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Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg' - Öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
75 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.07.15, 18:26
Aktualisiert
06.07.15, 18:26
Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg'
- Öffentliche Auslegung -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.06.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 08.06.2015 Öffentliche Sitzung 7. Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg' - Öffentliche Auslegung - 187/2015 Keine Wortmeldung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBL. l S. 1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 10.07 ‚Nördlich Winterburg‘. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst die Flurstücke: 2021/549 und 2018/549 (Winterburg 48). Die Plangebietsfläche beträgt 792 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 1 von 1