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Beschlusstext (Flächendeckende Einführung der Biotonne)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
31.08.2015
Erstellt
09.10.15, 18:27
Aktualisiert
09.10.15, 18:27
Beschlusstext (Flächendeckende Einführung der Biotonne) Beschlusstext (Flächendeckende Einführung der Biotonne) Beschlusstext (Flächendeckende Einführung der Biotonne)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 21.09.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 31.08.2015 Öffentliche Sitzung 5. Flächendeckende Einführung der Biotonne 342/2015 Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) weist darauf hin, dass die Vorlage noch im Rat beschlossen werden muss, dieser Ausschuss jedoch eine Beschlussempfehlung geben kann. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) begrüßt im Grundsatz die Vorlage, hat jedoch noch Fragen zur Auswahl der auf der Innenstadtkarte ausgenommenen Straßen. Bei der nicht ausgenommenen Mühlenstraße und Hermannstraße gibt es kaum Möglichkeiten die Mülltonnen vor den Häusern zu belassen und diese müssen wieder in den Keller geräumt werden. Er befürchtet, dass dort die Biotonnen dann nicht genutzt werden. Anderseits gibt es aber wohl auch Eigentümer, die die Tonnen auf dem Gehweg belassen. Seines Erachtens gäbe es beispielsweise in der Gartenstraße, die ausgenommen ist, durchaus Möglichkeiten die Tonnen vor den Gebäuden abzustellen. Er fragt, ob bei der Abgrenzung wie Abstellmöglichkeiten in einem Garten oder im Keller ausreichend berücksichtigt wurden. Ratsfrau Jung (SPD) sieht die Biotonnenpflicht wegen des Transportes durch die Häuser in der Hermannstraße auch kritisch und wurde bereits von Anwohnern angesprochen. Sie bittet noch einmal um Prüfung, ob die Hermannstraße nicht ausgenommen werden kann. Sachbearbeiter Kleffmann erläutert, dass man als Abgrenzungskriterium den Kernbereich der Innenstadt gewählt hätte, da dort fast nirgendwo Abstellmöglichkeiten vor den Häusern wären. Natürlich könne man immer noch die eine oder andere Straße hinzunehmen oder ausnehmen aber man hat sich dann in Absprache mit dem Dezernenten auf diesen Plan festgelegt. Er weist auch auf die Möglichkeiten hin, sogenannte Müllgemeinschaften zu gründen, zu der sich mehrere Nachbarn zusammenschließen können. Die Tonnen auf dem Gehweg stehen zu lassen, ist eigentlich nicht zulässig. Beigeordneter Schiffer betont, dass die Auswahl der Straßen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgte. Natürlich könne man jetzt die eine oder andere Straße herausnehmen oder einschließen. Es ist jedoch dann damit zu rechnen, dass dies weitere Anfragen aus benachbarten Straßen nach sich ziehen wird. Man käme schlussendlich nicht umhin, diese Gebietsabgrenzung zu machen. Fachbereichsleiter Hilger sieht auch das Problem der Tonnenstellplätze. Allerdings sollte die Einführung der Biotonne auch zu einer Erleichterung führen, da ja der Müll dann auf zwei Tonnen verteilt und jede Tonne leichter transportiert werden kann. Ratsfrau Jung (SPD) schlägt vor, Häusern ohne Unterstellmöglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Beigeordneter Schiffer weist auf die Ausnahmegenehmigung hin, wenn der Eigentümer den Biomüll fachgerecht kompostiert. Ratsherr Hans (CDU) fragt, wie man sich fachgerechtes Kompostieren vorzustellen hat. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) weist auf Informationsmaterial der Verbraucherzentrale hin. Ratsherr Klein (SPD) wundert sich über die Ausnahmen nur in der Innenstadt, da er auch in anderen Bereichen der Stadt Probleme mit fehlenden Stellplätzen der Tonnen sieht. Er fragt, ob in diesen Bereichen nicht Sammelplätze für Bioabfall geschafBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 31.08.2015 1 von 3 fen werden können. Beigeordneter Schiffer sieht in den der Ausnahme der Kerninnenstadt keine Bevorzugung, da auch diese Eigentümer die Abfallgebühren auch für die Biotonne mittragen müssen. In der Fußgängerzone beispielsweise gelangen die Bewohner meist direkt in ihre Wohnungen bzw. Treppenhäuser und da lässt sich keine Biotonnenpflicht umsetzen. Dies würde auch in anderen Städten in den Kerninnenstädten so gehandhabt. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) kennt dieses Thema auch aus früheren Umweltausschüssen schon und empfiehlt bezüglich der Ausnahmen die Bereiche zu prüfen, wo bereits heute die Restmülltonnen draußen stehen. Beispielsweise stehen an der Clemens-August-Straße an einigen Baumscheiben Restmülltonnen und er regt an auch diese Straße noch einmal bezüglich einer Ausnahme zu überprüfen. Er fragt, ob sich dieser Beschluss noch ändern lässt, falls dies bei der einen oder anderen Straße zu Härten führt. Im Übrigen solle man doch zunächst erst mal Erfahrungen sammeln und gegebenenfalls später die Abgrenzung modifizieren. Beigeordneter Schiffer gibt zu Bedenken, dass spätere Änderungen zu endlosen Diskussionen führen werden und wirbt darum die dann festgelegte Abgrenzung gemeinsam nach außen hin zu vertreten. Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) weist darauf hin, dass tatsächlich die gleichen Probleme ja bereits bei den Restmülltonnen aufgetreten sein müssen, die in die Häuser geschleppt werden müssten. Er würde vorschlagen, dies jetzt so auszuprobieren. Der mündige Bürger würde sich dann schon melden und aus seiner Sicht wäre eine jetzt beschlossene Regelung nicht in Stein gemeißelt. Beigeordneter Schiffer bekräftigt, dass die Einführung der Biotonne dazu führen soll, dass kleinere Restmülltonnen verwendet werden können. Ratsherr Hepp (CDU) erhofft sich von der durch die Einführung der Biotonne auch eine Verringerung der Restmüllmengen und eines Einsparpotentials für die Stadt. Beigeordneter Schiffer kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einsparungen ankündigen, da den geringeren Entsorgungskosten für Restmüll ein erhöhter Transportaufwand gegenüber steht. Die Gebührensatzung wird jetzt nicht grundlegend verändert, außer einer Anpassung bezüglich der Erstattung der 37,50 € auf Antrag für die Eigenkompostierer. Zunächst muss das Nutzerverhalten ausgewertet werden, um eine Datengrundlage für eine neue Gebührensatzung zu erhalten. Dann wird man sehen, ob es tatsächlich zu Einsparungen kommt. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) hinterfragt die Größe der Tonnen. Wenn die Mindestgröße der Biotonne bei 120 l liegt, ein Haushalt bisher nur eine 80 l Restmülltonne hat, müsse es doch auch die Möglichkeit geben eine kleinere Biotonne zu bestellen. Insbesondere müsse deutlicher auf die erwähnte Möglichkeit zur Bildung von sogenannten Müllgemeinschaften hingewiesen werden. Abteilungsleiter Reuter (SSB) klärt auf, dass die Außenmaße einer 80 l Tonne und 120 l Tonne identisch sind. Man hat sich jetzt für die größere Variante zur Einführung entschieden, weil die anfallenden Mengen Biomüll vorab schwer abzuschätzen sind, weil man auch noch nicht die Anzahl der Eigenkompostierer absehen kann. Ratsfrau Jung (SPD) fragt, ob bei großen Mehrfamilienhäusern viele Tonnen vorgesehen sind oder ob dort andere Größen vorgesehen sind. Abteilungsleiter Reuter (SSB) kündigt an, dass dort eine Tonne für mehrere Parteien angeboten wird. Die Gebausie geht beispielsweise von einer 120 l Tonne für 6 Parteien aus. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack weist auf die in der Vorlage erwähnte Anschaffung eines neuen Müllfahrzeuges hin. Könnte die Stadt gezwungen sein die Biomüllentsorgung eventuell sogar europaweit auszuschreiben und das angeschaffte Fahrzeug nicht benötigt würde? Beigeordneter Schiffer weist auf die Vorlage in der kommenden Ratssitzung hin, in der unter Einschluss der Stadtservicebetriebe eine AÖR gegründet werden soll. Eine Vergabe an die AÖR wäre eine zulässige Inhousevergabe. Beim Verbleib der Stadtservicebetriebe bei den Stadtwerken bestünde wohl die Gefahr einer Ausschreibungspflicht. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) schlägt vor, dem Rat eine positive Beschlussempfehlung zu geben aber bis zur nächsten Ratssitzung seitens der Verwaltung noch einmal zu prüfen, ob die Hermannstraße in den Ausnahmebereich der KerninnenBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 31.08.2015 2 von 3 stadt aufgenommen werden kann. Beigeordneter Schiffer fürchtet, dass dies nicht weiter hilft, da die Gebietsabgrenzung eine politische Entscheidung ist. Die Verwaltung hat die Gründe der vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung dargestellt und ist bestrebt das freigestellte Gebiet möglichst klein zu halten, um auch die von Ratsherrn Hepp (CDU) erhofften Einsparungen zu erzielen. Er könne seitens der Verwaltung auch bis zur Ratssitzung keinen anderen Vorschlag anbieten. Daher schlägt er vor, heute keine Beschlussempfehlung abzugeben und die Entscheidung in den Rat zu vertagen. Die Fraktionen können sich bis zur Ratssitzung beraten, welche Straßen noch in den freigestellten Bereich aufgenommen werden bzw. herausgenommen werden können. Diese könne der Rat dann in der nächsten Sitzung beschließen. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) stimmt diesem Vorschlag zu. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) stellt den Vertagungsantrag zu Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt verweist die Vorlage „Flächendeckende Einführung der Biotonne“ in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Brühl ohne Beschlussempfehlung in den Rat. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 31.08.2015 3 von 3