Daten
Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.07.15, 18:26
Aktualisiert
06.07.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 30.06.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 08.06.2015
Öffentliche Sitzung
5.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
188/2015
Vorsitzender Klug hebt die Bedeutung einer Neuaufstellung des FNP im Sinne der Vorlage heraus. Hinzu kommen Fragen zur Wohnraumentwicklung.
Ratsmitglied Bobe hinterfragt, ob die Neuaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist,
zumal hiermit eine Entscheidung über eine Summe von 200.000,-€ getroffen wird. Angesichts der Bedeutung und der Kurzfristigkeit der Vorlage beantragt er für seine Fraktion
daher eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.
Vorsitzender Klug fragt, ob eine Vertagung in den nächsten Rat ausreichend ist. Seitens
Ratsmitglied Bobe wird dies als zu kurz bezeichnet.
Sachkundige Bürgerin Wenner sieht die Dringlichkeit nicht. Eine Verschiebung in den
nächsten PSTA ist ausreichend. Dezernent Schiffer ist von dem Antrag überrascht, da
dieses Thema bereits Gegenstand der Beratungen zum Haushalt gewesen ist. Im Rahmen dessen sind die Mittel angemeldet und es ist auf diese Thematik hingewiesen worden und wohl auch überfraktionell beschlossen worden, dass die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt die Neuaufstellung und die Freigabe der Finanzmittel beantragt. Vorsitzender Klug bestätigt die Aussage des Dezernenten und erinnert an die wachsenden Anforderungen von Seiten der Regional- und Landesplanungen.
Ratsmitglied Fuchs hebt heraus, dass 'überall' nach Einsparmöglichkeiten im Haushalt
gesucht wird und dass die Entscheidung über 200.000,-€ gut überlegt sein will. Ggf. lassen sich diese Mittel auch einfach schieben. Darüber hinaus ist der genannte Betrag im
Haushaltsplan als Mindest-Betrag bezeichnet, mit weiteren Gutachterkosten ist zu rechnen. Er möchte daher diese Frage innerhalb seiner Fraktion diskutieren.
Dezernent Schiffer gibt zu Bedenken, dass die von Land und Bezirksregierung geplanten
Änderungen und Einschränkungen die Stadtplanung immer komplizierter machen werden.
Er plädiert daher dafür, die Diskussion in einer der nächsten Sitzungen wieder aufzunehmen.
Ratsmitglied Fuchs erwidert, dass nach seinem Kenntnisstand auf Kreisebene die Regelungen im neuen Landesentwicklungsplan (LEP) 'eher aufgeweicht werden'. Er sieht daher
in Zukunft eher mehr Handlungsspielraum als weniger. Abteilungsleiter Lamberty äußert,
der Entwurf zum LEP liegt bereits vor. Demnach wird mit Flächenausweisungen zukünftig
jedoch wesentlich restriktiver umgegangen und damit stark in die Planungshoheit der
Kommune eingegriffen. Es ist freilich nicht sicher, dass geplanten Flächenentwicklungen,
die heute seitens der Stadt geltend gemacht werden, nachgekommen wird, es ist jedoch
so, dass Flächen, die heute nicht beansprucht werden, zukünftig auch sicher nicht zur
Verfügung stehen werden. Insofern besteht jetzt zumindest noch die Chance, Flächenentwicklungen einzubringen. Nach dem LEP wird der Gebietsentwicklungsplan (GEP) neu
aufgestellt. Spätestens wenn dieser seine Verbindlichkeit entfaltet, wird der kommunale
Spielraum hinsichtlich neuer Flächenentwicklungen starkt eingeschränkt sein. Er hebt
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heraus, dass zum jetzigen Zeitpunkt die übergeordneten Planungsebenen zumindest offener für Diskussionen sind.
Vorsitzender Klug schlägt vor, dass dem Vertagungsantrag zum nächsten PSTA am
27.08. gefolgt wird. Er bittet die Verwaltung darum, die Dringlichkeit ggf. im Rahmen einer
neuen Vorlage nochmals darzulegen und bittet die-Fraktionen, die Dinge, die diskutierten
Belange zu Dringlichkeit sowie zu LEP und Regionalplan (GEP) in der Beratung zu berücksichtigen. Er führt weiter aus, dass bekannt ist, dass in 2015 die haushalterische
Grenze von 5% überschritten werden wird. Das bedeutet, dass diese Grenze in 2016 nicht
überschritten werden darf. Nach heutigem Kenntnisstand hat der Haushalt 2016 allerdings
kein Potential mehr für weitere Ausgaben. Ein Verschieben der Ausgaben für den FNP
nach 2016 birgt also die Gefahr, dass evtl. ein zweites Jahr in Folge die 5%-Grenze nicht
einghalten wird, womit die Stadt Brühl dann im Nothaushalt wäre. Selbst bei einer Erhöhung der Grundsteuer B besteht das Risiko, dass die Überschüsse durch die Kreisumlagenerhöhung aufgezehrt werden. Damit ist auch jede zukünftige Zusatzbelastung des
Haushaltes hochkritisch. Im Haushalt 2015 sind die Finanzmittel für den FNP jedoch beinhaltet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks auf
dem Betrag von 200.000 € in Kostenstelle 51 01 03 00 und Sachkonto 529 100 und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Flächennutzungsplan Neuaufstellung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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