Daten
Kommune
Brühl
Größe
447 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
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Stadt Brühl
Brühl, den 16.09.2015
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 27.08.2015
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:05 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Gerharz, Franz-Josef
vertritt: Vetterling, Dietmar
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Regh, Pia
vertritt: Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Fuchs, Ronald
Isicok, Rengin
Krämer, Clemens
vertritt: Weitz, Michael
vertritt: Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
vertritt: Heuser, Hjalmar
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Pütz, Josef (CDU)
Vetterling, Dietmar (CDU)
Weitz, Michael (SPD)
Wenner, Christiane (SPD)
Heuser, Hjalmar (LINKE/PIRATEN)
Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 08.06.2015
2.
Bebauungsplan 06.01 „Freizeitpark Phantasialand“ und 39. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB -
(281/2015)
3.
Bebauungsplan Bauzonen, Aufhebung
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB -
(283/2015)
4.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
- Aufhebung eines Sperrvermerkes -
(282/2015)
5.
Anbringung von Geländern bzw. Handläufen in der neu gestalteten
Unterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2015
(263/2015)
5.1
Anbringung von Geländern bzw. Handläufen in der neu gestalteten
Unterführung Carl-Schurz-Straße / Balthasar-Neumann-Platz,
hier: Vorlage zum Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2015
(300/2015)
6.
Mitteilungen
6.1
Flyer Rad Region Rheinland
7.
Anfragen
7.1
Sachstand Westlich Bergerstraße
7.2
Bebauung Bonnstraße
7.3
Mikrozensus
7.4
Gutachterkosten BP Phantasialand
7.5
Thüringer Platz / Mülleimer
8.
Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015
(312/2015)
8.1
Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015
(333/2015)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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hier: Vorlage zum Antrag der Fraktionen CDU und Die Grünen
9.
Abweichung von Energieeinsparverordnung
Bezug: Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.08.2015
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
(323/2015)
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 08.06.2015
Der Vorsitzende Klug gibt eine Korrektur zur Niederschrift bekannt:
Seite 6 der Niederschrift: Der Beschluss ist falsch und wird ersetzt durch: „Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung vertragt den Beschluss auf die nächste PStA-Sitzung
am 27.08.2015.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg macht darauf aufmerksam, dass im Protokoll unter Punkt
10.1 auf Seite 13 die Protokollierung der schriftlichen Antwort der Anfrage der CDUFraktion vom 15.5.2015 zum Gewerbegebiet Brühl-Ost fehlt. Von Fachbereichsleiter
Schaaf wird die Protokollierung der Antwort in Niederschrift zugesagt.
Hinweis: Die schriftliche Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion entspricht dem in
der Niederschrift vom 08.06.2015 abgedruckten Text.
2.
Bebauungsplan 06.01 „Freizeitpark Phantasialand“ und 39.
Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB -
281/2015
Dezernent Schiffer erläutert die Motive für den Vorschlag der Verwaltung, den Bebauungsplan „Freizeitpark Phantasialand“ aufzustellen. Die Verwaltung hat sich, auch in Abstimmung mit dem Bürgermeister Herrn Freytag, dazu entschlossen, diesen Schritt zu tun,
da die der Verwaltung gestellten Aufgaben aus dem Regionalplanverfahren aus Sicht der
Verwaltung abgearbeitet wurden und nun von anderer zuständiger Stelle aus gehandelt
werden sollte.
Ratsmitglied vom Hagen merkt an, dass ein Ratsbeschluss vorliegt, in dem beschlossen
wurde, dass keine weitere Erweiterung Richtung Osten erfolgen soll. Eine Zustimmung zu
dem Aufstellungsbeschluss würde zu einem Verstoß des Ratsbeschlusses führen. Bevor
ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann, muss es zuvor einen Ratsbeschluss geben, der die Osterweiterung ausklammert. Oder es müsste die Osterweiterung im dem
Aufstellungsbeschluss ausgeklammert werden, was aber gemäß den Erläuterungen nicht
möglich ist. Des Weiteren ist bekannt, dass die Entscheidungsgewalt des Verfahrens beim
Land liegt. Wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst werden würde, dann würde eine
Menge Arbeit in die Verwaltung hineingetragen werden mit dem Risiko, dass die Staatskanzlei oder der Landesumweltminister einem Verkauf nicht zustimmt oder auch keiner
anderen Lösung für diese Bebauung z.B. durch einen Flächentausch, zustimmt. Diese
Vorgehensweise ist nach Meinung der Grünen kontraproduktiv. Die Grünen werden diesem Aufstellungsbeschluss nicht zustimmen.
