Wesselinger Straße liegt innerhalb des Geltungsbereichs, die westliche Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs, da nach aktuellem Planungsrecht dort kein Bauzonenplan gilt.
Beschluss:
Der PSTA beschließt die Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes 'Bauzonen' inkl.
der Flächen des Schlachthofes an der Bergerstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954).
Das Plangebiet liegt in den nordöstlichen Stadtteilen des Stadtgebietes. Betroffen sind die
im Bebauungsplan 'Bauzonen' mit Gewerbegebiet und Industriegebiet festgesetzten Flächen sowie die innerhalb dieses Bereiches liegenden Flächen. Der Übersichtsplan ist
hierzu maßgebend.
Das Plangebiet betrifft die Gemarkung Brühl, Flur 19, 20, 21, 22, 23, 24 und 34 und die
Gemarkung Vochem, Flur 2 und 3.
Das Plangebiet wird von folgenden Straßen und topographischen Besonderheiten (Stromtrassen, Bahnstrecken) begrenzt und ist dem Übersichtsplan zu entnehmen:
Im Westen durch die westliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebene Ordnungsziffer 24 gleichführend mit dem westlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 04.06 u.a. an der Franzstraße vorbei, entlang der Sportanlage
Langenackerstraße, entlang der Schildgesstraße bis zur Grenze der Grundstücke
Schildgesstraße 45/ 47, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Schildgesstraße 47 und weiter entlang der westlichen Grenze der Mauserwerke bis zur Nebenbahnstrecke Brühl-Wesseling, auf dieser in westliche Richtung entlang bis zur
Gleisstrecke der Stadtbahnlinie 18, diese in nördliche Richtung entlang über die
Kurfürstenstraße hinaus, bis zum Gleisstreckenschnittpunkt mit der ehemaligen
Wirtschaftsbahn an der nördlichen Stadtgrenze,
im Norden durch die nördliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 22 angrenzend an die ehemalige Wirtschaftsbahn (nördliche Stadtgrenze) und der nördlichen Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 23 angrenzend an die vorhandene Stromtrasse,
im Osten
durch die östliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffern 23 und 24 angrenzend an die vorhandene Stromtrasse,
weiter über die Nebenbahnstrecke Brühl-Wesseling entlang der östlichen Grenze
der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 23, angrenzend
an die Stromtrasse über die jetzige BAB 553 hinaus, entlang der östlichen Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 24 bis zur
Rheinstraße,
im Süden
durch die südliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebene Ordnungsziffer 24 angrenzend an die Rheinstraße bis zur Wesselinger Straße, entlang der östlichen Grenze der Wesselinger Straße, entlang der durch die
südliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen OrdnungsBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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ziffer 24 angrenzend an die Lise-Meitner-Straße und gleichführend mit dem südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.06.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ergänzung: Der Geltungsbereich wird erweitert um die Fläche des Schlachthofes
(Bergerstraße).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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