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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.07.15, 18:26
Aktualisiert
06.07.15, 18:26
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Brühl, den 30.06.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 08.06.2015 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Öffentliche Auslegung - 180/2015 Keine Wortmeldung. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620, im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 1 von 2 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 2 von 2