Ratsmitglied Riedel berichtet, dass auch die Linke dem Aufstellungsbeschluss nicht zustimmen wird. Durch die Erweiterung des Phantasialands wird die Verkehrsbelastung im
Wohngebiet zunehmen, Ruhezonen wie die Kleingärten oder das Naturschutzgebiet werden zubetoniert. Die Naherholungszonen für die Brühler Bürgerinnen und Bürger werden
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immer mehr verringert, da auch der Ausgleich für die verloren gegangenen Fläche nicht
auf Brühler Boden geschaffen werden kann und eine Rekultivierung Jahrzehnte dauern
wird. Ein weiteres Thema ist die gesellschaftliche Reizüberflutung. Immer mehr Menschen
werden aus psychischer Erkrankung berufsunfähig. Es ist eine starke Zunahme festzustellen, weil in allen Bereichen die Reizüberflutung zunimmt, zum einen im beruflichen Bereich, zum anderen aber auch durch die gesellschaftliche Reizüberflutung (z.B. auch
Parks). Es werden also eher Wälder und Kleingartengebiete benötigt, damit die Leute Ruhe finden. Die vielen psychisch erkrankten Personen sind natürlich auch ein Kostenfaktor,
so z.B. die Kosten für das Gesundheitssystem. Eine zunehmende Reizüberflutung, die
auch durch Freizeitparks hervorgerufen wird, trägt nach Meinung der Linken zu einer Zunahme der psychisch Erkrankten bei.
Ein weiteres Thema ist der Landfraß. Immer mehr Flächen werden versiegelt und dafür
kein Ausgleich geschaffen. Die ökologischen Folgen durch den Bau von Gebäuden, Abbau- und Lagerflächen und den Bau von immer mehr Gewerbegebieten führen zu einem
direkten Verlust von Wohn- und Lebensräumen. Versiegelte Flächen gehen dabei für
Menschen, Pflanzen und Tiere als Lebensraum verloren. Boden ist kein vermehrbares
Gut. Weiterhin weist Herr Riedel auf das Ziel der Landesregierung hin, den Flächenverbrauch bis 2020 um die Hälfte zu verringern. Wenn in Brühl weiter die Flächen versiegelt
werden, dann ist es nicht verwunderlich, wenn die gesellschaftlichen Kosten immer weiter
steigen.
Aus den genannten Gründen wird der Antrag zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Phantasialand und 39. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Fraktion
abgelehnt.
Ratsmitglied Fuchs erläutert, dass seine Fraktion dem Aufstellungsbeschluss zustimmen
wird, da sie dies als ein richtiges Signal in Richtung Düsseldorf halten, welches zeigt, dass
die Stadt Brühl nicht abwartet, sondern aktiv wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass die
Ausgleichsmaßnahmen qualifiziert erfolgen sollen, dass die Kleingärtner weiterhin berücksichtigt und eingebunden werden sollen. Er macht deutlich, dass seine Fraktion für den
Erhalt des Unternehmens Phantasialand und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist.
Sachkundiger Bürger Spitz merkt an, dass in der Vorlage steht, dass das Unternehmen
ein Ausgleichkonzept vorgelegt hat, welches einen vollständigen ökologischen forstlichen
Ausgleich vorsieht. Er kann sie nicht daran erinnern, dass dies so vorgelegen hätte und in
dem Moderationsverfahren ist eindeutig festgesellt worden, dass dem nicht so ist. Nach
heutigem Kenntnisstand kann es noch kein vollständiges Ausgleichskonzept geben, da
noch nicht bekannt ist, was das Phantasialand vorhabe. Weiterhin bemerkt er, dass entgegen der Aussage in der Vorlage das Phantasialand nicht über alle forstlichen Ausgleichsflächen verfügt. Aus diesen Gründen sind die Voraussetzungen nicht gegeben.
Vorsitzender Klug setzt hingegen, dass es in dem Moderationsverfahren lediglich die
Diskussion über die Interpretation des Wortes „vollständiger Ausgleich“ gab. Das Phantasialand hat selbstverständlich ein vollständiges Konzept vorgelegt, dass den gesetzlichen
Ansprüchen nach dem sog. vollständigen ökologischen Ausgleich genügt. In dem Moderationsverfahren seien jedoch Parteien dabei gewesen, die den Begriff des vollständigen
ökologischen Ausgleichs anders interpretiert haben.
Ratsmitglied vom Hagen hebt hervor, dass die Parteien, die den Begriff anders interpretiert haben, insbesondere Betriebe wie der Landesbetrieb waren. In der Diskussion ist die
Meinung des Gutachters durchaus kontrovers diskutiert worden und auch der Gutachter
musste letztendlich eingestehen, dass es keinen naturschutzrechtlichen Ausgleich gibt.
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Das Moderationsverfahren hat nach Aussagen von Herrn vom Hagen keinen Kompromiss
und kein konsensfähiges Ergebnis ergeben. Lediglich die Personen, die von diesem Konsens profitiert haben, waren der Meinung, dass ein Konsens gefunden wurde. Die Fraktion ist nach Ausgang des Moderationsverfahrens der Meinung, dass keinerlei Aktivitäten in
die Wege geleitet werden sollten, die städtische Gelder kosten und städtische Ressourcen
binden, ehe die Stadt Brühl keine klare Aussage aus Düsseldorf hat.
Weiterhin besteht ein Ratsbeschluss zur östlichen Erweiterung des Phantasialands und
solange dieser Ratsbeschluss nicht aufgehoben wird, sieht die Fraktion keine Möglichkeit
zur Zustimmung. Wenn der Planung zugestimmt wird, wird auch ein Präjudiz dafür gefasst, dass die Flächen der Kleingärtner an das Phantasialand weitergegeben werden und
dies wird die Fraktion in keinem Fall unterstützen.
Dezernent Schiffer bittet die Ausschussmitglieder sich der Qualität des Aufstellungsbeschlusses zu vergegenwärtigen. Wenn der Aufstellungsbeschluss heute gefasst wird und
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, dann ist damit keineswegs präjudiziert, dass
die Flächen im Osten auch in Anspruch genommen werden. Insofern widerspricht der
heutige Aufstellungsbeschluss auch nicht dem bestehenden Ratsbeschluss. Zu gegebener Zeit ist sicherlich darüber nachzudenken, ob dieser entsprechend verändert oder konkretisiert werden sollte. Es wird kein Präjudiz geschaffen, dass die Flächen tatsächlich in
Anspruch genommen werden, sondern die Landesplanung sieht eine Anpassungspflicht
für die Stadt Brühl vor. Es wäre rechtsfehlerhaft, mit einem vorgefertigten Ergebnis in ein
Bebauungsplanverfahren zu gehen und sich damit jeglicher Abwägung im Laufe des Verfahrens zu entledigen.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt nach, welche Kosten durch den Beschluss produziert
werden.
Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass zu den Planungskosten auch Gutachterkosten hinzukommen, die im Verfahren zu erbringen sind. Hierfür würde mit dem Phantasialand ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Weiterhin wird über entsprechende Fachbüros das Verfahren abgewickelt. Die Verwaltung wird das Verfahren organisatorisch und
federführend begleiten und in den Sitzungen in regelmäßigen Abständen den Verlauf des
Verfahrens präsentieren. Die Kosten liegen beim Phantasialand.
Herr Ratsmitglied vom Hagen stimmt Herrn Schiffer zu, dass der Aufstellungsbeschluss
nicht die Qualität hat, jedoch muss man sich im Klaren sein, wie die Argumentation am
Ende aussehen wird. Der Aufstellungsbeschluss wird die Folge haben, dass der Ratsbeschluss irgendwann aufgehoben wird, um die notwendigen Voraussetzung zur Umsetzung
des Aufstellungsbeschlusses zu erreichen. Dieser Vorgehensweise kann die Fraktion
nicht zustimmen. Herr vom Hagen räumt ein, dass mit dem Aufstellungsbeschluss kein
Präjudiz geschaffen wird, da noch eine Abwägung erfolgt.
Ratsmitglied Riedel hebt hervor, dass Minister Remmel angemerkt hat, dass er vom Bürgermeister erwartet, dass dieser Gespräche zum Thema Osterweiterung Kleingartenfläche Kuhgasse und westliche Erweiterung Ententeich mit den entsprechenden Vertretern
und dem Phantasialand führt, da bisher von den Beteiligten keine Kompromisse eingegangen worden sind. Diese Gespräche wurden bisher noch nicht geführt. Weiterhin gibt
es einen alten Ratsbeschluss, welcher aufzuheben ist. Herr Riedel beantragt eine Vertragung des Beschlusses.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack kritisiert, dass ein Aufstellungsbeschluss für
ein Grundstück gemacht wird, welches evtl. nicht zur Verfügung steht und dies lediglich
geschieht, um Druck auf den Inhaber zu setzen. Mit dem Beschluss ergeben sich weitreiNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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chende Folgen. Es wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst, welcher evtl. bundesweite Folgen haben könnte, da zugunsten eines Gewerbetreibenden ein Naturschutzgebiet aufgehoben wird. Die Fraktion kann dem Beschluss nicht zustimmen.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg erklärt, dass seine Fraktion dem Beschluss zustimmen wird.
Wichtig ist es, ein Signal zu setzen und wieder Bewegung in das Verfahren zu bringen.
Ratsmitglied Fuchs geht auf die Aussagen von Herrn Riedel ein und erklärt, dass seine
Anmerkungen alle im Moderationsverfahren diskutiert wurden und ein erneutes Aufrollen
nicht notwendig ist, da das Ergebnis dasselbe sein wird. In Bezug auf den Beitrag von
Herrn Winkelmann-Strack erwidert Herr Fuchs, dass es bei der Betrachtung nicht um die
Schaffung eines Präzedenzfalles geht, sondern dass die Entscheidung geprüft werden
muss, aber auch nicht einfach abgelehnt werden kann.
Vorsitzender Klug führt die Abstimmung auf Vertagung durch. Der Vertagungsantrag wird
mit 1/ 12 / 2 Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Der PSTA beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.01 „Freizeitpark Phantasialand“ und der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
Juli 2014 (BGBl. I S. 954).
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf.
Es umfasst in der Flur 12 die Flurstücke: 718, 703, 755, 750 - 754, 742, 744, 622/80, 694,
693, 695, 740, 738, 739, 734, 677, 543/80, 544/82, 747, 746, 748, 737, 633/70 - 641/70,
672, 688, 687, 670, 671, 668, 664, 663, 669, 647/82, 667, 665, 666 und 642/70 und 749.
Es umfasst in der Flur 15 die Flurstücke: 1687, 1665, 1666, 2250, 2251, 322/1, 1869,
2180 - 2187, 1365, 2254, 2255, 2178, 2173, 2179, 2257, 2256, 2259, 2265, 2175, 2176,
1124/312, 1087/325, 2077, 2081, 2682, 2683, 2684, 2509, 2252, 2253, 2820 tlw., 2460,
207, 209/2, 200/2 tlw., 2779, 2148, 209/1, 284/1, 286, 287, 518/288, 517/288, 284/2,
2142, 2141,2140, 1102/300, 1103/300, 1104/300 und 300/1.
Es umfasst in der Flur 17 die Flurstücke: 964, 965, 806, 999, 988, 987, 954, 942, 986,
953, 983, 984, 991, 957, 958, 961, 962, 959, 998, 997, 792, 963,300/4, 788, 789, 790,
772, 793, 794, 775, 989, 943, 689/300, 842, 845, 851, 852, 841, 981, 250/12, 843, 846,
847, 811, 810, 976, 979, 848, 300/1, 300/2, 300/3, 757/299, 605/300, 301, 309/1,
434/309, 432/309, 460/309, 459/309, 430/309, 429/309, 428/309, 427/309, 426/309, 91/1,
421/87, 608/308, 67/1, 69/1, 63/1 tlw. ,62/1, 425/63, 63/2, 766, 765, 827, 826, 825, 807,
823, 972, 973, 974, 977, 975, 853, 831, 839, 978, 855, 250/7, 250/8, 250/9, 250/10,
250/11, 747/123, 746/122, 483/93, 482/93, 970, 971, 91/1, 480/93, 93/2, 507/93, 488/93,
487/93, 857, 486/93, 622/93, 623/93, 93/5, 859; 856, 995, 994, 938, 940, 992, 934, 993,
939, 922, 937, 935, 933, 931, 928, 921, 541/93, 685/93, 686/93, 543/93, 544/93, 545/93,
546/93, 491/93, 813, 814, 815 tlw., 712, und 576.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
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im Westen
entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 718, 703, 755 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 755, 739, 684 mit 738, entlang der nordöstlichen
Grenze des Flurstücke 684 und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks
739, entlang der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 734, 677, 2178,
1869, 2185, 2183, 2181, 2254, 2257, 2259 und 2264,
im Norden
entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 2265, 2256 und 2175, entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 2176, 1124/312, 687 und
642/70 bis zum Grenzunkt der Flurstücke 2076, 2077 mit 642/70, entlang der
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 2077, 2081, 2682 - 2684, 2509,
2252, 2253 und in deren Verlängerung bis auf die nördliche Grenze des
Flurstücks 2460, von hier entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
2460 bis zur Nutzungsartengrenze, entlang dieser Nutzungsartengrenze
(südlich und östlich des Wohngebäudes) und der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 2460,
im Osten
entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 2460 und 207, entlang der
nordwestlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 200/2 vom Grenzpunkt
der Flurstücke 2237, 207 mit 200/2 bis zum Schnittpunkt mit der nordwestlichen Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 421/87, von hier
entlang dieser Verlängerung und den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke
421/87 und 608/308, entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze
des Flurstücks 91/1 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 67/1 sowie
der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 69/1, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 63/1 vom Grenzpunkt der Flurstücke 69/1, 82/1 mit 63/1 bis zum Schnittpunkt der nordwestlichen Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 62/1, von hier entlang dieser
Verlängerung und der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 62/1 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 62/1, 61 mit 451, weiter durch das Flurstück 451
bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 451, 879 mit 88/1, entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 88/1, der östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 91/1, der östlichen Grenze des Flurstücks 93/2, der nördlichen, östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 814 und der östlichen Grenze
des Flurstücks 576,
im Süden
entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 576 vom Grenzpunkt der Flurstücke 576, 577 mit 711 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 576, 711 mit
712, entlang der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Flurstücks 712
bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 712, 710 mit 156/1, von hier zum nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 816 und entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 815 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 815, 912, 914 mit
921, weiter entlang der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 921, der südlichen Grenze der Flurstücke 922, 928 und 943 und der
östlichen Grenze der Flurstücke 983 und 984, sowie entlang der südlichen
Grenze der Flurstücke 991 und 964 und den südlichen Grenzen der Flurstücke 965, 754, 755, 703 und 718.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
12 / 3 / 0
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3.
Bebauungsplan Bauzonen, Aufhebung
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB -
283/2015
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert die Hintergründe für den Vorschlag zur Aufhebung
des Bebauungsplans Bauzonen. Es gibt in der Stadt Brühl den Bebauungsplan Bauzonen
aus dem Jahr 1964, welcher auch in seinen Inhalten den Zeitgeist der 60er Jahr widerspiegelt. Der Bauzonenplan ist teilweise nicht mehr geeignet, um die planungsrechtliche,
geordnete städtebauliche Entwicklung vernünftig und fehlerfrei zu steuern. Weiterhin enthält der Bauzonenplan Festsetzungen, die Ansiedlungen ermöglichen, die von Stadt nicht
erwünscht sind, da Konzepte mit anderen Planungszielen beschlossen wurden, wie z.B.
das Einzelhandelskonzept. Das Einzelhandelskonzept kann in Teilen des Bauzonenplans
nicht wirken, da nach alter BauNVO 1962 Einzelhandelsbetriebe, sogar mit zentrenrelevanten Sortimenten, zulässig wären. Der Geltungsbereich ist groß gefasst und stellt das
gesamte Gewerbe- und Industriegebiet Brühl-Ost dar. Herr Schaaf weist darauf hin, dass
die Flächen des Schlachthofs (Ausweisung Industriegebiet) nicht berücksichtig wurden
und mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden sollen. Die Änderung wird in der
Niederschrift korrigiert. Herr Schaaf hebt hervor, dass in dem gesamten Gebiet nach altem Planungsrecht Einzelhandelsbetriebe, sowohl klein- als auch großflächig zulässig wären und somit eine vernünftige Steuerung mit diesem Planungsrecht nicht vollzogen werden kann. In dem Geltungsbereich gelten für einige Flächen bereits neuere Bebauungspläne, die natürlich nicht überplant werden. Aber in dem Fall, wo der Bauzonenplan noch
unter diesen Plänen liegt und nicht aufgehoben wurde, würde automatisch bei Nichtigkeit
des neuen qualifizierten Bebauungsplanes der Bauzonenplan wieder rechtskräftig. Um zu
verhindern, dass bei Beklagung und Nichtigkeit des neuen Bebauungsplans der alte
Bauzonenplan wieder rechtskräftig wird und so ungewünschte Nutzungen zu vermeiden,
soll der Bauzonenplan im Gebiet Brühl-Ost aufgehoben werden. Nicht gewünschte Vorhaben können dann mit dem Sicherungsinstrumentarium des Baugesetzbuches, durch eine
Zurückstellung auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses oder durch eine Veränderungssperre verhindert werden.
Vorsitzender Klug führt ein Beispiel auf: Innerhalb des Geltungsbereichs liegt auch die
Fläche der alten Zuckerfabrik, welche nun durch eine Wohnbebauung genutzt wird. Sollte
dieser Bebauungsplan aufgrund irgendwelcher Gründe nichtig werden, würde der alte
Bauzonenplan wieder gelten und es wären Nutzungen möglich, die nicht gewünscht sind.
Es wird noch einmal von Fachbereichsleiter Schaaf bekräftigt, dass es sinnvoll ist, nun
einen großen Bereich zu wählen und das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet planungsrechtlich zu aktualisieren. In weiteren Schritten ist es dann geplant sich anderen
Gebieten des Bauzonenplans zu widmen, wie z.B. der Innenstadt, wo die Entwicklung auf
der alten Plangrundlage auch nicht mehr ganz sicher gesteuert werden kann.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack unterstützt mit seiner Fraktion den Vorschlag.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt nach, weshalb die Wesselinger Straße nicht in den
Geltungsbereich mit aufgenommen wurde, obwohl sich dort auch Gewerbenutzungen finden. Schriftführer Kaiser erläutert, dass die Wesselinger Straße genau auf der Grenze
des Geltungsbereichs liegt. Die östliche Seite der Wesselinger Straße liegt innerhalb des
Geltungsbereichs, die westliche Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs, da nach
aktuellem Planungsrecht dort kein Bauzonenplan gilt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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Beschluss:
Der PSTA beschließt die Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes 'Bauzonen' inkl.
der Flächen des Schlachthofes an der Bergerstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954).
Das Plangebiet liegt in den nordöstlichen Stadtteilen des Stadtgebietes. Betroffen sind die
im Bebauungsplan 'Bauzonen' mit Gewerbegebiet und Industriegebiet festgesetzten Flächen sowie die innerhalb dieses Bereiches liegenden Flächen. Der Übersichtsplan ist
hierzu maßgebend.
Das Plangebiet betrifft die Gemarkung Brühl, Flur 19, 20, 21, 22, 23, 24 und 34 und die
Gemarkung Vochem, Flur 2 und 3.
Das Plangebiet wird von folgenden Straßen und topographischen Besonderheiten (Stromtrassen, Bahnstrecken) begrenzt und ist dem Übersichtsplan zu entnehmen:
Im Westen durch die westliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebene Ordnungsziffer 24 gleichführend mit dem westlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 04.06 u.a. an der Franzstraße vorbei, entlang der Sportanlage
Langenackerstraße, entlang der Schildgesstraße bis zur Grenze der Grundstücke
Schildgesstraße 45/ 47, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Schildgesstraße 47 und weiter entlang der westlichen Grenze der Mauserwerke bis zur Nebenbahnstrecke Brühl-Wesseling, auf dieser in westliche Richtung entlang bis zur
Gleisstrecke der Stadtbahnlinie 18, diese in nördliche Richtung entlang über die
Kurfürstenstraße hinaus, bis zum Gleisstreckenschnittpunkt mit der ehemaligen
Wirtschaftsbahn an der nördlichen Stadtgrenze,
im Norden durch die nördliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 22 angrenzend an die ehemalige Wirtschaftsbahn (nördliche Stadtgrenze) und der nördlichen Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 23 angrenzend an die vorhandene Stromtrasse,
im Osten
durch die östliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffern 23 und 24 angrenzend an die vorhandene Stromtrasse,
weiter über die Nebenbahnstrecke Brühl-Wesseling entlang der östlichen Grenze
der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 23, angrenzend
an die Stromtrasse über die jetzige BAB 553 hinaus, entlang der östlichen Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 24 bis zur
Rheinstraße,
im Süden
durch die südliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebene Ordnungsziffer 24 angrenzend an die Rheinstraße bis zur Wesselinger Straße, entlang der östlichen Grenze der Wesselinger Straße, entlang der durch die
südliche Abgrenzung der im Bebauungsplan "Bauzonen" vorgegebenen Ordnungsziffer 24 angrenzend an die Lise-Meitner-Straße und gleichführend mit dem südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.06.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ergänzung: Der Geltungsbereich wird erweitert um die Fläche des Schlachthofes
(Bergerstraße).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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4.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
- Aufhebung eines Sperrvermerkes -
282/2015
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert die Gründe für den jetzigen Vorschlag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Die Stadtverwaltung möchte sich jetzt mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Spannungsfeld mit der Landesplanung richtig aufstellen. Es gilt zu verhindern, dass die Stadt durch einen neuen Landesentwicklungsplan und
dem daraus resultierenden neuen Regionalplan in eine ungünstige Situation kommt und
dann erst mit einem Verfahren beginnt, wo bereits Fakten geschaffen wurden und Vorgaben durch die Landesregierung auf der Ebene der Bauleitplanung bestehen, die dann
nicht mehr diskutiert und verändert werden können.
Der Landesentwicklungsplan im Entwurf weist mittlerweile einige Verbesserungen auf,
aber es bestehen immer noch problematische Inhalte, bei denen die Planungshoheit der
Gemeinde als gefährdet und nicht berücksichtigt angesehen wird. Immer noch kann es
geschehen, dass im FNP dargestellte Wohnbauflächen nicht mehr als Siedlungsbereiche
nachvollzogen werden, wenn dies nicht plausibel begründet werden kann. Diese plausible
Begründung ist nur auf Grundlage einer Wohnraumbedarfsanalyse und einer Neuaufstellung des FNP möglich. Ziel ist es, die Neuaufstellung des FNP mit den erforderlichen
Fachgutachten, Wohnraumbedarfsanalyse und Fortschreibung Einzelhandelskonzept, zu
begründen. Der derzeitige FNP hat mittlerweile rd. 40 Änderungen und ist 20 Jahre alt. In
der Fachliteratur spricht man von einer Haltbarkeit eines FNP von 15 Jahren. Bei einem
so alten FNP lassen sich der planerische Wille und die neuen planerischen Erfordernisse
nicht mehr abbilden.
Ratsmitglied Riedel fragt ob es ähnlich wie für das Land NRW auch für die Kommunen
Vorgaben zur Einsparung des Flächenverbrauchs gibt. Herr Riedel spricht sich gegen die
Neuaufstellung des FNP aus. In Zeiten in denen über Haushaltskonsolidierung gesprochen wird und neue Summen von 200.000 € für den FNP oder 60.000 € für das neue
Parkleitsystem investiert werden sollen, stellt sich die Frage wie die anderen Parteien
Geld einsparen wollen. Herr Riedel spricht sich für eine Vertragung der Neuaufstellung
des FNP bis 2017 aus, da 2016 haushalterisch ein schwieriges Jahr wird. Herr Klug fragt
nach, was mit einer Verschiebung bis 2017 haushaltstechnisch erreicht wird. Herr Riedel
erwidert, dass dadurch die Gelder im Haushalt verbleiben und nicht ausgegeben werden.
Vorsitzender Klug erwidert, dass dies das Jahr 2016 nicht berührt und wenn es zu einer
Vergabe kommt, dann werden 2016 nur zu 5 % haushaltstechnisch wirksam.
Vorsitzender Klug macht noch einmal deutlich, dass es mit der Neuaufstellung des FNP
um die Grundlage zur Weiterentwicklung der Stadt geht. Ratsmitglied Riedel erwidert,
dass der derzeit geltende FNP auch weiterhin angewandt werden kann und die Folgen
nicht so groß sind, dass die Neuaufstellung nicht weitere zwei Jahre verschoben werden
kann. Auch sollten zuerst Überlegungen erfolgen, welche Flächen überhaupt noch zur
Verfügung stehen für die Weiterentwicklung.
Ratsmitglied vom Hagen stellt dar, dass die Frage nach dem Bedarf durch die Wohnraumbedarfsanalyse geklärt werden soll. Er stellt weiterhin in Frage, dass im Jahr 2017
haushaltstechnisch mehr Geld zur Verfügung stehen würde. Die Gelder für den FNP und
das Gutachten sind 2015 bereits eingestellt, es werden keine zusätzlichen Ausgaben getätigt, die Gelder wurden bereits im Haushalt beschlossen. Es handelt sich hier auch nur
um die Aufhebung des Sperrvermerks. Die Fraktion wird der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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Ratsmitglied Dr. Kollenberg bestätigt, dass seine Fraktion der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen wird. Die Stadt Brühl liegt in einer Wachstumsregion und es werden
Veränderungen auf die Stadt zukommen, denen man sich stellen muss. Wenn dies mit
veralteten Planungen geschehen muss, ist dies nicht der richtige Weg.
Ratsmitglied Fuchs merkt an, dass die Vielzahl der Änderungsanträge des FNP nicht optimal seien, die Verwaltung etwas eingeschränkt, jedoch noch handlungsfähig sei. Auch
vertritt er die Meinung, dass die Zukunftsfähigkeit der Stadt ohne FNP nicht so stark gefährdet sei. Um aber zukünftig keine Behinderung in der eigenen Planung hervorzurufen,
wird die Fraktion der Aufhebung des Sperrvermerks zustimmen. Die Verwaltung sollte jedoch prüfen, ob eine ggf. Streckung der Kosten möglich ist, um die hohe Belastung des
Haushalts etwas sozialverträglicher zu machen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem Betrag von 200.000 € in Kostenstelle 51 01 03 00 und Sachkonto 52 91
00 und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der FlächennutzungsplanNeuaufstellung.
Abstimmungsergebnis:
5.
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Anbringung von Geländern bzw. Handläufen in der neu gestalteten Unterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-NeumannPlatz
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2015
263/2015
Vorsitzender Klug teilt den anwesenden Ausschussmitgliedern mit, dass die Punkte 5.
und 5.1 zusammen abgearbeitet werden.
5.1 Anbringung von Geländern bzw. Handläufen in der neu gestalteten Unterführung Carl-Schurz-Straße / Balthasar-NeumannPlatz,
hier: Vorlage zum Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2015
300/2015
Dezernent Schiffer berichtet, dass er mit dem Arbeitskreis der Menschen mit Behinderung in Brühl die für das kommende Jahr zum Umbau vorgesehenen Fläche östlich der
Unterführung angesehen habe und dabei auch die weitgehend fertig gestellte Baumaßnahme westlich der Unterführung Richtung Balthasar-Neumann-Platz besichtigt habe. Es
fehlen derzeit nur noch die Handläufe an den Treppenstufen.
Aufgrund der Vor-Ort-Begehung kann Herr Schiffer dem Antrag der SPD, welcher einen
Handlauf an der Südseite, entlang der Gabione, fordert, nachvollziehen. Besonders ältere
Menschen meiden mitunter Treppen und nutzen lieber den steilen Aufstieg auf der Südseite. Die Kosten für die Anbringung des Handlaufs würden zwischen 7.000 und 8.000 €.
Im Vergleich zu dem Gesamtvolumen, welches für die Innenstadt und den BalthasarNeumann-Platz aufgewandt wird, hält Herr Schiffer die Kosten für vertretbar.
Zum zweiten Teil des SPD-Antrages, ist die Verwaltung weiterhin gestärkt worden, u.a.
von der Förderbehörde, dass das Anbringen von Handläufen in dem Wegesystem für
Rollstuhlfahrer (Serpentinenweg) überdimensioniert wäre. Im Gegenteil, die BezirksregieNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.08.2015
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rung, die die Baumaßnahme selbst in Augenschein genommen hat, hält wie auch die
Verwaltung, die Anbringung von Handläufen als sehr abträglich für die Maßnahme.
Ratsmitglied Bobe begrüßt diesen Vorschlag, Handläufe an der Südseite anzubringen.
Der Fraktion ging es vor allem darum, dass allen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit gegeben wird, die Unterführung sicher zu passieren. Die SPD nimmt den Antrag entsprechend zurück und bittet darum, die Entwicklung weiter zu beobachten.
Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass auf der Südseite ein Handlauf errichtet werden
soll und dass die SPD-Fraktion ihren Antrag zurückzieht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beschließt, nach Rücknahme des Antrags der SPD-Fraktion, die Anbringung eines Handlaufs an der Südseite in der neu gestalteten Unterführung Carl-SchurzStraße / Balthasar-Neumann-Platz.
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Mitteilungen
6.1 Flyer Rad Region Rheinland
Fachbereichsleiter Schaaf macht auf die ausgelegten Flyer von RegioGrün mit zwei Radwegerouten aufmerksam. Bei der Erstellung war auch die Stadt Brühl beteiligt. Die Radwege verlaufen in Abschnitten durch Brühler Stadtgebiet.
Vorsitzender Klug hätte sich gewünscht, dass bei den Radwegerouten auch die Radwegweisung nach dem Knotenpunkt-System, welche es bereits für Brühl gibt, mit dargestellt
worden wäre. Dieses Knotenpunkt-System ist bereits in Aachen, im Landkreis Düren und
vor allem in Belgien und Holland weit verbreitet und erfolgreich. Fachbereichsleiter Schaaf
erklärt, dass dies nicht möglich war, da das Knotenpunkt-System zum Zeitpunkt der Erstellung der Radwegerouten noch nicht fertig gestellt war.
7.
Anfragen
7.1 Sachstand Westlich Bergerstraße
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack erkundigt sich nach dem Planungsstand zum
Bebauungsplan Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße.
Fachbereichsleiter Schaaf antwortet darauf, dass sich der Offenlegungsbeschluss in der
Bearbeitung befindet und im nächsten Ausschuss vorgelegt wird.
7.2 Bebauung Bonnstraße
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Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack ist die Neubebauung an der Bonnstraße aufgefallen. Er fragt an, ob diese innerhalb des Bebauungsplans liegt. Die Verwaltung bestätigt dies.
7.3 Mikrozensus
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt an, wann die Daten des Mikrozensus
vorgestellt werden. Fachbereichsleiter Schaaf sagt zu, dass diese aufbereitet werden und
dann dem Ausschuss zeitnah präsentiert werden.
7.4 Gutachterkosten BP Phantasialand
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack erkundigt sich, ob das Phantasialand die Gutachter, die es in dem Bebauungsplanverfahren bezahlen muss, auch aussuchen kann.
Fachbereichsleiter Schaaf verneint dies. Die Stadt wird in einem Vertrag verankern, dass
die Verwaltung bei der Vergabe an Gutachter Vorgaben machen kann. Einen Vertrag mit
dem Phantasialand gibt es noch nicht.
7.5 Thüringer Platz / Mülleimer
Ratsmitglied Bobe fragt an, ob auf dem Thüringer Platz in Vochem ein weiterer Mülleimer
aufgestellt werden könne.
Ratsmitglied vom Hagen führt dazu aus, dass die Mülleimer auf dem Thüringer Platz immer überfüllt sind. Er hat bereits mit Frau Dr. Kapsa darüber gesprochen, welche berichtete, dass die Mülleimer schon deutlich öfter geleert würden. Dies reicht nach Meinung von
Herrn vom Hagen jedoch nicht aus. Seiner Meinung nach wäre zu überlegen, ob man
nicht größere Müllgefäße dort aufstellen könne.
Fachbereichsleiter Schaaf sagt zu, dies zu überprüfen.
8.
Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom
24.07.2015
312/2015
Vorsitzender Klug teilt den anwesenden Ausschussmitgliedern mit, dass die Punkte 8.
und 8.1 zusammen abgearbeitet werden.
8.1 Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom
24.07.2015
hier: Vorlage zum Antrag der Fraktionen CDU und Die Grünen
333/2015
Ratsmitglied Dr. Kollenberg bittet die Verwaltung sich die Idee der „witzigen Mülleimer“
mit dem im Antrag aufgeführten Link einmal anzuschauen. Die Idee mit den Mülleimern,
die Töne von sich geben, ist sehr gelungen. Es ist nachgewiesen, dass dadurch deutlich
mehr Müll im Mülleimer landet. Vielleicht gibt es die Möglichkeit dies exemplarisch zu demonstrieren.
Ratsmitglied vom Hagen merkt an, dass solch ein Mülleimer zB im Energiekompetenzzentrum (EKoZet) des Rhein-Erft-Kreises in Horrem steht.
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Vorsitzender Klug fragt nach, ob die CDU-Fraktion mit der Beantwortung der Fragen zufrieden ist. Dies ist der Fall.
Ratsmitglied Riedel berichtet von Mülleimern in Wien, auf denen Sprüche gedruckt wurden. Die Bürger konnten ihre Ideen den Stadtwerken mitteilen und die besten Sprüche
wurden dann auf die Mülleimer gedruckt. Dies wäre für Brühl vielleicht auch anzudenken.
Beschluss:
Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Abweichung von Energieeinsparverordnung
Bezug: Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.08.2015
323/2015
Dezernent Schiffer erläutert, dass es nicht möglich war, den Fraktionen zur heutigen Sitzung eine umfangreiche Antwort auf die Anfrage zukommen zu lassen. Die Stadtverwaltung ist seit längerem mit diesem Thema beschäftigt. In dem Antrag wird konkret Bezug
genommen auf eine aktuelle Beschlussfassung in Pulheim, welche die Stadtverwaltung
sich angesehen hat. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage möchte Herr Schiffer darum
bitten, die ausführliche Antwort bis zum nächsten Ausschuss zu verschieben.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
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